Vorlage - VO/22/19662/D3  

 
 
Betreff: Green Deal Regensburg; Fortschrittsbericht
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Artinger
Federführend:Direktorium 3   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Entscheidung
08.12.2022 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

I. Klimaziele, APEK, Monitoringbericht

 

Am 28.07.2021 hat der Stadtrat im Rahmen des Green Deal Regensburg Klimaziele definiert, die Umsetzung erfolgt im Rahmen des Aktionsplans Energie und Klima(APEK).

 

Im Einzelnen wurden folgende Punkte beschlossen:

 

1. Im Rahmen des Green Deal Regensburg setzt sich die Stadt das Ziel die Treibhausgasemissionen um 65% gegeber 1990 bis 2030 zu reduzieren. Sie orientiert sich dabei an den angekündigten Zielvorgaben des Bundes und des Landes Bayern und geht davon aus, dass Bund und Land die finanziellen Rahmenbedingungen schaffen, um dieses Ziel auch in Regensburg umsetzen zu können.

 

2. Instrument zur Erreichung der gesetzten Klimaziele ist der Aktionsplan Energie und Klima (APEK). In diesem APEK werden alle Aktivitäten gebündelt und konkrete Maßnahmen definiert.

 

3. Städtische Gebäude sind bei Neubauten und Generalsanierungen grundsätzlich mit Photovoltaik sowie weiteren regenerativen Energien auszustatten, sofern dies rechtlich zulässig ist. Bei der Photovoltaik wird je nach technischen Gegebenheiten die größtmögliche Ausnutzung der Gebäudefläche, mindestens jedoch der Eigenbedarf angestrebt. Nach Möglichkeiten ist auch eine Dach-/Fassadenbegrünung vorzusehen.

 

4. Der städtische Gebäudebestand unterliegt ebenfalls dem 65% Ziel sowie dem Ziel der Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis 2030. Dafür entwickelt die Stadtverwaltung ein Konzept, um für den Zeitraum bis 2030 die jährlichen Maßnahmen gebäudespezifisch zu definieren (insbesondere zur Wärmeversorgung, dem Einsatz von Photovoltaikanlagen und dem Umgang mit der Gebäudehülle).

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt nach Abschluss der laufenden Untersuchung aller städtischen Liegenschaften, hinsichtlich ihrer Eignung zur Installation von Photovoltaik-Anlagen, eine Umsetzungskonzeption zu erstellen. Diese Konzeption umfasst auch die Installation von Photovoltaikanlagen durch Dritte auf städtischen Gebäuden.

 

6. Die Stadt Regensburg beauftragt die Erstellung eines Wärme- und Stromkonzeptes auf Basis erneuerbarer Energien für die Gesamtstadt. Dieses Konzept muss konform dem 65% Ziel erstellt werden. Eine Ausschreibung soll noch in 2021 starten.

 

7. Die Stadt Regensburg beauftragt die Erstellung eines CO2-Reduzierungskonzepts im Bereich Mobilität zur Erreichung des 65% Klimazieles.

 

Mit diesem Bericht soll über den aktuellen Sachstand berichtet und der Umsetzungsstand dargestellt werden.

 

Wichtige Bestandteile des Berichts sind der aktuell fortgeschriebene Aktionsplan Energie und Klima(APEK) und der jährliche Monitoringbericht (2021). Sowohl APEK, als auch Monitoringbericht sind als Anlage diesem Bericht beigefügt und geben wichtige Informationen zum Umsetzungsstand des Green Deal Regensburg.

 

Der APEK dient als Instrument zur Identifizierung, Qualifizierung, Quantifizierung und letztlich zur Umsetzung von Maßnahmen und Aktivitäten zur Erreichung der Klimaziele. Dabei ist noch einmal wichtig zu betonen, dass der APEK kein abgeschlossenes Dokument ist, sondern ständig fortgeschrieben und um neue Maßnahmen erweitert wird.

Der Monitoringbericht liefert wichtige Daten zur Entwicklung der Energie- und Treibhausgasbilanz der Stadt Regensburg. Enthalten sind in diesem Monitoringbericht Zahlen über den Endenergieverbrauch, die Treibhausgasemissionen und den Anteil Erneuerbarer Energien. Der Endenergieverbrauch ist dabei aufgeteilt nach den Sektoren Wärme, Strom, Verkehr und nach den einzelnen Verbrauchsgruppen. Der Monitoringbericht kann immer nur für das bereits abgeschlossene Jahr erstellt werden, da in einigen Berechnungen auf zentrale Daten des Bundes zurückgegriffen wird und diese Statistiken erst in voller Güte im Laufe der zweiten Hälfte des darauffolgenden Jahres vorliegen (bspw. werden im Jahr 2022 erst die finalen Daten für spezifische CO2-Emissionswerte aus dem Jahr 2020 veröffentlicht). Durch die Corona-Pandemie wurden diese Prozesse nochmals verlangsamt.

 

II. Organisationsstruktur zur Umsetzung des Green Deal Regensburg

 

Der Green Deal Regensburg setzt bei der Umsetzung der Ziele auf eine starke Einbindung unterschiedlicher Akteure. Wirtschaft, Wissenschaft, Vertreterinnen und Vertreter von Umweltverbänden sowie alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sollen sich aktiv einbringen können. Gemeinsam mit den städtischen Tochtergesellschaften, der REWAG als Energieversorgerin, dem Stadtwerk und der Stadtbau GmbH sowie der Energieagentur Regensburg sollen Lösungen erarbeitet und zur Umsetzung gebracht werden. Mit all diesen Partnern findet ein regelmäßiger Austausch statt.

 

Innerhalb der Stadtverwaltung wurde zur Umsetzung des Green Deal Regensburg eine eigene Organisationsstruktur gebildet. Die Oberbürgermeisterin hat hierzu mit Datum vom 16.09.2021 eine verwaltungsinterne Verfügung erlassen, in der die zwingende Notwendigkeit der Umsetzung der Klimaziele noch einmal verdeutlicht wird und die Regeln für die künftige Zusammenarbeit innerhalb der Stadtverwaltung beim Green Deal festgeschrieben werden.

 

Oberster Grundsatz ist dabei:

Alle Referate und Ämter der Stadtverwaltung tragen die Verantwortung für die Erreichung der vom Stadtrat beschlossenen Ziele innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches.

 

Auf konzeptioneller Ebene fungieren eine Lenkungsgruppe sowie ein Energieteam.

Auf operativer Ebene werden einzelne Projektteams gebildet. Diese Teams sind dafür verantwortlich Maßnahmen, welche immer aktuell und im laufenden Prozess definiert und erarbeitet werden, umzusetzen. Das Energieteam entscheidet über die Zusammensetzung der einzelnen Projektteams.

