Vorlage - VO/22/19780/20  

 
 
Betreff: Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2026;
Mittelfristige Finanzplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
19.01.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
24.01.2023 
Öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

Sachverhalt:

 

 

1.    Grundsätze und Ziele

 

 

1.1 Notwendigkeit und Zweck

 

Die Gemeinden sind verpflichtet, ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige Finanzplanung zugrunde zu legen (Art. 70 Abs. 1 GO, § 24 KommHV - Kameralistik -).

 

Die Finanzplanung ist ein wichtiges Instrument, um die stetige Aufgabenerfüllung zu sichern und den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen. Durch die Zusammenfassung künftiger Finanzvorgänge zu einem zeitlich - nach Einnahme- und Ausgabearten - geordneten System soll der Ausgleich künftiger Haushalte gewährleistet sein. Zu diesem Zweck stellt der Finanzplan mit dem ihm zugrundeliegenden Investitionsprogramm den Bedarf und die finanziellen Möglichkeiten in den kommenden Jahren dar. Nur so kann beurteilt werden, ob sich vorgesehene Investitionen auch in Zukunft mit der Leistungsfähigkeit einer Gemeinde vereinbaren lassen.

 

 

1.2 Zeitraum

 

Die vorliegende Finanzplanung umfasst den Zeitraum der Jahre 2022 bis 2026.

 

 

1.3 Fortschreibung

 

Im Rahmen der Entscheidungen über den Haushaltsplan 2023 ist die am 16.12.2021 beschlossene mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2021 - 2025 fortzuschreiben und der Entwicklung anzupassen.

 

Verwendung fanden insbesondere die Prognosen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen". Der Arbeitskreis (AK) hat in seiner Sitzung vom 25. bis 27. Oktober 2022 turnusgemäß seine vorangegangene Steuerschätzung vom Mai 2022 überarbeitet und an die aktuellen konjunkturellen Erwartungen angepasst. Dabei untersuchte er einen Betrachtungszeitraum bis zum Jahr 2027.

 

Diese Prognosen wurden durch Mitteilungen des Deutschen und des Bayerischen Städtetags sowie örtliche Schätzungen, v. a. bei der Veranschlagung der Gewerbesteuereinnahmen, vervollständigt.

 

 

2.1   Rahmenbedingungen für die Finanzplanung 2022 bis 2026 der Kommunalen

 Körperschaften

 

Das Spitzengespräch zum kommunalen Finanzausgleich 2023 zwischen den Präsidenten / dem Vorsitzenden der kommunalen Spitzenverbände mit dem Freistaat Bayern hat am 22.10.2022 stattgefunden.

 

 

2.1.1 Beschluss des Stabilitätsrates am 16. Dezember 2022:

 

Der Stabilitätsrat tagte in der 26. Sitzung am 16. Dezember 2022 und kam bei der Betrachtung der konjunkturellen Entwicklung der Volkswirtschaft zu folgender Einschätzung:

 

„Im laufenden Jahr könnte das gesamtstaatliche strukturelle Defizit bei 2 ½ % des BIP liegen und im Jahr 2023 auf bis zu rund 3 ¼ % des BIP ansteigen. Wie schon in den beiden Vorjahren ist die Überschreitung des mittelfristigen Haushaltsziels, d.h. des strukturellen Defizits von 0,5 % des BIP, auch in den Jahren 2022 und 2023 aufgrund der europäischen Ausnahmeregel zulässig. Die Vorgabe, auf dem Anpassungspfad hin zum mittelfristigen Haushaltsziel das strukturelle Defizit als Richtwert um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr abzubauen, hält Deutschland zwar im Durchschnitt der Jahre 2024 bis 2026 ein. Gleichwohl sind durch die Entwicklung in den letzten Monaten die Herausforderungen für Deutschland, die gesamtstaatlichen Defizitvorgaben in den nächsten Jahren einzuhalten, spürbar gestiegen.

Das erhöhte gesamtstaatliche Defizit ist in starkem Ausmaß auf die temporären Maßnahmen zur Bewältigung der Energiekrise in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine zurückzuführen. Diese sind unabdingbar, um private Haushalte und Unternehmen – unter Beibehaltung von Anreizen zum Energiesparen – zeitlich befristet gezielt zu entlasten und die Energieversorgung sicherzustellen. Auf diese Weise werden bleibende volkswirtschaftliche Schäden vermieden. Derzeit sieht der Stabilitätsrat auch vor dem Hintergrund der bestehenden Unsicherheiten davon ab, Maßnahmen zur Rückführung des überhöhten Finanzierungsdefizits zu empfehlen.

Der Beirat des Stabilitätsrates hält die Ergebnisse der Finanzprojektion für vertretbar. Auf Basis der derzeitigen finanzpolitischen Beschlüsse und der bisher günstigen Entwicklung im laufenden Jahr könnten die Defizite für das laufende und das kommende Jahr jedoch niedriger als vom Stabilitätsrat erwartet ausfallen. Die Projektion der Staatsfinanzen ist nach Einschätzung des Beirats derzeit außergewöhnlich unsicher. Vor dem Hintergrund der hohen strukturellen Defizitquote in Deutschland bis 2026 setzt sich der Beirat für eine Umsetzung der Empfehlungen der EU-Kommission für eine weniger expansive nationale Finanzpolitik bzw. zielgerichtetere Maßnahmen ein.

Der Stabilitätsrat hat bei der Überwachung der Einhaltung der grundgesetzlichen

Schuldenbremse festgestellt, dass sich aus seinem an den europäischen Vorgaben orientierten harmonisierten Analysesystem für die Jahre 2022 und 2023 beim Bund und bei allen Ländern keine Beanstandungen ergeben.“

 

Quelle:

Pressemitteilung und Beschlussvorlagen des Stabilitätsrates vom 16.12.2022

 

Hinweis:

Der Stabilitätsrat hält im Jahr zwei Sitzungen ab.

 

 

2.1.2 Monatsbericht Dezember 2022 des Bundesfinanzministeriums:

 

„Die deutsche Wirtschaft konnte im 3. Quartal 2022 den schwierigen Rahmenbedingungen trotzen: Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) legte gemäß Detailmeldung des Statistischen Bundesamts preis-, kalender-und saisonbereinigt um 0,4 Prozent gegenüber dem Vorquartal zu. Insbesondere die privaten Konsu­mausgaben (+1,0 Prozent gegenüber Vorquartal) und die Ausrüstungsinvestitionen (+2,7 Prozent) stützten dabei die Entwicklung.“, stellt das Bundesfinanzministerium in seinem Monatsbericht Dezember 2022 fest.

 

Der Zuwachs der Wirtschaftsleistung ginge dabei maßgeblich auf die privaten Konsumausgaben zurück, die gegenüber dem 2. Quartal 2022 auch aufgrund pandemiebedingter Nachholeffekte um 1,0 Prozent zugelegt hätten. Auch von den Ausrüstungsinvestitionen – also Investitionen u. a. in Maschinen und Geräte – sei mit einer Zunahme um 2,7 Prozent gegenüber dem Vorquartal bei nachlassenden Lieferkettenengpässen ein positiver Impuls ausgegangen. Dagegen seien die Bauinvestitionen um 1,4 Prozent reduziert worden. Beim Außenhandel habe sich u. a. die wieder etwas entspanntere Situation der globalen Lieferketten in Zuwächsen von 2,0 Prozent bei den Exporten und 2,4 Prozent bei den Importen niedergeschlagen.

„Vorausblickende Konjunkturindikatoren deuten aber weiterhin auf eine konjunkturelle Abschwächung hin“, erklärt das Bundesfinanzministerium. So seien die Erwartungen der Unternehmen sowie Konsumentinnen und Konsumenten über die weitere wirtschaftliche Entwicklung – trotz zuletzt leichter Aufhellung – pessimistisch ausgerichtet. Die anhaltend sehr hohe Inflation verringere die Kaufkraft der Verbraucherinnen und Verbraucher. Im Winterhalbjahr sei mit einer gedämpften wirtschaftlichen Entwicklung zu rechnen.

