Vorlage - VO/22/19524/50  

 
 
Betreff: Haushaltsjahr 2023 (Zuschüsse);
Zuschussanträge für Zuwendungen der Stadt nach den Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen an die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und an soziale Initiativen

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Dr. Freudenstein
Federführend:Amt für Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
16.11.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

1. Kontakt Regensburg e.V. Regensburger Beratungsstelle gegen Gewalt

 

Der Kontakt Regensburg e.V. ist ein Verein, der seit über 30 Jahren im Bereich Prävention, Integration und Resozialisierung mit Straftätern arbeitet.

 

Im Jahr 2000 wurde der „Runde Tisch gegen häusliche Gewalt“ in Regensburg gegründet. Dieser hat das Ziel Frauen zu helfen, die in Stadt und Landkreis Regensburg Opfer häuslicher Gewalt wurden. Der Kontakt Regensburg e.V. ist Mitglied des „Runden Tisches“.

Im Juli 2007 wurde die „Regensburger Beratungsstelle gegen Gewalt (RBG)“ des Kontakt Regensburg e.V. ins Leben gerufen.

 

Die RBG ist eine Anlaufstelle für Täter und Täterinnen, die ein gewaltfreies Leben anstreben (beim Klientel der RBG handelt es sich überwiegend um männliche Täter).

 

terarbeit ist eine Form von Opferschutz, weil sie dem Täter die Möglichkeit eröffnet, sein gewalttätiges Verhalten zu beenden.

Primäres Ziel der Angebote ist die Beendigung der Gewalt und somit die Verhinderung weiterer Gewalttaten.

 

Trotz der im Jahr 2021 weiter bestehenden pandemiebedingten Einschränkungen blieben die Fallzahlen weiter auf einem hohen Niveau. Die MitarbeiterInnen waren unter Berücksichtigung eines Hygienekonzeptes stets für die Klienten erreichbar.

 

Die Beratungsstelle umfasst u.a. folgende Tätigkeitsbereiche:

      Clearinggespräch zur Erfassung des Problems und der Dringlichkeit; bedarfsorientierte Beratung und Begleitung; Unterstützung bei Krisen; (2021 fanden 38 Clearinggespräche statt; davon mit 2 Frauen, die Gewalt ausgeübt haben und mit 3 Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt wurden);

      Bedarfsorientierte Beratung; Unterstützung bei Krisen; Paarerstberatungen; im Rahmen der offenen Beratung fanden im Jahr 2021 94 Gesprächskontakte statt; außerdem wurden 3 Paare im Rahmen der RBG unterstützt;

      Anti-Aggressivitäts-Training (AAT); dieses Programm richtet sich speziell an gewalttätige Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene; Erfahrungswerte zeigen, dass das AAT eine sehr effektive Behandlungsmethode für gewaltbereite Wiederholungstäter darstellt; 2021 fand ein Kurs statt mit 8 Teilnehmern. 6 Teilnehmer beendeten die Maßnahme erfolgreich. Pandemiebedingt konnte nur ein Training angeboten werden.

      Anti-Gewalt-Individual-Training (AGIT); dieses Angebot richtet sich an TäterInnen, die im häuslichen oder öffentlichen Raum eine Gewalttat begangen haben; (2021: 68 Teilnehmer, davon 4 Frauen).

      Fachstelle Täterarbeit häusliche Gewalt: Diese ist seit September 2020 an die RBG angegliedert, ist mit einer 0,5 Fachkraftstelle besetzt und wird durch eine Förderung des Freistaates Bayern finanziert (eine weitere Fachstelle für die nördliche Oberpfalz befindet sich in Weiden). Ziel der Fachstelle ist eine Vernetzung zu schaffen, um der Täterin oder dem Täter schnellst möglich ein adäquates Angebot zur Bearbeitung des gewalttätigen Verhaltens unterbreiten zu können.

Die Inhalte des spezialisierten Gruppentrainingsprogramms für gewalttätige Männer zielen darauf ab, die Zusammenhänge des aggressiven Verhaltens aufzudecken und zu bearbeiten. 7 Klienten nahmen im Jahr 2021 an dem Trainingsprogramm teil.

