Vorlage - VO/23/19957/61  

 
 
Betreff: Gestaltungskonzept Emmeramsplatz und
Ergebnis Interessenbekundungsverfahren Quartierstiefgarage
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
20.06.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Ausgangssituation

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat am 23. November 2021 die Erarbeitung eines Gestaltungskonzepts für den Emmeramsplatz und die Einleitung eines Interessenbekundungsverfahren für die automatisierte Quartierstiefgarage beschlossen (Machbarkeitsstudie Quartierstiefgarage“ VO/21/18356/61). Die Maßnahme liegt im Bereich des ISEK´s „Zentrale Altstadt“ (VO/22/19625/66) und im Sanierungsgebiet „Westlich der Bachgasse“. Mit der gestalterischen Aufwertung und verkehrlichen Neuordnung des Emmeramsplatzes wird ein wesentliches Ziel der städtebaulichen Sanierung erreicht. Vorbehaltlich der Verfügbarkeit der erforderlichen städtischen Haushaltsmittel ist eine Förderung der Platzneugestaltung mit Mitteln der Städtebauförderung glich. Die Platzneugestaltung samt Quartierstiefgarage sind dabei wichtige Bausteiner den laufenden Prozess der Verkehrsberuhigung in der Altstadt.

 

Klimaresilienz als Planungsprämisse

Laut einer aktuellen Studie [zitiert im Artikel „Hitze: Hier in Bayern ist es besonders heiß“ 2022 br.de] ist Regensburg vor allem die Altstadt die heißeste Stadt Bayerns. Aufgrund der historischen Stadtstruktur fehlt das großflächige Grün. In der näheren Umgebung finden sich zwar mehrere Parks und Grünanlagen zur Naherholung und Freizeitgestaltung. Eine erhebliche Hitzequelle stellen u.a. die oberirdisch parkenden Kraftfahrzeuge dar, welche im Sommer eine Temperatur von bis zu ca. 60° Celsius aufweisen können und entsprechend über einen langen Zeitraum diese Wärmeenergie wieder an die angrenzende Umgebung abgeben. Für eine künftig klimaresiliente Stadtentwicklung muss zusätzlich auf die Schaffung neuer Grünräume in der zentralen Altstadt gesetzt werden. Mit diesen Maßnahmen kann gezielt der Entstehung von Hitzeinseln entgegengewirkt und ein Beitrag zur Starkregenvorsorge getroffen werden (siehe hierzu auch VO/22/19140/D3 Regensburger Hitzemanagement und VO/19/16262/D3 Starkregenmanagement in Regensburg).

 

Gestaltungskonzept Platzoberfläche (Anlage 1)

Zur Annäherung an die Neugestaltung der Platzfolge Emmeramsplatz und Ägidienplatz wurde im Jahr 2020 ein Workshop veranstaltet. Zur historischen Einordnung hat zunächst eine Ortsbegehung mit der Denkmalpflege stattgefunden. Parallel wurde die Aufgabenstellung mit dem Nahmobilitätskoordinator abgestimmt. Die interne Präsentation der Ergebnisse wurde unter Beteiligung von Architektin und Stadtplanerin Prof. Anne Beer (OTH Regensburg) durchgeführt. Im Nachfolgenden wird ausschließlich der Emmeramsplatz erläutert.

 

Aus den Konzeptüberlegungen haben sich die Zonierungen für den Platz ergeben. Zentraler Ort der Neugestaltung ist eine zusammenhängende grüne Fläche in der Mitte des Platzes als „Klima Oase“ des Quartiers. Der neu geschaffene Freiraum bietet Platz für einen attraktiven Aufenthalt und soll zum Sitzen, Liegen und Spielen einladen. Im Bereich der grünen Platzfläche ist ein Wettbewerb für eine Wasserinstallation „Objektkunst, Wasser“ vorgesehen. Die Wasserinstallation wird einen Beitrag zur Klimaanpassung, in Form von Abkühlung der Umgebung und der Menschen leisten und als Identifikationsort dienen.

 

Unter einem Teilbereich des grünen Platzes befindet sich die geplante Quartierstiefgarage, welche an der Oberfläche durch einen filigranen Baukörper in Form eines Übergabegebäudes in Erscheinung treten soll. Für die Gestaltung dieses Infrastrukturgebäudes ist ebenso ein Wettbewerb vorgesehen, in dem auch eine Dach- und Fassadenbegrünung berücksichtigt werden soll. Durch die Anfahrbarkeit des Übergabegebäudes aus Richtung Osten greift die Erschließung nur minimal in die neue grüne Fläche ein.

 

Es sind drei Varianten der Gestaltung der zentralen Grünfläche dargestellt. Gegenüber liegt der steinerne Vorplatz des Forums St. Emmeram mit punktueller Begrünung in Form von Baumquartieren und einem Trinkbrunnen. Auch die Bruderhauskirche bekommt einen kleinen Vorplatz mit Baum und Bänken. Im Neugestaltungsbereich wurden in Abwägung mit der stadträumlichen und funktionalen Eignung des Platzes so viele Bäume wie möglich geplant. Den Belangen des Denkmalschutzes wird dabei Rechnung getragen. Eine konkrete Abstimmung der Baumstandorte mit der unterirdischen Infrastruktur ist noch erforderlich.

