Vorlage - VO/22/19477/31  

 
 
Betreff: Gebühren Bio Donaumarkt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Artinger
Federführend:Umweltamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Entscheidung
10.11.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Das vorrangige Ziel der Stadt Regensburg als Biostadt und Öko-Modellregion ist es, die Bio-Landwirte aus der Region im Absatz ihrer erzeugten Lebensmittel zu unterstützen. Dies geschieht auch im Sinne der Ziele der Bayerischen Staatsregierung, den Anteil des Ökolandbaus in Bayern bis zum Jahr 2030 auf 30 % zu steigern. Diese ehrgeizigen Pläne sind nur zu erreichen, wenn auch auf regionaler und kommunaler Ebene Nachfrage und Absatz nach ökologisch produzierten Lebensmitteln ansteigen.

 

Vor diesem Hintergrund wurde in den Jahren 2020 und 2021 durch das Umweltamt der Stadt Regensburg (in enger Zusammenarbeit mit dem Landratsamt als gemeinsame Öko-Modellregion), der 1. und 2. BioRegioMarkt Regensburg als Sonderveranstaltung durchgeführt. Mit über 3.000 Besuchern stieß der BioRegioMarkt Regensburg auf großes Interesse und Nachfrage. Die Teilnahmevoraussetzungen für die Marktbeschicker beinhalteten das Vorliegen einer Bio-Zertifizierung sowie die Herkunft aus dem Gebiet der Öko-Modellregion Region Regensburg (Stadt und Landkreis Regensburg). Die Teilnahme war für die Beschicker kostenfrei, die Gebühren wurden beim 1. BioRegioMarkt vom Umweltamt übernommen, beim 2. BioRegioMarkt wurde von der Erhebung von Sondernutzungsgebühren abgesehen. Dabei war von Anfang an vorgesehen, den BioRegioMarkt Regensburg mittelfristig an einen privaten Betreiber zu übergeben, da im Umweltamt zu geringe personelle Kapazitäten für eine regelmäßige Durchführung des Marktes vorhanden waren und sind.

 

Erfreulicherweise fand sich Ende 2021 ein privater Betreiber, welcher im März dieses Jahres den Bio Donaumarkt als ersten reinen Bio-Wochenmarkt Bayerns eröffnete, was großes Aufsehen auch außerhalb Regensburgs erregte (es berichtete bspw. der BR).

 

Das Konzept des „BioRegioMarkt Regensburg“ bezüglich der Bio-Zertifizierung und der Regionalität wurde aufrechterhalten. Aus Gründen der Verfügbarkeit wurde jedoch der Regionalitätsbegriff etwas aufgeweicht. Nach dem Motto „so regional wie möglich“ wird bio-zertifizierte Ware aus einem Radius bis zu 100 km angeboten.

 

Zu den Herausforderungen einer Etablierung des Bio Donaumarktes gehören die Standgebühren. Diese beruhen für den Donaumarkt auf der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen der Stadt Regensburg (Sondernutzungssatzung - SNS) vom 18. Dezember 2000 i. V m. dem Gebührenverzeichnis und werden gem. § 10 Abs. 1 SNS i. V. m. dem Gebührenverzeichnis Nr. 16 a und 23 SNS mit Sondernutzungsgebühren in Höhe von 37 € netto, unabhängig von der Größe des Standes, veranschlagt.
Inklusive einer Pauschale für den Betreiber in Höhe von 5,50 € netto, Stromkosten in Höhe von 1 - 2 € netto ergibt sich damit eine Standgebühr von mindestens 43,50 € netto, d.h. inklusive der Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % ergibt sich damit insgesamt eine Standgebühr von ca. 52 € pro Markttag. Dies bedeutet vor allem für kleinere Stände (z. B. Eier, Honig) eine erhebliche Umsatzminderung.
Zum Vergleich: Bei städtischen Wochenmärkten, z. B. beim „Neuen Donaumarkt“ am Alten Kornmarkt, wird die Gebühr nach der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Märkte der Stadt Regensburg (Marktgebührensatzung MarktGS) vom 16. Januar 1978 berechnet; diese Gebühr ist deutlich niedriger. Nach der Anlage zur Marktgebührensatzung beträgt die Gebühr für einen Verkaufsplatz pro m² Standfläche und Tag auf dem Alten Kornmarkt 3,50 €.
Die Gebühren der MarktGS können jedoch nicht auf den Bio Donaumarkt übertragen werden: Beim Bio Donaumarkt handelt es sich um einen privaten Veranstalter, für den die MarktGS nicht gilt und der nicht die Privilegien eines Marktes für sich in Anspruch nehmen kann.

 

Diese hohen Gebühren haben in der Vergangenheit des Öfteren zu Unverständnis und Unzufriedenheit seitens der Marktbeschicker geführt. Besonders die kleineren Stände sehen es als große Hürde an, die Standgebühren zu erwirtschaften. In den letzten Monaten wurde von mehreren Seiten an die Stadt Regensburg herangetreten, mit der Forderung, Bio-Betriebe gemäß den Zielen der Biostadt Regensburg in ihrem Absatz zu unterstützen und sich für reduzierte Gebühren einzusetzen.

 

Eine Lösung stellt eine reduzierte Standgebühr für bio-zertifizierte Marktbeschicker aus der Region dar. Dies geschieht im Sinne der Ziele der Biostadt Regensburg, ökologische Erzeuger aus der Region in deren Absatz zu unterstützen.

Eine Änderung der Sondernutzungssatzung würde jedoch enormen Aufwand mit sich bringen. Alternativ bietet sich die Möglichkeit, die Sondernutzungsgebühr von 37 € netto auf die Grundgebühr von 18,50 € zu reduzieren. Voraussetzung hierfür müsste eine vorliegende Bio-Zertifizierung sowie die Herkunft aus der Region (Radius 100 km) sein.

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

Für Marktbeschicker aus der Region*, die eine Bio-Zertifizierung vorweisen, wird für Märkte auf dem Gebiet der Stadt Regensburg, die unter die Sondernutzungsverordnung fallen, eine reduzierte Sondernutzungsgebühr in der Höhe der Grundgebühr (18,50 €) festgelegt.

 

*Region bezieht sich in diesem Zusammenhang auf einen Radius von 100 km um Regensburg.

 


Anlagen:

 

Prüfung Klimavorbehalt Stufe 3

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BioDonaumarkt_Gebühren_stufe-3-pruefschema-klimavorbehalt (221 KB)