Vorlage - VO/22/19771/20  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2023;
Freiwillige Leistungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
19.01.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
24.01.2023 
Öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

In den als Anlagen 1a und 1b beigefügten Teillisten Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, über die im Stadtratsplenum zu entscheiden ist, sind die Anträge auf Gewährung von freiwilligen Leistungen 2023 enthalten, die alle in den jeweiligen Fachausschüssen bereits vorberaten worden sind.

 

Es gelten die Allgemeinen Richtlinien für die Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen der Stadt Regensburg an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Personen oder Institutionen sowie die für Einzelbereiche erlassenen besonderen Richtlinien in den jeweils gültigen Fassungen.

Bei den Zuschüssen im Kulturbereich wurden zur Ermittlung derrderhöchstgrenzen die „Richtlinien für die Förderung der Freien Kulturarbeit in der Stadt Regensburg“ angewandt. Im Sozialhilfebereich wurden der Zuschussgewährung die „Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen an die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und an soziale Initiativen“ zugrunde gelegt.

Die Gewährung von Sportfördermittel erfolgt nach den „Sportförderungsrichtlinien“.

Die aufgrund von Fördervereinbarungen und Delegationsverträgen zu leistenden Beträge sind den jeweiligen Vereinbarungen gemäß eingeplant.

 

 

 

Zu den Anlagen 1a und 1b:

 

r den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sind Teilübersichten über die beantragten freiwilligen Leistungen mit den Vorschlägen der Fachausschüsse beigefügt, die nach Einzelplänen gegliedert sind.

 

Diese Übersichten spiegeln jedoch nur einen Teilbetrag der freiwilligen Leistungen wider, da sie nur die freiwilligen Leistungen umfassen, bei denen der beantragte Zuschuss vom Vorschlag der Verwaltung abweicht bzw. die im Jahr 2023 erstmals eingeplant sind oder erhöht wurden (ausgenommen Indexanpassungen und tarifliche Steigerungen).

 

Die beantragten Zuschüsse belaufen sich im Verwaltungshaushalt (Anlage 1a) auf insgesamt 1.054.400,-- €.

 

Die Bewilligungsvorschläge gemäß Teilliste Verwaltungshaushalt betragen insgesamt 566.000,--  und somit rd. 54% der Antragssumme.

Die hohe Diskrepanz zwischen den Zuschussanträgen und den Bewilligungsvorschlägen resultiert hauptsächlich aus vier Zuschussanträgen des Stadtjugendrings Regensburg auf zusätzliche Personalkostenförderungen sowie Übernahme Kinder- und Jugendfarm in Höhe von insgesamt 427.000,--€, für die der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 09.11.2022 keine Zuschüsse empfohlen hat. 

 

Soweit sich bei Erbbauzinsen, Mieten und dergleichen Cent-Beträge ergeben, wird vorgeschlagen, diese auf volle € zu runden. Differenzen können sich durch Rundungen der jeweiligen Haushaltsansätze ergeben.

 

r den Vermögenshaushalt (Anlage 1b) wurden drei Zuschüsse in Höhe von insgesamt 155.000,--  beantragt, die in Höhe von 146.000,--€ (rd. 94%) zur Bewilligung vorgeschlagen werden.

 


Zu dem Verzeichnis der freiwilligen Leistungen (S. 3009 ff des Haushaltsplanes 2023 Entwurf) und der Gesamtliste der im Haushaltsplan 2023 veranschlagten freiwilligen Leistungen (S. 3301 ff, blaue Seiten, des Haushaltsplanes 2023 Entwurf):

 

 

Freiwillige Leistungen 2023 (gerundet)

 

 

Verzeichnis FL S. 3009 ff

davon vertraglich gebunden

 

 

 

VW-HH

11.327.050 €

5.884.748 €

VM-HH

1.541.000 €

0 €

Gesamt

12.868.050 €

5.884.748 €

 

 

Die in S. 3009 ff (Verzeichnis der freiwilligen Leistungen 2023) aufgeführten Beträge werden in der Gesamtliste der im Haushaltsplan 2023 veranschlagten freiwilligen Leistungen (S. 3301 ff, blaue Seiten) erläutert.

 

 

 

Zu der Anlage 2:

 

Verwaltungshaushalt:

Die freiwilligen Leistungen im Verwaltungshaushalt sind gegenüber 2022 (einschl. NHH) um 734.050,-- € auf 11.327.050,-- € gestiegen (2022: 10.593.000,-- €). Grund hierfür sind vor allem die Reduzierung des Ansatzes für den Stadtpass - Ausgleichszahlungen an städtische Tochtergesellschaften - im Nachtragshaushalt 2022 um 245.000,--€ sowie die Erweiterung des Suchthilfeangebots Streetwork um insgesamt 187.000,--€ ab 2023. Die restlichen Erhöhungen resultieren u.a. aus Mietanpassungen, Indexsteigerungen sowie tarifbedingten Steigerungen der Personalkostenzuschüsse.   

