Sachverhalt:
Dem Stadtrat wird in seiner Sitzung am 29.11.2022 vorgeschlagen, die Einrichtung eines Smart-City-Beirates zu beschließen und hierfür eine Satzung zu verabschieden (VO/22/19578/RII). Demnach ist die Tätigkeit im Smart-City-Beirat ehrenamtlich und soll entschädigt werden (Art. 20a Abs. 1 GO). Die vorgeschlagene Änderung der Satzung der Stadt Regensburg über die Rechtsstellung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen (Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung) vom 12. Juni 1997 (in der zuletzt aktuellen Fassung) beinhaltet die notwendigen Neuregelungen. Der Erlass der vorliegenden Satzung zur Änderung der Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung setzt daher voraus, dass der Stadtrat in seiner Sitzung am 29.11.2022 zeitlich vorausgehend den (ebenfalls auf der Tagesordnung der Sitzung stehenden) Beschluss gefasst hat, eine Satzung der Stadt Regensburg für den Smart-City-Beirat (Smart-City-Beiratssatzung) zu erlassen. Sollte letzteres nicht der Fall sein, so entbehrt die vorliegende Beschlussvorlage ihrer Grundlage und es kann kein Beschluss zur Änderung der Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung erfolgen.
Der Ausschuss empfiehlt/Der Stadtrat beschließt:
Die Stadt Regensburg erlässt eine Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Regensburg über die Rechtsstellung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen (Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung) vom 12.06.1997 laut beigefügtem Entwurf vom 10.11.2022, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Anlage - Entwurf der Änderungssatzung
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||