      Intensive MPU Vorbereitung bei Gewalt- und Strafdelikten: Wurden eine oder mehrere Straftaten begangen, oder Straftaten, bei denen ein hohes Aggressions-potenzial zugrunde liegt, stellt die Behörde die charakterliche Eignung zum Führen eins Kraftfahrzeugs in Frage. Das vom Kontakt e.V. angebotene intensive Vorbereitungstraining ist auf die Anforderungen der MPU abgestimmt und bereitet auf das psychologische Gutachten vor. Im Jahr 2021 haben 5 Klienten an diesem Vorbereitungstraining teilgenommen.

 

Rd. 70 % der Klienten der RBG stammten im Jahr 2021 aus dem Stadtgebiet Regensburg und rd. 30 % aus dem Landkreis Regensburg, sowie der gesamten Oberpfalz.

 

Seit dem Jahr 2012 fördert die Stadt Regensburg die RBG des Kontakt e.V. mit einem Zuschuss in Höhe von jährlich 3.000 €. Mit Antrag vom 23.02.2022 wurde eine Weiterförderung beantragt.

 

Aus der Sicht der Verwaltung erscheint eine Förderung der RBG durch die Stadt Regensburg weiterhin sinnvoll, da zum einen das Angebot zur Begegnung häuslicher Gewalt bzw. zur Gewaltvermeidung notwendig und effektiv erscheint und zum anderen durch die Mitförderung der Stadt der Bayer. Landesverband für Gefangenenfürsorge und Bewährungshilfe e.V. als Hauptförderer der RBG gewonnen werden konnte. Auch der Landkreis Regensburg beteiligt sich an der Finanzierung. Mit geringen städtischen Mitteln kann die Finanzierung einer hauptamtlichen Fachkraftstelle für Gewaltprävention erreicht werden.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Kontakt Regensburg e.V. für seine „Regensburger Beratungsstelle gegen Gewalt (RBG)“ auch für das Haushaltsjahr 2023 einen Zuschuss in Höhe von 3.000 € zu gewähren. 

 

2. DrugStop Drogenhilfe Regensburg e.V. Beratungsstelle BASIS“

 

In der Beratungsstelle BASIS betreut und begleitet der DrugStop Drogenhilfe Regensburg e.V. Drogenkonsumenten in allen Stadien der Genesung.

 

Das Angebot von Basis umfasst folgende Bereiche:

      Beratungsstelle und offenes Büro: Beratungssgespräche, Therapievermittlung und Auflagengespräche werden angeboten.

      Psychosoziale Beratung (PSB): Dieses Angebot umfasst die psychosoziale Begleitung Substituierter.

      Jugendberatungsstelle SUB21: Dieses spezialisierte Beratungsangebot für Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre, die illegal Drogen konsumieren oder konsumiert haben, gibt es seit April 2021. Insgesamt fanden 352 Beratungsgespräche mit Betroffenen statt, zusätzlich wurden 54 Termine zur Therapievermittlung für Jugendliche angeboten. Das niedrigschwellige Angebot der Online-Sprechstunde am Abend nutzten 54 junge Menschen.

      Informations- und Diskussionsveranstaltungen an Schulen: Im Jahr 2021 fanden 52 Veranstaltungen an Schulen und Ausbildungsbetrieben statt. Das Angebot richtet sich an SchülerInnen ab der 8. Klasse.

      Elterninformationsabend: 2021 konnten 3 Abende via Zoom angeboten werden. Es nahmen jeweils zwischen 1 und 14 interessierte Eltern teil.

      Crystal & NPS Hotline 2021: Dieses bayernweite vom Freistaat Bayern geförderte Angebot wurde zum 31.12.2021 beendet. „Google“ untersagt seit 2020 die Werbung für die Hotline. Dadurch ist es nahezu unmöglich Hilfesuchende bayernweit zu erreichen. Anfragen und Beratungsbedarf von Betroffenen und Angehörigen zu diesem Themenbereich werden aber weiterhin von der Basis entgegengenommen.

