Vorlage - VO/22/19797/70  

 
 
Betreff: Fahrzeug- und Gerätebeschaffung 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Artinger
Federführend:Amt für Kreislaufwirtschaft, Stadtreinigung und Flottenmanagement   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
14.02.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

r die kostenrechnenden Einrichtungen des Amtes für Kreislaufwirtschaft, Stadtreinigung und Flottenmanagement und den allgemeinen Fuhrpark der Stadt ist vorgesehen, im Jahr 2023 mehrere Kraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen zu ersetzen.

Durch den permanenten Einsatz sind die Fahrzeuge in ihrer Substanz verschlissen und werden zunehmend reparaturanfällig, so dass längere und häufigere Werkstattaufenthalte nicht zu vermeiden sind. Die daraus resultierenden Ausfallzeiten und die hohen Kosten für die Reparatur von Altfahrzeugen sind im Sinne einer wirtschaftlichen und ressourcenverantwortlichen Betriebsführung nicht tragbar und sollten daher vermieden werden. Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) gibt als Richtwert für Fahrzeuge mit starker Auslastung eine Einsatzdauer von 10 Jahren, bei Bürgersteigkehrmaschinen von nur 6 Jahren vor. Aufgrund langjähriger Erfahrung legt die Stadt folgende Richtwerte für die Einsatzzeiträume fest:

          6 Jahre für Kleinkehrmaschinen und Ladekräne für Grüngutfahrzeuge

          10 Jahre für Fahrzeuge mit starker Auslastung wie Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 t, Müllentsorgungsfahrzeuge, Mobilbagger, Radlader und Transporter

          12 Jahre für Pkws, Großkehrmaschinen, Kleinkommunalfahrzeuge, Lkw mit aufgebauten Ladekränen für die Bauhöfe, Lkw mit Hubarbeitsbühnen und Straßenfräsen sowie

          16 Jahre für Schlammsaugfahrzeuge, Zugmaschinen (Unimog), Gabelstapler oder den Spielbus

Bei den zur Ersatzbeschaffung vorgeschlagenen Fahrzeugen sind diese Werte erreicht bzw.

zum Teil bereits überschritten. Die rechtzeitige Beschaffung bietet folgende Vorteile:

          bei Altfahrzeugen können kostspielige Reparaturen unterbleiben

          verbesserte Motorentechnik reduziert den Kraftstoffverbrauch und führt zu niedrigeren Grenzwerten beim Schadstoffausstoß von Neufahrzeugen

          die 2-, teilweise bis zu 4-jährige Garantiezeit auf Neufahrzeuge senkt die Unterhaltskosten

          die Einsatzbereitschaft wird gesichert; die Dienststellen und kostenrechnenden Einrichtungen können somit die übertragenen Aufgaben in vollem Umfang wahrnehmen.

Der Entwurf des Investitionsprogramms 2022 bis 2026 sieht für das Jahr 2023 die Ersatzbeschaffung folgender Fahrzeuge und Geräte vor:


1. Fahrzeuge für kostenrechnende Einrichtungen:

 

Bezeichnung

amtl. Kenn-

Baujahr

geplantes

eingeplante

 

zeichen

 

Ersatzjahr

Finanzmittel

LKW mit Ladekran, 3-Achser

R ST 7722

2011

2023

270.000 Euro

llfahrzeug

R ST 7807

2013

2023

250.000 Euro

Kleinkommunalfahrzeug

R ST 7907

2010

2022

130.000 Euro

Kleinkommunalfahrzeug

R ST 7908

2010

2022

130.000 Euro

Kleinkommunalfahrzeug

R ST 7911

2011

2023

130.000 Euro

Kleinkommunalfahrzeug

R ST 7913

2011

2023

130.000 Euro

Radlader (Teleskoplader)

R ST 7910

2010

2023

120.000 Euro

Kleinkehrmaschine

R ST 7928

2015

2021

140.000 Euro

Kleinkehrmaschine

R ST 7935

2017

2023

140.000 Euro

 

 

 

Summe 1:

1.440.000 Euro



2. Fahrzeuge für sonstige städtische Einrichtungen:

 

Bezeichnung

amtl. Kenn-

Baujahr

geplantes

eingeplante

 

zeichen

 

