Vorlage - VO/23/19976/61  

 
 
Betreff: 84. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich südlich Ostheim
- Änderungsbeschluss § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB
- Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
02.05.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

  1. Anlass der 84. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

  • Erforderlichkeit

Im nachfolgenden Tagesordnungspunkt (Vorlage VO/23/19976/61) soll die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 161-II, südlich Ostheim, erfolgen.

Da der Flächennutzungsplan in diesem Bereich von der geplanten städtebaulichen Entwicklung abweicht, ist der Flächennutzungsplan zu ändern, um die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren unter Beachtung des Entwicklungsgebotes nach § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu schaffen.

 

  1. Bestandssituation

 

  • Planungsrecht

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan sieht in diesem Bereich gewerbliche Flächen entlang der Bahnlinie München Hof, östlich davon bis zur bestehenden Wohnbebauung Ostheim Grünflächen, mit der Zweckbestimmung Spielfläche, sowie südlich davon Grünflächen, mit der Zweckbestimmung Sportflächen, vor. Der Bereich südlich der bestehenden Wohnbebauung Ostheim ist als Mischgebiet, Wohngebiet und Grünfläche, mit den Zweckbestimmungen Sportfläche und Dauerkleingartenanlage, dargestellt. Ebenfalls ist an dieser Stelle dargestellt, dass die Böden der Grünflächen erheblich mit umweltgefährdeten Stoffen belastet sind. Weiter östlich schließen sich gewerbliche Flächen an.

 

Bebauungsplan

Es liegen keine rechtskräftigen Bebauungspläne vor.

 

 

  1. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 161-II (siehe Vorlage VO23/19978/61) sollen Wohn- und Gewerbebebauung mit entsprechendem Schallschutz entlang der Bahnlinie sowie öffentliche Grünflächen und südlich der Vilshofener Straße eine Sportanlage (Sportplatz mit weiteren baulichen Anlagen) bauplanungsrechtlich ermöglicht werden.

Es ist daher erforderlich, den Flächennutzungsplan parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 161-II zu ändern. Die Darstellung soll im Wesentlichen in Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportfläche, Spielfläche, Park und Wohnbauflächen bzw. gemischt genutzte Flächen sowie Schallschutzmaßnahmen und ggfs. Ausgleichsflächen erfolgen. Ob die derzeitige Flächennutzungsplandarstellung, dass die Böden dort erheblich mit umweltgefährdeten Stoffen belastet sind, weiterhin erforderlich ist, wird sich im Verfahren durch entsprechende Untersuchungen zeigen. Auf die Möglichkeit der Ergänzung im weiteren Verfahren wird explizit hingewiesen.

Da für den dazugehörigen Bebauungsplan Nr. 161-II, südlich Ostheim, derzeit erst ein Planungskonzept im Rahmen einer sog. Mehrfachbeauftragung entwickelt werden soll, können auch die Ziele der 84. Änderung des Flächennutzungsplanes erst nach Vorliegen dieses Konzeptes konkret verortet und dargestellt werden. Dies erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt gemeinsam mit dem Planungskonzept des Bebauungsplanes durch entsprechende Beschlussfassung im Ausschuss für Stadtplanung Verkehr und Wohnungsfragen.

 

  • Erschließung

Die Erschließung der Flächen erfolgt über die Straßen An der Irler Höhe und die Vilshofener Straße.

 


  • Frei- und Grünflächen / Biotope / Klima

Die benötigten öffentlichen Grünflächen sollen gemäß dem Baulandmodell in den städtebaulichen Entwurf integriert werden. Ebenfalls sollen die Biotopflächen und die Ausgleichsflächen für den Bebauungsplan ermittelt werden. Sobald hierzu das Planungskonzept vorliegt, wird sich zeigen, ob für diese Flächen eine Darstellung im Flächennutzungsplan geboten ist.

Hinsichtlich der klimatischen Veränderungen insbesondere im Hinblick auf Kaltluftströme entlang der Bahnlinien muss dieses Thema im weiteren Verfahren näher untersucht und ggfs. Kompensationsmaßnahmen aufgezeigt werden.

 

4. Weiteres Vorgehen

Nach Beschluss der Einleitung des Verfahrens der Änderung des Flächennutzungsplanes werden die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB vorbereitet und durchgeführt. Die eingegangenen Äerungen werden dann im weiteren Verfahren bearbeitet.

Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes (Ver- und Entsorgungsplan, Landschaftsplan, Begründung inkl. Umweltbericht) wird dann weiter konkretisiert und für den nächsten Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung vorbereitet.

Mit dem Auslegungsbeschluss werden die Äerungen der frühzeitigen Beteiligungen dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben.

 

Aufgrund der Vielzahl an Verfahren im Bereich des Gleisdreieckes bzw. Hohen Kreuzes werden die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 151, Ehemalige Bahnflächen südlich der Ladehofstraße, Teilbereich Gleisdreieck An der Irler Höhe, und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 161-I, Landschaftsberg im Gleisdreieck, sowie die dazugehörige 83. Änderung des Flächennutzungsplanes im südlichen Bereich des Gleisdreiecks mit höherer Priorität durchgeführt als die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 161-II, südlich Ostheim, und die dazugehörige 84. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich südlich Ostheim.

 

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

  1. Für das Gebiet südlich der Straße an der Irler Höhe, westlich und südlich der Straße Ostheim und südlich der Vilshofener Straße ist das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Ver- und Entsorgungsplan, Landschaftsplan) gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 02.05.2023, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

  1. Die im Bericht dargestellten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie der in den Anlagen aufgeführte Plan zum Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes vom 02.05.2023, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, wird beschlossen.

 

  1. Die Öffentlichkeit ist über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu unterrichten. Die Planungsunterlagen sind vier Wochen bereit zu halten; innerhalb dieses Zeitraumes ist eine Informationsveranstaltung durchzuführen. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 


 

Anlagen:

84. FNP Änderung

84. FNP Klimavorbehalt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 84. FNP Planzeichnung (216 KB)    
Anlage 2 2 84. FNP Klimavorbehalt (1995 KB)