 

Bereits seit dem Jahr 2007 unterstützt die Stadt Regensburg die „Beratungsstelle BASIS“ des Vereins DrugStop mit einem Pauschalzuschuss von jährlich 2.500 €.

 

Außerdem gewährt der Bezirk Oberpfalz zu den Personalkosten dieser Fachkraftstelle seit dem Jahr 2007 bis auf Weiteres einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 15.000 €.

 

Bei der Zustimmung der Stadt Regensburg zur Förderung des DrugStop wurde berücksichtigt, dass der Verein einen wertvollen und wichtigen Beitrag in der Drogenarbeit leistet. Insbesondere wird Präventionsarbeit vor Ort organisiert und durchgeführt.

 

Mit Schreiben vom 10.03.2022 beantragt der Verein auch für das Jahr 2023 eine Förderung durch die Stadt Regensburg. Nach Ansicht der Verwaltung ist die Gewährung eines Zuschusses in Vorjahreshöhe von 2.500 € gerechtfertigt.

 

Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme (Personal- und Sachkosten) ist durch den Träger zu gewährleisten. Eventuell auftretende Finanzierungslücken sind durch die Erhöhung der Eigenleistung zu schließen.

 

3. Solwodi Bayern e.V. Fachberatungsstelle Regensburg

 

Solwodi ist die Abkürzung von „SOLidarity with WOmen in DIstress“ Solidarität mit Frauen in Not. Solwodi wurde 1985 von der deutschen Ordensschwester Dr. Lea Ackermann in Kenia gegründet, um Frauen und Mädchen zu helfen, die sich dort aufgrund ihrer Armut prostituieren. Seit 1987 engagiert sich Solwodi auch in Deutschland mit inzwischen 19 Fachberatungsstellen und acht Schutzwohnungen.

 

Im Dezember 2015 wurde in Regensburg die fünfte Fachberatungsstelle von Solwodi in Bayern für ausländische Frauen in Notsituationen eröffnet. Das Hilfeangebot von Solwodi erstreckt sich auf die psychosoziale Beratung und Begleitung von Migrantinnen, die von Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsheirat und anderen Formen von Gewalt betroffen sind.

 

Nach dem vorgelegten Tätigkeitsbericht wurden von Solwodi Regensburg im Jahr 2021 109 Frauen beraten, begleitet und betreut. Die Schwerpunkte bilden:

 

  • Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung;
  • Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung;
  • Zwangsverheiratung / Verfolgung im Namen der Ehre;
  • sonstige Formen von Gewalt.

 

Das Beratungsangebot von Solwodi ergänzt das in Regensburg bereits vorhandene Angebot der aufsuchenden Arbeit im Prostitutionsmilieu des Gesundheitsamtes Regensburg, da das Gesundheitsamt bei Hinweisen auf Wunsch nach Ausstieg, zur Gewalt/Zwang-Problematik andere Stellen hinzuziehen muss, sofern die Frauen mit der Aufhebung der Schweigepflicht einverstanden wären.

 

Die Fachberatungsstelle in Regensburg wurde bis Ende 2017 mit den Spendengeldern aus der Kollekte anlässlich des Katholikentages 2014 in Regensburg, Mitteln der Diözese Regensburg und Eigenmitteln von Solwodi Deutschland finanziert.

 

Die Fachberatungsstellen von Solwodi in Bayern werden vom Bayerischen Staats-ministerium für Familie, Arbeit und Soziales gefördert. Außerdem hat der Verein die Gewährung von EU-Fördermitteln beantragt.

 

In seiner Sitzung am 10.11.2021 hat der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungs- angelegenheiten beschlossen, Solwodi für das Haushaltsjahr 2022 einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € zu gewähren.