„Gleichzeitig spricht die leichte Erholung der Stim­mungsindikatoren dafür, dass die konjunkturelle Abwärtsbewegung weniger stark ausfallen könnte, als es zwischenzeitlich zu befürchten gewesen ist“ entwarnt das Bundesfinanzministerium etwas. Die Entlastungspakete und insbesondere die Strom- und Gaspreisbremsen dürften nicht unwesentlich zu einer Erwartungsstabilisierung beigetragen haben. Daneben entwickele sich der Arbeitsmarkt trotz erkennbarer Auswirkungen der angespannten Lage stabil. Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung lägen auf Rekordniveau. Die Kurzarbeit sei zwar gestiegen, aber sehr weit von den pandemiebedingten Höchstwerten entfernt. Die Herbstbelebung bei der Arbeitslosigkeit sei schwächer ausgefallen als in der Vergangenheit. Die Zahl der als arbeitslos registrierten Personen habe im November 2022 nach Ursprungswerten bei 2,43 Millionen Personen (rund -8.000 Personen gegenüber Vorjahresmonat) gelegen. Die Arbeitslosenzahl habe gegenüber dem Vormonat um rund 17.000 Personen zugenommen. Die Arbeitslosenquote habe 5,6 Prozent (5,3 Prozent nach Ursprungswerten) betragen.

„Die Inflationsrate (Veränderung des Verbraucherpreisindex gegenüber dem Vorjahresmonat) lag im November bei 10,0 Prozent und damit wieder leicht niedriger als im Vormonat (10,4 Prozent)“ berichtet das Bundesfinanzministerium. Die Teuerungsrate bei Energie habe sich auf sehr hohem Niveau etwas abgeschwächt (38,7 Prozent nach 43,0 Prozent im Vormonat). Auch bei Dienstleistungen sei die Preissteigerungsrate mit 3,6 Prozent etwas niedriger als im Vormonat (4,0 Prozent). Dagegen habe sich die Teuerung bei Nahrungsmitteln nochmals von 20,3 Prozent im Vormonat auf 21,1 Prozent beschleunigt.

Mit Blick auf die konjunkturelle Entwicklung hält das Bundesfinanzministerium fest, „dass das Aufkommen aus einigen zentralen Steuerarten wie der Lohnsteuer den Auswirkungen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine weiter grundsätzlich trotzen konnte. Bei einigen Steuern wie der Grunderwerbsteuer wirkt sich die gesamtwirtschaftliche Lage sowie die Verschlechterung der Finanzierungskonditionen dagegen negativ auf das Aufkommen aus. Die weitere Entwicklung der Steuereinnahmen bleibt mit Blick auf die gesamtwirtschaftlichen Einflussfaktoren mit hoher Unsicherheit behaftet.“

 

Quelle:

Monatsbericht Dezember 2022 des Bundesfinanzministeriums

 

 

2.2   Regensburger Finanzplanung im Vergleich zu den Rahmenbedingungen

 

Im Vergleich zu vielen anderen Städten hatte die Stadt ab 2012 sehr hohe Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Die sehr hohe Abhängigkeit vom Verlauf dieser Steuereinnahme wird daran sichtbar, dass die Brutto-Einnahmen der Gewerbesteuer mehr als 30 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes finanziert haben. Ab 2017 setzte ein moderater Rückgang ein. 2019 musste Regensburg einen Rückgang um ein Viertel hinnehmen. In der Pandemie in 2020 fiel der Rückgang erneut wesentlich stärker aus als in den anderen Gemeinden. Die Gewerbesteuer (ohne Kompensationsleistungen) finanzierte nur noch 12,7 % des Verwaltungshaushaltes. Ab 2021 erholte sich die Gewerbesteuer in Regensburg besser als in anderen Städten. In 2022 sind die Gewerbesteuereinnahmen vor allem zum Jahresende hin deutlich gestiegen und es wird das bisherige Rekordergebnis von 2012 übertroffen. Dies liegt auch an umfangreichen Zahlungen aufgrund von Einmal-Effekten (37 Mio. €).  Momentan kann für die Finanzplanungsjahre in etwa ausgehend vom Niveau der Jahre 2016 – 2018 geplant werden. Gerade weil ein bedeutender Teil der in Regensburg ansässigen Betriebe stark exportorientiert ist, besteht eine große Unsicherheit, ob dies so eintreten wird. Momentan ist bei den Lieferengpässen Besserung in Sicht. Wegen der sich abkühlenden Weltkonjunktur kommt nun nach dem Angebotsproblem ein Nachfrageproblem. 

 

Trotz der stark verbesserten Gewerbesteuereinnahmen ist nun auch wegen der deutlich angestiegenen Energiepreise der Verwaltungshaushalt weiterhin strukturell unterfinanziert. In den Jahren 2023 und 2024 muss er mit Mitteln aus der allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden.

Zusammen mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurden die Personalkosten und die Personalbemessung im Rahmen eines Städtevergleichs untersucht. Die Aufgaben- und Ausgabenkritik schließt sich dann an.

 

Die geringe Freie Spitze in den Jahren 2025 und 2026 liefert mit 6,0 Mio. € bzw. 1,0 Mio. € keinen ausreichenden Finanzierungsbeitrag für die Investitionen. Neben dem Einsatz der noch vorhandenen allgemeinen Rücklage sind daher umfangreiche Kreditaufnahmen zu veranschlagen. Die dauernde Leistungsfähigkeit muss daher zumindest mittelfristig angezweifelt werden.

 

 

3.  Erläuterung der Eckwerte

 

 

Die beigefügte Tabelle weist die Entwürfe der Finanzplanungsansätze aus.

 

Für die städtischen Haushalte belaufen sich die Änderungsraten nach den Entwürfen wie folgt:

 

 

2023

2024

2025

2026

 

%

%

%

%

Verwaltungshaushalt *)

7,0

1,9

2,6

3,8

Vermögenshaushalt **)

57,2

- 2,7

- 32,8

- 2,7

 

 

 

 

 

Gesamthaushalt

18,9

0,5

- 8,1

2,4

 

*) Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes abzüglich innere Verrechnungen, kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen, kalkulatorischen Mieten, Zuführungen zum Vermögenshaushalt

**) Gesamtausgaben des Vermögenshaushaltes abzüglich Umschuldungen

 

In den Tabellen können sich bei den Summen aufgrund von Rundungen Abweichungen ergeben.

 

Das Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferat empfiehlt folgende Eckwerte für die mittelfristige Finanzplanung, die im Einzelnen erläutert und begründet werden:

 

 

3.1 Einnahmen des Verwaltungshaushalts

 

3.1.1 HGr. 0  =  Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen

 

 

Grundsteuer B  (Hebesatz: 395 v.H. seit 2003)

 

 

2023

2024

2025

2026

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Mai 2022

  1,2

  1,2

  1,2

  1,2

AK Steuerschätzungen Okt. 2022

 1,1

  1,1

  1,1

  1,0

städt. Finanzplanung

 1,1

  1,1

  1,1

  1,0

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

29,4

29,7

30,0

30,3

 

Mit 29,40 Mio. € wird die Grundsteuer B eingeplant (Ansatz 2022: 29,10 Mio. €). Die Steuerschätzer prognostizieren einen Zuwachs von 1,1 %.  Auch für die Jahre 2024 bis 2026 werden die Steigerungsraten des AK Steuerschätzungen Oktober 2022 zugrunde gelegt. Gegenüber der Mai-Schätzung prognostizieren die Steuerschätzer nun etwas niedrigere Zuwachsraten. Durch die Rundung des Ansatzes auf volle 100.000 € ergeben sich prozentual leicht höhere Anpassungen. Unterstellt wird zudem, dass die Grundsteuerreform für die Stadt ein saldoneutrales Aufkommen bringen wird.

 

 

Gewerbesteuer  (Hebesatz: 425 v.H. seit 1992)

 

 

2023

2024

2025

2026

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Mai 2022

3,6

6,8

5,6

3,4

AK Steuerschätzungen Okt. 2022

2,6

4,9

6,9

4,3

städt. Finanzplanung
(wegen der Rundung auf volle Mio. € weicht die tatsächliche Änderung ab)

2,6 ggü. Basis von 219 Mio. € (vgl. unten)

-4,3 ggü. Ansatz 2022

4,9

6,9

4,3

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

225

   236

252

263

 

Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer werden im Haushaltsplan 2023 mit 225 Mio. € und damit um 10 Mio. € niedriger als in 2022 veranschlagt. Im 1. Nachtragshaushaltsplan 2022 war der Ansatz von 174 Mio. € auf 235 Mio. € angehoben worden. Bei Redaktionsschluss ist ein Aufkommen von 256 Mio. € in 2022 erwartet worden. Darin sind Einmaleffekte i. H. v. 37 Mio. € enthalten. Um diese bereinigt wird für die Fortschreibung von einer Basis 2022 i. H. v. 219 Mio. € ausgegangen. Gemäß dem Ergebnis des Arbeitskreises Steuerschätzung vom Oktober 2022 steigt das Gewerbesteueraufkommen in 2023 um 2,6 %.

