Sachverhalt:
1. Der Haushaltsplan 2023 der von der Stadt Regensburg verwalteten Brigitta und Oskar Braumandl Stiftung schließt wie folgt ab:
Verwaltungshaushalt Einnahmen 194.500 Euro Ausgaben 194.500 Euro
Vermögenshaushalt Einnahmen 153.850 Euro Ausgaben 153.850 Euro
2. Finanzplan
Gem. § 6 der Satzung der Brigitta und Oskar Braumandl Stiftung i.V.m. Art. Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung - Kameralistik ist der Haushaltswirtschaft der Brigitta und Oskar Braumandl Stiftung eine 5-jährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Die vorliegende Finanzplanung umfasst den Zeitraum der Jahre 2022 bis 2026.
Die Finanzplanung ist ein wichtiges Instrument, um den Stiftungszweck zu sichern und den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen. Durch die Zusammenfassung künftiger Finanzvorgänge zu einem zeitlich - nach Einnahme- und Ausgabearten - geordneten System soll der Ausgleich künftiger Haushalte gewährleistet sein. Zu diesem Zweck stellt der Finanzplan den Bedarf und die finanziellen Möglichkeiten in den kommenden Jahren dar. Nur so kann beurteilt werden, ob sich der Stiftungszweck mit der Leistungsfähigkeit der Stiftung verwirklichen lässt.
Die beigefügte Tabelle weist die Entwürfe der Finanzplanungsansätze aus:
(ggf. Abweichungen durch Rundungen)
Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
3. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird mit den Abschlusssummen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes beschlossen.
4. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen:
Haushaltssatzung der von der Stadt Regensburg verwalteten Brigitta und Oskar Braumandl Stiftung für das Haushaltsjahr 2023
Haushaltsplan der von der Stadt Regensburg verwalteten Brigitta und Oskar Braumandl Stiftung für das Haushaltsjahr 2023 mit Finanzplan 2022 bis 2026
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||