Vorlage - VO/22/19472/31  

 
 
Betreff: Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Reinhausen Power Composites GmbH
(Änderung der Anlage zur Kunststofffertigung - GFK-Wickelanlagen mit Aushärteöfen - durch Errichtung und Betrieb von 6 Flüssiggastanks sowie Austausch der bisherigen Brenner für Erdgas durch Dualgasbrenner)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Artinger
Federführend:Umweltamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Entscheidung
10.11.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Mit Schreiben vom 19.07.2022 beantragte die Firma Reinhausen Power Composites GmbH beim Umweltamt der Stadt Regensburg die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der bestehenden Anlage zur Kunststofffertigung am Standort in Regensburg, Weidener Straße 20. An den GFK - Wickelanlagen werden glasfaserverstärkte Rohre aus Epoxidharz gefertigt, die nach dem Wickeln in integrierten Öfen ausgehärtet werden. Die Rohre werden primär verwendet in Hochspannungsanwendungen, wie z.B. Stufenschalter für Transformatoren, Isolatoren oder Kupplungen von Windkraftanklagen. Die Trocknungsöfen der Wickelanlagen werden derzeit ausschließlich mit Erdgas beheizt. Um bei einem Ausfall der Erdgasversorgung zumindest teilweise lieferfähig zu bleiben, soll eine Ersatzversorgung mit Flüssiggas geschaffen werden. Daher ist die Errichtung und der Betrieb von 6 Flüssiggastanks sowie der Austausch der vorhandenen Brenner für Erdgas durch Dualgasbrenner (geeignet für Erdgas und Flüssiggas) beantragt. Änderungen am bestehenden Betrieb der Anlagen, also hinsichtlich der genehmigten Kapazität, der Einsatzstoffe oder der Emissionen entstehen nicht.

 

In einem ersten Schritt werden zunächst drei Tanks sowie die Rohrleitungen für die Versorgung einer Wickelanlage errichtet, um kurzfristig auf den aktuell drohenden Versorgungsengpass mit Erdgas reagieren zu können und die Produktion zumindest eingeschränkt aufrecht zu erhalten. In einem weiteren Schritt ist die Errichtung von drei weiteren Tanks vorgesehen, um die weiteren Wickelanlagen versorgen zu können. Die Inbetriebnahme der Anlagen soll unmittelbar nach Erhalt der immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung erfolgen.

 

Das beantragte Vorhaben ist als wesentliche Änderung gemäß § 16 Abs.1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genehmigungspflichtig. Es handelt sich dabei um eine Anlage nach Nr. 9.1.1.2, Spalte c, Buchstabe V des Anhang 1 zur 4. BImSchV, die eigentlich im vereinfachten Genehmigungsverfahren zu bearbeiten ist. Die geplante Tankanlage ist allerdings als Nebenanlage der bestehenden Anlage der Kunststofffertigung einzustufen und fällt damit unter Nr. 5.2.1, Spalte c , Buchstabe G des Anhang 1 zur 4. BImSchV. Das Genehmigungsverfahren ist daher nach § 10 BImSchG als förmliches Verfahren durchzuführen.

Die Anlagenbetreiberin hat beantragt, von der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens sowie von der Auslegung des Antrages und der Unterlagen abzusehen. Da durch das beabsichtigte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu befürchten sind, konnte dem Rechnung getragen werden (§ 16 Abs. 2 BImSchG). Die beantragte Zulassung des vorzeitigen Beginns wurde bereits ausgesprochen, da es sich um die Änderung einer bereits bestehenden Anlage handelt.

 

 

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurden fachliche Stellungnahmen der Regierung der Oberpfalz Gewerbeaufsichtsamt , des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg, der REWAG, des Bauordnungsamtes, des Amts für Brand- und Katastrophenschutz, der fachkundigen Stelle der Wasserwirtschaft, des Sachgebiets Natur- und Artenschutz, sowie des technischen Umweltschutzes des Umweltamtes der Stadt Regensburg eingeholt.

 

Die beteiligten Fachstellen kamen nach Prüfung der Antragsunterlagen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben genehmigungsfähig ist. Dies bedeutet, dass die Erfüllung der die Errichtung und den Betrieb betreffenden Pflichten aus den speziellen Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sichergestellt ist, die Belange des Arbeitsschutzes gewahrt sind und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Da somit die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 BImSchG erfüllt sind, hat die Firma Reinhausen Power Composites GmbH damit einen Rechtsanspruch auf Erteilung der beantragten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, da es sich hierbei um eine gebundene Entscheidung handelt. 

 

Das Umweltamt beabsichtigt daher die beantragte Genehmigung, mit den jeweils für erforderlich gehaltenen Nebenbestimmungen, zu erteilen.

 

Ein Lageplan zur Darlegung der örtlichen Situation liegt bei.

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, der Firma Reinhausen Power Composites GmbH die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Kunststofffertigung (GFK-Wickelanlagen mit Aushärteöfen) durch die Errichtung und den Betrieb von 6 Flüssiggastanks sowie Austausch der bisherigen Brenner für Erdgas durch Dualgasbrenner am Standort in Regensburg, Weidener Straße 20, zu erteilen.

 


Anlagen:

 

- 1 Lageplan

- Prüfung Klimavorbehalt Stufe 3

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan (610 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 VO_22_19472_31 Immissionsschutzrechtliche Genehmigung (227 KB)