Solwodi beantragt für das Jahr 2023 die Erhöhung des Zuschusses der Stadt Regensburg auf 30.000 €/Jahr, um die Personal- und Sachkosten der Fachberatungsstelle Regensburg zu finanzieren, die inzwischen mit Fachpersonal im Umfang von 2,2 Vollzeitstellen besetzt ist. Die Ausweitung des Personals wurde nicht mit der Stadt Regensburg abgesprochen.

 

Die Tätigkeit der Fachberatungsstelle von Solwodi hat sich inzwischen etabliert und trägt zu einer Optimierung des in Regensburg vorhandenen Hilfeangebots (Frauenhäuser, Flüchtlings- und Integrationsberatung, Streetwork im Prostitutionsmilieu) bei, da die angebotenen Hilfen speziell auf Frauen in den oben beschriebenen Notsituationen ausgerichtet sind und in dieser Form in Regensburg eine Lücke füllen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, Solwodi Bayern e.V. für das Jahr 2023 einen Zuschuss in Vorjahreshöhe, d.s. 5.000 €, zu gewähren.

 

Wie aus den Tätigkeitsberichten der letzten Jahre hervorgeht, kommen ca. 48 % der Klientinnen von Solwodi aus dem Stadtgebiet Regensburg.

Da sich das Einzugsgebiet von Solwodi auf die ganze Oberpfalz und angrenzende Teile von Niederbayern erstreckt, wird angeregt, dass Solwodi auch bei anderen Kommunen Förderanträge einreichen sollte.

 

4. Arbeitskreis „Kostenlose Verhütungsmittel“ (Donum Vitae Regensburg, Gesundheitsamt Regensburg Schwangerenberatung, pro familia Regensburg, Büro für Chancengleichheit der Stadt Regensburg) Antrag auf Übernahme der Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel für Menschen mit geringem Einkommen im Rahmen der freiwilligen Leistungen im sozialen Bereich

 

Auf Antrag des Arbeitskreises „Kostenlose Verhütungsmittel“ beschloss der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten, dass die Stadt Regensburg ab dem Jahr 2018 20.000 €, bzw. ab dem Jahr 2021 (befristet bis einschließlich 2022) 15.000 € im Rahmen der freiwilligen Leistungen im sozialen Bereich zur Verfügung stellt für die Übernahme der Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel für Menschen mit geringem Einkommen (VO/17/13485/50 und VO/20/17133/50).

 

Mit Schreiben vom 15.03.2022 beantragt der AK „Kostenlose Verhütungsmittel“

  • die Weiterführung der Übernahme der Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel für Menschen mit geringem Einkommen ab dem Jahr 2023,
  • die Ausweitung des berechtigten Personenkreises auf BAföG-Beziehende ab dem 22. Lebensjahr mit Erstwohnsitz im Stadtgebiet Regensburg und
  • die Aufhebung der Befristung des Förderzeitraumes.

 

Im Rahmen des bundesweiten Modellprojekts „Biko Beratung, Information und Kostenübernahme bei Verhütung“ hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für Frauen, die Sozialleistungen beziehen, an sieben Projektstandorten die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel übernommen. Das Modellprojekt endete im Juni 2019 und kam zu dem Ergebnis, dass Frauen mit wenig Geld

  • einen hohen Bedarf haben, dass die Kosten verschreibungspflichtiger Verhütungsmittel übernommen werden,
  • deshalb unregelmäßiger oder gar nicht verhüten oder zu wenig zuverlässigen Methoden greifen.

Die zweitgrößte Nutzerinnengruppe waren Frauen, die trotz Berufstätigkeit über ein geringes Einkommen verfügen.

 

In seiner Sitzung am 20.10.2020 hat der Sozialausschuss die Ausweitung des Personen-kreises auf alle Berechtigten für den Stadtpass beschlossen. Dies bedeutet, dass das Angebot der Stadt Regensburg auch berufstätigen Menschen mit geringem Einkommen zur Verfügung steht und somit die Ergebnisse des Modellprojekts „Biko“ Berücksichtigung finden.

Außerdem werden die Kosten der ärztlich verordneten Verhütungsmittel in voller Höhe übernommen.

