Vorlage - VO/23/20092/20  

 
 
Betreff: Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2023 Entscheidungskompetenz Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
10.05.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

1.)   Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen ist in der Zeit vom 06.04.2023 bis zum 19.04.2023 ein entscheidungsreifer Antrag im Vermögenshaushalt auf über- bzw. außerplanmäßige Mittel eingegangen, dessen Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von über 50.000 € bis 500.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen fällt (Anlage 1).

 

Es entfallen auf den

 

Vermögenshaushalt Verpflichtungsermächtigungen gesamt:              100.000,00 €.

 

 

2.)   Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 06.04.2023 bis zum 19.04.2023 Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von über 25.000 € bis zu 50.000 € genehmigt worden, die hiermit aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 2).

 

Es entfallen auf den

Verwaltungshaushalt insgesamt:              25.195,29 €

sowie

Vermögenshaushalt insgesamt:              78.000,00 €

 


 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen entscheidet,

 

für den in der Anlage 1 beschriebenen Einzelzweck über- bzw. außerplanmäßige Mittel im

 

Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen –

   i .H. v. insgesamt              100.000,00 €

 

zu genehmigen.

 

Die Deckung erfolgt durch Minder-Verpflichtungsermächtigungen.

 

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von den in Anlage 2 beschriebenen Mittelbereitstellungen i. H. v. insgesamt 103.195,29 €.

 

 

 


Anlagen: 2

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MB_1_4641_9426_AfVFB-10-05-2023_Anlage-1 (297 KB)    
Anlage 2 2 Bekanntgabe_Mittelbereitstellungen-2023_AfVFB_10-05-2023_Anlage-2 (196 KB)