Vorlage - VO/22/19493/51  

 
 
Betreff: Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 SGB VIII
- Zuschuss zum Bundesmodellprojekt "ElternChanceN mit Elternbegleitung Familien stärken" in Trägerschaft der Evangelischen Jugendsozialarbeit Regensburg - ejsa
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Dr. Freudenstein
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
09.11.2022 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.11.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

1. Ausgangslage:

Der Innere Südosten Regensburg befindet sich im Hinblick auf seine Bevölkerungsstruktur im Wandel. Er ist seit einigen Jahren von einem beträchtlichen Bevölkerungswachstum geprägt (vgl. Stadt Regensburg, 2019: Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Innerer Südosten, S. 32). Da im Stadtteil Ankereinrichtungen sowie Gemeinschaftsunterkünfte angesiedelt sind, hat die ansässige Bevölkerung einen hohen Migrationsanteil.

 

Integration und das Erlernen der deutschen Sprache im direkten Wohnumfeld stellen eine enorme Herausforderung dar. Außerdem ist der Anteil an Bezug von Grundsicherung im Stadtviertel etwas erhöht (vgl. ebd., S. 35), was auf eine soziale Benachteiligung hinweist. Durch beengte Wohnverhältnisse kommen Einrichtungen wie dem Jugend- und Begegnungszentrum, in dem das Bundesmodellprojekt angesiedelt wird, als sekundäre Lern- und Lebensräume eine große Bedeutung zu.

 

Aufgrund der Pandemie kam es bedauerlicherweise nicht zur Verstetigung und Weiterfinanzierung des „Netzwerks Elternbegleitung Regensburg“ durch die Kommune. So entstand ab Januar 2021 eine Angebotslücke für benachteiligte Familien im Stadtteil, welche aufgrund der Pandemie vor allem die Bildung von Kindern betrifft. Um insbesondere den Bedarf der Elternbegleitung weiterhin zu decken, werden auch nach 2020 dringend entsprechende personelle Ressourcen benötigt.

 

Es sollte unbedingt verhindert werden, dass die in dem vorherigen Modellprojekt „Elternbegleitung für geflüchtete Familien“ erlangte Qualifikationen, Erfahrungen und persönlichen Kontakte zur Zielgruppe verloren gehen. Durch die Inbetriebnahme des Jugend- und Begegnungszentrums ergibt sich die Chance mit der Koordinierungsstelle und dem ganzen „Paket“ (Menschen, Erfahrungen, Angebote, Kontakte NetzwerkpartnerInnen) dorthin umzuziehen.

 

Durch den neuen Standort verkürzt sich der Weg für die Familien um mehr als die Hälfte, neue hinzugezogene Familien können leichter akquiriert werden und andere Einrichtungen, die ebenfalls im Begegnungszentrum untergebracht sind, befinden sich als AnsprechpartnerInnen (Jugendzentrum, Stadteilprojekt Ost, Amt für Migration und Integration) direkt vor Ort.

 

 

2. Bedarfe vor Ort:

Aufgrund der geschilderten Ausgangslage sind folgende bereits identifizierte Bedarfe festzustellen:

 

- (Neu-)Anbindung der benachteiligten Familien an die ElternbegleiterInnen und weitere Einrichtungen im Viertel, welche aufgrund der Pandemie abgerissen ist;

- Installierung von passgenauen und niedrigschwelligen Bildungsangeboten für Kinder und deren Eltern (Elternschule) zum sozialen Nachteilausgleich

- Sprachförderung zur sozialen Integration

- Angebote zur sinnvollen Freizeitgestaltung für Kita- und Grundschulkinder zur Entlastung der familiären Wohnsituation. Durch den regelmäßigen und offenen Austausch mit den Menschen im Viertel und den Kooperations- sowie NetzwerkpartnerInnen ist es möglich auf neu aufkommende Handlungsbedarfe zu reagieren.

 

3. Projektbeschreibung: ElternchanceN mit Elternbegleitung Familien stärken

Es ist unbestritten, dass die Familie der erste und wichtigste Bildungsort von Kindern ist. Eine frühzeitige Förderung aller Kinder sichert Bildungs- und Teilhabechancen und ein förderliches Aufwachsen der Kinder. Aber es gibt Eltern, die auf Grund ihrer Rahmen­bedingungen Begleitung und Unterstützung brauchen, um den Familienalltag zu bewältigen und ihren Kindern eine bestmögliche Bildung zukommen zulassen. Angebote der Elternbegleitung sind für die frühkindliche Entwicklungsförderung ein entscheidender Faktor der Unterstützung für Familien. Den Familien in benachteiligten Lebenslagen sollen neue oder auch schon bestehende lokale „Netzwerke der Elternbegleitung“ helfen, um die Teilhabechancen zu stärken. Seit 2011 wurden bundesweit annähernd 14.500 ElternbegleiterInnen qualifiziert, auf deren Kompetenzen zurückgegriffen werden soll. Diese haben einen besonders guten und persönlichen Zugang zu den Familien in benachteiligten Lebenslagen.

