Sachverhalt:
1. Der Haushaltsplan 2023 der von der Stadt Regensburg verwalteten Hildegard Schmalzl Musikstiftung schließt wie folgt ab:
Verwaltungshaushalt Einnahmen 111.750 Euro Ausgaben 111.750 Euro
Vermögenshaushalt Einnahmen 27.050 Euro Ausgaben 27.050 Euro
2. Finanzplan
Gem. § 6 der Satzung der Hildegard Schmalzl Musikstiftung i.V.m. Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 5 und § 24 der Kommunalen Haushalts-verordnung - Kameralistik ist der Haushaltswirtschaft der Hildegard Schmalzl Musikstiftung eine 5-jährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Die vorliegende Finanzplanung umfasst den Zeitraum der Jahre 2022 bis 2026.
Die Finanzplanung ist ein wichtiges Instrument, um den Stiftungszweck zu sichern und den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen. Durch die Zusammenfassung künftiger Finanzvorgänge zu einem zeitlich - nach Einnahme- und Ausgabearten - geordneten System soll der Ausgleich künftiger Haushalte gewährleistet sein. Zu diesem Zweck stellt der Finanzplan den Bedarf und die finanziellen Möglichkeiten in den kommenden Jahren dar. Nur so kann beurteilt werden, ob sich der Stiftungszweck mit der Leistungsfähigkeit der Stiftung verwirklichen lässt.
Die beigefügte Tabelle weist die Entwürfe der Finanzplanungsansätze aus:
(ggf. Abweichungen durch Rundungen)
3. Die Ermächtigung für die Stiftungsverwaltung, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten, ist erforderlich, da die Situation auf dem Kapitalmarkt generell durch rasch wechselnde Konditionen gekennzeichnet ist. Angebote von Kreditinstituten sind in der Regel nur sehr kurze Zeit gültig, so dass zwischen Angebotsabgabe durch die Banken und Annahme von Seiten der Stiftungsverwaltung grundsätzlich keine Entscheidung durch den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten erfolgen kann. Im Rahmen des Zinsmanagements kann es auch vorteilhaft sein, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Haushaltsjahre vorzeitig im laufenden Haushaltsjahr einzugehen.
Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
3. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird mit den Abschlusssummen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes beschlossen.
4. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.
5. Die Stiftungsverwaltung wird ermächtigt, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten. Ferner wird die Stiftungsverwaltung ermächtigt, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Haushaltsjahre abzuschließen.
Anlagen:
Haushaltssatzung der von der Stadt Regensburg verwalteten Hildegard Schmalzl Musikstiftung für das Haushaltsjahr 2023
Haushaltsplan der von der Stadt Regensburg verwalteten Hildegard Schmalzl Musikstiftung für das Haushaltsjahr 2023 mit Finanzplan 2022 bis 2026
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