Sachverhalt:
1. Ausgangssituation
Im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung der Versammlungsstätte durch das Bauordnungsamt wurden bei der Mehrzweckhalle der Clermont-Ferrand-Mittelschule verschiedene Mängel festgestellt. Unter anderem weist die Dachkonstruktion nicht die geforderte Feuerwiderstandsdauer auf, die Rauchabschnittsbildung im Flur des Untergeschosses wurde nicht ausgeführt und einige Türen erfüllen nicht die damaligen Auflagen der Baugenehmigung. Um eine Einschränkung der Nutzung oder eine Nutzungsuntersagung zu vermeiden, wurde im Einvernehmen mit der Feuerwehr und dem Bauordnungsamt ein neues Brandschutzkonzept mit Handlungsempfehlungen erstellt. Das Brandschutzkonzept wurde zwischenzeitlich genehmigt, die enthaltenen Maßnahmen sollen nun zeitnah umgesetzt werden.
2. Art und Umfang der Maßnahme
Zur Herstellung des genehmigten Zustandes bzw. zur Kompensation von Defiziten sind folgende Maßnahmen notwendig: - Herstellen von Schlupftüren im Trennvorhang - Schaffung von weiteren Wärmeabzugsflächen im Lichtband unter dem Dach durch Austausch der Verglasung gegen Polycarbonatscheiben - Einbau von Kanalrauchmeldern in der Lüftungsanlage mit Einbindung in die bestehende Brandmeldeanlage - Installation von natürlichen Rauch – u. Wärmeabzugsgeräten im Dachbereich als Lichtkuppeln mit zugehöriger technischer Ausrüstung - Neuverkabelung der Komponenten - Austausch einzelner Türen im Untergeschoss der Halle
3. Kosten
Für die Gesamtmaßnahme ergeben sich Kosten von rund 150.000 Euro.
Aufteilung auf Kostengruppen: KG 300 Baukonstruktion 84.500,00 € KG 400 Technische Anlagen 13.000,00 € KG 700 Baunebenkosten (Honorare, Untersuchungen) 28.500,00 € Summe netto: 126.000,00 € Mehrwertsteuer 19 % 24.000,00 € berechnete Gesamtkosten: 150.000,00 €
4. Finanzierung
Haushaltsmittel sind im Verwaltungshaushalt auf der HHSt. 0.2130.5090 veranschlagt.
5. Zeitlicher Ablauf
Die Arbeiten sollen im laufenden Betrieb und voraussichtlich ab dem 3. Quartal 2023 umgesetzt werden.
Anlagen
Klimavorbehalt
Die Ausschüsse beschließen:
Die Beseitigung der brandschutztechnischen Mängel gemäß dem vorliegenden Brandschutzkonzept zur genehmigungskonformen Benutzung der Mehrzweckhalle als Versammlungsstätte ist entsprechend dem Bericht der Verwaltung und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen.
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