 

Mit dem aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) kofinanzierten Programm ElternChanceN plant das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ab dem 1. Juni 2022 Elternbegleitung vor Ort zu stärken. In dem Programm sollen vor Ort Bausteine gelingender Elternzusammenarbeit/-begleitung in der (frühen) Kindheit konzipiert und unter Einbezug von sozialen Einrichtungen in der Region umgesetzt werden. Ziel ist die stärkere Einbindung der Elternbegleitung in kooperative Arbeitsformen im Sozialraum und im kommunalen Kontext. Um Familien in besonderen Lebenslagen zu unterstützen sollen mit dem Programm passgenaue, am Bedarf der Familien orientierte Bildungsangebote - von niedrigschwellig bis in formalisierter Form - realisiert werden, um Ressourcenstärkung von Eltern zur Förderung ihrer Kinder durch Maßnahmen der Erziehungs- und Bildungswegbegleitung. Die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt vor Ort ist gewünscht, um Elternbegleitung in kommunale Vernetzungsstrukturen zu implementieren.

 

Das Programm ElternChanceN richtet sich an Familien in besonderen Lebenslagen. Im Schwerpunkt sollen Familien mit kleinem (Erwerbs-)Einkommen und die Familien, die von Armut bedroht sind, Familien mit Migrations- oder Fluchthintergrund bzw. bildungsbenachteiligte Familien erreicht werden. Zugleich wird der Blick geweitet und neben Eltern mit jüngeren Kindern auf Familien mit Kindern im Grundschulalter gelegt.

 

Das Programm ist mit zwei Förderphasen geplant: Von 2022 bis 2025 sowie 2025 bis 2028. Das Programm richtet sich an kommunale Träger der Familienförderung und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Für jeden geförderten Standort unter grundsätzlicher Beteiligung von qualifizierten ElternbegleiterInnen - sollen Personal- und Sachkosten zur Verfügung gestellt werden. Damit ist regelmäßig beim antragstellenden Träger eine Koordinierungsstelle einzurichten. Aufgabe der Koordinierungsstelle ist es, Kooperationen mit einschlägigen Akteuren im Sozialraum zu bilden und eine Verbindung zur kommunalen Jugendhilfeplanung aufzubauen. In den regionalen Netzwerken sollten zudem bedarfsgerechte Angebote der Elternbegleitung abgestimmt, weiterentwickelt und bei Bedarf neu geschaffen werden. Dafür werden aus den Fördermitteln die Personalausgaben für qualifizierte ElternbegleiterInnen für deren Zusammenarbeit mit den Familien finanziert

 

4. Ausführender Träger der Elternbegleitung:

Die Evangelische Jugendsozialarbeit Regensburg (ejsa) als Arbeitsbereich des evangelisch-lutherischen Dekanatsbezirks Regensburg fördert und begleitet Kinder, Jugendliche und Familien in Form von schulbezogener Jugendsozialarbeit, offener Jugend- und Familienarbeit und einem Wohnprojekt für junge Geflüchtete. Von 2017 bis Ende 2020 führte die ejsa das Modellprogramm „Starke Netzwerke Elternbegleitung für geflüchtete Familien“ gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erfolgreich durch.

Auch für das neue vom Bund geförderte Modellprojekt „ElternchanceN- mit Elternbegleitung Familien stärken“ bekam die ejsa den Zuschlag.

 

Die ejsa hat mit der Anbindung an das neue Jugend- und Begegnungszentrum Guericke die Möglichkeiten mit dem neuen Bundesprogramm nicht nur die bekannte Zielgruppe zu erreichen, sondern darüber hinaus auch Familien in dem in besonderem Maße von sozialer Benachteiligung betroffenen Inneren Südosten Regensburgs. Deshalb sollen neben der Wiederaufnahme noch vorhandener Netzwerkstrukturen, dringend nötige Bildungsangebote für die Zielgruppe geschaffen, eine Durchmischung der sozialen Milieus im Stadtteil gefördert und der Fokus auf die Stärkung der eigenen Ressourcen der Klientel gelegt werden. Die geplanten Angebote umfassen u. a. Bildungsangebote für Kinder und Eltern, sowie Offene Treffs und Freizeitangebote. Als KooperationspartnerInnen sind sowohl das Stadtteilprojekt Ost des Amtes für Jugend und Familie, als auch die Grundschule Pestalozzi maßgeblich an der Umsetzung des Bundesprogramms beteiligt.

 

5. Kosten und haushaltsrechtliche Hinweise:

Die Gesamtkosten des Bundesmodellprojekts ElternchanceN mit Elternbegleitung Familien stärken belaufen sich über die Förderzeitraum im Einzelnen:

 

2022: Personalkosten f. Koordinierungsstelle 20 h u. Elternbegleitung 39 h, von Mai-Dez. ca. 76.100,- €, Sach- und Maßnahmenkosten mit Erstausstattung 10.980,- €

 

2023: PK ca. 100.460,- €; Sach- und Maßnahmenkosten 10.820,- €

 

2024: PK ca. 102.455,- €; Sach- und Maßnahmenkosten 10.820,- €

 

2025: PK ca. 105.280,- € Sach- und Maßnahmenkosten 10.820,- €

 

Die Stadt Regensburg fördert das Projekt ElternchanceN mit Elternbegleitung Familien stärken ab 2023 bis einschließlich 2025 im Bereich der Sach- und Maßnahmenkosten i. H. v. jährlich 10.820,00 Euro (in Worten: Zehntausendachthundertzwanzig Euro).

 

Die Bereitstellung des Betrages ab 2023 erfolgt auf der HHSt. 0.4532.7601 in angegebener Höhe.

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Das, in Trägerschaft der Evangelischen Jugendsozialarbeit Regensburg (ejsa) durchgeführte Bundesmodellprojekt „ElternChanceN mit Elternbegleitung Familien stärken“ wird entsprechend der Vorlage im Bereich der Sach- und Maßnahmenkosten durch die Stadt gefördert.