Sachverhalt:
Im Bebauungsplangebiet Burgweinting-Ost (BPlan 252) werden weitere Gewerbegebietsflächen erschlossen. Die Erschließung der größeren GE- und GI-Flächen östlich der Marie-Curie-Straße bis zur Einmündung in die Leibnizstraße erfolgt in Bauabschnitten. In einem ersten in 2020 fertiggestellten Bauabschnitt wurde die Caroline-Herschel-Straße inklusive Kanal auf einer Länge von ca. 400 m von der Marie-Curie-Straße aus in Richtung Osten gebaut.
Mit vorliegendem Beschluss wird auch der Beschluss VO/21/17757/65 vom 22.04.2021 aufgehoben. In diesem war vorgesehen, vor dem Weiterbau der Straße in einem zusätzlichen (nun nicht mehr erforderlichen) Bauabschnitt zunächst einen Mischwasser-Sammelkanal nach Norden bis zum vorhandenen Anschlusspunkt des Mischwassersammelkanals auf dem Gelände der Fa. Osram (Parkplatz) zu erstellen. (ursprünglicher Lageplan ist als Anlage beigefügt)
Diese Planung wurde jedoch aus folgenden Gründen geändert: - Wunsch der Fa. Osram, die derzeitige Parkplatzfläche als potenzielle Erweiterungsfläche möglichst von einer Kanaltrasse freizuhalten - verstärkte Umsetzung des im Bebauungsplan (§14) und wasserrechtlich vorgegebenen Prinzips der dezentralen Niederschlagswasserentsorgung, im Sinne des „Schwammstadt“-Prinzips auch als Anpassungsmaßnahme an den Klimawandel - Reduzierung der Bau- und Unterhaltskosten durch kleinere Kanalquerschnitte und Wegfall eines Unterhaltsweges im Grünstreifen in Nord-Süd-Richtung, der damit auch naturnäher gestaltet werden kann. Ein Eingriff in das vorhandene Biotop des Augrabens und die Herstellung eines neuen Durchlasses an dieser Stelle ist dann derzeit ebenfalls nicht erforderlich.
Bei der neuen Variante, in der die Kanaltrasse ausschließlich in der Caroline-Herschel-Straße in West-Ost- Richtung verläuft und dann im Osten an den dortigen Hauptsammler anschließt, ergibt sich als Zwangspunkt die Unterquerung des neu zu erstellenden Durchlasses für den Moosgraben, was eine Reduzierung des größten Kanalquerschnittes von ursprünglich DN 1400 auf nun DN 600 bedingt.
Diese Reduzierung ist möglich, wenn die Einleitung von Niederschlagswasser in den Kanal vermindert wird, bzw. das Niederschlagswasser durch Versickerung oder Ableitung in das Grabensystem möglichst dezentral entsorgt wird. Der Abwasserkanal soll deshalb grundsätzlich als Schmutzwasserkanal definiert werden. Dadurch wird die Belastung des Kanalnetzes und der Kläranlage mit Niederschlagswasser, und damit auch die Abschlagsmenge von verdünntem Mischwasser in die Donau über die Entlastungsbauwerke (Regenüberläufe) bei Starkregen reduziert, was zum Gewässerschutz und zur Verbesserung der Überflutungssicherheit des nachfolgenden Kanalnetzes beiträgt. Eine Versickerung von Niederschlagswasser ist zudem für die Grundwasserneubildung förderlich und eine Verdunstung trägt zur Verbesserung des Kleinklimas bei.
Das Versickern von Niederschlagswasser ist aufgrund der vorliegenden Randbedingungen grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist der Abtrag der undurchlässigen Deckschichten im Bereich von geplanten Sickeranlagen, eine Auffüllung mit unbelastetem Material, entsprechende Vorreinigung nach wasserrechtlichen Vorgaben, sowie ein ausreichender Grundwasserflurabstand der Sickeranlage. Dieser Abstand (mind. 1 m) wird durch die ohnehin erforderlichen Auffüllungen aufgrund der vorgegebenen Straßenhöhe erreicht.
Für die Entwässerung der Straße ist eine breitflächige Versickerung in den geplanten Grünstreifen vorgesehen. Dabei fließt das Niederschlagswasser über bereichsweise abgesenkte oder auf Lücke gesetzte Bordsteine ab. Die Überflutungssicherheit bei Starkregen ist durch entsprechende Gefälleplanung zum vorhandenen Grabensystem gewährleistet.
Für die Versickerung auf den künftigen Privatgrundstücken sind individuelle wasserrechtliche Anträge beim Umweltamt zu stellen.