Nach den deutlichen Rückgängen in 2019 und 2020 erreicht der Ansatz 2023 wieder das Niveau des Rechnungsergebnisses 2018.

Für 2024 - 2026 prognostizieren die Steuerschätzer Steigerungsraten zwischen 4,3 % und 6,9 %.

In den Jahren 2022 – 2026 werden gegenüber dem Finanzplan 2021 – 2025, mit Fortschreibung für 2026, deutlich höhere Ansätze eingestellt. Mit 242,2 Mio. € sind dies gegenüber dem Finanzplan zum Haushaltsplan 2022 durchschnittlich um 49,6 Mio. € und gegenüber dem Finanzplan zum Nachtrags-Haushaltsplan 2022 durchschnittlich um 14,6 Mio. € mehr.

 

 

Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommensteuer

 

 

2023

2024

2025

2026

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Mai 2022

6,5

5,4

4,6

5,2

AK Steuerschätzungen Okt. 2022

11,9

8,3

6,2

4,9

städt. Finanzplanung

5,3

(7,9 % gegenüber dem Aufkommen, da nach der Steuerschätzung weitere Entlastungspakete beschlossen worden sind)

7,8

(8,3 Prozentpunkte abzgl. 1,5 Prozentpunkte wegen weiterer Entlastungspakete und zzgl. 1,0 Prozentpunkte wegen Anhebung der Sockelbeträge)

6,2

 

4,9

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

 118,2

127,4

135,3

141,9

 

(Aufgrund der Rundung auf volle 100.000 € ergeben sich teilweise Abweichungen.)

 

Der Einkommensteueranteil wird mit 118,2 Mio. € um 6,0 Mio. € bzw. 5,3 % höher als in 2022 (112,2 Mio. €) veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2022 steht bereits fest, da im Dezember eine Abschlagszahlung für das IV. Quartal in der 1,1-fachen Höhe des Ende Oktober gezahlten Betrages für das III. Quartal erfolgen wird. Mit 109,53 Mio. € wird es deutlich unter dem Ansatz bleiben. Die in der Regel im September gewährte Energiepreispauschale senkt die Abschlagszahlung im Dezember und wird zu einer Nachzahlung im Januar 2023 führen. Gemäß der Herbststeuerschätzung soll in 2023 das Aufkommen um 11,9 % steigen. Allerdings sind danach (weitere) umfangreiche Entlastungspakete geschaffen worden, so dass sich der Anstieg gegenüber dem Ansatz 2022 auf die o. g. 5,3 % beschränkt.

 

Für 2024 wird davon ausgegangen, dass die sog. Sockelbeträge angepasst werden. Derzeit wird nur ein Einkommen von 35.000 € bzw. 70.000 € eines Alleinstehenden bzw. eines Paares für die Verteilung des örtlichen Anteils zu Grunde gelegt. Durch eine Anhebung der Beträge müsste die Stadt profitieren (unterstellt wird eine Verbesserung um 1,0 %). Weitere Entlastungspakete entfalten ihre Wirkung erst in 2024 und führen zu einer Aufkommensminderung um 1,5 %.

Für die Jahre 2025 und 2026 können die Steigerungsraten gemäß der Herbstschätzung mit 6,2 % bzw. 4,9 % übernommen werden.

 

 

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (Gr. 0120)

 

 

2023

2024

2025

2026

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Mai 2022

 3,1

2,0

1,8

1,8

AK Steuerschätzungen Okt. 2022

1,6

5,1

3,1

2,0

städt. Finanzplanung

2,8

(1,6 % gegenüber dem Aufkommen)

5,1

3,1

2,0

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

34,45

36,21

37,33

38,08

 

Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird 2023 mit 34,45 Mio. € veranschlagt. Gegenüber dem Ansatz 2022 i. H. v. 33,52 Mio. € bedeutet dies eine Erhöhung um 0,93 Mio. € bzw. 2,8 % und gegenüber dem Rechnungsergebnis 2022 (33,90 Mio. €) entsprechend der Herbststeuerschätzung um 1,6 %.

Für die Jahre 2024 ff wird mit Anstiegen um 5,1 % bis 2,0 % gerechnet.

 

 

Schlüsselzuweisungen

 

 

2023

2024

2025

2026

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

städt. Finanzplanung

122,9

 - 87,0

700,0

 5,0

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

  15,4

   2,0

16,0

16,8

 

Die Ansätze werden gebildet aufgrund der Bestimmungen des Finanzausgleichs und damit im Wesentlichen durch Gegenüberstellung der Steuerkraftmesszahlen und der Ausgangsmesszahlen (Bedarfsansatz), die vielfältigen Einflussfaktoren unterliegen, was zu Unsicherheiten bei der Ansatzbildung führt.

Schlüsselzuweisungen werden mit 15,4 Mio. € um 8,5 Mio. € höher eingeplant als in 2022. Die Steuerkraft der Stadt Regensburg ist mit einem Zuwachs von 1,7 % auf 293,5 Mio. € deutlich schwächer gestiegen als die Steuerkraft aller Gemeinden, die 8,3 % zulegte.

In 2024 wird mit Schlüsselzuweisungen i. H. v. 2,0 Mio. € gerechnet, weil das Gewerbesteueraufkommen wegen Einmaleffekten 2022 im Vergleich zu den anderen Gemeinden deutlich stärker gestiegen ist. In 2025 und 2026 werden 16,0 Mio. € bzw. 16,8 Mio. € veranschlagt, weil die Gewerbesteuer in 2023 und 2024 geringer erwartet wird als in 2022.

 

 

Familienleistungsausgleich (Gr. 0615)

 

Der Freistaat Bayern leitet seinen erhöhten Anteil am Umsatzsteueraufkommen im Rahmen des Familienleistungsausgleiches, soweit Ausfälle beim Einkommensteueranteil der Gemeinde anfallen, an die Kommunen weiter.

 

 

2023

2024

2025

2026

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Mai 2022

  2,1

   2,8

  2,1

2,5

AK Steuerschätzungen Okt. 2022

  -1,4

   7,0

  3,9

 2,8

städt. Finanzplanung

14,0

(-1,4 % gegenüber dem Aufkommen)

   7,0

  3,9

 2,8

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

 8,94

 9,57

9,94

       10,22

 

Die Umsatzsteuerbeteiligung für Verluste aus dem Familienleistungsausgleich wird 2023 mit 8,94 Mio. € und damit um 1,10 Mio. € bzw. 14,0 % höher als in 2022 veranschlagt. Gegenüber dem Rechnungsergebnis 2022 (9,07 Mio. €) werden entsprechend der Herbststeuerschätzung 1,4 % weniger eingeplant.

In 2024 erwarten die Steuerschätzer einen deutlichen Zuwachs um 7,0 % und in 2025 und in 2026 um 3,9 % bzw. 2,8 %.

 

 

Grunderwerbsteuer

 

 

2023

2024

2025

2026

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Mai 2022

  k. A.

  k. A.

  k. A.

  k. A.

AK Steuerschätzungen Okt. 2022

  k. A.

  k. A.

  k. A.

  k. A.

städt. Finanzplanung

  -9,9

(-13,8 % gegenüber Aufkommen)

  1,5

 1,5

 1,5

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

10,50

10,65

10,80

10,95

 

Die Stadt erhält 8/21 des örtlichen Aufkommens der Grunderwerbsteuer, die 3,5 % des Kaufpreises beträgt, somit 1,33 % des Kaufpreises.

Das Aufkommen des Anteiles an der Grunderwerbsteuer wird mit 10,50 Mio. € um 1,15 Mio. € niedriger als in 2022 veranschlagt. Dazu müssen Grundstücksgeschäfte mit einem Volumen von 787,5 Mio. € abgeschlossen werden. Im 1. Nachtragshaushaltsplan 2022 war der Ansatz von 10,15 Mio. € auf 11,65 Mio. € angehoben worden. Das Rechnungsergebnis beläuft sich auf 12,18 Mio. €. Wegen der wirtschaftlichen Lage der potentiellen Käufer ist gemäß der Information zum Ergebnis des Spitzengespräches zum Finanzausgleich in 2023 mit einem Rückgang um 11,8 % zu rechnen. (Der Abschlag von 13,8 % liegt höher als die Empfehlung, weil zum Zeitpunkt der Erfassung des Ansatzes die Zahlung für Dezember 2022 und damit das Rechnungsergebnis 2022 noch nicht bekannt gewesen ist.)

