Sachverhalt:
Die beigefügten Anlagen beinhalten die Haushaltsansätze der das Amt für Jugend und Familie betreffenden Teile des Haushalts 2023, getrennt für den Verwaltungs- und für den Vermögenshaushalt.
Zur besseren Verständlichkeit sind im Bedarfsfall jeweils Erläuterungen in das Zahlenwerk eingefügt.
Aufgrund der Energiekostenschwankungen ist eine mögliche Anpassung der Hauptgruppen 5 und 6 für den Haushaltsplan 2023 nicht ausgeschlossen.
Weiterem Informations- bzw. Klärungsbedarf kann durch mündliche Ergänzungen nachgekommen werden.
Der Ausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen sowie dem Stadtrat:
Die im beiliegenden Teil-Entwurf des Haushaltsplanes 2023 – Jugendhilfehaushalt des Amtes 51 – enthaltenen Haushaltsansätze werden in den Haushaltsplan 2023 aufgenommen.
Anlagen:
Haushalt 2023 - Verwaltungshaushalt Amt für Jugend und Familie Haushalt 2023 – Vermögenshaushalt Amt für Jugend und Familie
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