Vorlage - VO/22/19625/66  

 
 
Betreff: Sanierungsgebiet "Zentrale Fußgängerzone", ISEK "Zentrale Altstadt"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
17.01.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
24.01.2023 
Öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

 

1. Ausgangslage:

 

Vorbereitende Untersuchungen zur zentralen Fußngerzone

der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen hat in seiner Sitzung am 21. März 2017 beschlossen, nach Maßgabe des Berichts für das Gebiet der zentralen Fußngerzone die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 1 des Baugesetzbuches durchzuführen. Die öffentliche Bekanntmachung hierzu erfolgte im Amtsblatt der Stadt Regensburg vom 10.04.2017.

Die vorbereitenden Untersuchungen (Anlage 1) beinhalten die Erhebung und Darstellung der vorgegebenen Situation bzw. der vorhandenen Mängel und Missstände und daraus abgeleitet Vorschläge für nftige Maßnahmen im Gebiet.

Durch die Festsetzung eines Sanierungsgebietes wird die Grundlage geschaffen, um das Gebiet zu erhalten und fortzuentwickeln und das Ortsbild unter Berücksichtigung der städtebaulichen Gegebenheiten zu gestalten.

Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen hat die Verwaltung die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen nach §137 BauGB sowie der öffentlichen Aufgabenträger nach §139 BauGB durchgeführt. 

Ebenso wurde am 21. März 2017 die Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts „ISEK Zentrale Altstadt“r den zentralen Altstadtbereich beschlossen.

Mit Beschluss des Bau- und Vergabeausschusses vom 21.03.2017 wurden die beiden externen Planungsbüros UmbauStadt und Stete Planung mit der Erstellung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts und den vorbereitenden Untersuchungen beauftragt.

Aufgrund der inhaltlichen Überschneidungen und der Notwendigkeit einer aktualisierten gemeinsamen zukünftigen Entwicklung der zentralen Altstadt werden die vorbereitenden Untersuchungen und das ISEK in einem gemeinsamen Bericht zusammengefasst. 

 

 

2. Untersuchungsgebiet „Zentrale Fußngerzone“ / ISEK „Zentrale Altstadt“

 

Umgriff Untersuchungsgebiet VU „Zentrale Fußngerzone“

Das Untersuchungsgebiet befindet sich südlich der Donau innerhalb des historischen Altstadtkerns. Es wird von Osten durch die Maximilianstraße und von Süden durch den Park des Schlosses St. Emmeram abgegrenzt. Im Westen verläuft der Bearbeitungsraum entlang der Fröhlichen-Türken-Straße, schließt das Kaufhaus am Neupfarrplatz ein und endet nördlich unterhalb des Kollegiatstifts zur alten Kapelle. Das Untersuchungsgebiet umfasst ca 7,3 ha. (Anlage 2)

 

Umgriff ISEK „Zentrale Altstadt“

Das Untersuchungsgebiet des ISEK befindet sich südlich der Donau innerhalb des historischen Altstadtkerns. Im Westen wird es durch die Obere Bachgasse bzw. den St.-Emmerams-Platz begrenzt, nördlich von der Straße Unter den Schwibbögen, im Osten durch die D.-Martin-Luther-Straße. Im Süden grenzt der grüne Ring der Altstadt um das Schloss St. Emmeram an. (Anlage 3)

 

Vorgehensweise

Die städtebauliche Situation in diesem Gebiet wurde im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen und dem ISEK „zentrale Altstadt“ detailliert erhoben und analysiert. Dazu wurden verschiedene Quellen z.B. Denkmalschutzerhebungen oder die Informationen aus den städtischen Dienststellen zusammengeführt und ausgewertet. Zudem gab es mehrere Besichtigungen vor Ort.

Es fanden mehrere Beteiligungsverfahren in Form von Befragungen für alle Eigentümer, Anwohner, Einzelhändler und alle betroffenen und interessierten Bürgerinnen und Bürger statt. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde ein Großteil der Beteiligungen digital oder postalisch durchgeführt. Um den aktuellen Stand der vorbereitenden Untersuchungen während der Pandemie für alle Bürgerinnen und Bürger zu dokumentieren wurde ein sog. digitales Conceptboard eingerichtet, welches unter https://app.conceptboard.com/board/308p-26f0-orfc-357r-3i6d jederzeit erreichbar war.

Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von dem Planungsteam UmbauStadt und Stete Planung und vom Amt für Stadtentwicklung am 22. Juli 2021 durch das ISEK/VU-Gebiet spaziert. Die Bürgerinnen und Bürger wurden dazu eingeladen, ihre besondere Ortskenntnis, ihre Erfahrungswerte sowie ihre Ideen und Visionen einzubringen. Ziel war es auch, die Herausforderungen und Entwicklungsräume gemeinsam zu besichtigen und zu diskutieren.

Die Beteiligungsplattform war während der anhaltenden Pandemielage ein gut geeignetes Kommunikations- und Austauschmedium. Die Ideen zu den Zielen, zum Leitbild sowie die gesamte Sammlung der Maßnahmen wurde in Form von kurzen Videoclips zusammengefasst und online zum Abruf gestellt. Dabei wurden vor allem auch die ISEK-Teilräume benannt, die eine Vielzahl an Maßnahmen räumlich vereinen. Die integrierte und zusammenhängende Betrachtung dieser Räume unterstreicht die Notwendigkeit, auch bei der Umsetzung themen- und fachübergreifend zu agieren. Neben den Videoclips wurden alle Informationen und Arbeitsstände zu den Zielsetzungen, dem Leitbild, den Teilräumen und den Projektvorschlägen grafisch und in Textform aufbereitet. So hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Herangehensweise und Entwicklung von der Idee bis zum konkreten Projekt nachvollziehen und nachlesen zu können. Neben den klassischen Kommentar- und Zeichenfunktionen wurde bei der Maßnahmensammlung ein Voting eingerichtet, so dass die Nutzerinnen und Nutzer ihre pernlichen Projektfavoriten benennen sowie bewerten konnten.

 

Auf der Grundlage der Bestandsuntersuchungen, der Bürgerbeteiligungen sowie der Beteiligung öffentlicher Interessensvertreter wurde zunächst ein Entwurf erarbeitet, dieser wurde nach Abstimmung mit den städtischen Dienststellen und den öffentlichen Aufgabenträgern unter Einbindung der Ideen und Anregungen der betroffenen Bürger während der verschiedenen Bürgerbeteiligungen überarbeitet und mündet in Sanierungszielen mit einem konkreten Maßnahmenplan.

 

3. Sanierungsgebiet

Nach Abwägung der Anregungen und Bedenken der Betroffenen sowie den Dienststellen der Stadt Regensburg ergibt sich die Umgrenzung des Sanierungsgebietes gemäß Anlage 2 (Geltungsbereich VU/ Sanierungsgebiet).

Entsprechend der derzeitigen Fördersituation wird vorgeschlagen, für den Bereich des VU-Gebiets Mittel der Städtebauförderung zu mobilisieren und ein Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB festzulegen. Der Satzungsbereich sollte den Bereich zwischen Drei-Helm-Gasse, Pfauengasse, Schwarze-Bären-Straße, Drei-Kronen-Gasse, Maximilianstraße, St.-Peters-Weg, Fröhliche-Türken-Straße, Viereimergasse, St.-Kassiansplatz und der Ostseite des Neupfarrplatzes umfassen. Das Sanierungsgebiet erlaubt die in der VU analysierten und festgestellten städtebaulichen Missstände zu beheben. Der Satzungsbereich für das Sanierungsgebiet umfasst ca. 7,3 ha und soll die Kennzeichnung „Sanierungsgebiet Zentrale Fußngerzone“ erhalten.

 

Sozialplan

Gem. § 180 Abs. 1 Satz 1 BauGB (Baugesetzbuch) soll die Gemeinde bei städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen, die sich voraussichtlich nachteilig auf die persönlichen Lebensumstände der in dem Gebiet wohnenden und arbeitenden Menschen auswirken, Vorstellungen entwickeln und mit den Betroffenen erörtern, wie nachteilige Auswirkungen vermieden oder gemildert werden können. Zusätzlich zu den §§ 180 ff BauGB gelten weiterhin die Grundsätze für das Sozialplanverfahren, die der Stadtrat bereits in der Sitzung vom 31.03.1977 verabschiedet hat.