 

 

In der Lenkungsgruppe sind die Bürgermeister und Referenten und Entscheidungsträger städtischer Töchter vertreten. Die Lenkungsgruppe gibt Ziele vor, trifft Grundsatzentscheidungen und überwacht die politischen Zielvorgaben beim Green Deal Regensburg.

 

Das Energieteam fungiert konzeptionell auf Amtsleiter-Führungsebene. Das Energieteam ist verantwortlich für die Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans Energie und Klima (APEK) und entscheidet über die Zusammensetzung und die personelle Besetzung der Projektteams.

 

Die Projektteams sind operativ auf Abteilungs-bzw. Sachbearbeiterebene tätig. Sie erarbeiten die Projekte und Maßnahmen des APEK im Detail und setzen sie um. Für verschiedene Maßnahmen und Projekte werden jeweils verschiedene Projektteams mit unterschiedlicher Zusammensetzung gebildet.

 

Die Stabsstelle Klimaschutz und Klimaresilienz koordiniert die vom Stadtrat beschlossenen Klimaziele. Sie organisiert die Lenkungsgruppe, koordiniert das Energieteam und die Projektteams, macht die Öffentlichkeitsarbeit zum Green Deal Regensburg und berichtet der Stadtspitze und dem Stadtrat.

 

Die Energieagentur Regensburg fungiert im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages mit der Stadt Regensburg als Projektsteuerer für den Green Deal Regensburg, erstellt den jährlichen Monitoringbericht und den jährlichen Fortschrittsbericht, entwickelt Strategien und Szenarien, identifiziert Maßnahmen für den APEK und dokumentiert den Sachstand der einzelnen Maßnahmen. Sie führt Akteursbeteiligungen durch und pflegt die Internetseite Green Deal Regensburg.

Zum Jahresende läuft der aktuelle Dienstleistungsvertrag mit der Energieagentur aus. Derzeit wird eine Ausschreibung für einen neuen Dienstleistungsvertrag durchgeführt. Ziel ist es dabei auch für die nächsten Jahre einen kompetenten Dienstleister für die Umsetzung des Green Deal Regensburg zu bekommen.

 

III. Sektoren Wärme und Strom

 

Ursprünglich war vorgesehen für die Sektoren Strom und Wärme ein Gesamtkonzept auszuschreiben und zu vergeben.

 

Aufgrund neuer Erkenntnisse aus Gesprächen mit der Förderstelle des Freistaats Bayern, der REWAG und Industrieunternehmen kam die Projektsteuerung zur Empfehlung, die vom Stadtrat beschlossene Ausschreibung einer Gesamtkonzeption für Wärme und Strom vorerst auszusetzen und eine Überprüfung auf Teilschritte/-konzepte durch die Energieagentur in Verbindung mit REWAG und Wirtschaft vorzuschalten.

Konkret sollen dabei die ermittelten Szenarien und Korridore (siehe Schaubild „hrliche CO2-Reduktion) zum Ausbau der verschiedenen Erneuerbaren Energieträger mit einer Gesamtleistung von 500 MW bis 2030 bis hin zur technischen Umsetzung in Form von z. B. PV, Solarthermie, Nahwärme, Heizzentralen usw. mit den Akteuren (REWAG, Unternehmen…) besprochen und nach Möglichkeit umgesetzt werden. Hinweis: die Reduktion von „Strom-Netz CO2-Reduktion“ im Jahr 2021 ist im Schaubild nicht dargestellt, da für den bundesdeutschen Strommix keine Reduktion zu erwarten ist.

 

 

Begründung:

r etwaige Sofortmaßnahmen oder Projekte z.B. durch die REWAG oder Wirtschaftsunternehmen kann diesbezüglich der Schritt der Konzeption teilweise übersprungen und durch eine sofortige Planung ersetzt werden. Dies erspart Zeit und Ressourcen und erzielt Sofort-Effekte in der CO2-Reduzierung.

Am 20.10.2021 hat die Energieagentur ein Gespräch mit einem Verantwortlichen der Förderstelle Bayern Innovativ geführt. Dieses Gespräch brachte folgende Erkenntnis:

Die Förderstelle rät eindringlich, nur Konzeptionen, die mit Lösungen nach heutigem Stand der Technik umsetzbar sind, zu beantragen. Ebenso weist die Förderstelle daraufhin, dass derzeitig nur nachweislich wirtschaftliche Projekte im Förderprogramm Energienutzungsplan“ mit 70% gefördert werden.

r ausgewählte Bereiche der Stadt Regensburg wurden im Zuge dessen Energienutzungspläne und Machbarkeitsstudien (wie z.B. Regensburg Süd-Ost, Regensburg West sowie Wärmeversorgung Altstadt) in Auftrag gegeben. Diese Projekte werden nachfolgend noch etwas detaillierter beschrieben.

Gespräche mit der REWAG und Wirtschaftsunternehmen haben außerdem folgendes ergeben:

Um festzustellen, welche und wie viele Projekte Akteure wie zum Beispiel die REWAG und die zehn größten Industrieunternehmen bis 2030 konkret in Umsetzungsplanung haben, sind weitere Gespräche notwendig. Anschließend gilt es für die verbleibenden energetischen Potenziale Akteure zu aktivieren oder/und Konzeptionen und Studien zu beauftragen.

 

FAZIT:

Schritt 1: Sofortmaßnahmen aktivieren und umsetzen

Schritt 2: Verbleibende Potenziale ausschöpfen

 

Im Folgenden sind die wichtigsten Projekte in den Sektoren Wärme und Strom aufgelistet, welche derzeit in Bearbeitung sind.


Baugenossenschaft Margaretenau

 

Seit dem Jahr 2016 ist die Baugenossenschaft Margaretenau im Stadtwesten Zielgebiet des Programms „Energetische Stadtsanierung“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Das Gebiet umfasst etwa 360 Wohnungen, die mehrheitlich zwischen 1919 und 1935 erbaut wurden. Das Gebiet zeichnet sich durch eine hohe gestalterische Qualität, günstige Mieten, eine „treue“ Mieterschaft, aber auch gravierende energetische Defizite aus. So waren zu Beginn der Sanierungsüberlegungen nur 16 Wohnungen zentral beheizt, ca. 100 Wohnungen verfügten über eine Gasetagenheizung, alle anderen heizten mit Einzelöfen

(Gas, Öl oder Holz/Kohle).

 

Ziele der energetischen Stadtsanierung Margaretenau sind:

 

eine hohe CO2-Einsparung

      CO2-freie Energieversorgung bis 2035

      Nutzung von Umweltwärme, Photovoltaik und
power-to-gas-Speichertechnologie

eine weitgehende Mietpreisneutralität

      keine wirtschaftliche Überforderung durch Sanierung

      max. 20 % Mietsteigerung nach der Sanierung

      Verbleib der Genossen im Quartier durch barrierefreien Neubau

und die Erhaltung und Verbesserung der gestalterischen und städtebaulichen Qualität

      mmen mit geringeren Dämmstärken und mineralischen Produkten

      Ordnung des ruhenden Verkehrs durch Quartiersgarage

 

Auf der Grundlage des vom Büro Luxgreen Climadesign erarbeiteten „Energetischen Quartierskonzeptes“ werden die Sanierungsmaßnahmen nun seit Ende 2018 in enger Abstimmung mit der Bewohnerschaft schrittweise umgesetzt. Die Umsetzung wird u.a. von einem Sanierungsmanagement vorangetrieben, das sich aus dem Büro Luxgreen Climadesign und weiteren Partnern zusammensetzt.

