Sachverhalt:
1.) Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen ist in der Zeit vom 06.04.2023 bis zum 19.04.2023 ein entscheidungsreifer Antrag im Vermögenshaushalt auf über- bzw. außerplanmäßige Mittel eingegangen, dessen Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von über 50.000 € bis 500.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen fällt (Anlage 1).
Es entfallen auf den
Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – gesamt: 100.000,00 €.
2.) Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 06.04.2023 bis zum 19.04.2023 Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von über 25.000 € bis zu 50.000 € genehmigt worden, die hiermit aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 2).
Es entfallen auf den Verwaltungshaushalt insgesamt: 25.195,29 € sowie Vermögenshaushalt insgesamt: 78.000,00 €
für den in der Anlage 1 beschriebenen Einzelzweck über- bzw. außerplanmäßige Mittel im
Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – i .H. v. insgesamt 100.000,00 €
zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Minder-Verpflichtungsermächtigungen.
Anlagen: 2
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