Vorlage - VO/22/19564/50  

 
 
Betreff: Haushaltsjahr 2023;
Anträge des Caritasverbandes für die Diözese Regensburg e.V., des DrugStop Drogenhilfe Regensburg e.V. und des Rafael e.V. auf Förderung von Fachkraftstellen für das Hilfeangebot Streetwork mit Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Dr. Freudenstein
Federführend:Amt für Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
16.11.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

1. Ausgangssituation

 

In der Beschlussvorlage Nr. VO/18/14622/50 vom 20.09.2018 und VO/21/18313/50 vom 10.11.2021 hat die Verwaltung dem Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ausführlich über „Streetwork“ berichtet. Eine Förderung von insgesamt 1,5 Fachkraftstellen (0,5 Stelle beim Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V. und 1,0 Stelle beim DrugStop Drogenhilfe Regensburg e.V.) wurde beschlossen.

Die mit den o.g. Trägern geschlossenen Kooperationsvereinbarungen haben eine Laufzeit bis zum 31.12.2022.

Beide Träger beantragen ab dem Jahr 2023 neben der Förderung der bestehenden Stellen den Ausbau von Streetwork jeweils um eine Vollzeitstelle.

 

Der Rafael e.V. ergänzt seit Ende 2018 das Angebot von Streetwork und bietet niedrigschwellige medizinische Versorgung für Menschen in prekären Lebenslagen an, sowohl mit als auch ohne Krankenversicherung. Unterstützt wird Rafael dabei von einer Streetworkerin mit derzeit 37,5 Wochenstunden. Seit Juli 2021 wird neben einer allgemeinen auch eine zahnmedizinische Ambulanz angeboten. Der Rafael e.V. wird bisher weder von der Stadt Regensburg, noch vom Bezirk Oberpfalz gefördert. Bis Ende 2022 ist die Finanzierung der Stelle der Streetworkerin nach einer Förderung durch das Bayer. Ministerium für Familie und Soziales im Rahmen einer Projektförderung (bis zum 31.12.2021) und einer Spende der „Blauen Schwestern“ gesichert. Ab dem Jahr 2023 beantragt der Verein eine Anschlussfinanzierung für eine Vollzeitstelle.

 

Alle Träger haben ihre Anträge auf Finanzierung der obigen Stellen beim Bezirk Oberpfalz, dem Landkreis Regensburg und der Stadt Regensburg eingereicht.

 

2. Gesamtkonzept niedrigschwellige Suchthilfe in Regensburg

 

Bei dem Hilfeangebot Streetwork handelt es sich um ein ambulantes niedrigschwelliges Angebot im Sinne der Daseinsvorsorge, das von der Stadt Regensburg im Rahmen der freiwilligen Leistungen im sozialen Bereich gefördert wird.

 

Der Personenkreis, der mit dem Streetwork-Angebot erreicht werden soll, weist neben der Suchtproblematik - sehr häufig eine besondere Lebenslage und massive soziale/persönliche Schwierigkeiten auf. Da dieser Personenkreis vom bestehenden Hilfesystem nicht oder nur unzureichend erreicht wird, können über das Streetwork-Angebot verschiedene Hilfeangebote gemacht werden.

Diese können z.B. die Verschlechterung der Lebenslagen wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen verhindern.

Es ist ein sehr niedrigschwelliges Angebot nötig, um diesen Personenkreis anzusprechen und die Bereitschaft zu wecken, weitere Unterstützung in Anspruch zu nehmen und sich auf die vorhandenen Hilfeangebote einzulassen.

Zur Verwirklichung dieses Ansatzes besteht eine enge Vernetzung der Streetworker mit einer Vielzahl an Beratungs- und Hilfeeinrichtungen, um je nach Problemlage eine passende Hilfeleistung zusammenzustellen.

Durch die kontinuierliche Arbeit der Streetworker und den Aufbau von Kontakten ist ein engmaschiges Netzwerk zu den in den letzten Jahren entstandenen Hilfeangeboten wie den Kontaktladen, die Unterkunft für Obdachlose der Caritas (NOAH) oder die Straßenambulanz des Rafael e.V. entstanden. „Streetwork“ kann auf diese Weise dazu beitragen, dass die Klienten ihre Aufenthaltsorte im öffentlichen Raum verlassen und weiterführende Hilfsangebote annehmen.

 

Da nach Einschätzung der Träger Streetwork in Regensburg ausgebaut und an zusätzliche Bedarfe angepasst werden sollte, wurde auf Anregung des Begleitgremiums, des Beirats „Streetwork“, das sich aus den Initiatoren und den Kostenträgern des Hilfeangebots zusammensetzt, unter der Federführung des Suchtarbeitskreises und unter Beteiligung der in der niedrigschwelligen Suchthilfe in Regensburg tätigen Organisationen ein „Gesamtkonzept niedrigschwellige Suchthilfe in Regensburg“ erarbeitet.