 

Mittlerweile wurden rund 60 Wohnungen in der Margaretenau fertiggestellt und dabei eine Reduzierung der Endenergie um 84 % sowie eine CO2 Reduzierung um 70 % erreicht.

Die KfW hat das energetische Quartierskonzept mit 65 % der Gesamtkosten bezuschusst. Auch das Sanierungsmanagement wurde in den ersten drei Jahren zwischen 2018 und 2021 mit 65 % bezuschusst. Für die Verlängerung des Sanierungsmanagements in den Jahren 2022 und 2023 beträgt die Förderquote sogar 75 %. Die KfW Förderung läuft im Oktober 2023 aus.

 

Mittlerweile hat die Margaretenau auch über die Stadtgrenzen hinaus Anerkennung erfahren. So hat das Umweltbundesamt im Jahr 2021 dem genossenschaftlichen Stadtquartier „Margaretenau“ eine Anerkennung in der Kategorie „Klimagerechte Sanierung“ verliehen. Im Jahr 2022 wurde der Margaretenau beim Bauherrenpreis 2022 ein Sonderpreis für die vorbildliche Sanierung des sogenannten „U-Gebäudes“ überreicht.

 

 


Energienutzungsplan Regensburg-West

 

Der quartiersbezogene Energienutzungsplan (ENP) für den Regensburger Westen, der von der Autobahn A 93, der Bahnlinie Richtung Nürnberg und der Donau begrenzt wird, wurde durch das beauftragte Büro Team für Technik aus München erarbeitet. Die Energieagentur Regensburg hat das Projekt generiert und inhaltlich intensiv mitbetreut. Ziel des ENP war es zu untersuchen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Abwärme aus demhlwasser der Infineon AG für die unten definierte Gebietskulisse bzw. Teilbereiche daraus nutzbar ist. Das Projekt wurde im März 2022 fertiggestellt und von Bayern Innovativ mit 65 % der Gesamtkosten bezuschusst.

 

Es wurde ermittelt, dass in den Wintermonaten ein Potenzial zur Wärmenutzung von ca. 5,2 MW vorhanden wäre, wenn das Temperaturniveau des in die Donau geleiteten Kühlwassers um 10 K abgesenkt wird. Im Jahr 2021 hat die Infineon AG jedoch beschlossenen, dieses Abwärmepotenzial vollständig intern, u.a. für ein neues, größeres Bürohaus, zu nutzen. Als weitere Abwärmequelle steht auf dem Werksgelände aufbereitetes Abwasser zur Verfügung, das über einen Sammelbehälter in die öffentliche Kanalisation geleitet wird. Team für Technik hat ermittelt, dass das Abwärmepotenzial aus dem Kanal langfristig immerhin noch etwa 2,3 MW beträgt.

 

Die ursprüngliche Idee war, das vorhandene Abwärmepotenzial für das benachbarte Westbad oder das nahegelegene Wohngebiet "Rennplatz" zu nutzen. Mittlerweile wurde jedoch bekannt, dass Infineon auch diese Wärmequelle auf ihrem Werksgelände nutzen möchte. Eine finale Entscheidung ist bisher nicht getroffen, aktuell finden Gespräche mit den beteiligten Akteuren Infineon, Stadtbau, Rewag, Team für Technik, Energieagentur und der Stadtverwaltung statt.

 

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Energienutzungsplan Regensburg-Südost

 

Das Untersuchungsgebiet (siehe Abbildung) liegt im äeren Südosten Regensburgs und wird eingegrenzt durch die Autobahn A 3, die Bahnlinie Regensburg-München sowie den Gemeindegrenzen der Stadt Neutraubling und der Gemeinde Obertraubling. Mit Ausnahme der „Siedlungsinsel“ Harting mit etwa 1.600 Einwohnern befinden sich dort ausnahmslos große Industrieunternehmen (bspw. BMW, Osram, Schneider Electric), mittelständische Unternehmen und Logistikunternehmen. Das Untersuchungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 575 ha.

 

 

 

r das oben beschriebene Untersuchungsgebiet wird aktuell ein Energienutzungsplan für die Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Wärme, Kälte und Strom erarbeitet. Für diese Aufgabe wurde die Tilia GmbH aus Leipzig beauftragt. Die Energieagentur Regensburg begleitet den Planungsprozess ebenfalls kontinuierlich. Oberstes Ziel des angestrebten Energienutzungsplans ist nicht die energetische Optimierung einzelner Industrieunternehmen. Vorhandene Effizienz- und Einsparpotenziale werden von den einzelnen Betrieben schon aus Kostengründen ständig ermittelt und genutzt. Es geht vielmehr darum, die Akteure innerhalb eines großflächigen Gewerbegebiets nach Möglichkeit vollständig mit CO2-freier Wärme und Strom zu versorgen, den Einsatz von Speichertechnologien für regenerativ erzeugte Energien zu prüfen sowie Synergien herauszuarbeiten und dabei stets eine 100-prozentige Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Im Zuge des Energienutzungsplans soll die Betrachtungsebene deshalb weg vom Einzelbetrieb und hin zu einer vernetzten Lösung für ein gesamtes Gewerbe- bzw. Industrieareal erfolgen.

 

Eine sehr große Herausforderung ist der enorme Energiebedarf der Unternehmen im Zielgebiet. Die Bestandsaufnahme, Energiebilanz und Potenzialanalyse sind abgeschlossen, aktuell konzentrieren sich die Arbeiten auf einen möglichst effizienten Mix aus Maßnahmen, die geeignet sind, das Gebiet langfristig weitgehend zu dekarbonisieren.

Ende 2022 wird der Energienutzungsplan Regensburg-Südost fertiggestellt sein.

 


Machbarkeitsstudie Wärmenetz Altstadt im Rahmen der EU Förderkulisse „React“

Ziel der Machbarkeitsstudie ist eine alternative Wärmeversorgung für einen Teilbereich der Altstadt von Regensburg. Dies stellt durch den besonderen Status der Regensburger Altstadt als UNESCO Welterbe eine besondere Herausforderung dar.

