Vorlage - VO/22/19557/RV  

 
 
Betreff: Beteiligung an der vom Freistaat Bayern geplanten Vollausstattungsrunde im Förderprogramm "Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD)"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Referent für Bildung Dr. Hage
Federführend:Referat für Bildung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung Vorberatung
17.11.2022 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
24.11.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.11.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

 

I. Ausgangssituation

 

Die Stadt Regensburg hat im Rahmen des Förderprogramms DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 vom Freistaat Bayern im bereits mit Beschluss vom 25.02.2021 zur Beteiligung am Förderprogramm 1.034 Lehrerdienstgeräte mit Zuwendung des „Sonderbudgets Lehrerdienstgeräte (SoLD)“ beschafft. Diese mobilen IT-Endgeräte (SoLD Geräte) sind bereits an die 39 öffentlichen Schulen ausgegeben. Je nach Medienkonzept der jeweiligen Schule kommen die Geräte überwiegend im pädagogischen Bereich zum Einsatz.

 

Mit Schreiben von Seiten des Ministeriums für Unterricht und Kultus (I.7-BS4400.27/390/180) ist eine Vollausstattungsrunde für Lehrerdienstgeräte veröffentlicht. Die Richtlinie ist seit 18.10.2022 veröffentlicht (www.km.bayern.de/lehrerdienstgeraete). Eine Antragsbeteiligung ist bis zum 31.10.2022 erforderlich. Aus diesem Grund hat die Verwaltung der Stadt Regensburg bereits jetzt den Antrag gestellt. Der Antrag wird erst mit Stellung des Verwendungsnachweises finanziell wirksam. Somit ersucht die Verwaltung der Stadt Regensburg den Auftrag des Stadtrates zur Beteiligung an der geplanten Vollausstattungsrunde.

 

Im Rahmen der bisherigen Förderung ist eine Aufstockung von bis zu 596 Geräten zur Vollausstattung festgesetzt. Es stehen Finanzhilfen des Bundes im DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 sowie aus Landesmitteln des Sonderfonds Corona-Pandemie in der Höhe von insgesamt 30 Mio. €r staatliche Zuwendungen nach Maßgabe von Art. 23, 44 BayHO zur Beschaffung zur Vollausstattung von Lehrerdienstgeräten zur Verfügung. Die Stadt Regensburg kann mit Wirksamkeit des Antrags die Zuwendungen von bis zu max. 596.000,-€ zur Beschaffung von weiteren 596 mobilen Endgeräten für Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen erhalten. Der Antrag zur Zuwendung nach der „Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Corona-bedingten Beschaffung von Lehrerdienstgeräten Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD)“ wird vorsorglich bereits bis zum 31.10.2022 laut Richtlinie (Einsendeschluss) gestellt. Das Konzept der Stadt Regensburg zur Umsetzung der Förderung „Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD)“ beinhaltet den Einsatz von Laptops und Tablets.

Die genaue Ausgestaltung der Umsetzung wird in Zusammenarbeit des Amtes für Informations- und Kommunikationstechnik (Amt 17) und dem Referat für Bildung (RV.2) für die Stadt Regensburg gestaltet. Zur Einbindung der Interessen von Seiten der städtischen und staatlichen Schulen im Sachaufwand der Stadt Regensburg finden bereits regelmäßige Informationstreffen bzw. auch technische Einweisungen in Form von Videoterminen statt.

Zur Bedarfsdeckung und Festlegung der Anzahl von weiteren Geräten bis zur Vollausstattung mit Lehrerdienstgeräten wird eine Abfrage an den Schulen zum Restbedarf bezüglich der Vollausstattung erfolgen. Die Federführung hierbei hat die pädagogische IuK-Koordination am Referat für Bildung (RV.2).

 

Die technische Konfiguration, Wartung und Verwaltung der Geräte liegt im Verantwortungsbereich des Amtes für Informations- und Kommunikationstechnik (Amt 17). Die Erfahrungen mit der bisherigen Beschaffung, der umfangreichen technischen Einrichtung, der Ausstattung mit Software und der detailintensiven Administration der bereits im Einsatz befindlichen 1034 SoLD-Geräte hat einen erheblichen Arbeitsaufwand erfordert, der mit den dafür geschaffenen Stellen geleistet werden konnte. Das dafür eingesetzte Personal ist dauerhaft notwendig und abhängig von der Anzahl der zu betreuenden Endgeräte.

Die noch ausstehende Vereinbarung zur dauerhaften Unterstützung des Freistaates im Bereich der „Wartung und Pflege“ zur Schul-IT („DigitalPakt II“) können mittelfristig diesen bereits jetzt erforderlichen Aufwand für die Stadt Regensburg lindern. Der Umfang und die Höhe zur Erstattung der hier ausstehenden Aufwendungen hängen von den Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und den Kommunen über den Städtetag ab. Eine verbindliche Aussage kann hierzu noch nicht getroffen werden.

