Vorlage - VO/23/19852/61  

 
 
Betreff: Abschlussbericht, Verkehrsberuhigung Altstadt, Teilnahme- und Workshopprozess
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
14.02.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Eine funktionsgemischte, attraktive und kompakte Stadtstruktur mit hoher Nutzungs- und Aufenthaltsqualität ist eine der Grundvoraussetzungen für eine zukunftsfähige Stadt und deren Entwicklung. Sie trägt neben einer Stärkung des Wirtschafts- und Wohnstandortes auch zur Stärkung des Freizeit-, Kultur und Einkaufstandortes bei.

 

Kaum ein Thema wird im bundesweiten Vergleich kontroverser diskutiert als der Komplex Verkehr und Mobilität. Dabei nehmen insbesondere die Innenstädte eine Schlüsselrolle in den Diskussionen ein. Die Forderung nach einer gänzlich autofreien Innenstadt steht der, zu einem gewissen Teil überholten, Warnung vor dem Niedergang der Innenstädte entgegen, wenn Parkplätze nicht mehr unmittelbar vor den Innenstadtgeschäften liegen. Eine grundsätzliche Verkehrsberuhigung trifft hierbei nicht in allen Bereichen der Stadtgesellschaft auf Zustimmung. Unterschiedlichste Vorstellungen, Wünsche oder Ideen werden dabei oft kontrovers diskutiert.

 

Um für das Leitbild zur Verkehrsberuhigung Altstadt den bestmöglichen Konsens zu finden und gleichzeitig neue Ideen einfließen zu lassen, wurde 2021 ein Teilnahme- und Workshopprozess zur Verkehrsberuhigung Altstadt ins Leben gerufen (siehe unter: https://deine-altstadt-regensburg.de/ ). Das Ziel des Prozesses war es, nicht nur notwendige Veränderungen aufzuzeigen und Befürchtungen auszuräumen, sondern vor allem die Vorteile und Möglichkeiten einer Verkehrsberuhigung in den Vordergrund zu stellen.

Die Ergebnisse des Teilnahme- und Workshopprozesses bilden die Grundlage für den nun im Anschluss zu erstellenden Verkehrsmaßnahmenplan der Altstadt. Das Ergebnis des Teilnahme- und Workshopprozesses liegt nun vor (Details siehe Anlage 3: Ergebnis- und Prozessbericht, Teilnahme- und Workshopprozess).

 

 

2. Bisheriger Prozessablauf

 

Der Prozess der Verkehrsberuhigung Altstadt gliedert sich in zwei Bearbeitungsstufen:

  1. Teilnahme- und Workshopprozess (2021 bis 2022)
  2. Erstellung eines Verkehrsmaßnahmenplans (ab 2023)

 

In der ersten Bearbeitungsstufe wurde zusammen mit verschiedenen Gruppen, der Bürgerschaft, der Interessenvertreter, der Verwaltung und der politischen Akteure in einem ergebnisoffenen Prozess ein umfassendes Leitzielkonzept zur Verkehrsberuhigung der Altstadt erarbeitet (siehe Anlage 1: Übersicht - Beteiligungsformate Teilnahme- & Workshopprozess 2021 bis 2022).

 

Zentrale Fragestellungen waren unter anderem:

  • Wie soll sich unsere Altstadt in Regensburg entwickeln?
  • Wie können die Beeinträchtigungen durch den MIV reduziert werden?
  • Wie kann die Erreichbarkeit gewährleistet bleiben?

 

Mit diesen Fragen startete im Juni 2021 in einer Auftaktveranstaltung der Prozess in enger Zusammenarbeit mit dem Büro Planersocietät (Dortmund) und dem Kommunikationsbüro Team Ewen (Darmstadt). Das Ergebnis ist unter: https://deine-altstadt-regensburg.de/
rueckblick/
abrufbar.

 

Im Anschluss an den Beschluss vom 10.03.2022: „Zwischenstandsbericht, Teilnahme- und Workshopprozess Verkehrsberuhigung Altstadt“, wurden der Zukunfts-Workshop im April 2022 sowie eine Abschlussveranstaltung im Juli 2022 durchgeführt. Die Ergebnisse des Teilnahme- und Workshopprozesses sind im Abschlussbericht in der Anlage 3 dargestellt. Eine „Kurzübersicht“ findet sich in Anlage 1, die zur besseren Übersicht stark komprimiert ist.