 

Derzeit wird das Stadtgebiet zum größten Teil mit Erdgas beheizt. Die Altstadt Regensburg hat auf Grund des Status als UNESCO Welterbe besondere gestalterische Vorgaben, die in der „Altstadtschutzsatzung“ niedergelegt sind. In nachfolgender Abbildung ist das Untersuchungsgebiet mit der roten Linie eingegrenzt. Der innenliegende Bereich soll als Fokusgebiet betrachtet werden. In diesem Gebiet sind unterschiedliche Nutzungseinheiten enthalten, u.a. Wohnbebauung, Verwaltungsgebäude, Kulturbauten sowie Gastronomie.

Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung konnte das Unternehmen Fichtner GmbH & Co. KG für die Erstellung der Machbarkeitsstudie gewonnen werden. Folgende Aufgaben sind von der Fichtner GmbH bis spätestens 31. Mai 2023 zu bearbeiten:

- Darstellung der Energieinfrastruktur

- Bestandsaufnahme

- Energie- und CO2-Bilanz

- Potenzialanalyse Energieerzeugung

- Handlungs- und Umsetzungskonzept

Die Energieagentur Regensburg hat für die Stadt Regenburg das Leistungsverzeichnis erstellt und wird das Projekt bis zum Ende fachlich begleiten.

 

 

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Gebietskulisse für die Machbarkeitsuntersuchung

 

 

Umsetzung des Energiekonzepts in der Prinz Leopold Kaserne (PLK)

 

Wie bekannt, versucht die Stadt Regensburg in der PLK ein überaus ehrgeiziges Energiekonzept umzusetzen, welches auf CO2-Neutralität, Emissionsfreiheit und rechnerisch auf einen möglichst hohen Autarkiegrad setzt. Herzstück ist dabei das Wärmenetz, welches im ersten Bauabschnitt die Quartiere der Stadtbau, die Grundschule, das Sondergebiet Parkhaus und die Energiezentrale umfasst. Die Wärmequellen, die hierfür zur Verfügung stehen, stammen aus Abwasser, Luft-Wärme Pumpen sowie Erdsonden unter den Gebäuden und teils in der öffentlichen Parkfläche. Der Betriebsstrom für die Wärmepumpen in der Energiezentrale sowie für die Booster-Wärmepumpen in den einzelnen Gebäuden stammt von den PV-Anlagen auf den Dächern des Quartiers. Um den Stromüberschuss der Sommermonate im Winter nutzen zu können, ist eine Power to Gas (Wasserstoff) Anlage geplant. Die Speicherung und Rückverstromung des Wasserstoffs wird ebenfalls im Quartier stattfinden.

Das Wärmenetz selbst und all seine Komponenten wird durch das BAFA-Programm Wärmenetze 4.0 gefördert. Derzeit befindet sich die Machbarkeitsstudie inklusive Wirtschaftlichkeitsberechnung, welche vom Büro Luxgreen Climadesign aus Regensburg durchgeführt wird, in der Fertigstellung. Die Machbarkeitsstudie wird im Förderprogramm als Modul I bezeichnet und enthält die Leistungsphasen 1 bis 4. Nach Abschluss von Modul I wird dieses dem Stadtrat vorgestellt und Modul II (Leistungsphasen 5 bis 8), nach Zustimmung des Stadtrats, bei der BAFA beantragt werden. Das Förderprogramm wurde zwischenzeitlich novelliert und die Förderbedingungen haben sich für das Projekt leicht verbessert. Es trägt nun den Namen Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW).

Die Wärmeversorgung des Quartiers sowie die weiteren Komponenten des Energiekonzepts, wie die Dach-PV-Anlagen, der Elektrolyseur etc. werden im Besitz der Stadt Regensburg verbleiben. Die Umsetzung des Gesamtenergiekonzepts wird von der Stadt selbst durchgeführt. Hierfür werden in der Verwaltung weitere Kapazitäten und Knowhow aufgebaut. Bei der Gesamtprojektleitung DB 1.7, werden zwei Stellen geschaffen, die die Umsetzung des Energiekonzepts begleiten und dieses nach Abschluss der Maßnahme verwaltungstechnisch übernehmen werden. Die beiden Stellen wurden bereits ausgeschrieben und werden demnächst besetzt werden können.

 

IV. Sektor Verkehr

 

Um auch im Verkehrssektor eine Reduktion des CO2-Ausstoßes wirksam voranbringen zu können, wird aus Sicht des Planungs- und Baureferates Folgendes vorgeschlagen:

 

Voraussetzung für die Quantifizierung möglicher Maßnahmen ist die Arbeit mit einer validen Datengrundlage. Dazu soll das städtische Verkehrsmodell herangezogen werden. Voraussichtlich Mitte des Jahres 2023 wird das Verkehrsmodell soweit erarbeitet sein, dass die Berechnung der Verkehrsprognose für das Jahr 2040 möglich sein wird. Vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel könnte dann Anfang 2024 mit der Erstellung der Modellprognose für das Prognosejahr 2030 sowie des darauf aufbauenden CO2-Minderungskonzeptes begonnen werden. Dieses soll einerseits aus der Quantifizierung bereits geplanter Maßnahmen, andererseits aus der Erarbeitung zusätzlicher neuer Maßnahmen bestehen. Dafür ist die Beauftragung eines Ingenieurbüros erforderlich.

Vorhandene Fördermöglichkeiten werden dabei genutzt.

 

In der Zwischenzeit verfolgt die Verwaltung allerdings stetig die bereits angestoßenen Konzepte (wie etwa die Verkehrsberuhigung Altstadt, das Mobilitätskonzept Großraum Regensburg oder das Hauptradroutennetz) und Maßnahmen (z.B. die Verbesserung der ÖPNV- Linie 39 oder die Bereitstellung öffentlicher Flächen für Ladeinfrastruktur), die zu einer Stärkung des Umweltverbundes und damit einer Reduzierung der CO2-Emissionen beitragen

 

Im Bereich des ÖPNV wurden beispielsweise die nachfolgend genannten Maßnahmen bereits umgesetzt:

Im Dezember 2021 wurde der Interims-ZOB in der Albertstraße in Betrieb genommen. Im Vorgriff auf einen späteren ZOB erfolgte dadurch bereits in direkter Nähe zum Hauptbahnhof eine Neuordnung und Konzentrierung der Bushaltestellen. Durch die Verlagerung des Autoverkehrs aus der südlichen Maxstraße und die Sperrung der Durchfahrt in der Bahnhofstraße konnte ein verkehrssicherer Umsteigepunkt errichtet werden, der die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs erhöht.

Im Bereich des Jahnstadions wurde ein P&R-Anlage errichtet und mit der Linie 5 an die Innenstadt angebunden. Durch die günstige Tarifstruktur und den 10min-Takt wurde eine attraktive Alternative zu den Parkhäusern im Innenstadtbereich geschaffen.

Mit der neuen Linie 39 wurde eine dezentrale Tangentialbuslinie eingeführt, die den ÖPNV im Stadtnorden und im Stadtosten umfassend stärkt. Die Linie 39 schafft eine Direktverbindung des bevölkerungsreichen Stadtnordens mit dem Gewerbepark im Osten und den süstlich gelegenen Gewerbegebieten (u.a. Siemensstraße, Rathenaustraße) und den Bahnhaltepunkt in Burgweinting.