Der geplante Abwasserkanal weist ausreichend Leistungsreserven für die Aufnahme von Schmutzwasser jeglicher Art von Gewerbe auf. Darüber hinaus können im Einzelfall – bei entsprechender Drosselung – auch Niederschlagswasserkontingente aufgenommen werden, falls eine vollständige dezentrale Niederschlagswasserentsorgung in begründeten Fällen nicht möglich ist.
Die Maßnahme wird als gemeinsame Maßnahme „Kanal- und Straßenbau“ durchgeführt. Der Straßenbau beinhaltet die beiden Straßenabschnitte „Planstraße 2“ und „Planstraße 3“ und wird zunächst als Teilausbau ausgeführt. Mit dem Teilausbau wird die Straßenfläche sowie die Seitenräume hergestellt. Im Endausbau werden zu einem späteren Zeitpunkt das Straßenbegleitgrün incl. der Bäume sowie der Gehweg hergestellt.
Bauzeit
Der Kanalbau u. Straßenbau im Teilausbau soll im Zeitraum von Herbst 2023 bis Herbst 2024 erfolgen. Der Baubeginn muss im Herbst erfolgen, damit dieser nicht in die Brutzeit von Bodenbrütern fällt. Der Straßen-Endausbau erfolgt in Abhängigkeit der Bebauung zu einem späteren Zeitpunkt.
Aufgrund der Grundwasserverhältnisse erfolgt die Sicherung des Kanalgrabens voraussichtlich mittels wasserdichtem Spundwandverbau. Das aus dem Kanalgraben zu entnehmende Bauwasser (Grund-/Oberflächen-/Drängewasser) soll in den Augraben eingeleitet werden. Für die Bauwasserhaltung wird ein entsprechender wasserrechtlicher Antrag beim Umweltamt gestellt.
Umfang:
Kanalbau: ca. 186 m Steinzeugrohr DN 400 ca. 118 m Steinzeugrohr DN 500 ca. 199 m Steinzeugrohr DN 600 ca. 23 m Gussrohr DN 600 ca. 12 Stck Einsteigschächte ca. 8 Stck Kontrollschächte mit DN 200 PP Anschlusskanälen ca. 100 m provisorische Bachumleitung
Grabenverrohrung (Moosbach): ca. 25 m Stahlbeton-Maulprofil 3200 x 2000 Stb
Straßenbau: ca. 1.800 m³ Oberbodenabtrag ca. 2.000 m³ Erdabtrag ca. 28.000 m³ Dammschüttung ca. 8.500 m³ Bodenverbesserung ca. 4.000 m³ Frostschutzmaterial ca. 7.300 m² Asphalt ca. 1.700 m Granitsteineinfassungen ca. 1.550 m³ Oberboden andecken
Kosten:
Gemäß Kostenberechnung wurden folgende Kosten ermittelt:
1. Abwasserkanal: Sammel- u. Anschlusskanäle incl. Schächte, 3.478.000 € Anheben von Schachtabdeckungen
2.1. Straßenbaukosten Teilausbau Straßenbau (Teilausbau) incl. Grabenverrohrung 2.375.000 € incl. Anheben von Schachtabdeckungen des Bestandskanals
Gesamtkosten Kanal u. Teilausbau Straße 5.853.000 €
2.2. Straßenbaukosten Endausbau Straßenbau (Endausbau) incl. Gehwegen und Straßenbegleitgrün: 1.845.000 €
Gesamtkosten incl. Endausbau 7.698.000 €
Haushaltsmittel:
Die Haushaltsmittel für den Abwasserkanal sind im Investitionsprogramm 2022 – 2026 im UA 6157/00 auf der Haushaltsstelle 1.6157.9501 berücksichtigt.
Die Haushaltsmittel für die Grabenverrohrung und den Straßenbau (Teilausbau) sind im Investitionsprogramm 2022-2026 im UA 6157/00 auf der Haushaltsstelle 1.6157.9500 berücksichtigt.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die Erschließung im Bebauungsplangebiet Burgweinting-Ost (BPlan 252) ist nach Maßgabe des Sachverhalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel durch Herstellung des Abwasserkanals und der Straße bis zum Zusammenschluss mit der Leibnizstraße durchzuführen.
Anlagen: 1. Übersichtslageplan Kanal – überholt 2. Übersichtslageplan Kanal – neu 3. Lageplan Planstraße 2 4. Lageplan Straße Planstraße 3 5. Querschnitt Planstraße 2 6. Querschnitt Planstraße 3 7. Durchlass Moosgraben 8. Klimavorbehalt Stufe 3 |
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