Vorlage - VO/22/19779/20  

 
 
Betreff: Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2026;
Investitionsprogramm 2022 bis 2026
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
19.01.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
24.01.2023 
Öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

Sachverhalt:

 

 

I. Allgemeines zum Investitionsprogramm 2022 bis 2026 - Entwurf -

 

 

Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung – Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen.

 

Als Grundlage für diese Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.

 

 

Die Aufstellung des Programmentwurfes 2022 bis 2026 erfolgte insbesondere auf der Grundlage der Anmeldungen der Fachreferate bzw. der Fachdienststellen, der Ergebnisse der Sitzungen der Arbeitsgruppe Stadtentwicklung auf Direktoriums- und Referatsebene auf Basis der Vorschläge des Referates für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen mit dem Planungs- und Baureferat und den weiteren Änderungen des Referats für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen und der Direktorien und Referate sowie der Empfehlungen der Fachausschüsse.

 

Für die Beratung in den jeweiligen Fachausschüssen wurden den Mitgliedern des Stadtrates die in deren Zuständigkeitsbereich fallenden Teil-Entwürfe des Investitionsprogramms 2022 bis 2026 zugesandt.

 

Das Investitionsprogramm 2022 bis 2026 wurde von den zuständigen Fachausschüssen, dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen und dem Stadtrat zur Zustimmung empfohlen.

 

02.11.2022

Jugendhilfeausschuss

08.11.2022

Sportausschuss

08.11.2022

Ausschuss für Wirtschaft

10.11.2022

Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz

15.11.2022

Kulturausschuss

15.11.2022

Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen

17.11.2022

Bildungsausschuss

24.11.2022

Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen

 

Der vorliegende Verwaltungsentwurf des Investitionsprogramms 2022 bis 2026 vom 25.11.2022 basiert auf dem Vorschlag der Verwaltung sowie den Empfehlungen der Fachausschüsse und den weiteren Änderungen der Verwaltung aufgrund aktueller Erkenntnisse und Entwicklungen.

 

Für die Behandlung im Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen und im Stadtrat wurde der endgültige Entwurf des Investitionsprogramms 2022 bis 2026 zusammen mit dem Haushaltspaket (Seiten 4001 bis 5000 des Haushaltsplanes) übersandt.

 

Hinweise:

Bei den nachgenannten Beträgen für 2022 sind dies die Haushaltsansätze gemäß dem Stammhaushaltsplan 2022 sowie dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2022.

Bei den nachfolgenden Erläuterungen sowie Aufstellungen und Auflistungen ggf. Rundungsdifferenzen!

 

 


II. Volumen des Investitionsprogramms 2022 bis 2026 - Entwurf -

 

Das Investitionsprogramm 2022 bis 2026 schließt bei den ‚Kosten’ sowie bei den ‚Zuwendungen und den Beiträgen u.ä.’ mit folgenden Werten:

 

Investitions-programm

2022 bis 2026

 

Gesamt

 

2022

einschl.

Nachtrag

 

2023

 

2024

 

2025

 

2026

 

Durch-schnitt

 

in T€

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten

846.079

147.244

239.564

202.057

131.014

126.200

169.216

davon

 

 

 

 

 

 

 

Index-/Risikokosten

128.550

20.465

37.270

31.740

20.155

18.920

25.710

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuwendungen und Beiträge
sowie Sonstige

197.648

27.883

58.309

39.042

44.412

28.002

39.530

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierungssaldo

- 648.431

- 119.361

- 181.255

- 163.016

- 86.602

- 98.198

- 129.686

 

Im Übrigen wird auf die Zusammenfassung nach Gliederungen sowie die Zusammenfassung nach Gruppierungen verwiesen.

 - vgl. Anlagen I sowie II -

 

Zuzüglich sind seit dem Haushaltsjahr 2021 die Investitionen für die ‚Stadtbahn‘ – UA 7929 im Wirtschaftsplan des jeweiligen Jahres, nun in 2023 mit Vermögens- und Investitionsplan 2022 - 2026 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Amt für Stadtbahnneubau – Regiebetrieb der Stadt Regensburg“ i.H.v. 9.050 T€ (davon Index- und Risikokosten 1.300 T€) ausgewiesen (jeweils netto).