Weiter hat der Ausschuss beschlossen, in den Jahren 2021 und 2022 jeweils einen Betrag in Höhe von 15.000 € in den Haushalt der Stadt Regensburg einzuplanen.

 

Sollte sich unterjährig wider Erwarten herausstellen, dass der Fonds vollständig ausgeschöpft wird, hat die Stiftungsverwaltung der Stadt Regensburg signalisiert, dass gegebenenfalls über Stiftungsmittel ein Betrag bis zu 5.000 zur Verfügung gestellt werden könnte.

 

In den Jahren 2020 und 2021 wurden von der Stadt Regensburg jeweils 70 Bewilligungen erteilt und 9.240,43 €, bzw. 9.717,94 € ausgezahlt.

2021 blieben im Vergleich zu 2020 die Bewilligungen gleich, obwohl der berechtigte Personenkreis erweitert wurde. Wie sich die Ausweitung des Personenkreises auswirkt kann aufgrund dieser Zahlen nicht zuverlässig beurteilt werden, da vermutlich aufgrund der Corona-Pandemie viele Anträge nicht gestellt wurden.

Die Antragsteller können keine Angaben zur Anzahl der antragsberechtigten BaföG-Berechtigten aus dem Stadtgebiet Regensburg machen, schätzen aber aufgrund der Anzahl der Beratungsanfragen in den Beratungsstellen den Bedarf als eher gering ein.

Beim Landkreis Regensburg gehören auch die BaföG-Berechtigten zum antragsberechtigten Personenkreis.

Der Förderzeitraum sollte nach Ansicht der Verwaltung auch weiterhin befristet werden, um auf eine Änderung der Rechtslage reagieren zu können. Es gibt noch immer keine bundesgesetzliche Regelung zur Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel für Menschen mit geringem Einkommen. Ob bzw. wann diese tatsächlich umgesetzt werden soll kann derzeit nicht abgeschätzt werden.

 

Da die Kostenübernahme durch die Stadt Regensburg eine freiwillige Leistung ist, auf die kein Rechtsanspruch besteht, schlägt die Verwaltung die Weiterführung der Übernahme der Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel für Menschen mit geringem Einkommen ab dem Jahr 2023 nach folgender Maßgabe vor:

 

Die Stadt Regensburg stellt ab dem Jahr 2023 weiterhin jährlich einen Betrag in Höhe von bis zu 15.000 € zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind alle Berechtigten für den Stadtpass.

Die Förderdauer beträgt drei Jahre (bis einschließlich 2025), um auf etwaige Entscheidungen auf Bundesebene und Bedarfe aus der Praxis reagieren zu können.

 

Die Zuständigkeit für die Gewährung der Leistung liegt weiter beim Amt für Soziales.

 

Die antragsberechtigten Personen können weiterhin unter Vorlage ihres gültigen Bewilligungsbescheides oder ihres gültigen Stadtpasses und der ärztlichen Verordnung einen entsprechenden Antrag auf Übernahme der Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel stellen.

 

Der Antrag muss wie bisher innerhalb eines Monats nach Ausstellung der ärztlichen Verordnung gestellt werden. Bereits verauslagte Kosten werden unter Vorlage der ärztlichen Verordnung sowie des Quittungsbeleges erstattet. Anderenfalls wird eine Kostenübernahme-erklärung ausgestellt. Die Kosten würden dann nach Rechnungsstellung übernommen werden können.

 

Die Dokumentation der Fälle, die haushaltsmäßige Abwicklung, sowie die Erstellung von Auswertungen und Statistiken werden vom Amt für Soziales durchgeführt.

 

5. Bayerisches Rotes Kreuz, Bezirksverband Niederbayern/Oberpfalz, Psychosoziale Aids-Beratungsstelle Oberpfalz, Spritzentausch für Drogen konsumierende Menschen

 

Die psychosoziale Aids-Beratungsstelle Oberpfalz ist eine vom Freistaat Bayern und dem Bezirk Oberpfalz geförderte Beratungsstelle und Teil eines Netzes der Aids-Beratungsstellen in Bayern.

