Vorlage - VO/23/20008/20  

 
 
Betreff: Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2023 Entscheidungskompetenz Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
27.04.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

1.)   Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 02.03.2023 bis zum 05.04.2023 vier entscheidungsreife Anträge im Vermögenshaushalt auf über- bzw. außerplanmäßige Mittel eingegangen, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von über 50.000 € bis 500.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen fällt (Anlagen 1 - 4).

 

Es entfallen auf den

Vermögenshaushalt insgesamt:              393.000,00 €

und

Vermögenshaushalt Verpflichtungsermächtigungen gesamt:              280.000,00 €.

 

 

2.)   Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 02.03.2023 bis zum 05.04.2023 Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von über 25.000 € bis zu 50.000 € genehmigt worden, die hiermit aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 5).

 

Es entfallen auf den

Verwaltungshaushalt insgesamt:              25.250,00 €

sowie

Vermögenshaushalt insgesamt:              49.950,00 €

 


Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen entscheidet,

 

r die in den Anlagen 1 bis 4 beschriebenen Einzelzwecke über- bzw. außerplanmäßige Mittel im

 

Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt              393.000,00 €

 

und im

 

Vermögenshaushalt Verpflichtungsermächtigungen

   i .H. v. insgesamt              280.000,00 €

 

zu genehmigen.

 

Die Deckung erfolgt einerseits sowohl durch Mehreinnahmen als auch durch Minderausgaben sowie andererseits durch Minder-Verpflichtungsermächtigungen.

 

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von den in Anlage 5 beschriebenen Mittelbereitstellungen i. H. v. insgesamt 75.200,00 €.

 


Anlagen: 5

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MB_1_1313_9421_AfVFB_04-2023_Anlage-1 (140 KB)    
Anlage 2 2 MB_1_21100_9500_AfVFB_04-2023_Anlage-2 (297 KB)    
Anlage 3 3 MB_1_2355_95003_AfVFB_04-2023_Anlage-3 (298 KB)    
Anlage 4 4 MB_1_4605_9359_AfVFB_04-2023_Anlage-4 (296 KB)    
Anlage 5 5 Bekanntgabe_Mittelbereitstellungen-2023_AfVFB_27-04-2023_Anlage-5 (66 KB)