 

 

3. Erkenntnisse aus dem Prozess (erste Bearbeitungsstufe)

 

Der Teilnahme- und Workshopprozess bietet die Möglichkeit, durch die verschiedensten Sichtweisen und Blickwinkel aller Teilnehmer/Bürger, einen sehr guten konsensualen Überblick über die unterschiedlichen Anforderungen zu erhalten. Durch die gemeinsam erarbeiteten Leitziele lassen sich zukünftige und notwendige Veränderungen und Verbesserungen herleiten. Die Leitziele bilden eine belastbare Grundlage für die weitere Verkehrsplanung in der Altstadt.

 

Auf Basis einer detaillierten Grundlagenermittlung, zahlreicher Akteursgespräche und der Einbindung von Bürgern und Verbänden wurden Problemstellungen identifiziert, Handlungsansätze erarbeitet und folgende Leitziele zur zukünftigen Verkehrsberuhigung der Altstadt formuliert:

 

  1. here Priorität für den öffentlichen Verkehr
  2. Rad- und Fußverkehr als umweltfreundliche Alternative
  3. Stimmiges Gesamtkonzept mit Berücksichtigung spezifischer Bedürfnisse
  4. rderung von Park-&-Ride-/Park-&Bike-Angeboten
  5. Entwicklung eines klaren Erschließungssystems & Vermeidung Durchgangsverkehr
  6. Klare Regelung der Zugänglichkeiten der Altstadt
  7. Parkplatzreduktion und Verlagerung in Parkbauten
  8. Stadtverträgliche Gewährleistung von Liefer- und Handwerkerverkehr
  9. Ausweisung von Fahrradrouten entlang der Altstadt
  10. Neudefinition und Ausweitung von Fußngerbereichen
  11. Neudefinition von Wohnverkehrsstraßen
  12. Konsequent barrierearme Gestaltung der Altstadt
  13. Verbesserung der Lebens- und Aufenthaltsqualität durch Kfz-Reduktion
  14. Konsequente Verkehrsberuhigung durch einheitliche Höchstgeschwindigkeit

 

hrend des Prozesses wurden folgende Handlungsfelder identifiziert, die als Leitlinien für die künftige Maßnahmenentwicklung (Bearbeitungsstufe 2 ab 2023) dienen und wichtige Bausteine zur Verkehrsberuhigung der Altstadt aufzeigen (weitere Details siehe Anlage 3: Ergebnis- und Prozessbericht, Teilnahme- und Workshopprozess).

 

  • Nutzungskonflikte durch begrenzte Flächenverfügbarkeit:

Die Altstadt Regensburg ist durch ihre gesellschaftliche, städtebauliche demografische und ökonomische Dynamik sowie durch sehr viel Lebendigkeit auf sehr engem Raum gekennzeichnet. Das erzeugt durch die begrenzte Flächenverfügbarkeit eine Vielzahl von Nutzungskonflikten.

  • Spannungsfeld historischer Stadtraum versus Mobilitätsanspruch:

Besonders störend werden hierbei die Vielzahl der Verkehrsarten in dafür nicht geeigneten Stadträumen (Quartieren, Plätzen und beengten Straßen) gesehen. Zum einen betrifft dies die zulässig angesetzten Geschwindigkeiten (Bsp.: Ortsstraßen mit Tempo 50 im Altstadtbereich) und zum anderen die tatsächlich gefahrenen und teils überhöhten Geschwindigkeiten (Kfz in den Erschließungsstraßen, Radler in Fußngerzonen). Die Rolle der Wohnverkehrsstraßen in der Altstadt mit der Zulassung zu vieler Ausnahmen, stellt ein weiteres Problem dar (oder auch die Freigabe von Fußngerzonen für Hotelgäste mit dem Kfz).

  • Klarere konsequentere Verkehrsregelung und Steuerung:
  • Kontrollen werden kaum oder zu wenig durchgeführt, so dass sich illegales Verkehrsverhalten verselbständigt und zu hohen Akzeptanzproblemen führt. Insbesondere in den Wohnverkehrsstraßen (z. B. Domplatz) und Fußngerzonen (z. B. nördliche Maximilianstraße) werden bestehende Verkehrsregeln missachtet.
  • Ruhender Verkehr:

Straßenbegleitendes Parken erzeugt sehr viel Parksuchverkehr. Gleichzeitig bieten die Parkhäuser freie Kapazitäten. Alternativen für das Bewohnerparken sind aufzuzeigen.