 

Folgende Bedarfe wurden u.a. festgestellt:

  • Weiterführung des medizinischen Angebots
  • Präsenz am Wochenende und an Feiertagen
  • Geschlechtsspezifische Angebote
  • Entwicklung von niedrigschwelligen Beschäftigungsangeboten
  • Intensivierung der Netzwerkarbeit

 

Im „Gesamtkonzept niedrigschwellige Suchthilfe in Regensburg“ wird von einer Zielgruppe aus der Region Regensburg (Stadt und Landkreis) von ca. 1.600 Personen ausgegangen. Dabei handelt es sich um eine Schätzzahl, die aus Erfahrungswerten in Bezug auf die Gesamtbevölkerung der Region Regensburg errechnet wurde.

Nach den vom Caritasverband und von DrugStop in den Vorjahren vorgelegten Antragsunterlagen und Jahresberichten werden davon ca. 300 Personen von Streetwork betreut.

 

3. Förderung von Streetwork ab dem 01.01.2023

 

Die o.g. Träger haben beim Bezirk Oberpfalz, dem Landkreis und der Stadt Regensburg neben der Förderung von Streetwork im bisherigen Umfang den Ausbau von Streetwork um insgesamt drei Vollzeitstellen (je eine Stelle bei jedem Träger) auf dann fünf öffentlich geförderte Stellen beantragt. Begründet wurde die Notwendigkeit mit den im „Gesamtkonzept niedrigschwellige Suchthilfe in Regensburg“ festgestellten Bedarfen und der Größe der Zielgruppe.

 

Die Erfahrungen der letzten Jahre, sowie das „Gesamtkonzept“ zeigen, dass es in der Region Regensburg eine große Zahl von hilfebedürftigen Personen gibt und daher ein dringendes Bedürfnis an „Streetwork“ besteht.

Sehr viele der von Streetwork betreuten Menschen kommen ursprünglich aus dem Landkreis Regensburg und der gesamten Oberpfalz. Wegen der im Stadtgebiet vorhandenen Angebote, wie z.B. Substitutionspraxen, halten sie sich im Stadtgebiet auf.

 

Aus diesem Grund haben der Bezirk Oberpfalz und die Stadt Regensburg eine gemeinsame Finanzierung und Entscheidung über einen Ausbau von Streetwork ab dem Jahr 2023 durch den Bezirk Oberpfalz, den Landkreis Regensburg (der sich bisher nicht an einer Finanzierung von Streetwork beteiligt hat) und die Stadt Regensburg angestrebt.

 

Bedarf wird vor allem gesehen im Bereich der Fortführung der medizinischen Versorgung der Zielgruppe durch das Angebot des Rafael e.V. . Diese Hilfe wird von keinem der anderen Träger angeboten und ist eine sinnvolle Ergänzung der übrigen Hilfen von Streetwork. Die Mediziner werden von der Streetworkerin unterstützt, deren vordringliche Aufgabe es ist, die Menschen auf das Angebot von Rafael aufmerksam zu machen und an die medizinische Versorgung heranzuführen. In diesem medizinischen Bereich wird ein besonderes Vertrauensverhältnis aufgebaut.

 

Wie der Landkreis Regensburg mit Schreiben vom 04.08.2022 den o.g. Trägern mitgeteilt hat, lehnt er eine Beteiligung an der Finanzierung von Streetwork zunächst grundsätzlich ab.

Begründet wird die Ablehnung u.a. damit, dass nicht genau eruiert werden könne, von wo das betreffende Klientel kommt. Es gebe keine genauen und konkreten Zahlen, wie viele Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger betroffen sind.

 

Der Bezirk Oberpfalz befürwortet den Antrag des Rafael e.V. . Vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien ist eine Beteiligung an der Finanzierung im Umfang einer 0,5 Fachkraftstelle für Streetwork vorgesehen. Seitens des Bezirks würde es sehr begrüßt werden, wenn sich auch der Landkreis und die Stadt Regensburg gemeinsam an der Finanzierung der übrigen 0,5 Fachkraftstelle beteiligen würden.

 

Nach Ansicht der Verwaltung kann einem Ausbau von Streetwork durch die gemeinsame Finanzierung der Fachkraftstelle des Rafael e.V. durch den Bezirk Oberpfalz und die Stadt Regensburg, wie vom Bezirk Oberpfalz angestrebt, zugestimmt werden.

 

Es wird daher vorgeschlagen, die Förderung von Streetwork ab dem 01.01.2023 auszuweiten und zusätzlich zu den geförderten Fachkraftstellen beim Caritasverband Regensburg e.V. und beim DrugStop Drogenhilfe Regensburg e.V. eine weitere 0,5 Fachkraftstelle beim Caritasverband Regensburg e.V. und eine 0,33 Fachkraftstelle (entspricht 2/6 der Kosten) beim Rafael e.V. zu finanzieren.

