Vorlage - VO/23/20078/64  

 
 
Betreff: Neubau und Erweiterung der Hauptfeuerwache
Beschluss über die technische Ausführung - Gebäudefunkanlage
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Hochbau   
Beratungsfolge:
Bau- und Vergabeausschuss Entscheidung
25.04.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

1. Sachverhalt:

Mit dem Maßnahmenbeschluss vom 24.07.2014 hat der Ausschuss für Verwaltung und Finanzen sowie anschließend der Stadtrat der Stadt Regensburg den Neubau der Hauptfeuerwache beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Planungen für den Neubau voranzutreiben. Anschließend wurde der Technischen Beschluss vom 28.04.2016 durch den Bau und Vergabeausschuss erteilt und die Verwaltung für die Planung und die Ausführung für den Neubau und die Erweiterung der Hauptfeuerwache beauftragt. Um die Einsatzfähigkeit der Hauptfeuerwache in Regensburg zu gewährleisten bzw. die Rahmenbedingungen für den Betrieb einer Hauptfeuerwache anzupassen, sind bauliche Anpassungen bzw. Ergänzungen notwendig, die durch den Ausschuss beschlossen und beauftragt werden müssen.

 

Um die Einsatzfähigkeit der Hauptfeuerwache in Regensburg zu gewährleisten bzw. die Rahmenbedingungen für den Betrieb einer Hauptfeuerwache anzupassen, sind folgende, funktechnische Arbeiten durchzuführen:

 

Ursprünglich sollte im Gebäude der Hauptfeuerwache für Übungszwecke eine Gebäudefunkanlage realisiert werden. Die benötigten Leitungen und Dosen sollten in der Baumaßnahme vorab vorgesehen werden. Im Anschluss war vorgesehen, dass die Gebäudefunkanlage durch die Berufsfeuerwehr selbst aufgebaut werden soll. Im Laufe der Baumaßnahme hat sich aber herausgestellt, dass die Technik komplexer und die Vorschriften sowie die technischen Vorgaben umfangreicher geworden sind. Die getrennte Ausführung des Leitungsnetzes und der Gebäudefunkanlage ist daher nicht mehr sinnvoll und ist aus wirtschaftlichen Gründen zusammen auszuführen.

 

2. Zeitlicher Ablauf

Mit dem Technischen Beschluss ist geplant die Gebäudefunkanlage im Jahr 2024 fertigzustellen.

Geplant ist, die Gebäudefunkanlage im Frühjahr bis Mitte 2023 zu planen und auszuschreiben, um spätestens im Herbst 2023 mit den Arbeiten beginnen zu können. Die Fertigstellung ist für Mitte 2024 geplant.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Im Investitionsprogramm 2022 - 2026 ist die Maßnahme im UA 1313/01 unter der HhSt. 1.1313.9421 mit insgesamt 48,27 Mio. Euro (ohne Außenanlagen, Umzugs- und Auslagerungskosten) aufgeführt, die auch bis 2025 eingeplant sind.

Die Kosten in Höhe von 0,25 Mio. Euro für die Errichtung der Gebäudefunkanlage sind im Investitionsprogramm 2022 - 2026 nicht eingeplant. Sie werden zur Fortschreibung des Investitionsprogramms 2023 - 2027 angemeldet.

Diese Mehrkosten müssen im Rahmen der Aufstellung des Investitionsprogramms 2023 - 2027 im Rahmen des Investitionsgesamtvolumens der gültigen Finanz- und Investitionsplanung kompensiert werden. Aufgrund der Ausführungen und Auflagen der Regierung der Oberpfalz in den Genehmigungen zum Haushaltsplan 2023 ist jedoch das Gesamtvolumen des Investitionsprogramms insgesamt zu reduzieren, um zukünftig eine haushaltsrechtliche Genehmigung zu erhalten.

 

Im Einzelnen wurden folgende Kosten gemäß Kostenberechnung vom 10.11.2022 für die zusätzlichen Maßnahmen ermittelt:

 

KG Nr.     Kostengruppe                                        Gesamtkosten

400 Bauwerk -Technische Anlagen 235.000,00 €

700 Baunebenkosten 15.000,00 €

 

100 - 700 Gesamtkosten 250.000,00 €

 

Zusätzliche Angaben zur Information:

 

Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen    24.07.2014

Stadtratsplenum (Maßnahmenbeschluss)      24.07.2014

Stadtratsplenum (Technischer Beschluss)       28.04.2016

 


Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt die Ergänzung der Planung und der Ausführung für den Neubau und die Erweiterung der Hauptfeuerwache um die Gebäudefunkanlage entsprechend der Berichtsvorlage und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, mit einer Gesamt Investitionssumme von 250.000,- Euro.


Anlagen:

 

Klimavorbehalt Stufe 3

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Klimavorbehalt - Stufe 3 (216 KB)