Sachverhalt:
In Regensburg befinden sind derzeit zehn Familienzentren in Betrieb:
sorge der Diözese Regensburg e.V., Heiliggeistgasse 7 ,
der Diözese Regensburg e. V. , Vilshofener Str. 14,
St. Veit Weg 2.
An diesen Familienzentren ist zudem jeweils ein Familienstützunkt anhängig.
Diese leisten einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Erziehung in der Familie sowie im Sinne der Selbsthilfe in der Stadt Regensburg.
Die Gesamtkosten der freiwilligen Leistungen an die Familienzentren und -stützpunkte beliefen sich im Jahr 2021 im Einzelnen auf:
Personalkostenförderung inkl. Plus-Option: 311.196,45 € Mietkostenförderung: 77.054,36 € Strukturförderung: 30.000,00 € Zuschuss Familienbildungsmaßnahmen: 10.000,00 € Gesamt: 428.250,81 €
Bedingt durch Anpassungen im Bereich der Personal- und Mietkosten ist voraussichtlich, nach Abrechnung durch die Träger, für das Jahr 2022 mit einem Gesamtbetrag von ca. 435.250,00 € zu rechnen.
Alle Träger partizipierten gleichförmig an der Personalkosten- und Strukturförderung. Hinsichtlich der weiteren Bezuschussung betreffend die Familienbildungsmaßnahmen und der Mietkostenförderung besteht eine Ungleichverteilung hinsichtlich der Maximalhöhen der Mietkostenförderung. Von den Zuschüssen zu den Familienbildungsmaßnahmen waren nicht alle Träger erfasst, obwohl die Leistungen von allen Trägern angeboten wurden.
Die angepassten Fördervereinbarungen für die Familienzentren und –stützunkte sollen diese Disparität bei der Förderung überwinden. Nach der Anpassung gestaltet sich die Förderung wie folgt:
Personalkosten inkl. Plus-Option: 311.196,45 € (unverändert, tarifbedingte Steigerungen sind zu erwarten) Mietkosten: max. 80.000,00- € (alle Träger erhalten einen Höchstbetrag von 8.000,- Euro Mietkostenförderung) Strukturförderung: 57.500,00 € (alle Träger erhalten 5.500,- Euro Strukturförderung) Zuschuss Familienbildungsmaßnahmen: 0,00 Euro (der Zuschuss entfällt und wird durch die Erhöhung der Strukturförderung kompensiert)
Dies ergibt eine Erhöhung der zu erwartenden Ausgaben, im Vergleich zur voraussichtlichen Förderhöhe in 2022, von 13.446,45 € bei einer zu erwartenden Gesamtausgabe von 448.696,45 €.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die Fördervereinbarungen für die Familienzentren und –stützpunkte werden aus Gründen der Gleichbehandlung und Vereinheitlichung nach vorliegenden Entwürfen angepasst.
Anlagen:
Entwurf Fördervereinbarung Familienzentren Entwurf Fördervereinbarung Familienstützpunkte
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