  • Aufenthaltsqualität:

Ein Großteil der Straßen in der Altstadt wird durch den fließenden und ruhenden Kfz-Verkehr beeinträchtigt und ist dadurch weniger attraktiv. Die Plätze und Straßen in der Altstadt haben großes Potenzial, um zusätzliche Aufenthaltsqualitäten und Rückzugsräume zu schaffen. Zum Teil werden städtische Plätze im Altstadtbereich ausschließlich oder immer noch nur als Parkplatz genutzt (Emmeramsplatz und Alter Kornmarkt).

  • Erreichbarkeit:

Die Erreichbarkeit der Altstadt aus dem Umland mit dem ÖPNV sowie Rad- und Fußverkehrsverbindungen innerhalb von Regensburg sind deutlich zu optimieren. Die Potenziale von Park & Ride und Parkplätzen am Rande der Stadt werden zu wenig genutzt und sind daher attraktiver zu gestalten bzw. intensiver zu bewerben (Erweiterungen und Tarifintegration).

  • Stärkung des Radverkehrs:

Das Radfahren wird durch unebene Beläge und z. T. durch fehlende separate und baulich getrennte Radwege erschwert. Durch die Dominanz des Kfz-Verkehrs fühlen sich die Radfahrenden an den Rand gedrängt und in einigen Bereichen unsicher.

  • Fußngerverkehr:

Das Zu-Fuß-Gehen ist wegen der insgesamt kompakten Altstadt und der daraus resultierenden kurzen Wege eine der am stärksten genutzten Form der Mobilität. Die Attraktivität ist teilweise durch (zu) schmale Gehwege, Wartezeiten an Ampeln, fehlende Barrierefreiheit sowie durch negative Begleiterscheinungen des Auto- und Radverkehrs eingeschränkt.

 

Die oben genannten Handlungsansätze in dieser ersten Bearbeitungsstufe im Teilnahme- und Workshopprozess (weitere Details siehe unter: https://deine-altstadt-regensburg.de/
rueckblick/
oder unter Anlage 1 und 3), können somit als Ausgangslage für eine zweite Bearbeitungsstufe genutzt werden. Die konkrete Maßnahmenentwicklung war nicht Gegenstand des Workshop- und Beteiligungsprozesses. Dies soll aufbauend durch ein zu beauftragendes Verkehrsbüro zusammen mit der Stadtverwaltung durchgeführt werden (Bearbeitungsstufe 2 ab 2023).

 

Der Fokus einer verkehrlichen Entwicklung der Altstadt sollte somit auf der Stärkung des Fußngerverkehrs liegen, da dadurch die Erschließungsfunktion, die Aufenthalts- und Flanierqualitäten gestärkt werden. Bei verkehrlichen Veränderungen ist zu berücksichtigen, dass die Altstadt neben der Wohn- und Besuchsfunktion, auch ein Ort für Tourismus, Gewerbe, Handel und Handwerk ist.

 

Dafür müssen auch weiterhin geeignete Angebote und Regelungen aufrechterhalten werden. Trotz möglicher Einschränkungen muss die Erreichbarkeit sichergestellt bleiben. Das gilt nicht nur für den Liefer- und Handwerksverkehr, sondern auch für Bewohner-, Besucher- und Beschäftigtenverkehre, die künftig nach Möglichkeit auf die Fahrt mit dem privaten Pkw in den Kernbereich Altstadt verzichten sollen. Die Umsetzung von Maßnahmen soll darüber hinaus grundsätzlich dem Prinzip möglichst unkomplizierter Lösungen folgen, um die Akzeptanz zu fördern und auch Ortsunkundigen schnell Orientierung zu bieten. Es gilt zudem, bereits geplante Maßnahmen möglichst ohne weitere Verzögerung umsetzen.

 

 

4. Umsetzung des Sofortmaßnahmenprogramms

 

Die konkrete Maßnahmenentwicklung war nicht Gegenstand vom Workshop- und Beteiligungsprozess. Dennoch konnten erste Sofortmaßnahmen identifiziert werden, die unabhängig von einem Verkehrsmaßnahmenplan im laufenden Geschäft umgesetzt werden können. Die Umsetzung erster identifizierter Maßnahmen aus dem Sofortprogramm des Abschlussberichtes ist zielführend und wird empfohlen, um eine aktive und schnelle Veränderung in der Altstadt zu bewirken:

 