 

 

3.1.2 HGr. 1  =  Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

 

Insgesamt umfassen die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb im Haushaltsjahr 2023 ein Volumen von 329,0 Mio. € und sinken damit gegenüber dem Haushaltsjahr 2022 um 15,3

Mio. € (- 4,4 %) an. Die bedeutendsten Änderungen gegenüber 2022 sind:

 

Die Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte (Gr. 11) steigen um 3,5 Mio. €. Davon entfallen 2,0 Mio. € auf die Anpassung der Abfallbeseitigungsgebühren.

Die Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts (Gr. 16) fallen um 17,0 Mio. € niedriger aus. Hier gehen die Erstattungen des Freistaates Bayern für die Ausgaben im Katastrophenfall der Covid-19-Pandemie sowie für die Impf- und Testzentren um insgesamt 15,25 Mio. € zurück; ab 2023 sind nur noch Erstattungen für das Testzentrum berücksichtigt. An Erstattungen für die Notunterkünfte für die Flüchtlinge aus der Ukraine werden 2,7 Mio. € weniger eingeplant.

Für die Planungsjahre 2024 - 2026 wurden die Werte individuell geplant. Bei der Abwasserbeseitigung und bei der Straßenreinigung sind ab 2024 die Gebühren angepasst, da der Kalkulationszeitraum mit Ablauf des Jahres 2023 endet.

Insgesamt steigen die Einnahmen der HGr. 1 in 2024 bis 2026 um jeweils 1,7 %.

 

 

3.1.3 HGr. 2  =  Sonstige Finanzeinnahmen

 

An sonstigen Finanzeinnahmen sind insgesamt 52,9 Mio. € veranschlagt, was im Vergleich zum Haushaltsjahr 2022 eine Steigerung um 7,4 Mio. € bedeutet. Bereinigt man zur besseren Vergleichbarkeit die Veranschlagungen der Hauptgruppe 2 um die gesamten Zuführungen der Gruppe 28, so bleiben die sonstigen Finanzeinnahmen mit 41,3 Mio. € um 4,0 Mio. € über dem Vorjahresniveau. Die Zinseinnahmen werden entsprechend dem aktuellen Zinsniveau um 3,2 Mio. € höher eingestellt. Die Einnahmen aus den kalkulatorischen Kosten steigen um 0,8 Mio. €.

Auf Grund der Unterdeckung des Verwaltungshaushaltes durch den Ausgabenüberschuss bedarf es in 2023 und 2024 einer allgemeinen Zuführung vom Vermögenshaushalt (9161.2800) aus der Allgemeinen Rücklage i. H. v. 4,3 Mio. € bzw. 17,2 Mio. €.

Bei den zweckgebundenen Zuführungen der Gr. 28 vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt wirkt sich aus, dass Entnahmen aus Gebührenausgleichrücklagen (v. a. der Abwasserbeseitigung) nur noch bis 2024 möglich sind.

In den Jahren 2024 bis 2026 werden die Zinseinnahmen (Gr. 20) wegen dem Abbau der allgemeinen Rücklage niedriger als in 2023 eingestellt. Wegen auslaufender Verträge werden ab 2024 die Einnahmen entsprechend der aktuellen Marktlage veranschlagt.

 

 

3.2. HGr. 3  =  Einnahmen des Vermögenshaushalts

 

 

3.2.1. Gr. 30  =  Zuführung zum Verwaltungshaushalt

 

Auf die Ausführungen bei Gr. 86 wird verwiesen.

 

 

3.2.2. Gr. 31  =  Entnahme aus der Rücklage

 

Der allgemeinen Rücklage (ohne zweckgebundene Rücklagen wie u.a.: Budgetrücklagen, Rücklagen der KrE Straßenreinigung sowie Abwasser- und Abfallbeseitigung, Versorgungsrücklagen, Rücklagen für Parkierungsanlagen (insb. aus der Stellplatzablöse) und für Hochwasserschutz sowie für fiduziarischen Stiftungen) werden in 2022 vsl. rd. 7,9 Mio. € zugeführt und in 2023 rd. 104,3 Mio. € entnommen.

 

In 2022 werden nur geringfügige Beträge über- bzw. außerplanmäßig zur Finanzierung von Investitionen entnommen und im Gegenzug planmäßig 7,9 Mio. € (gemäß dem Stamm- einschl. Nachtragshaushaltsplan) zugeführt.

In 2023 werden 100,0 Mio. € zur Finanzierung von Investitionen und 4,3 Mio. € zur Finanzierung des Verwaltungshaushaltes entnommen.

Die Allgemeine Rücklage wird nach Abschluss des Haushaltsjahres 2023 einen Stand von 84,6 Mio. € (2022: 188,8 Mio. €), davon 75,7 Mio. € (2022: 179,9 Mio. €) frei verfügbar, aufweisen.

 

In den Jahren 2024 bis 2026 werden im Jahr 2024 weitere 17,2 Mio. € zur Finanzierung des Verwaltungshaushaltes verwendet.

Zum Ende des Finanzplanungsjahres 2026 wird die Allgemeine Rücklage einen Stand von 19,8 Mio. €, davon 10,9 Mio. € frei verfügbar, aufweisen.

Dieser frei verfügbare Betrag könnte der Absicherung von Steuer- und sonstigen Finanzierungsrisiken dienen.

Nach der bisherigen Finanzplanung war die frei verfügbare Allgemeine Rücklage zum Ende des Finanzplanungsjahres 2025 bis auf etwa 20 Mio. € aufgebraucht.

 

 

Die Mindestrücklage gem. § 20 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Kameralistik wird in allen Jahren des Finanzplanungszeitraumes vorgehalten.

 

Die Mittel der allgemeinen Rücklage dürfen gem. § 22 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KommHV-Kameralistik (subsidiär und ausnahmsweise) auch zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts verwendet werden.

 

Wie die Regierung der Oberpfalz im Rahmen der Genehmigung des Stammhaushaltsplanes 2022 sowie des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2022 feststellte, darf die Verwendung der Allgemeinen Rücklage als Ersatzdeckungsmittel nur vorübergehender Natur sein. Eine sich über mehrere Jahre erstreckende Unterfinanzierung des Verwaltungshaushaltes kann die Genehmigung des Haushalts gefährden.

 

Die gemäß Art. 18 BayVersRücklG seit 2018 gesetzlich zulässige Entnahme (über einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren) aus der Versorgungsrücklage (gesamt z.Zt. rd. 16,1 Mio. €) i.H.v. vsl. rd. 1,1 – 1,2 Mio. € pro Jahr (Hochrechnung) wurde bisher nicht vollzogen, da diese eine sichere Anlageform darstellt.

 

 

3.2.3. Gr. 34  =  Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens

 

Bei dieser Gruppe sind fast ausschließlich Grundstücksverkäufe (UGr. 340) eingeplant.

Diese Ansätze erhöhen sich im Haushaltsjahr 2023 gegenüber 2022 um 13,9 Mio. € auf 16,9 Mio. €; bereinigt um interne Verrechnungen in 2023 i.H.v. rd. 8,3 Mio. € ist ein Anstieg um rd. 5,6 Mio. € zu verzeichnen.

 

Die Einnahmen in den Jahren 2024 mit 2026 bewegen sich zwischen 4,9 Mio. € und 5,2 Mio. €.

 

Die genannten neuen Planwerte 2022 - 2025 liegen über dem Niveau (~ + 3,5 Mio. €/a) der vorhergehenden Finanzplanung.

 

Dies ist insb. dadurch bedingt, dass im Jahr 2023, im Gegensatz zum Jahr 2022, zum einen eine sog. interne Verrechnungen i.Z.m. der Errichtung des Wohnungsbauprojektes ‚Guerickestraße 35' i.H.v. 8,3 Mio. € abgewickelt und zum anderen Rest-Flächen in der ehem. Nibelungenkaserne und in Burgweinting (außerhalb der Entwicklungsmaßnahme) i.H.v. insgesamt 4,5 Mio. € veräußert werden.

 

Bereinigt um interne Verbuchungen beläuft sich der Durchschnitt der Jahre 2022 mit 2026 auf 5,2 Mio. € (gültige Finanzplanung 2021 - 2025: 4,6 Mio. €). Dieser liegt sehr deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt (der Jahre 1992 bis 2021) mit fast unverändert 13,9 Mio. €.

