Sachverhalt: Beiliegend werden der Jahresabschluss für das Evangelische
Krankenhaus für das Geschäftsjahr 2005 und der gemäß § 4 Abs. 1 und 3 KHBV i.V.
mit § 9 Abs. 2 WkKV zu erstellende Rechenschaftsbericht vorgelegt. Der
Jahresabschluss stellt sich wie folgt dar: Bilanzsumme 2005 18.958.284,95
€ Summe der Erträge lt. GuV-Rechnung 8.735.929,32 € Summe der Aufwendungen lt. GuV-Rechnung 10.152.205,27
€ Jahresfehlbetrag 1.416.275,95 € Im
Jahresfehlbetrag sind enthalten: Nicht
pflegesatzfähige Abschreibungen (dieser Aufwand wird 163.971,32 € durch
Verringerung des Eigenkapitals gedeckt) Abschreibungen
auf mit Eigenkapital beschaffte Anlagegüter (nicht ausreichende
Mittel aus der Pauschalförderung) 56.191,84 € Betriebsmittelkreditzinsen
an die Stiftungskasse 33.575,00 € „bereinigter
Verlust“ 1.162.537,79
€. Der „bereinigte Verlust“ hat sich gegenüber dem Vorjahr um
212.487,92 € erhöht. Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag von 1.416.275,95 € ist
insgesamt geeignet, den Blick auf die reale Lage des Evangelischen
Krankenhauses ein wenig zu verstellen. Mittlerweile sind in der Bilanz
Rückstellungen wie folgt enthalten:
von
Wahlleistungszuschlägen 111.737,58
€
500.706,06 €. Diese Rückstellungen werden – wenn das Evangelische
Krankenhaus nicht fallbeilartig aufgelöst wird – keinesfalls kassenwirksam
werden. Zusammen mit den oben aufgeführten ebenfalls nicht kassenwirksam
werdenden Abschreibungen und Betriebsmittelkreditzinsen im Gesamtbetrag von
253.738,16 € sind daher 53,27 % des ausgewiesenen Bilanzverlustes tatsächlich
nicht kassenwirksam. Die weiteren Erläuterungen sind im Rechenschaftsbericht
enthalten. Zur Vermeidung von Doppelnennungen wird auf diesen verwiesen. Der
Ausschuss beschließt: Der
Stiftungsausschuss nimmt von dem Rechenschaftsbericht 2005 für das Evangelische
Krankenhaus Kenntnis.
Anlagen:
Evangelisches Krankenhaus Rechenschaftsbericht 2005 |
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