Sachverhalt:
In nachfolgenden Tagesordnungspunkten soll die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 161-I für einen Landschaftsberg im Gleisdreieck (Vorlage VO/23/19977/61) und die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 151, Ehemalige Bahnflächen südlich der Ladehofstraße, Teilbereich Gleisdreieck An der Irler Höhe, (Vorlage VO/23/19974/61) beschlossen werden. Da in beiden Fällen der bestehende Flächennutzungsplan von der geplanten Nutzung abweicht, ist der Flächennutzungsplan zu ändern um die Grundlage für die Neuaufstellung und die Änderung des Bebauungsplanes unter Beachtung des Entwicklungsgebotes nach § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu schaffen. Aufgrund der Tatsache, dass beide Flächen aneinander angrenzen, werden diese Änderungen in einem Verfahren durchgeführt und der Geltungsbereich entsprechend groß gefasst.
Flächennutzungsplan Der bestehende Flächennutzungsplan sieht für die südliche Fläche im Gleisdreieck Grünflächen inkl. Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft vor. Ebenfalls ist an dieser Stelle dargestellt, dass die Böden dort erheblich mit umweltgefährdeten Stoffen belastet sind. Für die südöstliche Fläche sind Flächen für den überörtlichen Verkehr in Form von Bahnanlagen dargestellt.
Bebauungsplan Im Gleisdreieck befinden sich Teile der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 101, Ehemalige Zuckerfabrik, und Nr. 151, Ehemalige Bahnflächen südlich der Ladehofstraße (Teilbereich Gleisdreieck An der Irler Höhe). Der Bebauungsplan Nr. 101 setzt hier Schallschutzmaßnahmen fest (Wall-Wand Kombination inkl. Wartungsweg), der Bebauungsplan Nr. 151 vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen). Zusätzlich sind über den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 151 Ausgleichsflächen im Gleisdreieck gesichert.
Das grundsätzliche Ziel ist es, an dieser Stelle einen Landschaftsberg – als städtebauliche, stadtentwicklungs- und freiraumplanerische Dominate im Schnittpunkt von Stadtquartieren (Hohes Kreuz, Kasernenviertel, Zuckerfabrik) sowie Verkehrsinfrastruktur (Bahnanlagen) – zu modellieren. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist an dieser Stelle die naturschutzfachliche Ausgleichsfläche für den Bebauungsplan Nr. 151, Ehemalige Bahnflächen südlich der Ladehofstraße, welcher am 31.10.2016 in Kraft getreten ist, dargestellt. Diese naturschutzfachliche Fläche und die darauf vorzunehmenden Maßnahmen sind über einen städtebaulichen Vertrag (mit Datum vom 28.09.2015 bzw. Übernahme der Verpflichtung durch Vertrag vom 30.11.2015) geregelt.
Die Planung der naturschutzfachlichen Ausgleichsfläche und die Geländemodellierung sollten aufeinander abgestimmt bzw. integriert werden. Aus diversen Gründen konnte dies leider bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht umgesetzt werden. Deshalb soll die Ausgleichsfläche aus diesem Bereich herausgenommen und anderweitig umgesetzt werden [siehe Tagesordnungspunkt Änderung Bebauungsplan Nr. 151 (Vorlage VO/23/19974/61)].
Gleichzeitig soll auch die im Bestand vorhandene CEF- Fläche an eine andere Stelle im Gleisdreieck verlagert und mit CEF-Flächen der Deutschen Bahn AG kombiniert werden. Beide Maßnahmen dienen dazu, die bisher belegten Flächen für die Errichtung des Landschaftsberges, welcher durch den Bebauungsplan Nr. 161-I, Landschaftsberg im Gleisdreieck, ermöglicht werden soll, bauplanungsrechtlich freizumachen.
Um diese Ziele zu erreichen, ist es daher erforderlich, den Flächennutzungsplan parallel zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 151, Ehemalige Bahnflächen südlich der Ladehofstraße, Teilbereich Gleisdreieck An der Irler Höhe (siehe Tagesordnungspunkt Vorlage VO/23/19974/61) sowie im Vorgriff zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 161-I für einen Landschaftsberg im Gleisdreieck (siehe Tagesordnungspunkt Vorlage VO/23/19977/61) zu ändern und die bauplanungsrechtlichen Grundlagen gemäß dem Entwicklungsgebot zu schaffen.
Die Darstellung der 83. Änderung des Flächennutzungsplanes soll daher im Wesentlichen in eine Grünfläche inkl. Flächen für Aufschüttungen geändert werden und die Ausgleichsflächen sind an dieser Stelle zu entfernen. Ob die Darstellung, dass die Böden dort erheblich mit umweltgefährdeten Stoffen belastet sind, noch erforderlich ist, wird sich im Verfahren durch entsprechende Untersuchungen zeigen. Auf die Möglichkeit der Ergänzung im weiteren Verfahren wird explizit hingewiesen.
Die Erschließung und Pflege der Flächen erfolgt über einen Wartungsweg entlang der Gleise. Des Weiteren sollen im Bebauungsplan Nr. 161-I Wegerechte für die Öffentlichkeit festgesetzt werden, so dass eine Erschließung der Flächen von der Straße An der Irler Höhe ermöglicht wird.
Durch eine Geländemodellierung besteht langfristig die Möglichkeit, Fuß- und Radwegeverbindungen zwischen den Wohnquartieren Hohes Kreuz und Kasernenviertel zu realisieren, wie sie schon in der Rahmenplanung Innerer Osten (Beschluss zum Ergebnis der Rahmenplanung vom 07.12.2010 VO/10/5973/61) und im städtebaulichen Rahmenplan Innerer Südosten (Beschluss zum Ergebnis der Rahmenplanung vom 25.07.2019 VO/19/15652/66) vorgesehen sind.
Die klimatischen Auswirkungen einer Geländemodellierung besonders im Hinblick auf Kaltluftschneisen in Richtung Innenstadt sind im weiteren Verfahren genau zu prüfen bzw. die Geländemodellierung ist darauf abzustimmen.
4. Weiteres Vorgehen Nach Beschluss der Einleitung des Verfahrens der Änderung des Flächennutzungsplanes werden die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB vorbereitet und durchgeführt. Die eingegangenen Äußerungen werden dann im weiteren Verfahren bearbeitet. Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes (Ver- und Entsorgungsplan, Landschaftsplan, Begründung inkl. Umweltbericht) wird dann weiter konkretisiert und für den nächsten Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung vorbereitet. Mit dem Auslegungsbeschluss werden die Äußerungen der frühzeitigen Beteiligungen dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben.
Der Ausschuss beschließt:
Anlagen:
83. FNP Änderung 83. FNP Klimavorbehalt
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