Entsprechend dem Stadtratsbeschluss vom 28.10.2010 werden die Richtlinien für das Sozialplanverfahren im zukünftigen Sanierungsgebiet „Zentrale Fußngerzone“ umgesetzt.

 

Zeitplan

Gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB ist bei dem Beschluss über die Sanierungssatzung zugleich die Frist festzulegen, in der die Sanierung durchgeführt werden soll. Die Frist soll 15 Jahre nicht überschreiten. Aus den Erfahrungswerten zu den bestehenden Sanierungsgebieten kann davon ausgegangen werden, dass die Sanierungsziele des Sanierungsgebietes „zentrale Fußgängerzone“ bis zum Jahre 2037 erreicht sein werden.

 

Durchführung im vereinfachten Verfahren

Im zukünftigen Sanierungsgebiet „Zentrale Fußngerzone“

  • sind die vorgesehenen Maßnahmen verstärkt im öffentlichen Bereich
  • sind die städtebaulichen Missstände innerhalb des Sanierungsgebietes gestreut
  • sollen einzelne durchgreifende Modernisierungsmaßnahmen ausschließlich auf freiwilliger Basis und durch Anreiz-Förderungen erfolgen können
  • ist eine erhebliche Auswirkung bzw. Wertsteigerung der Bodenpreise durch die Sanierungsmaßnahmen nicht zu erwarten, da vor allem Bestandspflege (Erhaltung, Instandsetzung und Modernisierung) betrieben wird.

Das Sanierungsgebiet wird aus den genannten Gründen im vereinfachten Verfahren nach §142 Abs. 4 BauGB durchgeführt, deshalb ist die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften nach §§ 152 bis 156a BauGB auszuschließen.

Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden mit Ausnahme von § 144 Abs. 1 Nr 1 BauGB keine Anwendung.

Demnach ist insbesondere für folgende Vorhaben und Rechtsvorgänge eine Genehmigung durch die Stadt Regensburg erforderlich:

  • alle Vorhaben gem. § 29 BauGB (Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen).
  • wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

1. die vorbereitenden Untersuchungen „zentrale Fußgängerzone“ (Anlage 1) zu billigen.

2. die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „zentrale   

    Fußgängerzone“ gemäß §142 BauGB zu erlassen. Diese Satzung entspricht dem in der  

    Anlage 2 dargestellten Entwurf vom 17.01.2023, der wesentlicher Bestandteil dieses

    Beschlusses ist.

3. die Verwaltung zu beauftragen, diese Satzung ortsüblich bekannt zu machen.

4. das vorliegende integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept ISEK (Anlage) 3 als

    Grundlage für die Entwicklung in der zentralen Altstadt.

5. die Verwaltung zu beauftragen, die Ziele und Maßnahmenvorschläge des ISEK

    sukzessive umzusetzen bzw. auf deren Umsetzung hinzuwirken und die dafür

    notwendigen Maßnahmenbeschlüsse herbeizuführen.

6. die Verwaltung zu beauftragen, den Stadtrat und die Öffentlichkeit regelmäßig über den

    Umsetzungsstand bzw. über Änderungen im ISEK zu informieren.


Anlagen:

 

Anlage 1: Bericht ISEK / VU

Anlage 2: Geltungsbereich VU/ Sanierungsgebiet

Anlage 3: Geltungsbereich ISEK

Anlage 4: Formular Klimavorbehalt Stufe 3

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Bericht ISEK / VU (100885 KB)    
Anlage 2 2 Anlage_2_2023_01_17_Sanierungssatzung_Zentrale_Altstadt_PLAU_Zuarbeit_am (003) (1333 KB)    
Anlage 3 3 Anlage_3_ISEK_Zentrale_Altstadt_und_Umgriff_2023_01_17_am (543 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4: Formular Klimavorbehalt Stufe 3 (1993 KB)