Sachverhalt:
I. Allgemeines zum Investitionsprogramm 2022 bis 2026 - Entwurf -
Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung – Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen.
Als Grundlage für diese Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.
Die Aufstellung des Programmentwurfes 2022 bis 2026 erfolgte insbesondere auf der Grundlage der Anmeldungen der Fachreferate bzw. der Fachdienststellen, der Ergebnisse der Sitzungen der Arbeitsgruppe Stadtentwicklung auf Direktoriums- und Referatsebene auf Basis der Vorschläge des Referates für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen mit dem Planungs- und Baureferat und den weiteren Änderungen des Referats für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen und der Direktorien und Referate sowie der Empfehlungen der Fachausschüsse.
Für die Beratung in den jeweiligen Fachausschüssen wurden den Mitgliedern des Stadtrates die in deren Zuständigkeitsbereich fallenden Teil-Entwürfe des Investitionsprogramms 2022 bis 2026 zugesandt.
Das Investitionsprogramm 2022 bis 2026 wurde von den zuständigen Fachausschüssen, dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen und dem Stadtrat zur Zustimmung empfohlen.
Der vorliegende Verwaltungsentwurf des Investitionsprogramms 2022 bis 2026 vom 25.11.2022 basiert auf dem Vorschlag der Verwaltung sowie den Empfehlungen der Fachausschüsse und den weiteren Änderungen der Verwaltung aufgrund aktueller Erkenntnisse und Entwicklungen.
Für die Behandlung im Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen und im Stadtrat wurde der endgültige Entwurf des Investitionsprogramms 2022 bis 2026 zusammen mit dem Haushaltspaket (Seiten 4001 bis 5000 des Haushaltsplanes) übersandt.
Hinweise: Bei den nachgenannten Beträgen für 2022 sind dies die Haushaltsansätze gemäß dem Stammhaushaltsplan 2022 sowie dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2022. Bei den nachfolgenden Erläuterungen sowie Aufstellungen und Auflistungen ggf. Rundungsdifferenzen!
Das Investitionsprogramm 2022 bis 2026 schließt bei den ‚Kosten’ sowie bei den ‚Zuwendungen und den Beiträgen u.ä.’ mit folgenden Werten:
Im Übrigen wird auf die Zusammenfassung nach Gliederungen sowie die Zusammenfassung nach Gruppierungen verwiesen. - vgl. Anlagen I sowie II -
Zuzüglich sind seit dem Haushaltsjahr 2021 die Investitionen für die ‚Stadtbahn‘ – UA 7929 im Wirtschaftsplan des jeweiligen Jahres, nun in 2023 mit Vermögens- und Investitionsplan 2022 - 2026 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Amt für Stadtbahnneubau – Regiebetrieb der Stadt Regensburg“ i.H.v. 9.050 T€ (davon Index- und Risikokosten 1.300 T€) ausgewiesen (jeweils netto).
Zur Abbildung realistischer Haushalts- und Finanzplanungsansätze im Investitionsprogramm wurde ein Systemwechsel eingeleitet und es werden erstmals folgende Grundsätze berücksichtigt:
- Veranschlagung von Index- und Risikokosten:
Betragsmäßige Abbildung der Risiken von der Planung bis zur tatsächlichen Realisierung mit folgenden Zuschlägen: + 20 % bei Bau-Leistungen u.ä. + 10 % bei Beschaffungs-Leistungen u.ä.
- Berücksichtigung der Planreife – sog. ‚Härtegrade‘:
Bei Maßnahmen ohne Kostenberechnung werden nur die notwendigen Planungsmittel eingestellt. Erst bei Vorliegen einer Kostenberechnung wird abgewogen und entschieden, ob die Maßnahme entsprechend der erstellten Planung und zu diesen Kosten verwirklicht werden soll und dementsprechend für die Ausführung Mittel ins IP eingestellt werden. Einen Automatismus gibt es dabei nicht. Bei Vorliegen der Kostenberechnung bedarf es einer Prioritätensetzung.
Gegenüber dem Gesamtvolumen des Investitionsprogramms 2021 bis 2025 mit 762,7 Mio. € (bzw. 770,9 Mio. € mit ‚Stadtbahn‘) weist das vorliegende Programm 2022 bis 2026 mit 846,1 Mio. € (bzw. 855,1 Mio. € mit ‚Stadtbahn‘) rd. 83,4 Mio. € (bzw. rd. 84,2 Mio. €) mehr aus.
Allerdings ist dieser Anstieg im Wesentlichen durch erstmalige Ausweisung der Index- und Risikokosten (128,6 Mio. € bzw. 129,9 Mio. € mit ‚Stadtbahn‘) bedingt. Das sog. bereinigte Volumen des Investitionsprogramms (d.h. ohne die Index- und Risikokosten) sinkt um rd. 45,1 Mio. € (bzw. rd. 45,6 Mio. €) auf 717,5 Mio. € bzw. (725,3 Mio. €).
Das Investitionsvolumen liegt somit weiterhin auf einem sehr hohen Niveau.
Die Abweichungen bei den einzelnen Bereichen bzw. Einzelplänen sind überwiegend durch den Systemwechsel und durch die erstmalige Anwendung der beiden neuen Grundsätze ‚Planreife‘ und ‚Index- und Risikokosten‘ bedingt.
Zusätzlich bestehen die IP- Haushaltsausgabereste i. H. v. rd. 145,4 Mio. €, die bereits finanziert sind.
