Vorlage - VO/23/19949/61  

 
 
Betreff: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes:
BP Nr. 161 Gleisdreieck - Ostheim
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
02.05.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

r das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 161, Gleisdreieck Ostheim wurde am 08.04.2014 ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Der Geltungsbereich erstreckt sich im Wesentlichen auf folgende drei Teilbereiche:

Der Teilbereich 1 befindet sich im südlichen Bereich zwischen den Bahnlinien Regensburg Hof, Regensburg nchen und München Hof, südlich der Straubinger Straße und entspricht damit dem südlichen Bereich des sogenannten „Gleisdreiecks“.

Die Teilbereiche 2 und 3 befinden sich im Stadtteil Hohes Kreuz und umfassen ein Gebiet südwestlich der Vilshofener Straße bzw. südlich der Straße Ostheim sowie einen Bereich direkt entlang der Bahnlinie München Hof.

Der Geltungsbereich ist dem anliegenden Lageplan zu entnehmen (siehe Anlage BP 161 Geltungsbereich)

 

Teilbereich 1 (Geländemodellierung im Gleisdreieck):

Ziel der Bebauungsplanaufstellung im Jahr 2014 war für den Teilbereich 1 eine Geländemodellierung. Dabei sollte Aushubmaterial von verschiedenen Baumaßnahmen im Stadtgebiet ortsnah abgelagert und sinnvoll verwendet werden. Der Standort Gleisdreieck hat sich hierzu insbesondere angeboten, weil dieser günstig zu mehreren Großbaumaßnahmen mit erheblichem Massenüberschuss lag und die Flächen für eine solche Verwendung verfügbar waren. Außerdem sollten mit einer Geländemodellierung an dieser Stelle zusätzliche Synergien, wie beispielsweise Schallschutzmaßnahmen für Gebiete im Hohen Kreuz, erreicht werden und Teilflächen des Gleisdreieckes für naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen für den Bebauungsplan Nr. 151, Ehemalige Bahnflächen südlich der Ladehofstraße, welcher am 31.10.2016 in Kraft getreten ist, verwendet werden. Die Sicherung hierzu erfolgte im städtebaulichen Vertrag zwischen Vorhabenträger und Stadt. Die Planung der Ausgleichsfläche und die Geländemodellierung sollten dann im weiteren Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 161 aufeinander abgestimmt bzw. integriert werden. Außerdem sollte durch die Geländemodellierung langfristig die Möglichkeit weiterverfolgt werden, Fuß- und Radwegeverbindungen zwischen den Wohnquartieren Hohes Kreuz, Kasernenviertel und Zuckerfabrik zu realisieren, wie sie auch in der Rahmenplanung Innerer Osten (Beschluss zum Ergebnis der Rahmenplanung vom 07.12.2010; VO/10/5973/61) vorgesehen sind und später im städtebaulichen Rahmenplan Innerer Südosten (Beschluss zum Ergebnis der Rahmenplanung vom 25.07.2019; VO/19/15652/66) übernommen wurden.

 

Teilbereich 2 (Reihenhausbebauung im Ostheim):

Die bestehende Reihenhausbebauung am Ostheim im Stadtteil Hohes Kreuz sollte im Bereich südlich der Vilshofener Straße um 24 Wohneinheiten erweitert werden, um den dringenden Bedarf an neuem Wohnraum für junge Familien zu decken und den Stadtteil in seiner Sozialstruktur zu stärken.

 

Teilbereich 3 (Schallschutzmaßnahmen entlang der Bahnlinie München Hof):

Da beim Aufstellungsbeschluss davon ausgegangen wurde, dass durch die Geländemodellierung im Gleisdreieck nur ein Teil der nötigen Schallschutzmaßnahmen für die Reihenhausbebauung am Ostheim gewährleistet werden kann, wurden weitere Flächen für Schallschutzeinrichtungen entlang der Bahnlinie München Hof miteinbezogen (bestehende gewerblich genutzte Hallen und ggf. neue Schallschutzwand).

 

Verfahren:

Nach dem Aufstellungsbeschluss am 08.04.2014 wurden die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von 04.06.2014 - 04.07.2014 sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit von 29.04.2014 - 14.05.2014 (Informationsveranstaltung am 07.05.2014) durchgeführt.

