Sachverhalt:
Für die kostenrechnenden Einrichtungen des Amtes für Kreislaufwirtschaft, Stadtreinigung und Flottenmanagement und den allgemeinen Fuhrpark der Stadt ist vorgesehen, im Jahr 2023 mehrere Kraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen zu ersetzen. Durch den permanenten Einsatz sind die Fahrzeuge in ihrer Substanz verschlissen und werden zunehmend reparaturanfällig, so dass längere und häufigere Werkstattaufenthalte nicht zu vermeiden sind. Die daraus resultierenden Ausfallzeiten und die hohen Kosten für die Reparatur von Altfahrzeugen sind im Sinne einer wirtschaftlichen und ressourcenverantwortlichen Betriebsführung nicht tragbar und sollten daher vermieden werden. Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) gibt als Richtwert für Fahrzeuge mit starker Auslastung eine Einsatzdauer von 10 Jahren, bei Bürgersteigkehrmaschinen von nur 6 Jahren vor. Aufgrund langjähriger Erfahrung legt die Stadt folgende Richtwerte für die Einsatzzeiträume fest: • 6 Jahre für Kleinkehrmaschinen und Ladekräne für Grüngutfahrzeuge • 10 Jahre für Fahrzeuge mit starker Auslastung wie Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 t, Müllentsorgungsfahrzeuge, Mobilbagger, Radlader und Transporter • 12 Jahre für Pkws, Großkehrmaschinen, Kleinkommunalfahrzeuge, Lkw mit aufgebauten Ladekränen für die Bauhöfe, Lkw mit Hubarbeitsbühnen und Straßenfräsen sowie • 16 Jahre für Schlammsaugfahrzeuge, Zugmaschinen (Unimog), Gabelstapler oder den Spielbus Bei den zur Ersatzbeschaffung vorgeschlagenen Fahrzeugen sind diese Werte erreicht bzw. zum Teil bereits überschritten. Die rechtzeitige Beschaffung bietet folgende Vorteile: • bei Altfahrzeugen können kostspielige Reparaturen unterbleiben • verbesserte Motorentechnik reduziert den Kraftstoffverbrauch und führt zu niedrigeren Grenzwerten beim Schadstoffausstoß von Neufahrzeugen • die 2-, teilweise bis zu 4-jährige Garantiezeit auf Neufahrzeuge senkt die Unterhaltskosten • die Einsatzbereitschaft wird gesichert; die Dienststellen und kostenrechnenden Einrichtungen können somit die übertragenen Aufgaben in vollem Umfang wahrnehmen. Der Entwurf des Investitionsprogramms 2022 bis 2026 sieht für das Jahr 2023 die Ersatzbeschaffung folgender Fahrzeuge und Geräte vor:
3. Geräte Winterdienst
4. Fahrzeuge für das Tiefbauamt, Sachgebiet Straßenbeleuchtung bzw. Straßenunterhalt:
Alternativ zum Kauf eines Fahrzeugs sind grundsätzlich Leasing und Miete denkbar. Für die Fahrzeuge wurden verwaltungsseitig die Beschaffungsvarianten geprüft, wobei als Ergebnis festzustellen war, dass sowohl Leasing wie auch Miete im Vergleich zum Kauf für die Stadt Regensburg wirtschaftlich ungünstiger sind. Bei Standard-Pkw jedoch gibt es Leasingangebote, die im Vergleich zum Kauf dieser Fahrzeuge wirtschaftlicher sein können. In diesem Bereich wird der Markt zum jeweiligen Beschaffungszeitpunkt erkundet, um die günstigste Variante zu wählen. Die Einführung von Leasingfahrzeugen hat gezeigt, dass in Einsatzbereichen, in denen die Fahrzeuge einer stärkeren Beanspruchung ausgesetzt sind, wie beispielsweise den städtischen Bauhöfen, dem Kommunalen Ordnungsservice, dem Stadtgartenamt usw. der Kauf letztlich die günstigere Variante darstellen kann. Bei Rückgabe von Leasingfahrzeugen aus den genannten Bereichen gehen nämlich die finanziellen Vorteile meist durch die nach Beendigung der Leasingverträge bei der Rückgabe der Fahrzeuge entstehenden Kosten für die Beseitigung von Schäden wieder verloren. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Regensburg dort, wo es die dienstlichen Belange zulassen, rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge oder Hybrid-Fahrzeuge beschafft. Angemerkt wird, dass während des Tages aufgrund der zu geringen Stromversorgung in Amt 70 keine weiteren Fahrzeuge wie erforderlich zwischengeladen werden können: bereits jetzt kann nach einem Messergebnis aus dem Monat August 2021 (Amt für Gebäudeservice) zusätzlicher Leistungsbedarf während der Betriebszeiten (2:00 Uhr bis 19:00 Uhr) nur durch eine Leistungserhöhung des Hauptanschlusses gedeckt werden. Dazu müsste ferner die vorhandene Niederspannungshauptverteilung erneuert werden. Auch hierfür müssten zusätzliche Gelder investiert werden, ebenso in die Elektroinstallation und in die Herstellung der Ladeinfrastruktur. Nachdem die für die genannten Beschaffungen notwendigen Mittel im Entwurf des Investitionsprogramms 2022 – 2026 – UA 7701/00 und UA 6751/00 sowie UA 6300/07 vorgesehen sind, wird dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen vorgeschlagen, die oben genannten Beschaffungsmaßnahmen zu beschließen.
Der Ausschuss beschließt:
Die in der Beschlussvorlage genannten Ersatz- und Neubeschaffungen von Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel beschlossen.
Anlagen: Klimavorbehalt
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