Vorlage - VO/22/19686/20  

 
 
Betreff: Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2022 Entscheidungskompetenz Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
14.12.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

 

1.)   Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen ist in der Zeit vom 04.11.2022 bis zum 13.12.2022 ein entscheidungsreifer Antrag im Vermögenshaushalt auf über- bzw. außerplanmäßige Mittel eingegangen, dessen Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von über 50.000 € bis 500.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen fällt (Anlage 1).

 

Vermögenshaushalt Verpflichtungsermächtigungen gesamt:              350.000,00 €.

 

2.)   Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 04.11.2022 bis zum 24.11.2022 Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von über 25.000 € bis zu 50.000 € genehmigt worden, die hiermit aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 2).

 

Es entfallen auf den

Verwaltungshaushalt insgesamt:              138.144,30 €

sowie

Vermögenshaushalt insgesamt:              16.000,00 €

 

 

3.)   Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 04.11.2022 bis zum 24.11.2022 Saldoneutrale Mittelabflusskorrekturen genehmigt worden, die gemäß Nr. 5 des Stadtratsbeschlusses vom 16.12.2021 dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 3).

 

Diese saldoneutralen Mittelabflusskorrekturen lösen Rückabwicklungen im Haushaltsjahr 2023 aus.

Bei diesen Rückabwicklungen, die zukünftig erledigt werden, bekommen die in 2022 gebenden Haushaltsstellen die Mittel von den nehmenden Haushaltsstellen in 2023 zurück.

Dies wird nicht mehr gesondert bekannt gegeben.

 

Es entfallen auf den

Vermögenshaushalt insgesamt:              53.000,00 €.

 

 

 

 


 

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen entscheidet,

 

für den/die in der/den Anlage 1 beschriebenen Einzelzweck über- bzw. außerplanmäßige Mittel im

 

 

Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen –

   i .H. v. insgesamt              350.000,00€

 

zu genehmigen.

 

Die Deckung erfolgt durch eine Minder-Verpflichtungsermächtigung.

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von den in Anlage 2 beschriebenen Mittelbereitstellungen i. H. v. insgesamt 154.144,30 €.

 

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von den in Anlage 3 beschriebenen Saldoneutralen Mittelabflusskorrekturen i. H. v. insgesamt 53.000,00 €.

 


Anlagen: 3

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (345 KB)    
Anlage 2 2 Bekanntgabe_Mittelbereitstellungen-2022_AfVFB_14-12-2022_Anlage-2 (110 KB)    
Anlage 3 3 Bekanntgabe_Saldoneutrale-Mittelabflusskorrekturen-2022_AfVFB_14-12-2022_Anlage-3 (103 KB)