Aufgrund dieser Abstimmungen und der damit verbundenen Rückmeldungen wurden grundsätzliche Problemstellungen bekannt. So wurde bereits vor Aufstellung des Bebauungsplanes eine erhebliche Menge an Auffüllmaterial im Gleisdreieck gelagert, welches seitens der Verwaltung als abfallrechtlich relevant gilt bzw. die Zusammensetzung bisher nicht vollumfänglich untersucht werden konnte.

Weitere offene Punkte wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht geklärt. Neben der vollständigen Untersuchung des bestehenden Aushubmaterials (ggfs. Umgang mit Abfall, Altlasten und Sanierungsuntersuchungen) wurden auch bspw. Fragen zur Statik der Geländemodellierung sowie der Umgang bzw. die Verlegung des bestehenden Sportplatzes im Hohen Kreuz, welcher aus Schallschutzgründen nicht ohne Schallschutzmaßnahmen neben der geplanten Wohnbebauung im Teilbereich 2 möglich erscheint, bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend gelöst. Darüber hinaus konnte im Gleisdreieck die Ausgleichsfläche für den Bebauungsplan Nr. 151 aufgrund des Aushubmaterials noch nicht hergestellt werden.

 

Aus heutiger Sicht ist eine Verknüpfung der Teilbereiche, wie im Aufstellungsbeschluss vom 08.04.2014 vorgesehen, aufgrund der vielschichtigen planerischen Herausforderungen und dadurch zwangsweise entstehenden Abhängigkeiten nicht mehr zielführend, um die weiterhin bestehenden städtebaulichen und stadtentwicklungsplanerischen Ziele im Gleisdreieck sowie im Hohen Kreuz bzw. Ostheim umzusetzen. Des Weiteren haben sich die Ziele im Hohen Kreuz insofern verändert, dass nicht mehr nur wenige Reihenhäuser geplant sind, sondern eine gegenüber 2014 veränderte Planung umgesetzt werden soll, die insbesondere auch Flächen entlang der Bahnlinie München Hof und südlich der Straße An der Irler Höhe einschließen soll.

Deshalb wird vorgeschlagen, die Bereiche Gleisdreieck und Hohes Kreuz/ Ostheim zu trennen.

Die unterschiedlichen Ziele sollen vielmehr in jeweils eigenständigen Bebauungsplanverfahren umgesetzt werden [siehe Tagesordnungspunkte Aufstellungsbeschluss BP 161-I (Vorlage VO/23/19977/61), Aufstellungsbeschluss BP 161-II (Vorlage VO/23/19978/61) und Änderungsbeschluss BP 151 (Vorlage VO/23/19974/61) in gleicher Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen].

Hierdurch soll der Verknüpfung und gegenseitigen Abhängigkeit bei der Umsetzung der jeweiligen Zielsetzungen entgegengewirkt werden, so dass die Planungsziele in den jeweiligen Bereichen und Verfahren voraussichtlich schneller und durch weniger komplexe verfahrenstechnische und inhaltliche Regelungen erreicht werden können.

 

Aus diesem Grund ist das Erfordernis, das Bebauungsplanverfahren Nr. 161 Gleisdreieck Ostheim fortzuführen, nicht mehr gegeben.

 

Der Aufstellungsbeschluss vom 08.04.2014 ist daher aufzuheben.

 

Durch einen Aufstellungsbeschluss und dessen Bekanntmachung sollen die Öffentlichkeit und die Behörden darüber informiert werden, dass die Stadt ein Verfahren der Bauleitplanung durch Beschluss eingeleitet hat. Durch die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses soll der Rechtsschein, die Stadt verfolge diese Planung weiter, beseitigt werden. Die Rechtsprechung empfiehlt, den Beschluss aufzuheben, sollten sich die dem Aufstellungsbeschluss zugrundeliegenden Verhältnisse wesentlich verändert haben. Hierüber sind die Öffentlichkeit und die Behörden entsprechend zu informieren.

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

  1. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 08.04.2014 für den Bebauungsplan Nr. 161 wird beschlossen.

 

  1. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist ortsüblich, d. h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekannt zu machen.

 


Anlagen:

 

BP 161 Geltungsbereich

BP 161 Klimavorbehalt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BP 161 Geltungsbereich (260 KB)    
Anlage 2 2 BP 161 Klimavorbehalt (34 KB)