 

Zur Abbildung realistischer Haushalts- und Finanzplanungsansätze im Investitionsprogramm wurde ein Systemwechsel eingeleitet und es werden erstmals folgende Grundsätze berücksichtigt:

 

- Veranschlagung von Index- und Risikokosten:

 

Betragsmäßige Abbildung der Risiken von der Planung bis zur tatsächlichen Realisierung mit folgenden Zuschlägen:

+ 20 % bei Bau-Leistungen u.ä.

+ 10 % bei Beschaffungs-Leistungen u.ä.

 

- Berücksichtigung der Planreife – sog. ‚Härtegrade‘:

 

Bei Maßnahmen ohne Kostenberechnung werden nur die notwendigen Planungsmittel eingestellt.

Erst bei Vorliegen einer Kostenberechnung wird abgewogen und entschieden, ob die Maßnahme entsprechend der erstellten Planung und zu diesen Kosten verwirklicht werden soll und dementsprechend für die Ausführung Mittel ins IP eingestellt werden. Einen Automatismus gibt es dabei nicht. Bei Vorliegen der Kostenberechnung bedarf es einer Prioritätensetzung.

 

Gegenüber dem Gesamtvolumen des Investitionsprogramms 2021 bis 2025 mit 762,7 Mio. € (bzw. 770,9 Mio. € mit ‚Stadtbahn‘) weist das vorliegende Programm 2022 bis 2026 mit 846,1 Mio. € (bzw. 855,1 Mio. € mit ‚Stadtbahn‘) rd. 83,4 Mio. € (bzw. rd. 84,2 Mio. €) mehr aus.

 

Allerdings ist dieser Anstieg im Wesentlichen durch erstmalige Ausweisung der Index- und Risikokosten (128,6 Mio. € bzw. 129,9 Mio. € mit ‚Stadtbahn‘) bedingt.

Das sog. bereinigte Volumen des Investitionsprogramms (d.h. ohne die Index- und Risikokosten) sinkt um rd. 45,1 Mio. € (bzw. rd. 45,6 Mio. €) auf 717,5 Mio. € bzw. (725,3 Mio. €).

 

Das Investitionsvolumen liegt somit weiterhin auf einem sehr hohen Niveau.

 

Die Abweichungen bei den einzelnen Bereichen bzw. Einzelplänen sind überwiegend durch den Systemwechsel und durch die erstmalige Anwendung der beiden neuen Grundsätze ‚Planreife‘ und ‚Index- und Risikokosten‘ bedingt.

 

Zusätzlich bestehen die IP- Haushaltsausgabereste i. H. v. rd. 145,4 Mio. €, die bereits finanziert sind.

 

Zusammen mit dem laufenden IP der Stadt und der Stadtbahn, das durchschnittlich zu gut 50 % kreditfinanziert wird, sind im IP-Zeitraum insgesamt rd. 1.000 Mio. € an Mitteln für Investitionen vorgesehen, deren Abbau auch aus personellen Gründen nicht leistbar ist.

 

Die vorgesehenen Investitionen leisten weiterhin einen entscheidenden Beitrag zur Aufwertung der Infrastruktur und zur Stadtentwicklung sowie zur weiteren Verbesserung der Qualität des Standortes Regensburg.

 

Die Finanzierung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms erfolgt mittels der zweckgebundenen Zuwendungen und Beiträge u.ä., die überwiegend im Investitionsprogramm ausgewiesen sind, sowie mit sonstigen allgemeinen Finanzierungsmitteln, insbesondere der im Verwaltungshaushalt erwirtschafteten sog. ‚freien Spitze’ (in 2022 sowie in 2025 und 2026) und der Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage (in 2023 bis 2026) sowie den Einnahmen aus Krediten (in 2022-2026).

 

Zur Finanzierung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen im Einzelnen wird auf die Beschlussvorlage „Mittelfristige Finanzplanung 2022 bis 2026 - Mittelfristige Finanzplanung“ in der gleichen Sitzung verwiesen.

 

Die einzelnen Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms können aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet werden, nämlich zum einen, für welche Aufgaben (Soziale Sicherung, Bildung, Kultur ... = Ressortprinzip bzw. „nach Gliederungen“) oder zum anderen mit welcher Ausgabeart (Erwerb, Bau, Förderung Dritter ... = Funktionalprinzip bzw. „nach Gruppierungen“) die Investitionen realisiert werden.