 

Im Bereich des Radverkehrs gab es folgende Entwicklungen:

Auf Basis des Bürgerbegehrens „Radentscheid“ hatte der Stadtrat die Verwaltung mit der Erstellung eines Hauptradroutenkonzepts beauftragt. Im Frühjahr 2022 wurde das Konzept im Stadtrat beschlossen. 2022 konnten erste Maßnahmen umgesetzt werden:

 

 Einrichtung von Fahrradstraßen in der Burgunderstraße, der südlichen Alfons-Auer-Straße, dem Hinteren Mühlweg und in der Andreasstraße

 Beseitigung von Gefahrenstellen am Regentalradweg

 vorfahrtberechtigte Querungsstelle Aufeldstraße im Candis-Viertel

 diverse Verbesserungen im Zuge des Donauradwegs

 

Ebenfalls in 2022 startete das Lastenrad-Sharing-Angebot „Donau-Donkeys“ mit 25 Rädern. Die finanzielle Unterstützung des Systems ist zunächst auf 2 Jahre begrenzt.

 

Der Umbau der inneren Prüfeninger Straße ist weit vorangeschritten. Stadteinwärts wird dabei die Radverkehrslücke zwischen Steinmetzstraße und Taxisstraße durch einen breiten Radfahrstreifen auf der Fahrbahn geschlossen.

 

Darüber hinaus gibt es auch weitere denkbare Maßnahmen, deren Einfluss auf den gesamtstädtischen CO2-Ausstoß kaum seriös berechnet werden kann dazu zählen zum Beispiel Aufklärungs- und Marketingkampagnen für den Umweltverbund. Eine besondere Herausforderung wird es daher sein, die deutschlandweiten Daten der sogenannten „Bilanzierungs-Systematik Kommunal“ des Instituts für Energie und Umweltforschung Heidelberg, die dem Beschluss zum Green Deal zugrunde lagen, mit den Regensburg-spezifischen Daten aus dem Verkehrsmodell in Einklang zu bringen.

Die Erarbeitung derartiger Konzepte und Maßnahmen zur Umsetzung des Green Deal bedeutet für die Fachämter in diesem Fall für das Stadtplanungsamt einen erheblichen Mehraufwand, für den in der Verwaltung bisher kein Personal vorgesehen ist. Die Arbeit daran bei gleichzeitiger Weiterbearbeitung aller bisheriger Projekte im selben Umfang ist demnach nicht möglich. Stattdessen wird es notwendig sein, andere Projekte zumindest zeitweise mit verringertem Aufwand zu bearbeiten oder zurückzustellen, um Kapazitäten für die Arbeit am CO2-Minderungskonzept zu schaffen.“

 

V. Maßnahmen bei städtischen Gebäuden

 

Im Stadtrat wurden am 28.07.2021 mit den Ziffern 3-5 auch Beschlüsse zu städtischen Gebäuden und Liegenschaften gefasst.

 

Ziff. 3 energetische Standards Hochbauten

Eine Betrachtung der in den letzten 10 Jahren realisierten Hochbauprojekte zeigt, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Energieeinsparung (ENEV bzw. GEG) deutlich unterschritten wurden. Das jeweilige Planungsteam einer städtischen Baumaßnahme entwickelt gemeinsam mit einem Energieberater ein projektspezifisches nachhaltiges Energiekonzept, welches den individuellen Rahmenbedingungen wie bspw. dem Denkmalschutz Rechnung trägt. Bei jedem Neubau bzw. einer Generalsanierung der jüngeren Zeit wird die Installation einer PV-Anlage standardmäßig geprüft und mit dem Energiekonzept abgestimmt. Ziel ist es bei allen Projekten soweit zulässig ein Maximum an PV-Anlagen in Verbindung mit Dachbegrünung vorzusehen.

 

Als technischer bzw. energetischer Standard ist ein Effizienz­gebäude 40 mit NH (Nachhaltig­keitsklasse) oder besser gem. der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei städtischen Baumaßnahmen zu erzielen.

 

Realisierte Hochbauprojekte ab 2012

 

 

Projekt

Maßnahme

Baujahr

Energiestandard / Pimärenergiebedarf

1

Feuerwehrgerätehaus Keilberg

Neubau

2016

166 kWh/(m²·a)

18 % unter EnEV-Anforderung

2

Feuerwehrgerätehaus Winzer

Erweiterung

2017

 

EnEV-Anforderungen erfüllt

3

Feuerwehrgerätehaus Altstadt

Neubau

2017

114 kWh/(m²·a)

19 % unter EnEV-Anforderung

4

Grundschule Prüfening

Neubau

2012

79 kWh/(m²·a)

36 % unter EnEV-Anforderung

5

Grundschule Napoleonstein

Sanierung

2016

139 kWh/(m²·a)

32 % unter EnEV-Anforderung

6

Grundschule Hohes Kreuz

Erweiterung

2016

56 kWh/(m²·a)

56 % unter EnEV-Anforderung

7

Grundschule der Vielfalt und Toleranz

Erweiterung

2017

146 kWh/(m²·a)

31 % unter EnEV-Anforderung

8

Grundschule Kreuzschule mit Hort

Neubau

2020

 

 

 

 

Kinderhort

 

31 kWh/(m²·a)

73 % unter EnEV-Anforderung

 

 

Schulgebäude

 

39 kWh/(m²·a)

54 % unter EnEV-Anforderung

 

 

Turnhalle

 

57 kWh/(m²·a)

63 % unter EnEV-Anforderung

9

FOS/BOS

Neubau

2016

 

 

 

 

Sporthalle

 

116 kWh/(m²·a)

39 % unter EnEV-Anforderung

 

 

Schulgebäude

 

47 kWh/(m²·a)

53 % unter EnEV-Anforderung

10

Sing- und Musikschule

Sanierung

2014

178 kWh/(m²·a)

19 % über EnEV-Anforderung aufgrund denkmalpflegerischer Auflagen

11

Jugendzentrum Hohes Kreuz

Neubau

2012

219 kWh/(m²·a)

16 % unter EnEV-Anforderung

12

Kindergarten Harting

Neubau

2013

107 kWh/(m²·a)

48 % unter EnEV-Anforderung

13

Kinderhaus Naabstraße

Neubau

2013

Passivhaus, Plusenergie,

11 kWh/(m²·a)

94 % unter EnEV-Anforderung

14

Kinderhort Steinweg

Neubau

2014

145 kWh/(m²·a)

16 % unter EnEV-Anforderung

15

Kinderhort Klenzestraße

Neubau

2017

134 kWh/(m²·a)

26 % unter EnEV-Anforderung

16

rgerheim Kumpfmühl

Neubau

2015

Vorgabe war eine Unterschreitung der EnEV von 40 %

 

