Sachverhalt: 1.1 Vorgeschichte Bei
dem zur Bebauung mit einem Ärztehaus und Hotel vorgesehenen Grundstück handelt
es sich um das Gelände der ehemaligen Ziegelei Renz, das durch Abbruch der
Betriebsgebäude frei gemacht wurde. Auf einer im Nordosten liegenden Teilfläche
ist im Jahr 1998 ein Bauantrag zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes
gestellt worden, der am 16.07.2002 dem Planungsausschuss zur Entscheidung
vorgelegt und positiv beurteilt wurde. Eine Genehmigung konnte bislang nicht
erteilt werden, da die gesicherte Erschließung bis zum heutigen Zeitpunkt nicht
nachgewiesen wurde. Am
22.09.2006 ging ein Bauantrag zur Errichtung eines Hotels sowie eines Ärztehauses
mit Tiefgarage ein. Zur
Vorgeschichte des aktuellen Bauantrags wird mitgeteilt, dass auf dem
Baugrundstück an der Ziegetsdorfer Straße, Fl.-Nrn. 41 und 69 (Teilfläche) der
Gemarkung Dechbetten durch den Bauherrn ursprünglich der Neubau eines
Ärztehauses und eines Hotels sowie eines Werks- und Verwaltungsgebäudes geplant
war. Wegen
der exponierten Lage des Grundstücks im Einmündungsbereich eines stark
frequentierten Autobahnzubringers legte die Verwaltung das Projekt dem
Gestaltungsbeirat zur Beurteilung vor. In der Sitzung des Gestaltungsbeirats
vom 23.03.2006 wurde dem Bauherrn empfohlen, zur Findung einer überzeugenden
städtebaulichen Lösung eine Mehrfachbeauftragung von verschiedenen
Architekturbüros durchzuführen. Daraufhin wurde vom Bauherrn ein
städtebaulicher Ideenwettbewerb mit hochbaulichem Realisierungsteil ausgelobt.
Im Rahmen dieses Wettbewerbs wurden 8 Planungen eingereicht. Bei der
Preisgerichtssitzung am 19.07.2006 wurden ein erster und zwei dritte
Preisträger ermittelt. Die
Architekten Frau Haburajova und Herrn Kroner, denen gemeinsam ein 3. Preis
zuerkannt wurde, sind vom Bauherrn zur Weiterentwicklung ihrer Planung
beauftragt worden. Die Arbeit dieser Architekten wurde in der
Preisgerichtssitzung u.a. wie folgt bewertet: „Die
mäandernde Grundform des Baukörpers fügt sich gut in das städtebauliche Umfeld
ein. Der Eingangshof an der Ziegetsdorfer Straße bildet eine angemessene
Eingangssituation für Ärztehaus und Hotel. Durch die Position des schmalen
Baukörpers wird der Grünraum im Westen mit der Wohnstraße im Süden räumlich
verbunden.“ Als
Gesamtwertung wurde festgestellt, dass der Entwurf eine brauchbare
konzeptionelle Grundlage darstellt, die in einigen Bereichen überarbeitet
werden muss. Insbesondere wurde eine Überarbeitung der Fassaden für
erforderlich gehalten. Die
ursprünglich beabsichtige Errichtung der Hauptverwaltung mit Produktionsstätte
der Fa. RDW Wolf ist in der Planung nicht mehr enthalten. Das
Gebäude ist im Norden 4-geschossig beantragt und tritt im Süden aufgrund des
Geländeverlaufs 3-geschossig in Erscheinung. Direkt gegenüber dem
Einmündungsbereich der Autobahn ist der Baukörper zurückgesetzt, es wird ein
Vorplatz ausgebildet. Im nördlichen Bereich befindet sich das Ärztehaus mit 6
Praxen und einer Apotheke, im Süden das Hotel mit 126 Zimmern. In der teilweise
zweigeschossigen Tiefgarage sind 151 Stellplätze vorgesehen. Zusätzlich sind 22
oberirdische Stellplätze im Bereich des Vorplatzes und nördlich des Ärztehauses
geplant. Dem
Vorlagebericht liegt ein Lageplan M = 1/2000 bei. Weitere Unterlagen konnten
wegen der Größe der Baumaßnahme aus Formatgründen nicht beigefügt werden. Zur Sitzung
werden die Ansichten und der Freiflächengestaltungsplan ausgestellt. 1.2
Städtebauliche Situation Das
Baugrundstück grenzt im Osten an die Ziegetsdorfer Straße und im Süden an die
Straße An der Brunnstube. Nördlich des Grundstücks befinden sich, getrennt
durch einen beschränkt öffentlich gewidmeten Eigentümerweg, gewerblich genutzte
Gebäude (Handwerksbetriebe, Werbeagentur, ehemaliger Backbetrieb, Cafe und
Läden). Für den Bereich westlich des geplanten Neubaus ist die Aufstellung
eines Bebauungsplanes vorgesehen. 2. Bauplanungsrechtliche
Zulässigkeit Ein
rechtskräftiger Bebauungsplan bzw. ein Bebauungsplan, der die erforderliche
Planreife erreicht hat, existiert noch nicht. Aufgrund der Betriebsaufgabe der
Ziegelei und der zwischenzeitlich erfolgten weitgehenden Freimachung des
Grundstücks kann das Vorhaben nicht mehr dem Innenbereich zugeordnet werden.