 

Vermögenshaushalt:

Im Vermögenshaushalt ist eine Reduzierung der freiwilligen Leistungen um 527.000,-- € auf 1.541.000,-- € zu verzeichnen (2022: 2.068.000,-- €). Grund hierfür ist vor allem die Reduzierung der Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen der Sportvereine (UA 5531) um 850.000,-- € auf 625.000,--€ aufgrund der einmaligen Erhöhung der Förderung für die Erweiterung des Landesleistungszentrums der Regensburg Legionäre in 2022.

 

Der Anteil der freiwilligen Leistungen am Gesamthaushaltsvolumen beträgt 2023 insgesamt 1,1% (Haushaltsvolumen 2023: 1.144.956.750,--€; FL gesamt 2023: 12.868.050,--€) und ist somit gegenüber 2022 (Haushaltsvolumen 2022 einschl. NHH: 1.030.127.400,--€; FL gesamt 2022: 12.661.000,--€) mit 1,2% um 0,1% gesunken.

 

 

 

Finanzplanung:

 

Die einzelnen Ansätze der freiwilligen Leistungen wurden im Verwaltungshaushalt größtenteils auf dem Niveau des Haushaltsjahres 2022 eingeplant (s. Verzeichnis der freiwilligen Leistungen S. 3009 ff des Haushaltsplanes 2023 Entwurf). Die Personalkostenförderung wurde ab 2024 mit einer Steigerung von 3% jährlich hochgerechnet. Weitere Mehrungen ergeben sich durch zusätzliche Förderungen von Stellenneuschaffungen bzw. stundenmäßige Aufstockung von Stellen sowie bei Defizitförderungen durch höhere Defizite. 

 

Im Vermögenshaushalt werden die freiwilligen Leistungen jährlich individuell bestimmt. In den Folgejahren des Finanzplanungszeitraums werden deshalb Pauschalansätze eingeplant.

 

 

 

Freigabe:

 

Die Freigabe der nicht durch Vertrag gebundenen freiwilligen Leistungen 2023 in Höhe von 50%, das sind rd. 2.7 Mio. €., erfolgt nach Rechtskraft der Haushaltssatzung 2023, voraussichtlich im 1. Quartal 2023.

Im Gegensatz zu den vergangenen Jahren (Auszahlung erst nach Rechtskraft der Nachtragshaushaltssatzung, in der Regel im 3. Quartal des Jahres) wird ein Teil der freiwilligen Leistungen nun früher ausbezahlt.

 

Die Freigabe der restlichen 50% erfolgt nach Rechtskraft der Nachtragshaushaltssatzung 2023, voraussichtlich im 4. Quartal 2023.

 

Die Auszahlung der freiwilligen Leistungen steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel.

Im Genehmigungsschreiben zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 hat die Regierung zum einen darauf hingewiesen, dass „die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt zumindest mittelfristig angezweifelt werden (muss)“ und zum anderen die Stadt aufgefordert, „mtliche Haushaltspositionen auf den Prüfstand zu stellen.

 

Zur Auszahlung der durch Vertrag geregelten freiwilligen Leistungen bedarf es grundsätzlich keines gesonderten Freigabebeschlusses, da sich die Auszahlung nach den im Vertrag getroffenen Vereinbarungen richtet. Das betrifft rd. 5,9 Mio. € (rd. 52% des Gesamtvolumens der freiwilligen Leistungen im Verwaltungshaushalt).

 

 

 


Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt /

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die in den beiliegenden Teillisten Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (Anlagen 1a und 1b) sowie die in der „Gesamtliste der im Haushaltsplan 2023 (Entwurf) veranschlagten freiwilligen Leistungen“ aufgeführten Zuschüsse für das Haushaltsjahr 2023 werden gemäß der Berichtsvorlage beschlossen.

 

  1. Die Freigabe der freiwilligen Leistungen erfolgt in Höhe von 50% nach Rechtskraft der Haushaltssatzung 2023. Die Freigabe der restlichen 50% erfolgt nach Rechtskraft der Nachtragshaushaltssatzung 2023. Die Auszahlung der freiwilligen Leistungen steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel.

 


Anlagen:

 

  • Zuschussanträge im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (Anlage 1a und 1b)

 

  • Übersicht über die freiwilligen Leistungen 2015 2023 (Anlage 2)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HAUSHALT 2023 - FreiwilligeLeistungen - Anlage-1a (74 KB)    
Anlage 2 2 HAUSHALT 2023 - FreiwilligeLeistungen - Anlage-1b (61 KB)    
Anlage 3 3 HAUSHALT 2023 - FreiwilligeLeistungen - Anlage-2 (61 KB)