Vorlage - VO/22/19489/65  

 
 
Betreff: Nibelungenbrücke mit Anschlussrampen - Erneuerung des Oberbaus
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
15.11.2022 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.11.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Ausgangssituation

Die B15 überspannt im innerstädtischen Bereich der Maßnahme zwei Donauarme mit der dazwischen liegenden Donauinsel Unterer Wöhrd und verbindet die Nordgaustraße im Norden und die Weißenburgstraße im Süden. Der Straßenzug besteht von Norden nach Süden orientiert aus mehreren Straßenbrücken, wie folgt:

 

- Überführung der Holzgartenstraße

- Überführung der Johannisstraße

- Nibelungenbrücke Nord mit 206,90 m (Überführung des Donaunordarms)

- Nibelungenbrücke Süd mit 168,90 m (Überführung des Donausüdarms und Hafengleis)

- Parkhaus an der Bruderwöhrdstraße

- Brücke über die Bruderwöhrdstraße

 

Mit insgesamt durchschnittlich 42.000 Fahrzeugen pro Tag gehört die Nibelungenbrücke mit ihren Anschlussbrücken zu den wichtigsten Donaubrücken im Großraum Regensburg. Wegen des hohen Verkehrsaufkommens erfolgte zwischen 2001 und 2004 ein sechsstreifiger Ersatzneubau. Zwei dieser Fahrspuren sind zur Förderung des ÖPNV für Busse und Taxis reserviert.

Die in der Baulast der Stadt Regensburg stehenden Brücken sind seit März 2014 Teil der Bundesstraße 15. Die Nibelungenbrücke ist neben der Schwabelweiser Brücke die einzige Donaubrücke im Stadtgebiet, die von Kraftfahrzeugen ohne Beschränkung befahren werden kann.

 

Aufgaben des Straßenbaulastträgers

Die Kommune als Straßenbaulastträger hat umfangreiche Aufgaben für die Erhaltung der Straßeninfrastruktur wahrzunehmen, um die Mobilität und die Werterhaltung sicherzustellen.

 

Rechtsvorschriften (Art. 9, 42, 47 BayStrWG Straßenbaulast, § 5 Abs. 2 FStrG Träger der Straßenbaulast, § 823 BGB Schadensersatzpflicht, § 836 BGB Haftung des Grundstücksbesitzers, § 839 Amtspflichtverletzung) und Haushaltsgrundsätze (Art. 74 GO) verpflichten den öffentlichen Baulastträger wie die Stadt Regensburg, ein Straßennetz vorzuhalten, das den Anforderungen genügt, die von Seiten der Allgemeinheit, der Straßennutzer und Anlieger an Wirtschaftlichkeit, Befahrbarkeit, Sicherheit sowie Umweltverträglichkeit gestellt werden.

 

Zahlreiche Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen wie Verguss von Rinnen und partielle Schadstellensanierungen erfolgten bereits in den vergangenen Jahren. Aufgrund der vorhandenen Schadensbildung sind kleinflächige Reparaturen nicht mehr zielführend, sodass eine Erneuerung der Fahrbahn geboten ist.

 

Kenngrößen der Maßnahme:

- Abfräsen und Einbau der Asphaltdeckschicht ca. 14.000 m²

- Erneuerung Gussasphaltrinne ca. 800 m

- Markierungsarbeiten ca. 5.000 m

 

Durchführung der Baumaßnahme:

Die Oberbauerneuerung erstreckt sich auf beide Fahrbahnen mit einer Gesamtlänge von etwa 715 m.

 

Im Bereich der Brückenbauwerke mit Anschlussrampen werden die bautechnisch defekten und verbrauchten Verschleißdeckschichten ausgebaut (4 cm abgefräst) und die Straßenzüge mit einer neuen Asphaltdeckschicht versehen. Die bituminöse Tragschicht in den Fahrbahnen wird, wenn nötig, in Teilbereichen erneuert (Tiefeinbau). Vorher werden die bestehenden Rinnensteine und Gussasphaltrinnen soweit erforderlich ausgebessert und reguliert.

 

Die Bauabwicklung bzw. die Verkehrsführung während der Bauzeit wird mit allen Beteiligten abgestimmt und so ausgearbeitet, dass insbesondere die Belange des ÖPNV, des Brand- und Katastrophenschutzes sowie der Polizei und eventuellen Umleitungsverkehr berücksichtigt werden und der Untere Wöhrd stets erreichbar bleibt.

 

Kosten und Finanzierung:

Gemäß Kostenberechnung ergeben sich folgende Kostenansätze:

Nibelungenbrücke mit Anschlussrampen rd. 750.000,- €

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Entwurf des Investitionsprogramm 2022 - 2026 im UA 6611/06 auf der Haushaltsstelle 1.6611.9516 berücksichtigt.


Der Ausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt:

 

Die Oberbauerneuerungen im Bereich der Nibelungenbrücke samt Anschlussrampen werden nach Maßgabe des Sachverhalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel im Jahr 2023 durchgeführt.

 


Anlagen:

Übersichtsplan

Klimavorbehalt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_22_19489_65_2022-10-07 Planunterlage zum Beschluss (618 KB)    
Anlage 2 2 VO_22_19489_65_Klimavorbehalt Stufe 3 (1948 KB)