Die planungsrechtliche Beurteilung richtet sich demnach nach § 35 Abs. 2
BauGB. Das Vorhaben ist als sog. sonstiges Vorhaben zulässig, weil keine
Beeinträchtigung öffentlicher Belange i.S. des § 35 Abs. 3 BauGB gegeben ist.
Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellt.
Die beantragte Nutzung entspricht dieser Darstellung. 3. Bauordnungsrechtliche
Zulässigkeit 3.1 Erschließung Das
Hotel und das Ärztehaus mit Tiefgarage sind über einen gemeinsamen Vorplatz von
der Ziegetsdorfer Straße aus erschlossen. Die Einfahrt liegt direkt gegenüber
der Autobahnausfahrt. Aufgrund des Neubaus sind unter Umständen ein Umbau des Knotenpunktes
und eine Änderung der Ampelanlage erforderlich. Die Autobahndirektion und die
Straßenverkehrsbehörde sind einzubinden. Die durch eine Umbaumaßnahme
entstehenden Kosten sind vertraglich zu regeln. 3.2
Abstandsflächen Die
Abstandsflächen im Norden sind teilweise nicht eingehalten, da die nördliche
Außenwandlänge mehr als 16 m beträgt. Eine Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften
kann zugelassen werden, da der nördliche Nachbar dem Vorhaben zustimmt hat. 3.3
Stellplätze/Freiflächen Entsprechend
dem vorgelegten Stellplatznachweis sind 160 Stellplätze erforderlich. Da auf
dem Grundstück 173 Stellplätze nachgewiesen werden, ist die Stellplatzpflicht
erfüllt. Ein
qualifizierter Freiflächenplan eines Fachplaneres wurde vorgelegt. 3.4
Gestaltung Aufgrund
der besonderen Lage des Gebäudes gegenüber der Autobahnein- und ausfahrt
Königswiesen muss eine hohe Anforderung an die Qualität der Fassadengestaltung
gestellt werden. Die Fassaden wurden zwischenzeitlich weiter optimiert und
liegen inzwischen in genehmigungsfähiger Form vor. Wegen der Einsehbarkeit des
Daches und aufgrund der Nähe zum Einzeldenkmal Wallfahrtskirche Maria
Himmelfahrt sind technische Dachaufbauten für Klima- und Lüftungsgeräte
grundsätzlich nicht zulässig. Ggf. sind allseits deutlich zurückgesetzte
Dachaufbauten in einem geringfügigen Umfang möglich, wenn die Oberkante nicht
mehr als 50 cm über der Dachfläche liegt. Auch im Hinblick auf die
Regenrückhaltung sollte das Dach als Gründach ausgeführt werden. 3.5
Sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften Die
während des Genehmigungsverfahrens im Rahmen der Prüfung festgestellten Punkte
müssen noch in die Planung eingearbeitet werden. Insbesondere ist noch ein
Brandschutzkonzept vorzulegen. Die
in Bezug auf die Grundstücksaltlasten notwendigen Maßnahmen werden als Auflagen
in die Baugenehmigung aufgenommen. Hinsichtlich
der bodendenkmalpflegerischen Belange bestehen keine Bedenken. Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: Die
Verwaltung wird beauftragt, die beantragte Baugenehmigung nach Vorliegen aller
erforderlichen Unterlagen mit den notwendigen Nebenbestimmungen zu erteilen.
Anlagen:
Lageplan
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