Zusammen mit dem laufenden IP der Stadt und der Stadtbahn, das durchschnittlich zu gut 50 % kreditfinanziert wird, sind im IP-Zeitraum insgesamt rd. 1.000 Mio. € an Mitteln für Investitionen vorgesehen, deren Abbau auch aus personellen Gründen nicht leistbar ist.
Die vorgesehenen Investitionen leisten weiterhin einen entscheidenden Beitrag zur Aufwertung der Infrastruktur und zur Stadtentwicklung sowie zur weiteren Verbesserung der Qualität des Standortes Regensburg.
Die Finanzierung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms erfolgt mittels der zweckgebundenen Zuwendungen und Beiträge u.ä., die überwiegend im Investitionsprogramm ausgewiesen sind, sowie mit sonstigen allgemeinen Finanzierungsmitteln, insbesondere der im Verwaltungshaushalt erwirtschafteten sog. ‚freien Spitze’ (in 2022 sowie in 2025 und 2026) und der Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage (in 2023 bis 2026) sowie den Einnahmen aus Krediten (in 2022-2026).
Zur Finanzierung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen im Einzelnen wird auf die Beschlussvorlage „Mittelfristige Finanzplanung 2022 bis 2026 - Mittelfristige Finanzplanung“ in der gleichen Sitzung verwiesen.
Die einzelnen Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms können aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet werden, nämlich zum einen, für welche Aufgaben (Soziale Sicherung, Bildung, Kultur ... = Ressortprinzip bzw. „nach Gliederungen“) oder zum anderen mit welcher Ausgabeart (Erwerb, Bau, Förderung Dritter ... = Funktionalprinzip bzw. „nach Gruppierungen“) die Investitionen realisiert werden.
Bei aufgabenorientierter Betrachtungsweise liegen die Schwerpunkte bei den folgenden Einzelplänen:
Der Schwerpunkt der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen liegt bei den Einzelplänen 6 sowie 2 und 7; diese drei Einzelpläne umfassen zusammen etwa 55 % des Investitionsvolumens.
Bei der Gewichtung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen liegt der Hauptanteil mit rund 50 % des Programmumfangs bei den ‚Baumaßnahmen‘ - Gruppen 94 bis 96‘.
Die signifikantesten absoluten Änderungen bei Einzel – Maßnahmen gegenüber dem gültigen Investitionsprogramm sind überwiegend durch den Systemwechsel und durch die erstmalige Anwendung der beiden neuen Grundsätze ‚Planreife‘ und ‚Index- und Risikokosten‘ bedingt.
Im Übrigen wird auf die Zusammenfassung nach Gliederungen sowie auf die Zusammenfassung nach Gruppierungen jeweils einschl. der graphischen Darstellungen „Diagramme“ verwiesen. - vgl. Anlagen I - I a sowie II - II a -
Die größeren Einzelprojekte (94 (d.s. ~ 22,4 %) von 419 Maßnahmen) des Investitionsprogramms 2022 bis 2026 umfassen im Planungszeitraum insgesamt etwa die Hälfte des Gesamtvolumens.
Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen ab 10,0 Mio. € im Planungszeitraum
III. Vergleich des Investitionsprogramms 2021 bis 2025
Die Abweichungen des Investitionsprogramms 2022 bis 2026 - Entwurf - vom Investitionsprogramm 2021 bis 2025 sind zum einen in den Zusammenfassungen nach Gliederungen sowie Gruppierungen und zum anderen in dem gesonderten Vergleich der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Einzelplänen dargestellt. - vgl. Anlage I - II sowie III -
Insgesamt stellen sich die Veränderungen bezogen auf die Gesamtbeträge wie folgt dar:
Kosten
Zuwendungen und Beiträge sowie Sonstiges
Im Vergleich des gültigen Programms mit dem Programmentwurf sind im jeweiligen Planungszeitraum jeweils die „Kosten“ (+ 10,9 %) und die „Zuwendungen und Beiträge sowie Sonstiges“ (+ 3,9 %) gestiegen.
Betrachtet man den „überlappenden und damit aussagekräftigeren (direkt vergleichbaren) Bereich“ 2022 bis 2025, so ist ausgabenseitig eine Mehrung um 91,2 Mio. € sowie einnahmeseitig eine Mehrung um 6,0 Mio. € zu verzeichnen.
(Anteil der Finanzierung mit zweckgebundenen Zuwendungen und Beiträgen
Die durchschnittliche Finanzierungsquote sinkt in diesem Zeitraum um fast 2,5 %-Punkte.
Die Quoten in den Jahren 2022 bis 2025 (und damit auch die i.d.R. geringeren Werte gegenüber der bisherigen Finanzplanung) sind insbesondere durch Vorhaben mit keinen Zuweisungen oder mit nur geringen Zuweisungsquoten – u.a. „Baureifmachung und Erschließung sowie Entwicklung der ehem. ‚Prinz-Leopold-Kaserne‘“ sowie durch die erstmalig berücksichtigten Index- und Risikokosten (mit angenommener Zuschussquote von etwa 20 %) - beeinflusst.
Im Übrigen wird auf die Beschlussvorlage „Mittelfristige Finanzplanung 2022 bis 2026 - Mittelfristige Finanzplanung“ in der gleichen Sitzung verwiesen.
Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Dem Entwurf des Investitionsprogramms 2022 bis 2026 vom 25.11.2022 wird zugestimmt.
Anlagen:
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