 

 

3.2.4. Gr. 35  =  Beiträge und ähnliche Entgelte

 

Der Ansatz für das Haushaltsjahr 2023 erreicht mit 9,1 Mio. € im Gegensatz zu 2022 mit 4,8 Mio. € einen höheren Wert.

 

Ab 2024 wird mit Beiträgen zwischen 4,7 Mio. € und 5,9 Mio. € kalkuliert.

 

Die genannten neuen Planwerte 2022-2025 liegen etwas über dem Niveau (~ + 0,7 Mio. €/a) der vorhergehenden Finanzplanung.

 

Die Ansätze für Erschließungs- und Folgekostenbeiträge basieren jeweils auf den vorgesehenen Straßenbau- bzw. Kanalbauprogrammen unter Berücksichtigung von vertraglichen Regelungen mit den Investoren aus neuen Baugebieten (insb. in 2023) sowie auch auf Beitragseingängen i.Z.m. Grundstücksveräußerungen in neuen Baugebieten (insb. in 2023).

 

Insb. in den Jahren 2023 und 2024 sind zusätzlich auch einmalige (größere) Beiträge aufgrund vertraglicher Regelungen im Zusammenhang mit neuen Baugebieten veranschlagt.

 

 

3.2.5. Gr. 36  =  Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitions-

  förderungsmaßnahmen

 

Die Einnahmen dieser Gruppe beziehen sich hauptsächlich auf die Zuweisungen für Maßnahmen des Investitionsprogramms.

Bei der Ansatzbildung wurde i.d.R. eine optimal erreichbare Zuschusshöhe unterstellt.

 

Zusätzlich sind insb. die sog. - Umlagekraft abhängige - ‚allgemeine Investitionspauschale’ mit 2,9 Mio. € im Jahr 2023 (2022: 2,0 Mio. €) sowie in den Jahren 2024 bis 2026 mit Beträgen zwischen 2,5 Mio. € und 2,9 Mio. € sowie die pauschalen Ersatz-Leistungen aufgrund der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (Einzelfall-Erstattungen bei HhSt. 6300.3526) mit 1,0 Mio. € im Jahr 2023 (2022: 0,9 Mio. €) sowie in den Jahren 2024 bis 2026 mit Beträgen bei etwa 1,0 Mio. € veranschlagt.

 

In der nachfolgenden Übersicht werden zum einen die Höhe der Zuweisungen und Zuschüsse sowie zum anderen deren prozentuale Anteile an den Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des neuen Finanzplanes dargestellt:

 

Finanzplanungsjahr

2022

2023

2024

2025

2026

 

 

 

 

 

 

Zuweisungen und Zuschüsse

(in Mio. €)

27,4

52,6

39,2

44,7

29,1

Finanzierungsquote

(in %)

15,4

17,8

14,3

22,9

15,3

 

Die durchschnittliche Finanzierungsquote 2022 - 2025 mit ~ 17,6 % liegt unter dem Niveau der vorhergehenden Finanzplanung (mit ~ 19,6 %).

 

Die Finanzierungsquoten im jeweiligen Jahr sind stark abhängig von den Gesamtveranschlagungen und der Veranschlagung von (größeren) förderfähigen bzw. nicht förderfähigen Maßnahmen sowie dem Eingang der entsprechenden Zuweisungen (u.a. erste Raten frühestens mit Realisierungsbeginn bzw. teilweise erst im Folgejahr sowie teilweise nicht unerheblicher Nachlauf der Restraten).

Die o.g. Quoten basieren auf einer komplexen Kombination der vorgenannten Faktoren und lassen sich nicht auf einzelne Ursachen fokussieren.

 

Die Quoten in den Jahren 2022 bis 2025 (und damit auch die i.d.R. geringeren Werte gegenüber der bisherigen Finanzplanung) sind insbesondere durch Vorhaben mit keinen Zuweisungen oder mit nur geringen Zuweisungsquoten – u.a. „Baureifmachung und Erschließung sowie Entwicklung der ehem. ‚Prinz-Leopold-Kaserne‘“ sowie durch die erstmalig berücksichtigten Index- und Risikokosten (mit angenommener Zuschussquote von etwa 20 %) - beeinflusst.

 

 

3.2.6. Gr. 37  =  Einnahmen aus Krediten

 

In 2022 ist zwar eine Neu-Kreditaufnahme i.H.v. 61,34 Mio. € veranschlagt, diese ist jedoch im IST nicht in Anspruch genommen worden und wird – in Abhängigkeit vom Ergebnis der Jahresrechnung 2022 – vollständig oder teilweise als Haushaltseinnahmerest auf 2023 übertragen werden.

 

In 2023 mit 75,03 Mio. € sowie in 2024 bis 2026 mit 133,74 bzw. 80,05 bzw. 94,77 Mio. € sind weitere umfangreiche Kreditaufnahmen im PLAN vorgesehen, um die Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen zur finanzieren, da die Allgemeine Zuführung vom Verwaltungshaushalt und die Mittel der Allgemeinen Rücklage nicht ausreichen und teilweise (in 2023 und 2024) auch noch zur Finanzierung des Verwaltungshaushaltes benötigt werden.

 

Die tatsächlichen IST-Kreditaufnahmen sind abhängig vom Umfang der durchgeführten Investitionen.

 

Der permanente Anstieg der Haushaltsausgabereste in den vergangenen Jahren lehrt jedoch, dass ein erheblicher Teil der eingeplanten Investitionen nicht im vorgegebenen Zeitraum umgesetzt werden kann und damit nicht finanziert werden muss.

Prognostisch scheint eine gegenüber der Plan-Netto-Neu-Verschuldung von 507 Mio. € (Ende 2026) um etwa 180 Mio. € niedrigere IST-Netto-Neu-Verschuldung mit 327 Mio. € (Ende 2026) möglich.“

 

Zusätzlich müssten zur Deckung der Haushaltsausgabereste für Investitionen Haushaltseinnahmereste für Kreditaufnahmen gebildet werden, die zur IST-Verschuldung zu addieren wären und die Höhe der SOLL-Verschuldung bestimmen würden.

 

Wie die Regierung der Oberpfalz im Rahmen der Genehmigung des Stammhaushaltsplanes 2022 sowie des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2022 ebenfalls anmahnte, ist jede Investition auf die derzeitige Erforderlichkeit hin abzuwägen. Auf die Verschuldung und den damit einhergehenden Schuldendienst ist ein besonderes Augenmerk zu legen, weil dadurch die dauernde Leistungsfähigkeit mittelfristig gefährdet sein könnte.

Der Verschuldungsgrad steigt bis zum Ende der Finanzplanungsperiode (von Anfang 2022 bis Ende 2026) im PLAN um das 6,5-fache an und liegt damit – nach dem heutigen Maßstab – weit über dem Durchschnitt vergleichbarer Städte.

 

In den Jahren 2024 und 2025 sind für Umschuldungen 4,87 bzw. 20,56 Mio. € eingestellt; für die Jahre 2022, 2023 und 2026 sind derzeit keine eingeplant.

 

Für die Regiebetriebe „Arena Regensburg“ und „Amt für Stadtbahnneubau“ sind gem. den gesonderten Wirtschaftsplänen im Finanzplanungszeitraum keine Kreditaufnahmen vorgesehen.

 

 

3.3   Ausgaben des Verwaltungshaushalts

 

 

3.3.1 HGr. 4  =  Personalausgaben

 

Entwicklung der Personalausgaben von 2022 bis 2026 nach Ansätzen:

 

Jahr

Personalausgaben

Änderung ggü. Vorjahr

 

 

 

Absolut

relativ

Anteil am Verwaltungshaushalt

in Mio. €

in Mio. €

in %

in %

 

 

 

 

 

2022 *)

256,70

7,50

3,01 %

30,88 %

2023

280,70

24,00

9,35 %

33,72 %

2024

282,30

  1,60

0,57 %

32,85 %

2025

295,05

12,75

4,52 %

33,26 %

2026

305,40

10,35

3,51 %

33,39 %

 

 *) Ansatz gem. Nachtragshaushaltsplan

 

Die Personalkosten im Jahr 2023 erhöhen sich damit gegenüber der Veranschlagung im Jahr 2022 um 24,0 Mio. € oder 9,4 %.