 

Die Aids-Beratungsstelle hat die Aufgabe

  • HIV-Positive und Angehörige zu beraten und Hilfen zu geben/zu vermitteln
  • Anlaufstelle für die Bevölkerung zu sein, um Fragen zu Übertragungsrisiken und Schutzmöglichkeiten zu klären
  • r eine geeignete Aufklärung zu sorgen und Schulungsmaßnahmen für verschiedene Berufsgruppen zur Verfügung zu stellen
  • Präventionsmaßnahmen für bestimmte Zielgruppen zu entwickeln und durchzuführen, dazu zählt auch das Projekt Spritzentausch für Drogen konsumierende Menschen.

 

Das Projekt Spritzentausch existiert seit dem Jahr 2011 und wird aktuell federführend von der Aids-Beratungsstelle Oberpfalz finanziert und organisiert. Die Durchführung erfolgt in Kooperation mit der Caritas Suchtambulanz, dem Kontaktladen DrugStop Akut und den Streetworkern des Caritasverbandes Regensburg und des DrugStop Drogenhilfe Regensburg e.V. .

Das Angebot „Spritzentausch“ konnte auch im Jahr 2021 aufrechterhalten werden, musste aber immer wieder den veränderten Corona-Maßnahmen angepasst werden.

 

Die Stadt Regensburg unterstützt dieses Projekt bereits seit dem Jahr 2012 mit einem Zuschuss im Rahmen der freiwilligen Leistungen im sozialen Bereich.

 

Durch die zunehmende Akzeptanz stiegen die Spritzentauschvorgänge kontinuierlich an. Die AIDS-Beratungsstelle geht davon aus, dass die Erschließung der Zielgruppe der drogenkonsumierenden Menschen, die in der Region Regensburg leben, vermutlich weitgehend erreicht wurde. Nach einem sprunghaften Anstieg der Spritzentauschkontakte im Jahr 2020 (30%), war im Jahr 2021 nur noch ein Anstieg um rd. 3% zu verzeichnen.

 

Um dem zunehmenden Erfolg des Spritzentausches und dem damit verbundenen Anstieg der Kosten Rechnung zu tragen, wurde der Zuschuss der Stadt Regensburg in den vergangenen Jahren laufend erhöht:

 

Jahr

Spritzentauschvorgänge

Zuschuss der Stadt Regensburg

2012

266

1.000 Euro

2013

610

2.500 Euro

2014

1811

2.500 Euro

2015

3618

5.000 Euro

2016

4330

10.000 Euro

2017

7329

12.000 Euro

2018

7943

20.000 Euro

2019

9464

25.000 Euro

2020

12194

30.000 Euro

2021

12550

30.000 Euro

2022

Noch nicht bekannt

30.000 Euro

 

Die Steigerung der Abgabemengen und Kundenzahlen bedeutet nicht eine Zunahme der Anzahl an DrogenkonsumentInnen in Stadt und Landkreis Regensburg, sondern belegt nach Ansicht der Aids-Beratungsstelle, dass es immer besser gelingt, Drogen konsumierende Menschen anzusprechen und zu hygienischem Drogenkonsumverhalten zu motivieren.

 

Durch das Projekt Spritzentausch wird wichtige Präventionsarbeit geleistet, da so die Infizierung mit Krankheiten wie z.B. Hepatitis C verhindert werden kann.

 

In seiner Sitzung am 10.11.2021 hat der Ausschuss für Soziales und Allgemeine Stiftungsangelegenheiten beschlossen, der Aids-Beratungsstelle für die Durchführung des Spritzentausches für das Jahr 2022 einen Zuschuss in Höhe von 30.000 € zu gewähren.

Der Landkreis Regensburg gewährt einen Zuschuss in Höhe von 10.000 €.