17

3-fach Turnhalle Albertus-Magnus- Gymnasium

Neubau

2015

167 kWh/(m²·a)

3 % unter EnEV-Anforderung

 

 

 

 

Hochbauprojekte seit 2021

Projekt

KfW Energie-

standard

 

Energiebedarf

nach GEG

 

rmeversorgung

Fertig-

stellung

Bemerkung

Begegnungszentrum Guerickestraße

KfW 55

47 % besser als GEG

rmepumpe

2021

Holz Hybridbau

Kinderhaus Guerickestraße

KfW 40

78 % besser als GEG

rmepumpe

2022

Holzbau

Kinderhort Ostpreußenstraße

KfW55

keine Angabe

rmepumpe

2022

Holzbau

Kinderhaus Hedwigstraße

KfW 40

53,6% besser als GEG

rmepumpe

2023

Holzbau

Jugendzentrum Königswiesen

KfW 40

57,1 % besser als GEG

rmepumpe

2024

Massivbau, Holzfassade

Museumsdepot Burgweinting

KfW 55

42 % besser als EnEV

rmepumpe

2023

r Kulturgüter klimastabiler Massivbau

Grund- und Förderschule Sallerner Berg

KfW 40

57,5 % besser als GEG

rmepumpe

2030

Holzbau

Grundschule Königswiesen

keine Angabe

besser als ENEV

GasHK-Bestand mit einem BHKW

2023

Erweiterung in Holzbau

Werner-von-Siemens-Gymnasium

KfW 40

55% besser als GEG

rmepumpen und BHKW

2029

Massivbau

Grund- und Mittelschule Konrad

KfW 40

68,5 % unter Referenzgebäude GEG

Pelletkessel

2025

Massivbau

Mittelschule Clermont-Ferrand

keine Angabe

25 % besser als ENEV

GasHK-Bestand

2021

Massivbau

 

 

Besonders erwähnt werden soll das RUBINA ein Haus für Energie-und Umweltbildung. Es entstand auf dem Areal der ehemaligen Nibelungenkaserne und wurde im September 2021 eingeweiht. RUBINA ist die Abkürzung für Regensburg, Umwelt, Bildung, Innovation und Nachhaltigkeit. Das RUBINA beherbergt verschiedene Einrichtungen, die alle auf ihre ganz eigene Weise diesem Namen gerecht werden:

um:welt das Energie-Bildungszentrum

Energieagentur Regensburg

MINT-Labs Regensburg e.V., ein Schülerforschungszentrum

MINT-Kinderhaus RUBINA

Nicht nur diese Einrichtungen, sondern auch das Gebäude RUBINA selbst dient als wichtiger Botschafter der Bewusstseinsbildung: Der Neubau folgt neuesten Standards der Gebäude- und Energietechnik. Die moderne Holzbauweise mit einer klimafreundlichen Energieversorgung mittels erneuerbare Energien für Strom, Heizung und Warmwasser bringt ein ganzheitliches, nachhaltiges Konzept für Umwelt- und Klimaschutz zur Anwendung. Im Hinblick auf eine umwelt- und ressourcenschonende Technik kam eine Sole-Wasser-Wärmepumpenanlage, einschließlich Erdsondenanlage (Geothermie) zum Einsatz.

Die Nutzung von Erdwärme zum Heizen ist eine in Deutschland seit Jahren etablierte

Technologie. Erdwärmesonden stellen dabei ein weit verbreitetes System dar.

Ein wesentlicher Vorteil bei der Nutzung von Erdwärmesonden liegt darin, dass ohne

wesentliche Zusatzinvestitionen das Gebäude auch gekühlt werden kann. Dies ist

insbesondere bei Bürogebäuden ein wichtiges Argument, da meist hohe interne

rmelasten vorhanden sind.

Bei Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Systemen (z.B. Erdsonden) kann passiv gekühlt

werden, d.h. ohne Einbeziehung der Wärmepumpe. Die Temperierung erfolgt lediglich über

einen Wärmetauscher, der überschüssige Wärme aus dem Gebäudeinneren an das Erdreich

abgibt. Dadurch wird wertvolle Energie eingespart und die Kühlung bzw. Temperierung kann

äerst effizient betrieben werden. Im Vergleich hierzu können Luft/Wasser-Wärmepumpen

nur aktiv kühlen, d.h. unter Einbeziehung des Kältemittelkreislaufes der Wärmepumpe.

In der Heizperiode wird mittels Erdsonden bei Sole/Wasser-Wärmepumpen eine besonders

effiziente Wärmequelle genutzt. Die Oberflächentemperatur, sprich die Außenluft, spielt ab

ca. 10 Meter Tiefe keine Rolle mehr. Dies führt wiederum zu einem äerst effizienten

Heizbetrieb. Ein Spitzenlastkessel ist damit obsolet. Das Gebäude kann rein über die

Sole/Wasser-Wärmepumpe mit Wärme versorgt werden. Zudem kann die am Gebäude

selbst produzierte elektrische Energie der PV-Anlage mittels einer Sole/Wasser Wärmepumpe effizienter genutzt werden.

 

 

Ziff. 4 energetische Sanierung der städtischen Liegenschaften

«Konzept zur energetischen Ertüchtigung der städtischen Liegenschaften»  

 

Das Amt für Gebäudeservice betreut rd. 400 Liegenschaften.

Als erster Schritt in der Erarbeitung des «Konzepts zur energetischen Ertüchtigung der städtischen Liegenschaften» wurde der städtische Gebäudebestand (exkl. der städtischen Töchter) hinsichtlich seines energetischen Zustands (Energieverbrauch, Art der Wärmeversorgung, Gebäudehülle) unter dem Fokus der Klimaneutralität untersucht.

 

 

Folgende Liegenschaften/Objekte wurden in der Untersuchung nicht näher betrachtet, da diese zum Erreichen der Klimaneutralität nicht zu berücksichtigen bzw. unerheblich sind: angemietete Gebäude, städtische Brunnen, Stromverteiler, Denkmäler (Standbilder, Monumente, Gedenktafeln, Ehrenmäler, Mahnmale, ...) u. ä., Kaltgebäude, Wertstoffhöfe, Gebäude kleiner 100 m², Gartenamtsunterkünfte sowie Liegenschaften/Gebäude, die bereits im Investitionsprogramm aufgenommen sind bzw. bei denen ein Ersatzneubau einzuplanen ist.

 

Nach Bereinigung um die o. g. Liegenschaften waren noch rund 80 Liegenschaftenher zu betrachten.