 

Neben den Tarif- und Besoldungserhöhungen und den Versorgungs- und Beihilfesteigerungen werden die Erhöhungen durch die Stellenplanänderungen im Nachtragshaushaltsplan 2022 (diese führen nach Besetzung überwiegend erst in 2023 zu höheren Ausgaben) und im Haushaltsplan 2023 berücksichtigt.

Zusätzlich wirkt sich in 2023 die vom Stadtrat beschlossene Kürzung des Personalkostenbudgets um 3,5 % (Volumen 4,8 Mio. €) aus.

 

Für 2023 wird eine Einmalzahlung i. H. v. 3.000 €/Beschäftigte erwartet. In den Jahren 2024 und 2025 wird mit einer Tariferhöhung von 4 % und in 2026 von 3 % gerechnet. Wegen der Einmalzahlung in 2023 steigen die Personalkosten in 2024 gegenüber 2023 dann um (nur) 0,6 %. Zudem sind Stellenmehrungen vorgesehen (z. B. für Kindertagesstätten).

 

Der Stellenplan 2023 sieht saldiert einen Stellenzuwachs um 24,9 Stellen (d.s. Stellenschaffungen mit + 34,7 und Stelleneinziehungen mit – 9,8) gegenüber dem Stellenplan 2022 vor.

Zusätzlich werden im Saldo bei – 16,5 Stellen die KW1- bzw. KU²-Vermerke vollzogen.
   (1) künftig wegfallend   ²) künftig umzuwandeln)  

 

Der o.g. saldierte Stellenzuwachs verteilt sich im Wesentlichen auf folgende Aufgabenbereiche:

 - Bildung und Kinderbetreuung mit  +   9 Stellen

 - Soziale Sicherung mit  +   6 Stellen

 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung mit +   4 Stellen

 - Energie und Klima mit  +   3 Stellen

und

 - Digitalisierung mit  +   2 Stellen

 

 

3.3.2 HGr. 5/6  =  Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

 

Im Jahr 2023 werden die Ansätze für den Sachaufwand um 17,4 Mio. € auf 290,8 Mio. € gesteigert.

 

Die Kosten für Energie  werden i. H. v. 28,3 Mio. € und damit um 18,4 Mio. € höher als in 2022 und um 20,2 Mio. € über dem Rechnungsergebnis 2021 eingeplant. In 2024 wird eine geringe Beruhigung des Marktes erwartet, so dass 27,1 Mio. € veranschlagt werden. In den beiden folgenden Jahren wird mit einem weiteren Rückgang auf 25,0 Mio. € und 22,9 Mio. € gerechnet.

Für die Impf- und Testzentren i.Z.m. der Covid-19-Pandemie sind in 2023 nur noch 1,4 Mio. € (in 2022: 8,2 Mio. €) berücksichtigt, da ab 2023 nur noch mit Aufwendungen für das Testzentrum kalkuliert worden ist. Und ab 2024 sind nur noch vorsorglich insgesamt 0,2 Mio. € eingeplant.

 

Die Abwasserabgabe wird in den Jahren 2023, 2024 und 2026 jeweils i. H. v.  0,7 Mio. € veranschlagt. Für eine Gutschrift für Investitionen in die Abwasseraufbereitung wird in 2025 eine Erstattung mit einem negativen Ausgabeansatz in H. v. 1,5 Mio. € eingeplant. Aus dem gleichen Grund war in 2022 ein negativer Ansatz i. H. v. 0,66 Mio. € eingestellt gewesen.

In 2025 sind für die Neuerstellung des Mietspiegels, Beauftragung von Sachverständigen und Gutachtern, für Haushalts- und, Mieterbefragungen etc. 0,75 Mio. € vorgesehen.

 

Die Ausgaben dieser Hauptgruppen wurden für das Haushaltsjahr 2023 durch Einzelberechnung und für die Folgejahre grundsätzlich durch individuelle Planung gebildet. V. a. wegen der o. g. Sonderfälle fallen die Steigerungsraten in den Jahren 2024 bis 2026 mit 0,4 % bzw. 1,3 % bzw. 2,3 % unterschiedlich aus.

 

 

3.3.3 HGr. 7  =  Zuweisungen und Zuschüsse

 

Die Ausgabeansätze der Hauptgruppe 7 belaufen sich im Haushaltsjahr 2023 auf 131,9    Mio. €, das sind 3,1 Mio. € bzw. 2,4 % mehr als im Haushaltsjahr 2022.

 

Die Zuschüsse und Zuweisungen für laufende Zwecke (Gr. 70 und 71) steigen im Vergleich zu 2022 um 3,7 Mio. € bzw. 6,0 %. Im Wesentlichen werden für Zuschüsse (staatlicher und kommunaler Anteil) im Rahmen der Förderung von Kindertagesstätten freigemeinnütziger Träger gemäß dem BayKiBiG auf Basis der Endabrechnung 2021, aktueller Entwicklungen in 2022 und der zu erwartenden Belegungszahlen sowie unter Berücksichtigung neuer Kinderbetreuungseinrichtungen und voraussichtlicher Anpassung der Basiswerte 2,1 Mio. € mehr eingeplant. Aufgrund von Neubauten und der Bezugsfertigkeit einer sehr hohen Anzahl an geförderten Wohnungen wird von einer Steigerung des Ansatzes bei einkommensorientierter Wohnungsbauförderung um + 0,7 Mio. € auf nun 3,4 Mio. € ausgegangen.

 

Gegenüber den Ansätzen 2022 ist bei den freiwilligen Leistungen insgesamt eine Steigerung von 0,7 Mio. € zu verzeichnen.

 

Die Ausgaben der Sozialhilfe (Gruppen 73 bis 75 und 78 und 79) werden im Jahr 2023 mit 32,8 Mio. € um 3,2 Mio. € niedriger als in 2022 eingeplant. Anfang des Jahres 2022 wurde mit höheren Flüchtlingszahlen und der damit zusammenhängenden Mehrkosten gerechnet. Diese haben sich aber wider Erwarten im Rahmen gehalten, weswegen nun die Ansätze dementsprechend angepasst wurden. Gegenüber dem Rechnungsergebnis 2021 sind aber 6,3 Mio. € und damit 23,7 % mehr veranschlagt.

Ab 2024 werden jährliche Steigerungen um 3,0 % vorgesehen.

 

Die Netto-Ausgaben (d.h. insb. unter Berücksichtigung der Erstattungen des Bundes, des Landes und des Bezirkes – Gr. 16/19 – sowie weiterer Ersatzleistungen – Gr. 24/25 –) bei der Sozialhilfe und ähnlicher Gruppen (insb. Grp. 73-75 und 78-79 sowie Grp. 69) sinken gegenüber 2022 um rund 0,7 Mio. €.

 

Für Ausgaben der Jugendhilfe werden 33,4 Mio. € und damit gegenüber 2022 um rd. 2,5 Mio. € (8,1 %) mehr eingestellt. Die größten Steigerungen sind bei der Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen mit 0,6 Mio. € aufgrund eines deutlichen Anstiegs aufgrund des Ukraine-Krieges und bei den Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche mit 0,7 Mio. € zu verzeichnen.

Ab 2024 werden jährliche Steigerungen um 4,0 % vorgesehen.

 

 

3.3.4 HGr. 8  =  Sonstige Finanzausgaben

 

Die durch Einzelberechnung/Schätzung ermittelten Ausgabeansätze dieser Hauptgruppe umfassen die Zinsausgaben, die Gewerbesteuer- und Bezirksumlage, die Deckungsreserve, die Verlustabdeckungen für das Theater Regensburg, die Regensburg SeniorenStift gGmbH, die Regensburg Tourismus GmbH, die Regensburg Business Development GmbH, die Regiebetriebe „Arena Regensburg“ und ‚Amt für Stadtbahnneubau“ sowie das das Stadtwerk Regensburg GmbH sowie die Zuführung an den Vermögenshaushalt.

 

Nachfolgend wird die erwartete Entwicklung der einzelnen Ausgaben dargestellt:

 

Die Zinsausgaben (Gr. 80) sind abhängig von den erwarteten Kapitalmarktverhältnissen und dem Schuldenstand:

 

 2022:   1,13 Mio. €     2025:     9,24 Mio. €

 2023:   2,95 Mio. €     2026:   12,17 Mio. €

 2024:   5,15 Mio. €

 

Die tägliche Zinsbelastung steigt von 3.096 € in 2022 auf 8.082 € in 2023 und steigt dann auf 33.342 € in 2026, sofern die Darlehen tatsächlich aufgenommen werden. Somit ist in 2026 der 10,8-fache Betrag wie in 2022 notwendig.