 

Nach dem bei der Stadt Regensburg vorgelegten Verwendungsnachweis beliefen sich die Ausgaben für den Spritzentausch im Jahr 2021 auf rd. 47.000 €, die durch Zuschüsse der Stadt Regensburg (30.000 €), des Landkreises Regensburg (10.000 €) und des Gesundheitsamtes (1.140 €) weitgehend finanziert werden konnten. Durch die Erhebung eines Unkostenbeitrages von den KlientInnen für die Abgabe von bestimmten Materialien konnten erstmals Einnahmen in Höhe von 1.312 € erzielt werden, die ebenfalls in die Finanzierung des Spritzentauschs einflossen.

 

2021 konnten durch die im Jahr 2020 begonnenen Kürzungen bei der Materialabgabe die Ausgaben trotz steigender Preise im Vergleich zum Vorjahr leicht gesenkt werden

 

Trotzdem hat die AIDS-Beratungsstelle mit Schreiben vom 04.03.2022 eine Erhöhung der Zuwendung der Stadt für das Jahr 2023 auf 35.000 € beantragt. Lt. Antragsteller sind in der Kostenschätzung für 2023 alle Kostenreduzierungsmaßnahmen berücksichtigt worden. Wegen der steigenden Preise wird aber trotzdem mit höheren Ausgaben gerechnet.

 

Nach Ansicht der Verwaltung müssen die im Oktober 2020 eingeleiteten Mengen-begrenzungen bei allen Hygieneartikeln und die eingeleiteten Sparmaßnahmen konsequent weiterverfolgt werden, um die Abgabemengen zu reduzieren und damit auch die Kosten.

Die Ausgaben können auf diese Weise trotz steigender Kosten stabil gehalten werden.

 

Eine Erhöhung des Zuschusses wird von der Verwaltung daher nicht befürwortet.

Die Aids-Beratungsstelle sollte zusammen mit den Kooperationspartnern (DrugStop Drogenhilfe Regensburg e.V., Caritasverband Regensburg e.V. und Gesundheitsamt) im „Netzwerktreffen Spritzentausch“ die eingeleiteten Sparmaßnahmen konsequent weiter umsetzen und das Ausgabesystem des Materials auf weitere Einsparpotenziale untersuchen, um die Kosten zu senken bzw. stabil zu halten.

 

Die Verwaltung schlägt aus den o.g. Gründen vor, den Zuschuss für die Psychosoziale Aids-Beratungsstelle Oberpfalz des Bayerischen Roten Kreuzes, Bezirksverband Niederbayern/Oberpfalz für das Projekt Spritzentausch nicht anzuheben und für das Jahr 2023 einen Zuschuss in Höhe von 30.000 € zu gewähren.

 

Die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung obliegt dem Maßnahmeträger.

 

 

 

 


Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten empfiehlt dem Stadtrat im Haushaltsjahr 2023 Mittel für folgende Zuschüsse bereitzustellen:

 

Die Aufnahme in den Haushaltsplan 2023 steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel. Der Stadtrat wird voraussichtlich im Herbst 2023 über die Freigabe im Einzelfall entscheiden.

 

Antragsteller

Verwendungszweck

 

Betrag / €

1. Kontakt Regensburg e.V.

Regensburger Beratungs-stelle gegen Gewalt

 

3.000

2. DrugStop Drogenhilfe Regensburg e.V.

 

Beratungsstelle BASIS

 

2.500

3. Solwodi Deutschland e.V.

 

Beratungsstelle

 

5.000

4. Arbeitskreis „Kostenlose Verhütungs-mittel“ - Donum Vitae Regensburg, Gesundheitsamt Regensburg – Schwangerenberatung, pro familia Regensburg, Büro für Chancengleichheit der Stadt Regensburg

Übernahme der Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel für Menschen mit geringem Einkommen im Rahmen der freiwilligen Leistungen im sozialen Bereich

15.000

5. Bayer. Rotes Kreuz, Bezirksverband
Niederbayern/Oberpfalz

Spritzentausch für Drogen   konsumierende Menschen

30.000

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 VO_22_19524_50_Zuschüsse 2023_stufe-3-pruefschema (1947 KB)