Vorlage - VO/22/19514/57  

 
 
Betreff: Hildegard Schmalzl Musikstiftung; Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023; Haushaltsplan mit Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für allgemeine Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
16.11.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.11.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

1. Der Haushaltsplan 2023 der von der Stadt Regensburg verwalteten Hildegard Schmalzl Musikstiftung schließt wie folgt ab:

 

 

Verwaltungshaushalt

Einnahmen        111.750 Euro

Ausgaben         111.750 Euro

 

Vermögenshaushalt

Einnahmen          27.050 Euro

Ausgaben           27.050 Euro

 

 

2. Finanzplan

 

Gem. § 6 der Satzung der Hildegard Schmalzl Musikstiftung i.V.m. Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 5 und § 24 der Kommunalen Haushalts-verordnung - Kameralistik ist der Haushaltswirtschaft der Hildegard Schmalzl Musikstiftung eine 5-jährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Die vorliegende Finanzplanung umfasst den Zeitraum der Jahre 2022 bis 2026.

 

Die Finanzplanung ist ein wichtiges Instrument, um den Stiftungszweck zu sichern und den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen. Durch die Zusammenfassung künftiger Finanzvorgänge zu einem zeitlich - nach Einnahme- und Ausgabearten - geordneten System soll der Ausgleich künftiger Haushalte gewährleistet sein. Zu diesem Zweck stellt der Finanzplan den Bedarf und die finanziellen Möglichkeiten in den kommenden Jahren dar. Nur so kann beurteilt werden, ob sich der Stiftungszweck mit der Leistungsfähigkeit der Stiftung verwirklichen lässt.

 

Die beigefügte Tabelle weist die Entwürfe der Finanzplanungsansätze aus:

 

 

2023

2024

2025

2026

 

Euro

Euro

Euro

Euro

Verwaltungshaushalt

111.750

111.750

111.750

111.350

Vermögenshaushalt

27.050

28.050

27.550

27.200

Gesamthaushalt

138.800

139.800

139.300

138.550

 (ggf. Abweichungen durch Rundungen)

 

 

3. Die Ermächtigung für die Stiftungsverwaltung, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten, ist erforderlich, da die Situation auf dem Kapitalmarkt generell durch rasch wechselnde Konditionen gekennzeichnet ist. Angebote von Kreditinstituten sind in der Regel nur sehr kurze Zeit gültig, so dass zwischen Angebotsabgabe durch die Banken und Annahme von Seiten der Stiftungsverwaltung grundsätzlich keine Entscheidung durch den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten erfolgen kann. Im Rahmen des Zinsmanagements kann es auch vorteilhaft sein, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Haushaltsjahre vorzeitig im laufenden Haushaltsjahr einzugehen.

 



 

Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Haushaltsplan 2023 der von der Stadt Regensburg verwalteten Hildegard Schmalzl Musikstiftung wird mit den im Entwurf vom 10.10.2022 genannten Beträgen festgestellt.

 

  1. Dem Finanzplan 2022 – 2026 mit den im Entwurf vom 10.10.2022 genannten Beträgen wird zugestimmt.

 

3. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird mit den Abschlusssummen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes beschlossen.

 

4. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.

 

5. Die Stiftungsverwaltung wird ermächtigt, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten. Ferner wird die Stiftungsverwaltung ermächtigt, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Haushaltsjahre abzuschließen.

 

 


Anlagen:

 

Haushaltssatzung der von der Stadt Regensburg verwalteten Hildegard Schmalzl Musikstiftung für das Haushaltsjahr 2023

 

Haushaltsplan der von der Stadt Regensburg verwalteten Hildegard Schmalzl Musikstiftung für das Haushaltsjahr 2023 mit Finanzplan 2022 bis 2026

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HSM, Entwurf der Haushaltssatzung 2023 - Anlage 1 (4 KB)    
Anlage 2 2 HSM Haushaltsplan 2023 - Anlage 2 (448 KB)