Die weiter zu untersuchenden Liegenschaften (eine Liegenschaft besteht oftmals aus mehreren Gebäuden) wurden in folgende drei Kategorien unterteilt:

 

Kategorie

Anzahl

städtische Liegenschaften, „Standardfälle“

50

städtische Liegenschaften, Denkmalschutz

19

städtische Liegenschaften, bereits in jüngerer Zeit saniert bzw. neu errichtet

12

Gesamtsumme

81

 

Die Eingriffstiefe bei diesen aktuell rund 80 Liegenschaften ist sehr inhomogen und reicht von der teilweisen Ertüchtigung der Gebäudetechnik bis hin zu einem Gesamtpaket (Gebäudehülle und Gebäudetechnik/Wärmeversorgung).

 

Die grobe Einteilung in Effizienzklassen, bezugnehmend auf den Endenergieverbrauch, stellt sich bei vorgenannten Liegenschaften aktuell wie folgt dar.

 

Effizienzklasse

Endenergieverbrauch in kWh pro m2 und Jahr

Anzahl städtischer Liegenschaften

A

50

2

B

75

11

C

100

14

D

130

21

E

160

14

F

200

12

G

250

3

H

> 250

4

 

Die Liegenschaften verteilen sich auf z. T. unterschiedliche Nutzungsarten mit stark voneinander abweichenden nutzungsspezifischen Energieverbräuchen. Dies ist bei der weiteren Konzeptbearbeitung bzw. bei einem weiterführenden Liegenschaftsvergleich entsprechend zu berücksichtigen.

 

Das städtische Energiemanagement erhebt Daten zu den Verbrauchsmengen von Strom und Wärme. Diese Daten werden in der weiteren Bearbeitung des «Konzepts zur energetischen Ertüchtigung der städtischen Liegenschaften» in Beziehung zu den jeweiligen Flächen und Nutzungsarten gesetzt, um somit eine Priorisierung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen vornehmen zu können.

Ziel ist es, mit den einzusetzenden Haushaltsmitteln, den größtmöglichen CO2-Einsparerfolg zu generieren. Das Gesamtkonzept bzw. eine gebäudescharfe Betrachtung sind im Weiteren noch zu vertiefen.

Die Erreichung der CO2-Neutralität der städtischen Liegenschaften ist wesentlich davon abhängig, ob die erforderlichen finanziellen und personellen Kapazitäten in der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden.

Ungeachtet dessen wird darauf verwiesen, dass bereits im laufenden Investitionsprogramm zahlreiche Sanierungs- bzw. Ersatzbaumaßnahmen zu Objekten aufgesetzt sind, die zu den Energie-Großverbrauchern zählen. Durch diese bereits fixierten Maßnahmen erfolgt eine permanente Verbesserung der städtischen Bilanz zur Klimaneutralität.

 

 

Ziff. 5 PV-Anlagen

Allgemein

Bei jedem Neubau bzw. jeder Generalsanierung der jüngeren Zeit wird die Installation einer PV-Anlage standardmäßig geprüft und mit dem Energiekonzept abgestimmt. Bei der Dimensionierung von PV-Anlagen auf Flachdächern ist weiterhin neben der Wirtschaftlichkeit auch der Verpflichtung zur Schaffung von Gründächern Rechnung zu tragen (vgl. Leitbild Energie und Klima).

 

 

 

 

Bestandsanlagen

 

Derzeit sind auf 17 Liegenschaften PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rd. 550 kWp in Betrieb.

 

 

PV-Anlagen, Betriebsaufnahme 2022

 

Liegenschaft/Gebäude

Adresse

in Betrieb

kWp

Erweiterung Clermont-Ferrand-Mittelschule

Clermont-Ferrand-Allee 21

2022

35

Begegnungszentrum Guerickestraße

Guerickestraße 79 f

2022

30

Kinderhaus Guerickestraße

Guerickestraße 81

2022

70

Summe

 

 

135

 

 

 PV-Anlagen in Planung

 

Liegenschaft/Gebäude

Adresse

vsl. in Betrieb

kWp

GS/FS Sallerner Berg, Grundschule u. Hort

Hunsrückstr. 55

2024

155

GS/FS Sallerner Berg, Jakob-Muth-Schule u. Sporthalle

Hunsrückstr. 55

2027

168

GS/FS Sallerner Berg, Sporthalle

Hunsrückstr. 55

2028

85

Bauhof Nord, Betriebsgebäude u. Halle (neu)

Harthofer Weg 11

2024

211

Bauhof Nord, Bestand Betriebsgebäude u. Wohngebäude

Harthofer Weg 11

2025

23

Bauhof Nord, Bestandshalle

Harthofer Weg 11

2026

166

Konradschule, nur Neubau

Posener Str. 81 a

2025

75

Museumsdepot Burgweinting

Prüller Weg 15

2023

180

Erweiterungsbau Berufsschule II

Alfons-Auer-Str. 20, Ziegelweg 1

2023

70

Werner-von-Siemens-Gymnasium, Bestandsgebäude

Brennesstr. 4

2026

65

Werner-von-Siemens-Gymnasium, 1. BA

Brennesstr. 4

2026

120

Werner-von-Siemens-Gymnasium, 2. BA

Brennesstr. 4

2029

65

Erweiterungsbau Pestalozzi Mittelschule

Gumppenbergstr.

2023

100

Jugendzentrum Königswiesen

Dr.-Gesslerstr. 22

2024

60

Jugendzentrum Burgweinting

Kirchfeldallee 2

2026

20

BS II, Berufsschulzentrum G. Kerschensteiner

i.V. mit Flachdachsanierung

Alfons-Auer-Str. 20

2025

85

Grundschule Burgweinting

Obertraublinger Str. 22

2024

60

Otto-Schwerdt-Schule

Kirchfeldallee 6

2023

55

Schule der Vielfalt und Toleranz/Willi-Ulfig-Schule

Isarstr. 24

2023

50

Kita Hedwigstraße

Hedwigstr. 27

2023

50

Summe

 

 

1.863

 

 

PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden durch Dritte

 

Die Untersuchung sämtlicher städtischer Bestandsgebäude, inwiefern auf diesen die Installation einer PV-Anlage grundsätzlich möglich scheint, ist weiter vorangeschritten. Zunächst sind 14 Bestandsgebäude identifiziert worden, die sich grundsätzlich zur Installation von PV-Anlagen eignen. Die Verwaltung wird zum Jahresbeginn 2023 eine Ausschreibung veröffentlichen, um diese Flächen (vgl. nachstehende Tabelle) auf dem freien Markt anzubieten. Nach Abschluss des Verfahrens wird eine zügige Umsetzung durch den/die Auftragnehmer angestrebt. Die weitere Untersuchung lässt erkennen, dass vsl. weitere rd. 15 Bestandsgebäuden zur Installation von PV-Anlagen geeignet sind.