Der Landkreis Regensburg hat inzwischen signalisiert, dass eine Beteiligung an der Finanzierung der Fachkraftstelle Streetwork des Rafael e.V. im Umfang einer 0,17 Fachkraftstelle (entspricht 1/6 der Kosten) denkbar wäre. Die Entscheidung der zuständigen Gremien muss aber abgewartet werden.

 

Im Rahmen der Vorarbeiten zur Erstellung des „Gesamtkonzepts“ haben der Bezirk Oberpfalz und die Stadt Regensburg die Träger mehrmals auf die Notwendigkeit einer Datenerhebung durch Streetwork hingewiesen, die bisher nicht in ausreichender Form vorliegt.

Das nun vorliegende „Gesamtkonzept“ enthält keine eindeutigen und klaren Aussagen über die ursprüngliche Herkunft der von Streetwork betreuten Menschen. Dies darf aber nicht im Umkehrschluss zu der Annahme führen, dass eine alleinige Zuständigkeit der Stadt Regensburg gegeben ist, weil die Dienstleistung im Stadtgebiet erbracht wird. Dies widerspricht auch der sozialhilferechtlichen Zuständigkeit, die an den Wohnort geknüpft ist.

 

Um künftig auf eine verlässliche Datengrundlage zurückgreifen zu können, fordert der Bezirk Oberpfalz ab dem Jahr 2023 von den Trägern, analog der Psychosozialen Suchtberatungsstellen (PSB), mit dem Verwendungsnachweis die Vorlage einer standardisierten PSB-Dokumentation.

 

3.1 Fachkraftstelle beim Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V.

Die Stadt Regensburg fördert künftig eine 1,0 Fachkraftstelle (Dipl. Sozialpädagoge/in). Der Bezirk Oberpfalz finanziert weiterhin eine 0,5 Fachkraftstelle. Dem Caitasverband für die Diözese Regensburg e.V. wird zur Finanzierung dieser Fachkraftstelle ein jährlicher Zuschuss zu den Personalkosten analog der Förderpauschale des Bezirks Oberpfalz in Höhe von bis zu 67.800 € und ein Zuschuss in Höhe von bis zu 7.000 € zu den Sachkosten gewährt für das in Regensburg bestehende Hilfeangebot Streetwork für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten.

 

3.2 Fachkraftstelle beim DrugStop Drogenhilfe Regensburg e.V.

Die Stadt Regensburg fördert weiterhin eine 1,0 Fachkraftstelle (Dipl. Sozialpädagoge/in).

Dem DrugStop Drogenhilfe Regensburg e.V. wird zur Finanzierung dieser Fachkraftstelle ein jährlicher Zuschuss zu den Personalkosten analog der Förderpauschale des Bezirks Oberpfalz in Höhe von bis zu 67.800 € und ein Zuschuss in Höhe von bis zu 7.000 € zu den Sachkosten gewährt für das in Regensburg bestehende Hilfeangebot Streetwork für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten.

Eine Beteiligung des Bezirks Oberpfalz an der Finanzierung dieser Fachkraftstelle erfolgt nicht.

 

3.3 Fachkraftstelle beim Rafael e.V.

Die Stadt Regensburg fördert künftig eine 0,33 Fachkraftstelle (Dipl. Sozialpädagoge/in). Dem Rafael e.V. wird zur Finanzierung dieser Fachkraftstelle ein jährlicher Zuschuss zu den Personalkosten analog der Förderpauschale des Bezirks Oberpfalz in Höhe von bis zu 22.600 € und ein Zuschuss in Höhe von bis zu 2.330 € zu den Sachkosten gewährt für das in Regensburg bestehende Hilfeangebot Streetwork für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten.

 

 

 

Die Förderdauer beträgt drei Jahre.

 

Die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung obliegt den Maßnahmeträgern. Eventuell auftretende Finanzierungslücken sind durch die Erhöhung der Eigenleistung zu schließen.

 

r die Dauer des Förderzeitraumes soll auch weiterhin als fachliches Begleitgremium der „Beirat Streetwork“ das Hilfeangebot begleiten

 

 

 

 

 


 

Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten empfiehlt:

 

1. Die Stadt Regensburg fördert das Hilfeangebot Streetwork mit Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten des Caritasverbandes für die Diözese Regensburg e.V., des DrugStop Drogenhilfe Regensburg e.V. und des Rafael e.V. ab dem Jahr 2023 nach Maßgabe der im Sachverhalt dargestellten Förderung.

 

2. Die Förderdauer beträgt drei Jahre, bis einschließlich 2025.

 

3. Die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung obliegt den Maßnahmeträgern.

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 VO_22_19564_50_Zuschüsse 2023_stufe-3-pruefschema (1947 KB)