 

Eckpunkte des Förderprogramms:

  • Eine Vollausstattung mit Dienst-Laptops/Tablets für alle Lehrpersonen der Schulen;
  • Es ist eine Förderung von 596 weiteren Geräten zu den bereits beschafften 1034 Geräten für die Stadt Regensburg festgesetzt; 
  • Der Förderbetrag pro Gerät beträgt maximal 1.000,-€;
  • Als Geräte können Notebooks/Laptops oder Tablets beschafft werden. Dabei sind bestimmte technische Mindestkriterien einzuhalten.
  • Die Tablet-Geräte müssen mit Tastatur und Stift ausgestattet werden;
  • Es erwächst keine Verpflichtung zur Ersatzbeschaffung bzw. es besteht kein Anspruch von Seiten der Schulen bzw. von Lehrkräften auf eine bestimmte besondere Geräteausstattung;
  • Die Entscheidung zur Anzahl wird auf Grundlage der Lehrerzahlen (Personen) gemäß den amtlichen Schuldaten aus Informationen durch die Fördergeber getroffen;
  • Der Budgetbetrag ist für die Stadt Regensburg wird mit 596 Geräten und somit auf 596.000,-€ beziffert;
  • Die aktuelle Richtlinie ist auf www.km.bayern.de/lehrerdienstgeraete einzusehen;


Investive Kosten und Verwaltungskostenpauschale sind im Festbetrag von 1.000 € je „Geräteeinheit“ enthalten. Hierbei sind sowohl die berücksichtigungsfähigen investiven Kosten (für Kauf von Geräten einschl. Zubehör, Betriebssoftware, Garantieverlängerungen, Versicherungen) sowie eine Verwaltungskostenpauschale von bis zu 250 € enthalten. Ab einem Investitionskostenanteil von 750 € je Gerät können damit die vollen 1.000 € abgerufen werden. Nicht zu den Investitionskosten zählen kommunale Eigenregieleistungen als Ausgaben in der Verwaltung (Personalausgaben, sächliche Verwaltungsausgaben).

 

 

II. Zeitlicher Ablauf

 

Die Zuwendung wird auf Antrag gewährt. Die Stadt Regensburg stellt für alle öffentlichen Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich einen gemeinsamen Antrag, der bereits zum 31.10.2022 beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus einzureichen ist. Der Bewilligungszeitraum verlängert sich in der Vollausstattungsrunde bis zum 31. Oktober 2023.

Aufgrund des umfangreichen Beschaffungsprozesses, der zeitintensiven Konfiguration, der Dauer der Verteilung der Geräte an die Schulen und der anschließenden Ausgabe an die Lehrerinnen und Lehrer wird auf eine zeitliche Festlegung verzichtet. Lediglich die Fristen bei der Umsetzung des Antragsverfahrens sind einzuhalten. Aus diesem Grund erfolgte bereits die vorsorgliche Antragsstellung, welche erst mit Einhaltung der Berichtspflichten und der Nachweisführung zur Verwendung der Mittel verbindlich wirksam wird.

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen

 

Der Mittelbedarf pro Gerät kann sich aufgrund umfangreicher lizenzrechtlicher Kosten und gesteigerter investiver Kosten aus Gründen der Marktlage, wegen geforderter Qualitätsstandards zum IT -Standard der Stadt Regensburg und aufgrund der hohen Anforderungen im Unterrichtsbetrieb auf einen höheren Investitionskostenanteil pro Gerät belaufen.

Die Umsetzung benötigt eine unterschiedliche Geräteauswahl, bei denen die Kosten pro Gerät je nach Typ abweichen. Im Durchschnitt wird von einer Kostenhöhe pro Gerät von mindestens 1.400,- € brutto geschätzt. Bei 596 Geräten und 1.000 € pro Gerät aus der Zuwendung / Erstattung des Freistaates Bayern ergibt sich eine zugesicherte Fördersumme von 596.000,-€.

 

Zur Umsetzung der erläuterten Beschaffungsmaßnahme von Lehrerdienstgeräten sind Haushaltsmittel in Höhe von 834.400,- € erforderlich, die bei der Haushaltsstelle 1.2000.93597 als Ansatz 2022 und 2023 - vorbehaltlich der Beschlussfassung des Stadtratsplenum über den Haushaltsplan 2023 - zur Verfügung stehen. Die Einnahmen in Höhe von 596.000,- € sind im Entwurf des Haushaltsplanes 2023 bei der Haushaltsstelle 1.2000.36117 eingeplant.

 

Um haushälterisch u.a. auch aus Gründen der Wahrheit und Klarheit eine Trennung der Beschaffungen für die jeweiligen Schulen zu ermöglichen, sollte die Verwaltung ermächtigt werden, im Rahmen der maximal genehmigten Haushaltsmittel bei Bedarf Haushaltsmittel zwischen der bisherigen Haushaltsstelle 1.2000.93597 und den jeweiligen UA der Schulen umzuschichten.

Um die hier erforderlichen finanziellen Mehrausgaben im Vergleich zur Förderhöhe mittelfristig etwas auszugleichen wird das Ziel verfolgt, mit den SoLD Geräten den Einsatz von festen Computern im Klassenzimmer (Lehrer-PC) zu verringern. Diese Option, auf den klassischen „Lehrer-PC“ sukzessive zu verzichten, wird mit der Vollausstattung an Lehrerdienstgeräten (SoLD) möglich und erstmals beispielhaft im Neubau der Städtischen Berufsschule 2 am Ziegelweg umgesetzt.

 


 

Der Ausschuss für Bildung und der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt/ der Stadtrat beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt:

 

  1. Beantragung der maximal zur Verfügung stehenden Mittel aus der Gewährung von staatlichen Leistungen aus dem „Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD)“, die mit den Finanzhilfen des Bundes im DigitalPakt Schule sowie aus den Landesmitteln des Sonderfonds Corona-Pandemie zur Verfügung stehen.

 

  1. Beschaffung der ergänzenden mobilen Endgeräte (Laptops und Tablets) für Lehrerinnen und Lehrer in städtischen und staatlichen Schulen nach Maßgabe des Sachverhalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
    Es werden weitere 596 Geräte bis zur Vollausstattung beschafft. Eine Beteiligung in der voraussichtlich später angebotenen Nachbewilligungsrunde durch den Fördergeber bezüglich nicht abgerufener Fördermittel erfolgt nicht.