 

Das verkehrliche Konzept sieht vor, den Platz vom ruhenden Verkehr ganz zu befreien (lediglich Behindertenstellplätze sollen nachgewiesen werden). Dabei soll der oberirdische Parkraum zum einen in die geplante Quartierstiefgarage und zum anderen in das nahegelegene Parkhaus Petersweg verlagert werden. In der Quartierstiefgarage sollen Stellplätze für Bewohnerinnen und Bewohner sowie ggf. für Beschäftigte (Floating / Mehrfachbelegung) abgebildet werden. Die öffentlichen Stellplätze werden im Parkhaus Petersweg verortet. Durch diese Verlagerung wird der derzeit vorhandene Parksuchverkehr deutlich im Quartier reduziert. Dies führt zu einer Verkehrsberuhigung im Altstadtbereich ohne dabei das notwendig Angebot an Stellplätzen für Bewohner, Beschäftigte oder Besucher zu reduzieren.

 

Der Verkehrsraum wird straßenverkehrsrechtlich als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich geregelt, wo sich alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer (zu Fuß, mit dem Fahrrad und Auto, etc.) auf Augenhöhe begegnen können. Auf dem Emmeramsplatz werden weiterhin Stellplätze für Menschen mit Behinderung, Taxis und Kleinkrafträder vorgesehen. Darüber hinaus gehende neue Mobilitätsangebote, welche innerhalb der angedachten Mobilitätsstation (E-Laden, Car- und Bikesharing, E-Scooter und Lastenräder) abgebildet werden sollen, sind Teil der weiteren Planungsschritte. Im Weiteren wird eine Potentialfläche für ein Posthub vorgehalten. Hier besteht die Möglichkeit für Postdienstleister eine Verteilstation einzurichten, welche z. B. von Lastenrädern angefahren werden kann.

 

Elemente wie Bänke, Bäume, Fahrradbügel oder ein Trinkwasserbrunnen gliedern den Raum. Eine barrierefreie Gestaltung wird dabei mit dem Inklusionsbeauftragten und dem Inklusionsbeirat abgestimmt. Im Rahmen der Ausführungsplanung werden die Eigentümer über die Möglichkeit einer Fassadenbegrünung informiert und bei einem Bedarf seitens der Eigentümer vorgeschlagene Standorte geprüft.

 

Mit folgenden Maßnahmen soll die Aufheizung des Platzes gemindert werden:

 

  • Gestaltung der Grünflächen mit Rasenflächen, Bäumen und Stauden zur Förderung der mikroklimatischen Vielfalt (Schatten im Sommer und Sonne im Winter)
  • Baumartenauswahl: Verwendung hitzeresilienter Zukunftsstauden und -bäume
  • Angebot von besonnten und verschatteten Spielflächen
  • glicher Einsatz von Dach- und Fassadenbegrünung beim geplanten Infrastrukturgebäude
  • Verlagerung der oberirdischen Parkierungsanlagen in Parkhäuser und in die geplante Quartierstiefgarage

 

Zur Starkregenvorsorge sind folgende Maßnahmen angedacht:

 

  • Prüfung dezentrales Regenwassermanagement, d.h. Versickerung des Regenwassers in den Freiräumen unter Berücksichtigung von Starkregenereignissen
  • Entwicklung von Versickerungsmulden
  • Ausreichend große Baumgruben ausgestattet mit Substrat mit einer hohen Wasserspeicherkapazität (Schwammstadt)
  • Einsatz von großen sickerfähigen Fugen zwischen den Pflastersteinen in den Grünflächen und auf den Vorplätzen

 

 

Quartierstiefgarage Interessenbekundungsverfahren / Vorinformation

Übersicht zum Vergabeverfahren:

 

Am 23.11.2021 hat der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen beschlossen, dass die Verwaltung ein Interessenbekundungsverfahren durchführen soll. Mit diesem Verfahren sollte ermittelt werden, ob derzeit private Investoren Interesse an solch einem Projekt hätten und im Weiteren, unter welchen Rahmenbedingungen solch ein Vorhaben eigenwirtschaftlich umsetzbar wäre.

 

Aufgrund der fehlenden Erfahrung seitens der Stadtverwaltung mit der Vergabe von Baukonzessionen für Tiefgaragen wurde eine Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, um im Rahmen einer Markterkundung Unternehmen zu finden, die bereit sind, zusammen mit der Verwaltung die Rahmenbedingungen für ein Vergabeverfahren zu erarbeiten. Mit der Vorinformation wurden Unternehmen aufgefordert, formlos ihr Interesse bei der Stadt Regensburg zu bekunden.

 

Im Ergebnis hat sich im Rahmen der Vorinformation gezeigt, dass sich kein Investor dazu bereit erklärt hat, die ausgeschriebene Zusammenarbeit mit der Stadt Regensburg wahrzunehmen.

