Vorlage - VO/22/19525/51  

 
 
Betreff: Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 SGB VIII -
Anpassung und Vereinheitlichung der Fördervereinbarungen für Familienzentren und -stützpunkte
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Dr. Freudenstein
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
09.11.2022 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.11.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

In Regensburg befinden sind derzeit zehn Familienzentren in Betrieb:

 

  • Johanniter-Familienzentrum Königswiesen, Dr.-Gessler-Str. 22 (Jugendzentrum Köningswiesen),
  • Familienzentrum Bischof-Wittmann-Haus in Trägerschaft der Katholischen Jugendfür-

sorge der Diözese Regensburg e.V., Heiliggeistgasse 7 ,

  • Johanniter-Familientreff Nord, Taunusstraße 5 (Jugendzentrum Fantasy),
  • Familienzentrum Burgweinting in Trägerschaft des Vereins "Herztöne e.V.“, Kirchfeldallee 2 (Jugendzentrum Utopia),
  • REKiZ-Familienzentrum des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) e.V., Weinweg 31,
  • EJSA-Familienzentrum in der Hemauerstaße. 20a, mit einer Außenstelle in der Guerickestraße 79,
  • AWO-Familienzentrum in den Räumen des Bürgerhauses Humboldtstraße,
  • Jugend- und Familienzentrum „Kontrast“ in Trägerschaft der Kath. Jugendfürsorge

der Diözese Regensburg e. V. , Vilshofener Str. 14,

  • Familienzentrum FARAJA in Trägerschaft des Familienwerkstatt Regensburg e.V. am

St. Veit Weg 2.

  • Familienzentrum des Evangelischen Bildungswerkes Regensburg e. V. (EBW), Am Ölberg 2

 

An diesen Familienzentren ist zudem jeweils ein Familienstützunkt anhängig.

 

Diese leisten einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Erziehung in der Familie sowie

im Sinne der Selbsthilfe in der Stadt Regensburg.

 

Die Gesamtkosten der freiwilligen Leistungen an die Familienzentren und -stützpunkte beliefen sich im Jahr 2021 im Einzelnen auf:

 

Personalkostenförderung inkl. Plus-Option: 311.196,45 €

Mietkostenförderung: 77.054,36 €

Strukturförderung: 30.000,00 €

Zuschuss Familienbildungsmaßnahmen: 10.000,00 €

Gesamt: 428.250,81 €

 

Bedingt durch Anpassungen im Bereich der Personal- und Mietkosten ist voraussichtlich, nach Abrechnung durch die Träger, für das Jahr 2022 mit einem Gesamtbetrag von ca. 435.250,00 € zu rechnen.

 

Alle Träger partizipierten gleichförmig an der Personalkosten- und Strukturförderung. Hinsichtlich der weiteren Bezuschussung betreffend die Familienbildungsmaßnahmen und der Mietkostenförderung besteht eine Ungleichverteilung hinsichtlich der Maximalhöhen der Mietkostenförderung. Von den Zuschüssen zu den Familienbildungsmaßnahmen waren nicht alle Träger erfasst, obwohl die Leistungen von allen Trägern angeboten wurden.

 

Die angepassten Fördervereinbarungen für die Familienzentren und –stützunkte sollen diese Disparität bei der Förderung überwinden. Nach der Anpassung gestaltet sich die Förderung wie folgt:

 

 

Personalkosten inkl. Plus-Option: 311.196,45 € (unverändert, tarifbedingte Steigerungen sind zu erwarten)

Mietkosten: max. 80.000,00- € (alle Träger erhalten einen Höchstbetrag von 8.000,- Euro Mietkostenförderung)

Strukturförderung: 57.500,00 € (alle Träger erhalten 5.500,- Euro Strukturförderung)

Zuschuss Familienbildungsmaßnahmen: 0,00 Euro (der Zuschuss entfällt und wird durch die Erhöhung der Strukturförderung kompensiert)

 

Dies ergibt eine Erhöhung der zu erwartenden Ausgaben, im Vergleich zur voraussichtlichen Förderhöhe in 2022, von 13.446,45 € bei einer zu erwartenden Gesamtausgabe von 448.696,45 €.

 

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Fördervereinbarungen für die Familienzentren und –stützpunkte werden aus Gründen der Gleichbehandlung und Vereinheitlichung nach vorliegenden Entwürfen angepasst.

 


Anlagen:

 

Entwurf Fördervereinbarung Familienzentren

Entwurf Fördervereinbarung Familienstützpunkte

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Förderveinbarung Familienstützpunkte (146 KB)    
Anlage 2 2 Förderveinbarung Familienzentren (32 KB)