  • Ausbau von Infrastruktur für Lastenräder
  • Einführung von Fahrradstraßen
  • Ausbau von Schließchern und Serviceleistungen in Parkhäusern
  • Verstärkte Parkraumkontrollen
  • Ausbau von Radabstellanlagen
  • Mehrere und bessere Wegweiser zu öffentlichen Toiletten
  • Ausbau von Leitsystemen und Information
  • Mehr Werbung und Kommunikation (Bsp.: Erreichbarkeitsinformation)
  • Verstärkte Kontrollen und Information (Bsp.: unzulässige Zufahrten in Wohnverkehrs-straßen, Lieferzeitkontrollen)
  • temporäre Aufenthaltselemente (Sitz- und Spielelemente)

 

Innerhalb unterschiedlicher Akteurs- und Fachstellengespräche wurden weitergehende verkehrsrechtliche Maßnahmen identifiziert, die unabhängig von einem Verkehrsmaßnahmenplan umgesetzt werden können, keiner externen Überprüfung bedürfen und aufgrund der Beschwerdelagen ausdrücklich empfohlen werden. Aus Sicht der Verkehrsplanung und der Straßenverkehrsbehörde, betrifft dies die Umsetzung von folgenden Sofortmaßnahmen:

 

1)      Erweiterung der Tempo-30-Zone in Stadtamhof:


Erweiterung der bestehenden Tempo-30-Zone (Herzog-Heinrich-Straße, Herzog-Albrecht-Straße, Fischlstraße, Spitalgasse, Gebhardstraße, An der Schierstadt, Franziskanerplatz und Pfaffensteiner Weg) um die Straße Stadtamhof. Aufgrund erhöhter Fußnger- und Fahrradverkehrsdichte mit hohem Querungsbedarf.

 

2)      Einführung einer Gehwegfläche am nördlichen Brückenkopf der Steinernen Brücke:

Zulassung des Radverkehrs aber Schrittgeschwindigkeit für Radler, aufgrund der Abschüssigkeit der örtlichen Gegebenheiten (Brückenkopf) und des dominierenden Fußngerverkehrs.

 

3)      Kontrollen und Vollzug in der Wohnverkehrsstraße am Domplatz und der Fußngerzone in der Maximilianstraße:

 

Ahndung von widerrechtlichen und nicht zulässigen Verkehrszwecken und Befahrungen des Kfz-Verkehrs, Kontrollen der Lieferzeiten.

 

4)      Wiedereinführung der Wohnverkehrsstraße in der Maximilianstraße zw. Drei-Kronen-Gasse und Königstraße:

 

Aufgrund einer Baumaßnahme am Brixener-Hof für 2 Jahre, musste diese STVO-Regelung ausgesetzt werden (Umleitungsstrecke 2 Jahre über Maximilianstraße). Weiterhin zulässige Verkehrszwecke: Anwohner, Radfahrende, Ärzte im Dienst, Handwerker mit gewerblichem Auftrag, Taxis und Linienbusse, Behinderte mit Parkberechtigung, Hotelgäste und Lieferverkehre. Die Zufahrt zu Privatstellplätzen bleibt weiterhin erlaubt.

 

5)      Prüfauftrag zur Verkehrsentlastung des Ägidienplatzes mit Fahrrichtungsänderung Waffnergasse:


Eine wesentliche Verkehrsentlastung des Ägidienplatzes ist durch eine Ausleitung des von Osten (Emmeramsplatz) kommenden Kfz-Verkehrs über ein Linksabbiegegebot in die südliche Waffnergasse & Helenenstraße möglich. Zufahrten zum Ägidienplatz vom Norden (Waffnergasse) über ein Rechtsabbiegegebot oder vom Westen (Kumpfhler- & Schottenstraße) im Zweirichtungsverkehr bleiben bestehen. Aufgrund eines kreuzungsbedingten Umbaus mit Lichtsignalanlage, wird eine Verkehrsänderung frühestens 2024 erfolgen können nach einer notwendigen Vorabkosten-, Maßnahmenschätzung inkl. Verkehrsprüfung der Verwaltung.

 

 

5. Erstellung eines Verkehrsmaßnahmenplanes (zweite Bearbeitungsstufe)

 

Innerhalb des Prozesses wurden umfangreiche mittel- und langfristige Handlungsansätze und Leitzeile identifiziert. r diese Themenfelder, die einer weitaus vertiefenden Untersuchung bedürfen, soll ab 2023 ein konkreter Verkehrsmaßnahmenplan erarbeitet werden. Zur Unterstützung der Verwaltung soll für die Bearbeitung des detaillierten Verkehrsmaßnahmenplans ein qualifiziertes Verkehrsbüro beauftragt werden.