 

Im nächsten Schritt soll nun ein 2-stufiges europaweites Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden. Im Teilnahmewettbewerb können sich interessierte Unternehmen bewerben. Diese können die Ausschreibungsunterlagen, die unter anderem aus der Leistungsbeschreibung und den Zuschlagskriterien bestehen, bereits einsehen. Alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden in der zweiten Stufe aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Falls sich im Teilnahmewettbewerb keine geeigneten Unternehmen bewerben,, kann ein Marktversagen festgestellt werden.

 

Grundsätzlich wird weiterhin das Ziel verfolgt, die automatisierte Quartierstiefgarage im Zuge einer Baukonzession an einen privaten Investor zu vergeben. Die Auftragsvergabe soll dann erfolgen, wenn der Bau, Betrieb und Unterhalt der Parkierungsanlage eigenwirtschaftlich, sprich ohne finanzielle Unterstützung der Stadt Regensburg, durch einen privaten Investor umsetzbar ist.

 

 

Kosten, Finanzierung, Vergabe:

 

Platzneugestaltung

Einstellung Planungsmittel:

 

Es ist vorgesehen, die Planungsschritte zur Neugestaltung verwaltungsintern zu bearbeiten. Für die Grundlagenermittlung (Vermessung, etc.) und den Wettbewerb "Objektkunst, Wasser" sind zu gegebener Zeit die erforderlichen Haushaltsmittel bei der Fortschreibung des Investitionsprogramms zu berücksichtigen.

 

Die Gestaltung des Infrastrukturgebäudes soll in einem Wettbewerb im Rahmen des Vergabeverfahrens (VgV-Verfahren) abgebildet werden. Die hierfür anfallenden Kosten sind vom zukünftigen Auftragnehmer, dem privaten Investor, zu tragen.

 

Kostenannahme Tiefbau und Ausstattung:

 

Gesamtfläche ca. 6.200 m² davon,

 

  • Pflasterflächen ca. 4.750 m² mit Ausbaukosten von ca. 1.000 €/m²: ca. 4.750 T€

 

  • Grünfläche ca. 1.550 m² mit Ausbaukosten von ca. 500 €/m²: ca. 775 T€

 

  • Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses „Objektkunst Wasser“ ca. 500 T€

 

  • Beeteinfassungen (Variante 3) ca. 500 T€

 

  • Daraus ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von bis ca. 6.525 T€ brutto

 

 

Hinzukommen würden Kosten für die Anpassung der unterirdischen Infrastruktur, Entsorgung von etwaigen Altlasten oder zusätzliche Kosten im Zuge von aufwändigeren archäologischen Arbeiten.

 

Quartierstiefgarage

Grundsätzlich müssen für die Errichtung der Quartierstiefgarage keine Mittel im Investitionsprogramm eingestellt werden. Der Bau, Betrieb und Unterhalt der Parkierungsanlage soll eigenwirtschaftlich durch einen privaten Investor erfolgen.

r die Betreuung des zur Findung eines privaten Investors erforderlichen VgV-Verfahrens soll ein externer Dienstleister mit schätzungsweise 20.000 € beauftragt werden. Die entsprechenden Mittel stehen auf der Haushaltsstelle 0.6105.6555 zur Verfügung.

 

 

glicher Planungsablauf:

(Anlage 2: Planungsgrundlagen und Projekte südliche Altstadt)

 

Der Emmeramsplatz ist Teil der Sanierung der südlichen Altstadt. Die Projekte der südlichen Altstadt sind:

 

1. Neugestaltung Bereich zwischen Maximilianstraße und Obermünsterviertel

 (VO/22/19495/61)

2025  Baubeginn: Am Brixener Hof / Drei-Kronen-Gasse West

2026  Baubeginn: Schäffnerstraße

 

2. Neugestaltung Obermünsterstraße mit Obermünsterplatz

vor 2030 Bau

 

3a. Quartierstiefgarage Emmeramsplatz:

2023 - 24 Teilnahmewettbewerb (VgV-Verfahren)

2025 - 26 Planung

vor 2030  Bau

 

3b. Platzgestaltung Emmeramsplatz:

2028  Durchführung Wettbewerb „Objektkunst, Wasser“

2028 - 29 Planung

nach 2030  Bau

 

4. Neugestaltung Ägidienplatz

2024 - 25 Erarbeitung eines Neugestaltungskonzepts


 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen nimmt das Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens bzw. EU-weiten Vorinformation „Quartiersgarage am Emmeramsplatz“ zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, ein VgV-Verfahren für eine automatisierte Quartiersgarage durchzuführen und anschließend den Stadtrat über das Ergebnis zu informieren.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Gestaltungskonzepts die Entwurfsplanung für die Platzgestaltung, vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel, in die Wege zu leiten, zu gegebener Zeit den Wettbewerb „Objektkunst, Wasser“ vorzubereiten und das Ergebnis dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen zur Entscheidung über die weiteren Planungsschritte vorzulegen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1. Gestaltungskonzept

Anlage 2. Planungsgrundlagen und Projekte südliche Altstadt

Anlage 3. Klimavorbehalt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Gestaltungskonzept (3900 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Planungsgrundlagen und Projekte südliche altstadt (1880 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 Klimavorbehalt (1948 KB)