 

Bei aufgabenorientierter Betrachtungsweise liegen die Schwerpunkte bei den folgenden Einzelplänen:

 

Einzelplan

Investitionsprogramm

2022 bis 2026

nachrichtlich

Investitionsprogramm

2021 bis 2025

Änderung

gegenüber Investitionsprogramm

 

Betrag

Anteil

Betrag

Anteil

Betrag

 

in T€

in %

in T€

in %

in T€

 

 

 

 

 

 

6

Bau- und Wohnungswesen, Verkehr

177.815,0

21,02%

183.770,0

24,10%

- 5.955,0

2

Schulen

151.473,0

17,90%

169.575,2

22,23%

- 18.102,2

7

Öffentliche Einrichtungen,
Wirtschaftsförderung

137.230,0

16,22%

133.928,2

17,56%

3.301,8

9

Index- und Risikokosten

128.550,0

15,19%

0,00 €

0,00%

128.550,0

 

 

 

 

 

 

GESAMT

846.079,0

100,00 %

762.663,3

100,00 %

83.415,7

 

Der Schwerpunkt der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen liegt bei den Einzelplänen 6 sowie 2 und 7; diese drei Einzelpläne umfassen zusammen etwa 55 % des Investitionsvolumens.

 


Die Untersuchung nach dem Funktionalprinzip ergibt folgendes Bild:

 

Gruppierung

Investitionsprogramm

2022 bis 2026

nachrichtlich

Investitionsprogramm

2021 bis 2025

Änderung

gegenüber Investitionsprogramm

 

Betrag

Anteil

Betrag

Anteil

Betrag

 

in

in %

in

in %

in

 

 

 

 

 

 

94

Hochbaumaßnahmen

215.073,3

25,42%

290.128,3

38,04%

- 75.055,0

93

Vermögenserwerb

191.069,4

22,58%

209.106,7

27,42%

- 18.037,3

95

Tiefbaumaßnahmen

179.969,8

21,27%

158.847,5

20,83%

21.122,3

98

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen

55.994,5

6,62%

60.519,0

7,94%

- 4.524,5

...

 

 

 

 

 

9…

Index- und Risikokosten

128.550,0

15,19%

0,0

0,00%

128.550,0

 

 

 

 

 

 

GESAMT

846.079,0

100,00 %

762.663,3

100,00 %

83.415,7

 

Bei der Gewichtung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen liegt der Hauptanteil mit rund 50 % des Programmumfangs bei den ‚Baumaßnahmen‘ - Gruppen 94 bis 96‘.

 

Die signifikantesten absoluten Änderungen bei Einzel – Maßnahmen gegenüber dem gültigen Investitionsprogramm sind überwiegend durch den Systemwechsel und durch die erstmalige Anwendung der beiden neuen Grundsätze ‚Planreife‘ und ‚Index- und Risikokosten‘ bedingt.

 

Im Übrigen wird auf die Zusammenfassung nach Gliederungen sowie auf die Zusammenfassung nach Gruppierungen jeweils einschl. der graphischen Darstellungen „Diagramme“ verwiesen.

 - vgl. Anlagen I - I a sowie II - II a -

 

Die größeren Einzelprojekte (94 (d.s. ~ 22,4 %) von 419 Maßnahmen) des Investitionsprogramms 2022 bis 2026 umfassen im Planungszeitraum insgesamt etwa die Hälfte des Gesamtvolumens.

 

Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen ab 10,0 Mio. € im Planungszeitraum

 

Glie-derung

Bezeichnung

Veranschlagungssummen

im Planungszeitraum

 

 

 

in T€

 

 

 

 

8809

u.a.

88

ehemalige Prinz-Leopold-Kaserne und Pionierkaserne mit neuem technischen Bereich
- Grunderwerb sowie Entwicklung und Erschließung -
(6 Einzelvorhaben)

62.915,0

 

(Gesamtkosten 114.465,0)

21111

u.a.