 

Dieser Plan soll eine quartiersweise Betrachtung und Folgenabschätzung darstellen. Vereinzelt sollen Verkehrs- bzw. Maßnahmenversuche in Form von Testfeldern im Altstadtbereich zur Akzeptanzförderung durchgeführt werden. Folgende Themenbausteine gilt es als inhaltliche Kurzübersicht im Verkehrsmaßnahmenplan zu bearbeiten:

 

  • Analyse von Verkehrswegebeziehungen (fließender motorisierter Verkehr, ruhender Verkehr sowie Rad- und Fußverkehr)
  • Verkehrsübergreifende Betrachtung
  • Beurteilung und Ausrichtung des Verkehrsaufkommens und Verlagerung bestehender Verkehrsströme
  • Prognose der zukünftigen Verkehrsbelastung und Streckenabschnitte
  • gutachterliche/verkehrliche Vorschläge zur Aufteilung und Gestaltung des Straßen- und Verkehrsraums
  • Anpassung des ÖPNV-Netzes an zukünftige Anforderungen (Stadtbahn-System)
  • Darstellung des Bedarfs an privaten und öffentlichen Stellplätzen und Bewohnerstellplätzen
  • Aufzeigen von Maßnahmenvorschlägen und Verkehrsführungsvarianten

 

Zusammenfassend ist für die Altstadt Regensburg ein belastbarer Verkehrsmaßnahmenplan mit entsprechender Querschnittsgestaltung und detaillierten Maßnahmen (kurz-, mittel und langfristig) zu entwickeln. Der Verkehrsmaßnahmenplan ist die Grundlage für eine Verbesserung des Stadtbildes, der Aufenthalts- und Wohnumfeldqualität sowie des Erhalts der Wirtschaftskraft der Regensburger Altstadt.

 

 

6. Fazit

 

Intensive Diskussionen sowie die Ergebnisse im Rahmen der Beteiligungsformate haben gezeigt, dass der Prozess für die Konsensfindung von großer Bedeutung war. Aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen, begründet durch die heterogene Stadtstruktur in Regensburg, kann der jetzige Prozess für erhebliche Verbesserungen sorgen. Für die Umsetzung sollen auch Verkehrs- oder Maßnahmenversuche im Altstadtbereich eingesetzt werden.

 

Der Beteiligungsprozess bildete somit die Grundlage für die weitere Ausarbeitung eines konkreten Verkehrsmaßnahmenplans. Ein unterstützendes Verkehrsplanungsbüro wird ab 2023 basierend auf den Leitzielen des Teilnahme- und Workshopprozesses somit konkrete Maßnahmen auf praxisnahe Umsetzbarkeit prüfen und verorten im Altstadtbereich in einem Verkehrsmaßnahmenplan (siehe Anlage 2: Zeitschiene und Ausblick).

 

Die Umsetzung der genannten Sofortmaßnahmen (siehe unter Ziffer 4) ist zielführend, um eine aktive und schnelle Verbesserung mit verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Altstadt zu bewirken.

 

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

  1. Der Abschlussbericht zum Teilnahme- und Workshopprozess der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, aufbauend auf den Ergebnissen und Leitzielen des Abschlussberichtes, einen Verkehrsmaßnahmenplan für die Altstadt mit konkreten Maßnahmen zu erstellen.

 

  1. Sofortmaßnahmen, die basierend auf den Leitzielen des Workshopprozesses bereits umsetzbar sind, sollen im 2. Quartal 2023 umgesetzt werden.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Übersicht - Beteiligungsformate Teilnahme- & Workshopprozess 2021 bis 2022

Anlage 2: Zeitschiene & Ausblick

Anlage 3: Ergebnis- und Prozessbericht, Teilnahme- und Workshopprozess

Anlage 4: Klimavorbehalt Verkehrsberuhigung Altstadt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2023-02-14_Anlage 1_Übersicht Beteiligungsformate Teilnahme- & Workshopprozess (1699 KB)    
Anlage 2 2 2023-02-14_Anlage 2_Zeitschiene & Ausblick (476 KB)    
Anlage 3 3 2023-02-14_Anlage 3_Ergebnis- & Prozessbericht (14101 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 Klimavorbehalt_Verkehrsberuhigung Altstadt (35 KB)