Sachverhalt: Die Mischwasserkanäle „Am Sallerner Berg und Rhönstraße“ mit dem Baujahr 1982 wurden gemäß wasserrechtlicher Vorgaben im Zuge des Kanalunterhalts inspiziert, auf Dichtheit geprüft und hinsichtlich des baulichen Zustandes bewertet.
Die Kanäle befinden sich im Kanalsanierungsgebiet „Kernbereich Sallerner Berg“. In den rund 40 Jahre alten Sammelkanälen sowie in den Grundstücks- und Straßenentwässerungsanschlüssen wurden z.T. bauliche Schäden, z.B. in Form von Rissen, Muffenversätzen und Wurzeleinwüchsen festgestellt. Die geforderte Dichtheit ist nicht vollständig gegeben. Eine Sanierung ist erforderlich, um die Dichtheit dauerhaft zu gewährleisten.
Die schadhaften Kanäle und Leitungen können überwiegend in unterirdischer Bauweise mittels Schlauchlining-Verfahren saniert werden. Eine Hausanschlussleitung und eine Straßenentwässerungsleitung werden in offener Bauweise erneuert.
Ausführungszeit: Die Maßnahme soll im Jahr 2023 durchgeführt werden.
Umfang: Die Maßnahme umfasst voraussichtlich folgenden Umfang: - 90 m Sanierung der Mischwasserkanäle DN 300 mittels Liner - 78 m Sanierung der Mischwasserkanäle DN 400 mittels Liner - 1 Stk. Erneuerungen von Hausanschlussleitungen - 1 Stk. Erneuerungen von Sinkkastenleitungen - 2 Stk. Sanierung von Hausanschlussleitungen
Kosten: Mischwasserkanal- Anteil Kanalsanierungsgebiet „Sallerner Berg – Kernbereich“: Kosten für die Sanierung des Mischwasserkanals und der Hausanschlusskanäle 203.000,- €
Straßenentwässerungs-Anteil: Kosten für die Sanierung der Straßenentwässerungsleitungen 13.000,- € ___________________________________________________________________ Gesamtmaßnahme: 216.000,- €
Haushaltmittel: Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Mischwasserkanäle sind im gültigen Investitionsprogramm 2022 – 2026 im UA 7009/23 auf der Haushaltsstelle 1.7009.95023, die Mittel für die Straßenentwässerung im UA 6350/00 auf der Haushaltstelle 1.6350.9580 berücksichtigt.
Der Ausschuss beschließt: Die Mischwasserkanäle „Am Sallerner Berg und Rhönstraße“ sind nach Maßgabe des Sachverhalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel einschließlich der Anschlusskanäle und Straßenentwässerungsleitungen zu sanieren.
Anlagen: Übersichtslageplan unmaßstäblich Klimavorbehalt Stufe 3
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||