XX

Schulzentrum Sallerner Berg
- Neubau -
(4 Einzelvorhaben)

50.817,00

 

(Gesamtkosten 90.218,4)

7103

XX

Klärwerk
- Erneuerungen und Erweiterungen -
(16 Einzelvorhaben)

38.195,0

 

(Gesamtkosten 76.965,0)

2355

03

Werner-von-Siemens-Gymnasium
- Ersatzneubau Osttrakt
mit Erweiterung für G 9 -

37.400,0

 

(Gesamtkosten 80.837,5)

2402

09

Berufliches Schulzentrum Georg Kerschensteiner
Städtische Berufsschule II
Erweiterungsbau zur Unterbringung verschiedener Fachbereiche

24.486,0

 

(Gesamtkosten 36.471,3)

7009

XX

diverse Gebiete
Selektive Kanalerneuerungen
(25 Einzelvorhaben)

21.180,0

 

(Gesamtkosten 70.235,0)

6608

00

Frankenstraße einschl. Frankenbrücke
- Ausbau bzw. Neubau -

20.600,0

 

(Gesamtkosten 42.750,0)

5700

00

Hallenbad Ost
- Errichtung -

19.660,0

 

(Gesamtkosten 20.760,0)

4648

XX

Errichtung von diversen Kinderbetreuungseinrichtungen
- insb. Krabbelstuben und Kindergärten -
- Bau- und Ausstattungskostenzuschüsse -
(18 Einzelvorhaben)

18.756,5

 

(Gesamtkosten 37.788,0)

6815

51

Parkierungsanlage"Mobilitätstreff 'Unterer Wöhrd'"
- Neuerrichtung -

18.650,0

 

(Gesamtkosten 18.950,0)

5606

00

Leichtathletik-Trainingshalle
- Errichtung -

16.930,0

 

(Gesamtkosten 18.090,0)

3102

18

Zentraldepot und Archiv für die Museen und Archiv der Stadt Regensburg
- Neubau -

16.800,0

 

(Gesamtkosten 30.480,2)

21502

01

Konradschule (GS und MS)
- Erweiterung und Umbau -

15.753,0

 

(Gesamtkosten 17.753,0)

8819

01

Erwerb unbebauter Grundstücke
- jährlicher Ansatz -

14.995,0

7701

00

Fuhrpark
- (Ersatz-)Beschaffung von Fahrzeugen einschl. Zusatzgeräten -
- jährlicher Ansatz -

13.785,0

1313

01

Berufsfeuerwehr
Neubau der Hauptfeuerwache

13.707,0

 

(Gesamtkosten 54.159,2)

4641

XX

diverse städtische Kindertagesstätten und –häuser
(15 Einzelvorhaben)

12.981,5

 

(Gesamtkosten 60.613,7)

0601

00

Beschaffungen für städtische Dienststellen im Rahmen der Realisierung von DV-Maßnahmen

12.693,0

6157

00

Entwicklungsmaßnahme Burgweinting
Gewerbe- und Industriegebiet

11.800,0

6900

01

Hochwasserfreilegung 'Regensburg'
an Donau und Regen
- Hochwasserschutz-Umsetzung -

11.150,0

 

(Gesamtkosten 65.250,0)

6300

11

Straßenbauhof - Nord
Betriebsgebäude einschl. Lager- und Fahrzeughallen mit Werkstätten sowie Werkdienstwohnungen
- Erweiterung und Sanierung -

10.845,0

 

(Gesamtkosten 12.470,0

7920

00

Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs
- jährlicher Ansatz -

10.000,0

 

 

 

 

 

 

‚Größere Einzelprojekte’ insgesamt

411.184,0

 

 

III. Vergleich des Investitionsprogramms 2021 bis 2025
     mit dem Investitionsprogramm 2022 bis 2026 - Entwurf -

 

Die Abweichungen des Investitionsprogramms 2022 bis 2026 - Entwurf - vom Investitionsprogramm 2021 bis 2025 sind zum einen in den Zusammenfassungen nach Gliederungen sowie Gruppierungen und zum anderen in dem gesonderten Vergleich der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Einzelplänen dargestellt.

