Sachverhalt:
Der verwaltungsinterne Entwurf der die Jugendhilfe betreffenden Teile des Haushaltsplanvoranschlags 2023 beinhaltet die von der Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie vorgesehenen Haushaltsansätze und damit auch die Leistungen an freie Träger.
Falls für Einrichtungen, Dienste und Maßnahmen ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses bzw. des Stadtrates vorliegt, der die Stadt Regensburg auch für 2023 bindet (vertragliche Regelungen nach § 77 SGB VIII), erfolgt keine Aufnahme bei diesem Tagesordnungspunkt.
Zum Haushalt 2023 sind beim Amt für Jugend und Familie nachstehend beschriebene Zuschussanträge freier Träger nach § 74 SGB VIII eingegangen, die auch entscheidungsreif sind.
Die Anträge betreffen in förderungs- und haushaltsrechtlicher Hinsicht durchgängig Leistungen, bezüglich derer ein Rechtsanspruch des freien Trägers dem Grunde nach (objektive Rechtsverpflichtung der Stadt Regensburg) besteht, so dass eine Förderung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel geboten ist.
Mit Schreiben vom 05.03.2022 beantragt der Verein für 2023 einen Mietkostenzuschuss für die Mietzahlungen, die nach dem Umzug ab 01.03.2019 in Räumlichkeiten ins Bürgerstift St. Michael entstehen. Zur Deckung der Kosten für die allgemeinen Aufgaben des Deutschen Kindeschutzbundes in Regensburg erhält der Verein eine Zuwendung aus Mitteln der Aktion Kinderbaum. Im Jahr 2023 soll der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) daher nur einen Mietkostenzuschuss in Höhe von 6.000 € erhalten. Hier fallen beim Deutschen Kinderschutzbund seit 2020 Mietzahlungen i. H. v. 14.339,76 € an.
Es wird daher vorgeschlagen, für die Förderung des DKSB im Haushaltsjahr 2023 eine Förderung i. H. v. 6.000 € bei der HHSt. 0.4705.7099 einzustellen.
Mit Schreiben vom 29.03.2022 beantragt der Verein für 2023 einen Zuschuss i. H. v. 11.500 € für die allgemeine Förderung der Arbeit des Vereins. In seinem Antragsschreiben begründet der Träger den Mehrbedarf durch die Ausweitung der Tätigkeiten (z.B. Kooperation mit der Mittelschule Pestalozzi) gestiegenen Personalkosten. Gleichzeitig wird – wie bisher - ein Zuschussbedarf von 2.755,92 € für die Mietkosten im städtischen Gebäude Am Schulbergl 7 in Form einer Mietkostenübernahme angemeldet. Die Verwaltung schlägt vor, dem Regensburger Eltern e.V. im Haushaltsjahr 2023 einen Mietkostenzuschuss i. H. v. 2.800 € zu gewähren:
Weitere Zuwendungen soll der Verein aus Mitteln der Aktion Kinderbaum erhalten.
Die erforderlichen Mittel i. H. v. 2.800 € sollen bei der HHSt. 0.4705.7097 eingestellt werden.
3. Förderung von Initiativ- und Selbsthilfegruppen in der Kinder- und Jugendhilfe
In § 4 Abs. 3 SGB VIII ist die Zusammenarbeit mit und die Unterstützung von Initiativ- und Selbsthilfegruppen normiert. § 74 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII regelt, dass nur eine auf Dauer angelegte Förderung die Anerkennung als Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII voraussetzt. Einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter den Voraussetzungen des § 75 Abs. 1 SGB VIII, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist (§ 75 Abs. 2 SGB VIII). Daraus folgt, dass Initiativgruppen mit einer Tätigkeit bis zu drei Jahren, auch ohne Anerkennung, gefördert werden können.
Die Situation der Jugendhilfe ist durch ein vielseitiges und plurales Angebot gekennzeichnet, wobei auch kurzfristig geplante und durchgeführte Aktivitäten sinnvoll sind. Auch in den nächsten Jahren sollen daher neue Träger die Möglichkeit erhalten Initiativen und Projekte auf den Weg zu bringen bzw. zu erproben. Eine unveränderte Förderung i. H. v. 5.000 € im Haushalt 2023 scheint deshalb bedarfsgerecht (HHSt. 0.4705.7097). Die Entscheidung über die Verwendung dieser Mittel trifft die Oberbürgermeisterin im Einzelfall auf Vorschlag des Amtes für Jugend und Familie.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligung und dem Stadtrat, im Haushalt 2023 für die nachstehenden freien Träger der Jugendhilfe zur Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfe-gesetzes im Bereich der Sozialen Jugendhilfe folgende Zuschüsse nach § 74 SGV VIII einzuplanen:
1. an den Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Regensburg/Opf. e.V.
2. an den Regensburger Eltern e.V.
3. zur Förderung von Initiativ- und Selbsthilfegruppen in der Jugendhilfe 5.000 €
Die Aufnahme in den Haushaltsplan 2023 steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel
Der Stadtrat wird voraussichtlich im Herbst 2023 über die Freigabe im Einzelfall entscheiden.
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