 

Die Gewerbesteuerumlage (Gr. 81) wurde entsprechend dem für das jeweilige Jahr geschätzten Gewerbesteueraufkommen ermittelt.

In 2023 werden mit 19,45 Mio. € um 1,11 Mio. € weniger als in 2022 veranschlagt. Für 2022 war der Ansatz im 1. Nachtragshaushaltsplan auf 20,6 Mio. € angehoben worden. Dies basierte darauf, dass 0,39 Mio. € im Januar 2022 für das Jahr 2021 nachzuzahlen waren und dass 0,46 Mio. € mehr als für die veranschlagten Gewerbesteuereinnahmen i. H. v. 235 Mio. € zu zahlen sind. Im III. Quartal waren hohe Einnahmen erzielt worden, die im Dezember 2022 für die Gewerbesteuerumlage eine Abschlagszahlung für das IV. Quartal in 1,1-facher Höhe auslösen. Erfreulicherweise stiegen die Gewerbesteuereinnahmen im IV. Quartal nochmals, nämlich auf ein Anordnungssoll von 256,3 Mio. €. Damit wird im Januar 2023 nun eine Nachzahlung für 2022 i. H. v. 0,91 Mio. € fällig. Für das in 2023 erwartete Gewerbesteueraufkommen von 225 Mio. € beläuft sich die Gewerbesteuerumlage auf 18,53 Mio. €.

In der Jahren 2024 mit 2026 werden für die Gewerbesteuerumlage 19,44 Mio. € bzw. 20,75 bzw. 21,66 Mio. € eingeplant.

 

Die Bezirksumlage (Gr. 83) wird mit 56,21 Mio. € um 1,32 Mio. € bzw. 2,4 % höher als im Vorjahr (54,90 Mio. €) eingestellt. Zwar sinkt die Umlagekraft der Stadt gegenüber 2022 um 3,0 %, aber der Bezirk Oberpfalz erhöht seinen Umlagesatz wegen gestiegener Kosten von 17,8 v. H. auf 18,8 v. H., in Relation also um 5,6 %.

Auch ab 2025 kalkuliert der Bezirk Oberpfalz im Finanzplan 2022 – 2026 mit höheren Umlagesätzen als im vorhergehenden Finanzplan 2021 – 2025:

 

Die allgemeine Zuführung zum Vermögenshaushalt wird in 2023 i. H. v. 2,01 Mio. € veranschlagt.

 

 

2022

2023

2024

2025

2026

 

 

 

 

 

 

 

Mio. €

Mio. €

Mio. €

Mio. €

Mio. €

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Zuführung

55,87

2,01

2,80

10,25

6,00

Mindestzuführung

1,36

2,01

2,80

4,17

4,99

Freie Spitze

54,51

---

---

6,08

1,01

 

Zur Aufteilung in die allgemeine und die zweckgebundenen Zuführungen wird auf die beigefügte Tabelle verwiesen.

 

Die allgemeine Deckungsreserve beträgt 2023  2,50 Mio. €. In den Jahren 2024 bis 2026 werden jeweils fast identische Beträge eingeplant.

 

 

3.4. HGr. 9  =  Ausgaben des Vermögenshaushaltes

 

 

3.4.1. Gr. 90  =  Zuführung zum Verwaltungshaushalt

 

Auf die Ausführungen bei Gr. 28 wird verwiesen.

 

 

3.4.2. Gr. 93 + 94–96 + 92+98  =  Vermögenserwerb und Baumaßnahmen sowie

    Investitionsförderungsdarlehen und -zuschüsse

 

Auf den Entwurf des Investitionsprogrammes 2022 bis 2026 wird verwiesen.

 

Die Kapitaleinlagen zur Finanzierung von Investitionen (u.a. Sportpark Ost und Parkierungsanlagen) sind im Investitionsprogramm ausgewiesen; die Investitionen i.Z.m. der Stadtbahn werden seit dem Jahr 2021 ff mittels einer gesonderten Investitions-Kapitaleinlage an den Regiebetrieb „Amt für Stadtbahnneubau“ finanziert.

Zusätzlich werden insbesondere zum Ausgleich der laufenden Betriebsdefizite der städtischen Tochtergesellschaften (u.a. Theater Regensburg und das Stadtwerk Regensburg GmbH) Kapitaleinlagen geleistet.

 

Für Kapitaleinlagen für laufende Zwecke werden in 2023 rd. 41,9 Mio. € (2022 rd. 34,8 Mio. €) veranschlagt; für 2024 bis 2026 werden Beträge zwischen 50,2 Mio. € und 51,6 Mio. € prognostiziert.

Das sind in Summe (2022 – 2025) insgesamt rd. 7,1 Mio. € mehr als in der gültigen Finanzplanung. Wobei in den Jahren 2022 und 2023  4,1 bzw. 4,5 Mio. € weniger und in den Jahren 2024 und 2025  8,8 bzw. 6,9 Mio. € mehr auszugleichen sind. Dabei wirken sich vor allem bei der das Stadtwerk Regensburg GmbH einschl. Tochter- und Enkelgesellschaften bei der Ermittlung der Haushalts- und Finanzplanungsansätze für 2022 und 2023 Vorjahreseffekte – d.s. insb. geringere Verluste in 2021 und 2022 sowie der teilweise nachjährige Verlustausgleichsmodus und Mittelübertragungen – aus.

 

Die Kapitaleinlagen für laufende Zwecke werden im Verwaltungshaushalt erwirtschaftet und dem Vermögenshaushalt zugeführt (vgl. UGr. 8685 und 3085).

 

 

3.4.3. Gr. 97  =  Tilgung von Krediten

 

Die ordentlichen Tilgungen bewegen sich in 2022 bis 2026 zwischen 1,36 Mio. € (in 2022) und 2,01 Mio. € (in 2023) sowie kontinuierlich ansteigend bis zu 4,99 Mio. € (in 2026).

Die ordentlichen Tilgungen sind durch Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt zu decken. Diese Zuführungen sind in allen Jahren eingeplant.

Allerdings muss der Verwaltungshaushalt im Gegenzug in den Jahren 2023 und 2024 durch Zuführungen von der allgemeinen Rücklage über den Vermögenshaushalt abgeglichen werden.

 

Insgesamt ist in den Jahren 2022 mit 2026 eine PLAN-Netto-Neu-Verschuldung i.H.v. insgesamt 429,60 Mio. € veranschlagt, die zu einem PLAN-Schuldenstand von 507,45 Mio. € führen würde (ohne externe Schulden der Sondervermögen „Arena Regensburg“ und „Amt für Stadtbahnneubau“).

Für diese Sondervermögen sind im Finanzplanungszeitraum keine gesonderten Neu-Kreditaufnahmen vorgesehen.

 

Diese PLAN-Neu-Verschuldung greift nur in dem Umfang im IST, soweit das gesamte geplante Investitionsprogramm bis 2026 abgearbeitet werden wird – was erfahrungsgemäß bei weitem nicht der Fall sein wird.

In 2022 wird der IST-Schuldenstand im Haushaltsvollzug auf 76,50 Mio. € sinken, da in 2022 nur ordentliche Tilgungen (- 1,35 Mio. €) jedoch keine Neu-Aufnahmen (+ 0,00 Mio. €) erfolgen werden. Die PLAN-Netto-Neuverschuldung 2022 mit (+) 59,98 Mio. € wird voraussichtlich nicht in Anspruch genommen werden und – in Abhängigkeit vom Ergebnis der Jahresrechnung 2022 – vollständig oder teilweise als Haushaltseinnahmerest auf 2023 übertragen werden.

Ab 2023 ff ist zum Abgleich des Finanzplanes die Ausweisung von PLAN-Netto-Neu-Verschuldungen mit 73,02 bzw. 130,94 bzw. 75,88 bzw. 89,78 Mio. € notwendig.

Die PLAN-Schulden der Stadt (ohne Sondervermögen) werden in der nun vorliegenden Finanzplanung zum Jahresende 2025 mit 417,67 Mio. € um 64,33 Mio. € niedriger auszuweisen sein, als nach der Finanzplanung 2021 – 2025 mit 482,00 Mio. €.

Die PLAN-Pro-Kopf-Verschuldung steigt von 879 €/Ew in 2022 auf 3.237 €/Ew in 2026.