 - vgl. Anlage I - II sowie III -

 

Insgesamt stellen sich die Veränderungen bezogen auf die Gesamtbeträge wie folgt dar:

 

Kosten

 

 

Gesamt

(2021)

2022

2023

2024

2025

(2026)

 

in

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitionsprogramm 2021 bis 2025

762.663

(134.015)

162.008

165.902

163.904

136.834

-

davon
Index-/Risikokosten

-

-

-

-

-

-

-

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitionsprogramm 2022 bis 2026

846.079

-

147.244

239.564

202.057

131.014

(126.200)

davon
Index-/Risikokosten

128.550

 

20.465

37.270

31.740

20.155

18.920

 

 

 

 

 

 

 

 

Abweichung

83.416

-

- 14.764

73.662

38.153

- 5.820

-

 

 

 

91.231

 

 

 

Zuwendungen und Beiträge sowie Sonstiges

 

 

Gesamt

(2021)

2022

2023

2024

2025

(2026)

 

in

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitionsprogramm 2021 bis 2025

190.255

(26.578)

36.574

39.585

37.027

50.491

-

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitionsprogramm 2022 bis 2026

197.648

-

27.883

58.309

39.042

44.412

(28.002)

 

 

 

 

 

 

 

 

Abweichung

7.393

-

- 8.690

18.724

2.015

- 6.079

-

 

 

 

5.969

 

 

Im Vergleich des gültigen Programms mit dem Programmentwurf sind im jeweiligen Planungszeitraum jeweils die „Kosten“ (+ 10,9 %) und die „Zuwendungen und Beiträge sowie Sonstiges“ (+ 3,9 %) gestiegen.

 

Betrachtet man den „überlappenden und damit aussagekräftigeren (direkt vergleichbaren) Bereich“ 2022 bis 2025, so ist ausgabenseitig eine Mehrung um 91,2 Mio. € sowie einnahmeseitig eine Mehrung um 6,0 Mio. € zu verzeichnen.

 

 


Finanzierungsquote 2022 bis 2025

(Anteil der Finanzierung mit zweckgebundenen Zuwendungen und Beiträgen
sowie Sonstigen)

 

 

 

(2021)

 

2022

 

2023

 

2024

 

2025

 

(2026)

nachrichtlich

(gewogener)
Durchschnitt
2022 bis 2025

 

%

%

%

%

%

%

%

 

 

 

 

 

 

 

 

aus Investitionsprogramm

2021 bis 2025

19,83%

22,58%

23,86%

22,59%

36,90%

-

26,04 %

aus Investitionsprogramm

2022 bis 2026

-

18,94%

24,34%

19,32%

33,90%

22,19%

23,57 %

 

Die durchschnittliche Finanzierungsquote sinkt in diesem Zeitraum um fast 2,5 %-Punkte.

 

Die Quoten in den Jahren 2022 bis 2025 (und damit auch die i.d.R. geringeren Werte gegenüber der bisherigen Finanzplanung) sind insbesondere durch Vorhaben mit keinen Zuweisungen oder mit nur geringen Zuweisungsquoten – u.a. „Baureifmachung und Erschließung sowie Entwicklung der ehem. ‚Prinz-Leopold-Kaserne‘“ sowie durch die erstmalig berücksichtigten Index- und Risikokosten (mit angenommener Zuschussquote von etwa 20 %) - beeinflusst.

 

Im Übrigen wird auf die Beschlussvorlage „Mittelfristige Finanzplanung 2022 bis 2026 - Mittelfristige Finanzplanung“ in der gleichen Sitzung verwiesen.

 

 

  

Der Verwaltungs- und Finanzausschuß empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt /

Der Stadtrat beschließt:

 

Dem Entwurf des Investitionsprogramms 2022 bis 2026 vom 25.11.2022 wird zugestimmt.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

  • Zusammenfassung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Gliederungen einschl. graphischer Darstellung
    - Anlage I und I a -
  • Zusammenfassung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Gruppierungen einschl. graphischer Darstellung
    - Anlage II und II a -
  • Vergleich der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms 2022 bis 2026 mit den Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms 2021 bis 2025
    - Anlage III -

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HAUSHALT 2023 - Investitionsprogramm 2022 - 2026 - Anlagen-I-II (1980 KB)    
Anlage 2 2 HAUSHALT 2023 - Investitionsprogramm 2022 - 2026 - Anlagen-III (469 KB)