 

 

Liegenschaft/Gebäude

Adresse

kWp *

Kinderhort Bajuwarenstraße                                     

Bajuwarenstr. 16 a      

60

Sonderpäd. Förderzentrum Bajuwarenstraße                     

Bajuwarenstr. 16           

165

FOS/BOS, Zweifachsporthalle

Fort-Skelly-Str. 31 

110

Kinderhort Burgweinting

Obertraublinger Str. 22

50

Clermont-Ferrand-Mittelschule, Dreifachsporthalle

Clermont-Ferrand-Allee 21

235

Clermont-Ferrand-Mittelschule, Mittagsversorgung

Clermont-Ferrand-Allee 21

35

Clermont-Ferrand-Mittelschule

Clermont-Ferrand-Allee 21

165

Feuerwehr Altstadt

Kirchmeierstr. 18f

25

Schule der Vielfalt und Toleranz/Willi-Ulfig-Schule

Isarstr. 24

140

Otto-Schwerdt-Schule, Sporthalle

Kirchfeldallee 6

40

Kinderhaus Dr.-Gessler-Straße

Dr.-Gessler-Str. 21

55

Kinderhaus Lechstraße

Lechstr. 21

105

Kindertagesstätte Oberisling

Rauberstr. 2

25

Grundschule Am Napoleonstein, Sporthalle

Erikaweg 77

45

Summe

 

vsl. 1.255

 

* die vsl. geeignete ca. Dachfläche wurde zu Grunde gelegt (10 m2 = 1 kWp)

 

VI. Bauleitplanung

 

Im Bereich der Bauleitplanung nimmt das Thema CO2 Einsparung ebenfalls eine stetig wachsende Rolle ein.

Bereits vor dem Regensburger Green Deal galt es, in hier die Ziele des „Leitbildes Energie und Klima“ umzusetzen. Allein durch eine städtebaulich angepasste Siedlungsentwicklung (Innenentwicklung, verdichtetes Bauen, Stellung und Ausrichtung von Baukörpern und Gebäuden, Schaffung von Grün- bzw. Freiflächen, Zulässigkeit von erneuerbaren Energien etc.) wurde den energetischen und klimatischen Anforderungen bei der Ausweisung von neuen Baugebieten und Stadtquartieren grundsätzlich Rechnung getragen. Zudem verpflichtet das Baugesetzbuch direkt zu einer solchen integrierten Planung.

 

Mit dem Beschluss „Energie und Klima in der Bauleitplanung“ (VO/21/18589/61) vom 22.03.2022 ist eine wichtige Grundlage für die zukünftig noch stärkere klimatische und energetische Ausrichtung von Bauleitplänen gelegt. Energie- und Klimagutachten sind hierdurch im jeweiligen Verfahren verpflichtend zu erstellen und dienen somit als Herleitung und Begründung für entsprechende Festsetzungen. Es wird damit die Strategie vorgegeben, maximale Festsetzungen in Bezug auf Energie und Klima zu treffen und dort, wo städtebaulich und rechtlich möglich und vertretbar, ambitionierte Energie- und Klimaziele zu verfolgen.

Zudem engagierte sich die Stadt Regensburg in den Jahren 2021/22 in einer Arbeitsgruppe des Deutschen Städtetages mit dem Thema Bauleitplanung und Klima. Hierzu wurde eine Handreichung zum Beitrag der Bauleitplanung für den Klimaschutz und die Klimaanpassung erarbeitet.

 

VII. Bewertung des aktuellen Sachstandes

 

Mit der Erstellung des neuen Monitoringberichtes wurde die gesamte Bilanzierung sowie das Szenario neu berechnet und an Hand von neuen Erkenntnissen angepasst. In der Abbildung unten ist das ursprünglich berechnete Szenario (blaue Kurve) sowie das aktuelle Szenario (orangene Kurve) mit den bereits vorhandenen Prognosen für das Jahr 2021 kumuliert abgebildet. Dies verdeutlicht, dass die Stadt Regensburg zwar im Jahr 2020 das Ziel des Reduktionspfads der Treibhausgase eingehalten hat, für das Jahr 2021 jedoch ein leichter Rückschritt zu erwarten ist. Das Jahr 2020 war ein besonderes Jahr, da es von der Corona-Pandemie geprägt war und diese dafür gesorgt hat, dass das öffentliche Leben auf ein Minimum reduziert wurde. Der Tourismusbereich mit seinem Gast- und dem Hotellerie Gewerbe, erfuhr ebenso einen starken Rückgang sowie der Einzelhandel und das produzierende Gewerbe. Dies führte zu einem geringeren Gesamtenergieverbrauch und folglich einer Reduktion der Treibhausgasemissionen.

 

Im Jahr 2021 wurden die während den Anfängen der Pandemie eingeführten Restriktionen Stück für Stück gelockert, so dass der Verbrauch sukzessive wieder angestiegen ist. Hinzu kommt, dass durch eine Erhöhung der Stromerzeugung aus Kohle der Bundesdeutsche Strommix, entgegen des erwarteten Trends, im Jahr 2021 erstmals wieder angestiegen ist. Durch die angewandte Bilanzierungssystematik Kommunal (BISKO) auf Basis dieses Kennwertes erwirkt dies eine Erhöhung der Treibhausgasemissionen im Stromsektor auch für die Stadt Regensburg.

 

Berechnung der notwendigen CO2-Einsparungen bis 2030 (nach dem CO2-Reduktionsszenario)

 

Es ist wichtig, das Reduktionsziel im Gesamtsystem zu denken. Es gibt Bereiche, in denen es Maßnahmen geben wird, die leichter umzusetzen sind, und Bereiche, in denen es schwieriger ist. Der Verkehrssektor ist beispielsweise ein komplexer Sektor, da der CO2-Ausstoß stark vom individuellen Verhalten der Einwohnerinnen und Einwohner abhängig ist. Dieses Verhalten nachhaltig zu ändern, erfordert viele Maßnahmen zugleich und setzt zudem auf ein Umdenken des Individuums.

 

Seit dem Beschluss des Green Deal Regensburg gibt es viele verschiedene Projektideen und -ansätze. Teilweise wurde bereits mit der konkreten Umsetzung dieser Ansätze begonnen. Besonders durch die Umsetzung der Ergebnisse aus den Energienutzungsplänen ist eine starke Reduzierung des CO2-Ausstoßes zu erwarten.

 

Mit Hilfe von Beteiligung aller Akteure werden stetig neue Maßnahmen ermittelt. Das Jahr 2022 ist geprägt von intensiven Arbeitsgruppen mit konkreten Projektansätzen im Bereich der Wirtschaft, insbesondere der Industrie. Durch die Koordination im Rahmen des Green Deal Regensburg haben sich unterschiedliche Unternehmen entschlossen, gemeinsam Projekte anzugehen, um die eigene Energieversorgung auf Basis von Erneuerbaren Energien und die damit einhergehende Substitution von Erdgas zu erreichen.


 

Der Ausschuss beschließt:

 

Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

- Aktionsplan Energie und Klima (APEK) mit Stand November 2022

 

- Monitoringbericht 2021

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1VO_22_19662_D3_APEK2022 (1689 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 VO_22_19662_D3 Monitoringbericht 2021 (1101 KB)