 

Auf die Analge darf verwiesen werden.

 

 

4. Zusammenfassend kann festgehalten werden:

 

a) „Die deutsche Wirtschaft konnte im 3. Quartal 2022 den schwierigen Rahmenbedingungen trotzen: Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) legte gemäß Detailmeldung des Statistischen Bundesamts preis-, kalender-und saisonbereinigt um 0,4 Prozent gegenüber dem Vorquartal zu. Insbesondere die privaten Konsu­mausgaben (+1,0 Prozent gegenüber Vorquartal) und die Ausrüstungsinvestitionen (+2,7 Prozent) stützten dabei die Entwicklung“, stellt das Bundesfinanzministerium in seinem Monatsbericht Dezember 2022 fest.

Momentan ist bei den Lieferengpässen Besserung in Sicht. Wegen der sich abkühlenden Weltkonjunktur kommt nun nach dem Angebotsproblem ein Nachfrageproblem. 

 

b) Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer werden im Haushaltsplan 2023 mit 225 Mio. € und damit um 10 Mio. € niedriger als in 2022 veranschlagt. Im 1. Nachtragshaushaltsplan 2022 war der Ansatz von 174 Mio. € auf 235 Mio. € angehoben worden. Bei Redaktionsschluss ist ein Aufkommen von 256 Mio. € in 2022 erwartet worden. Darin sind Einmaleffekte i. H. v. 37 Mio. € enthalten. Um diese bereinigt wird für die Fortschreibung von einer Basis 2022 i. H. v. 219 Mio. € ausgegangen. Nach den deutlichen Rückgängen in 2019 und 2020 erreicht der Ansatz 2023 wieder das Niveau des Rechnungsergebnisses 2018.

In den Jahren 2022 – 2026 werden gegenüber dem Finanzplan 2021 – 2025, mit Fortschreibung für 2026, deutlich höhere Ansätze eingestellt. Mit 242,2 Mio. € sind dies gegenüber dem Finanzplan zum Haushaltsplan 2022 durchschnittlich um 49,6 Mio. € und gegenüber dem Finanzplan zum Nachtrags-Haushaltsplan 2022 durchschnittlich um 14,6 Mio. € mehr.

 

c) Der Einkommensteueranteil, die zweite bedeutende Finanzierungsquelle des Verwaltungshaushaltes, wird mit 118,2 Mio. € um 6,0 Mio. € bzw. 5,3 % höher als in 2022 (112,2 Mio. €) veranschlagt. Gegenüber der bisherigen Finanzplanung 2021 – 2025 (Stand 1. Nachtragshaushaltsplan 2022, ergänzt um 2026) ergibt sich durchschnittlich eine leichte Verbesserung um 1 Mio. € jährlich. 2023 fällt um 0,7 Mio. € niedriger aus, ab 2024 sollen dann Verbesserungen eintreten.

 

d) Die Personalkosten im Jahr 2023 werden mit 280,7 Mio. € veranschlagt und erhöhen sich gegenüber 2022 um 24,0 Mio. € oder 9,4 %. Der Stellenplan 2023 sieht eine Netto-Mehrung um saldiert 24,9 Stellen gegenüber dem Stellenplan 2022 vor. Diese Stellenmehrungen entfallen im Wesentlichen auf die Bereiche „Bildung und Kinderbetreuung“ mit 9 Stellen und „Soziale Sicherung“ mit 6 Stellen.  Bis 2026 wird ein Anstieg der Personalkosten auf 305,4 Mio. € erwartet. In allen Jahren machen die Personalausgaben ein Drittel des Verwaltungshaushaltes aus.

 

e) Die Kosten für Energie werden i. H. v. 28,3 Mio. € und damit um 18,4 Mio. € höher als in 2022 eingeplant. Diese Steigerung zehrt einen Großteil der Netto-Verbesserung der Gewerbesteuer (nach Abzug der Gewerbesteuerumlage, der Bezirksumlage und der geringeren Schlüsselzuweisungen) auf. Es muss dauerhaft mit einem deutlich höheren Preisniveau als in der Vergangenheit gerechnet werden. In 2024 bis 2026 wird nur von geringen Rückgängen ausgegangen (auf 27,1 Mio. € bzw. 25,0 Mio. € bzw. 22,9 Mio. €). Umso wichtiger ist es, den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand an anderen Stellen zu senken.

 

f) Die Allgemeine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt wird in 2023 und in 2024 nur in Höhe der Mindestzuführung (Summe der ordentlichen Tilgungen mit 2,0 Mio. € bzw. 2,8 Mio. €) veranschlagt. In 2025 und 2026 können sog. Freie Spitzen mit 6,0 Mio. € bzw. 1,0 Mio. € ausgewiesen werden.

Gleichzeitig muss der Verwaltungshaushalt in den Jahren 2023 mit 4,3 Mio. € und 2024 mit 17,2 Mio. € durch Zuführungen von der Allgemeinen Rücklage über den Vermögenshaushalt abgeglichen werden.

 

g) Das Volumen des Investitionsprogramms 2022 – 2026 wird gegenüber dem vorhergehenden um 83,4 Mio. € (10,9 %) auf 846,1 Mio. € erhöht, wobei darin erstmalig Index- und Risikokosten mit 128,6 Mio. € berücksichtigt sind und erstmals nur Maßnahmen mit Kostenberechnung in Gesamtsumme eingestellt werden. Zusätzlich sind für den Neubau der Stadtbahn im Vermögens- und Investitionsplan des Regiebetriebes 9,1 Mio. € (davon Index- und Risikokosten i.H.v. 1,3 Mio. €) eingeplant.

 

h) Die Regierung der Oberpfalz hat in den letzten Genehmigungsschreiben zu Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltssatzungen aufgefordert, jede Investition auf die derzeitige Erforderlichkeit hin abzuwägen.

Die Investitionen sind daher deutlich stärker an den vorhandenen Kapazitäten auszurichten.

 

i) Finanziert werden diese Investitionen mit der Allgemeinen Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt (in 2022 sowie in 2025 und 2026), mit der Allgemeinen Rücklage (ab 2023 ff) und mit Krediten (ab 2022 ff) sowie mit Zuschüssen und Beiträgen.

Die Allgemeine Rücklage verringert sich von Ende 2021 bis Ende 2026 von 180,9 Mio. € auf 19,8 Mio. € (davon Mindestrücklage 8,9 Mio. €).

Die PLAN-Verschuldung der Stadt (ohne Regiebetriebe) würde bei vollständiger Umsetzung der Investitionen - was nicht leistbar ist - von Ende 2021 bis Ende 2026 von 77,9 Mio. € um 429,6 Mio. € auf 507,5 Mio. € ansteigen. Sie würde nach der nun vorliegenden Finanzplanung zum Jahresende 2025 mit 417,7 Mio. € um 64,3 Mio. € niedriger sein, als nach der Finanzplanung 2021 – 2025 (482,0 Mio. €).

 

j) Trotz der hohen Gewerbesteuereinnahmen ist der Verwaltungshaushalt in 2023 und 2024 unterfinanziert. In den Jahren 2025 und 2026 liefert er mit einer freien Spitze von 6,0 Mio. € bzw. 1,0 Mio. € keinen ausreichenden Finanzierungsbeitrag für die Investitionen. Neben dem Einsatz der noch vorhandenen allgemeinen Rücklage sind daher umfangreiche Kreditaufnahmen zu veranschlagen. Die dauernde Leistungsfähigkeit muss daher zumindest mittelfristig angezweifelt werden. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Die freie Spitze gilt es, deutlich zu erhöhen. Das strukturelle Defizit des Verwaltungshaushaltes muss abgebaut werden. Die Aufgaben- und Ausgabenkritik sollte unverzüglich angegangen werden, um den Anstieg der Personalkosten zu begrenzen, aber auch um dringende Zukunftsthemen wie Bildung, Klima und Digitalisierung nachhaltig zu finanzieren.

 

 

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt /

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Finanzplan 2022 - 2026 mit den in Anlage I und II angegebenen Zahlen wird zugestimmt.

 

Anlagen:

 

 

Anlagen:

 

Finanzplan 2022 – 2026

 

Netto-Neuverschuldung 2022 – 2026

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HAUSHALT 2023 - MittelfristigeFinanzplanung 2022 - 2026 - Anlage-I (34 KB)    
Anlage 2 2 HAUSHALT 2023 - MittelfristigeFinanzplanung 2022 - 2026 - Anlage-II (15 KB)