Ersatzjahr

Finanzmittel

Mittelklassewagen

R ST 7522

2011

2023

50.000 Euro

Mittelklassewagen

R ST 7630

2011

2023

50.000 Euro

Lkw 3,5 bis 7,5 t

R ST 7758

2012

2022

60.000 Euro

Lkw 3,5 bis 7,5 t

R ST 7728

2012

2022

60.000 Euro

Kleinwagen Pool

R ST 7631

2011

2023

35.000 Euro

Kleinwagen

R ST 7632

2011

2023

35.000 Euro

Kleinwagen

R ST 7633

2011

2023

35.000 Euro

Kleinwagen

R ST 7634

2011

2023

35.000 Euro

Kleinwagen

R ST 7635

2011

2023

35.000 Euro

Mittelklassewagen

R ST 7636

2011

2023

50.000 Euro

LKW 3,5 bis 7,5 t

R ST 7730

2013

2023

60.000 Euro

LKW 3,5 bis 7,5 t

R ST 7731

2013

2023

60.000 Euro

Mittelklassewagen

Neuanschaffung

 

2023

50.000 Euro

Mittelklassewagen

Neuanschaffung

 

2023

50.000 Euro

 

 

 

Summe 2:

665.000 Euro

 

 

 

Gesamt 1+2:

2.105.000 Euro


 

3. Geräte Winterdienst

 

 

Bezeichnung

amtl. Kenn-

Baujahr

geplantes

eingeplante

 

zeichen

 

Ersatzjahr

Finanzmittel

Schneepflug

R ST 7722

2011

2023

15.000 Euro

Aufsatzstreuer

R ST 7722

2011

2023

35.000 Euro

 

 

 

Summe:

50.000 Euro

 

4. Fahrzeuge für das Tiefbauamt, Sachgebiet Straßenbeleuchtung bzw. Straßenunterhalt:

 

Bezeichnung

amtl. Kenn-

Baujahr

geplantes

eingeplante

 

zeichen

 

Ersatzjahr

Finanzmittel

Radlader (Teleskoplader)

R ST 6507

2012

2023

120.000 Euro

3 Radlader

je Neuanschaffung

 

2023

270.000 €uro

 

 

 

Summe:

390.000 Euro


Allgemeines

Alternativ zum Kauf eines Fahrzeugs sind grundsätzlich Leasing und Miete denkbar. Für die Fahrzeuge wurden verwaltungsseitig die Beschaffungsvarianten geprüft, wobei als Ergebnis festzustellen war, dass sowohl Leasing wie auch Miete im Vergleich zum Kauf für die Stadt Regensburg wirtschaftlich ungünstiger sind.

Bei Standard-Pkw jedoch gibt es Leasingangebote, die im Vergleich zum Kauf dieser Fahrzeuge wirtschaftlicher sein können. In diesem Bereich wird der Markt zum jeweiligen Beschaffungszeitpunkt erkundet, um die günstigste Variante zu wählen. Die Einhrung von Leasingfahrzeugen hat gezeigt, dass in Einsatzbereichen, in denen die Fahrzeuge einer stärkeren Beanspruchung ausgesetzt sind, wie beispielsweise den städtischen Bauhöfen, dem Kommunalen Ordnungsservice, dem Stadtgartenamt usw. der Kauf letztlich die günstigere Variante darstellen kann. Bei Rückgabe von Leasingfahrzeugen aus den genannten Bereichen gehen nämlich die finanziellen Vorteile meist durch die nach Beendigung der Leasingverträge bei der Rückgabe der Fahrzeuge entstehenden Kosten für die Beseitigung von Schäden wieder verloren.

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Regensburg dort, wo es die dienstlichen Belange zulassen, rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge oder Hybrid-Fahrzeuge beschafft.

Angemerkt wird, dass während des Tages aufgrund der zu geringen Stromversorgung in Amt 70 keine weiteren Fahrzeuge wie erforderlich zwischengeladen werden können: bereits jetzt kann nach einem Messergebnis aus dem Monat August 2021 (Amt für Gebäudeservice) zusätzlicher Leistungsbedarf während der Betriebszeiten (2:00 Uhr bis 19:00 Uhr) nur durch eine Leistungserhöhung des Hauptanschlusses gedeckt werden. Dazu müsste ferner die vorhandene Niederspannungshauptverteilung erneuert werden. Auch hierfür müssten zusätzliche Gelder investiert werden, ebenso in die Elektroinstallation und in die Herstellung der Ladeinfrastruktur.

Nachdem die für die genannten Beschaffungen notwendigen Mittel im Entwurf des Investitionsprogramms 2022 2026 UA 7701/00 und UA 6751/00 sowie UA 6300/07 vorgesehen sind, wird dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen vorgeschlagen, die oben genannten Beschaffungsmaßnahmen zu beschließen.

 

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

Die in der Beschlussvorlage genannten Ersatz- und Neubeschaffungen von Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel beschlossen.

 


Anlagen: Klimavorbehalt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Fahrzeug-undGeräte2022-12-29 Klimavorbehalt (1948 KB)