Vorlage - VO/23/20110/11  

 
 
Betreff: Änderung der Richtlinien für den Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten und für Einsätze im Bundesfreiwilligendienst sowie für die Ableistung eines freiwilligen sozialen ökologischen und kulturellen Jahres oder eines Freiwilligendienstes anderer Art bei der Stadt Regensburg (Praktikantenrichtlinien)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Personal- und Verwaltungsreferent Dr. Veit
Federführend:Personalamt   
Beratungsfolge:
Personalausschuss Vorberatung
14.06.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personalausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.06.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

I. Bericht:

 

Allgemein:

Bei der Stadt Regensburg besteht die Möglichkeit, studienbezogene Praktika, Schnupperpraktika sowie Freiwilligendienste (Bundesfreiwilligendienst sowie ein freiwilliges soziales, kulturelles oder ökologisches Jahr) zu absolvieren. Zudem bietet die Stadt Regensburg jedes Jahr im Rahmen der Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher Praktikumsstellen für das sogenannte Sozialpädagogische Einführungsseminar und das nachfolgende Berufspraktikum an. Weiter bestehen vielfältige Einsatzmöglichkeiten für Praktika von Studentinnen und Studenten.

 

Der Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten kann in unterschiedlicher Form und auf Grundlage unterschiedlicher Rechtsvorschriften erfolgen. Für bestimmte Praktikumsverhältnisse gibt es einen Tarifvertrag (Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes – TVPöD). Die Vorschriften dieses Tarifvertrages finden bei der Stadt Regensburg insbesondere auf die Praktikantinnen und Praktikanten Anwendung, die vor der staatlichen Anerkennung als Erzieher/-in oder Kinderpfleger/-in eine praktische Tätigkeit nachzuweisen haben.

 

Für einen Teil der Praktikantinnen und Praktikanten, die nicht unter den TVPöD fallen, gelten die Richtlinien der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Diese Vorschriften unterscheiden zwischen Praktikumsverhältnissen, die unter das Berufsbildungsgesetz (BBiG) fallen und solchen, auf die das BBiG nicht anwendbar ist.

 

Gesetzliche Grundlage für den Bundesfreiwilligendienst ist unter anderem das Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) und für das Freiwillige Soziale Jahr das Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG).

 

Für Praktika und Freiwilligendienste hat sich die Stadt Regensburg, in Ergänzung vorgenannter Vorschriften, durch Stadtratsbeschluss vom 17.12.2009, zuletzt geändert mit Beschluss vom 24.06.2021, Regeln gegeben und diese in den sogenannten „Praktikantenrichtlinien“ festgelegt.

 

Mit diesen Richtlinien werden zwei Ziele verfolgt: Zum einen sollen in einer Vorschrift alle bei der Stadt Regensburg vorhandenen Praktikumsverhältnisse und Freiwilligendienste und die hierfür einschlägigen Regelungen dargestellt werden. Zum anderen kann die Stadt Regensburg teilweise eigenständige Regelungen, z. B. bezüglich der Höhe der Vergütung und des Umfangs des Urlaubsanspruches, treffen.

 

 

Anlass für die vorgeschlagene Änderung:

 

Erhöhung des Entgelts für Vorpraktikantinnen und Vorpraktikanten im Sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ)

 

Die Praktikumsvergütung soll von 450,00 Euro auf 500,00 Euro monatlich in Vollzeit angehoben werden.

Die letzte Erhöhung des Praktikumsentgelts fand zum 01.05.2018 von 325,00 Euro auf 450,00 Euro (1. Sozialpädagogisches Jahr) und 500,00 EUR (2. Sozialpädagogisches Jahr) statt.

Im Rahmen der Modernisierung der Erzieherausbildung wurde ab dem Ausbildungsjahr 2021/2022 in Bayern, das zwei Jahre umfassende Sozialpädagogische Jahr (SPS 1 und SPS 2) auf ein einjähriges Sozialpädagogisches Einführungsjahr (SEJ) zusammengefasst. Seit Einführung des SEJ wird hierfür von der Stadt Regensburg ein Praktikantenentgelt in Höhe von 450,00 EUR bezahlt. Das entspricht der bisherigen Vergütung für das SPS 1.

Im November 2021 hat die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Fachakademien für Sozialpädagogik in Ihrer Vollversammlung den Einstellungsträgern für die Vergütung im SEJ eine Mindestvergütung von 500,00 EUR empfohlen. In den Ausführungen ist u. a. genannt, dass die Tätigkeit im SEJ angemessen vergütet werden muss, da sonst die Gefahr besteht, dass die Ausbildung entgegen des angestrebten Zieles an Attraktivität für junge Menschen verliert. Eine Verbesserung der beruflichen Rahmenbedingungen soll dazu beitragen, dass es auch in Zukunft gelingen wird, junge Frauen und Männer als Erzieherinnen und Erzieher zu gewinnen.

Für die Stadt Regensburg gilt es, als Träger konkurrenzfähig zu bleiben und im Hinblick auf die Personalgewinnung im Bereich der Erzieherinnen und Erzieher bereits in der Ausbildung positiv zu wirken.

Praktikantinnen und Praktikanten im SEJ sind oftmals zukünftige Bewerberinnen und Bewerber bei Stellenausschreibungen im Erzieherbereich. Bereits in der Ausbildung kann sich die Stadt Regensburg als attraktive Arbeitgeberin positionieren. Praktikantinnen und Praktikanten haben die Möglichkeit, die vielfältigen Einsatzbereiche und Einrichtungen kennenzulernen und so einen entscheidenden Bezug zur Stadt Regensburg aufzubauen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei einer Erhöhung des Praktikumsentgelts ergeben sich bei Belegung aller 20 Plätze jährliche Mehrkosten von insgesamt rund 7.250,00 Euro (inkl. Sozialversicherungsbeiträge).

Im Durchschnitt der letzten 3 Ausbildungsjahre waren nur 12 von 20 Plätzen belegt, so dass mit wesentlich geringeren Mehrkosten zu rechnen ist.

 

 

Beteiligung der Personalvertretung:

 

Ein Zustimmungserfordernis der Personalvertretung resultiert weder aus Art. 75 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 noch aus Art. 75 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 BayPVG. Die Lohngestaltung ist von der Änderung der Richtlinie nicht betroffen

 

Art. 76 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BayPVG ist zu bejahen und es wurde um die Mitwirkung der Personalvertretung gebeten.

 

Zuständigkeit:

 

Da durch den Beschluss die Praktikantenrichtlinie in der Fassung vom 01.07.2021, zuletzt geändert durch Stadtratsbeschluss vom 24.06.2021, neugefasst wird, liegt die Zuständigkeit nach der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg beim Stadtrat.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

Die Richtlinien für den Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten und für Einsätze im Bundesfreiwilligendienst sowie für die Ableistung eines freiwilligen sozialen, ökologischen und kulturellen Jahres oder eines Freiwilligendienstes anderer Art bei der Stadt Regensburg (Praktikantenrichtlinien) in der Fassung vom 01.07.2021 werden wie folgt geändert:

 

1.)    Das in Nr. 2.1 aufgeführte Praktikumsentgelt für Vorpraktikantinnen und Vorpraktikanten im Sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ) wird auf 500 € brutto monatlich erhöht.

2.)    Die Änderung tritt ab dem 01.09.2023 in Kraft und gilt damit ab Beginn des Kindergarten- und Hortjahres 2023/2024.

3.)    Die Praktikantenrichtlinien sind unter Berücksichtigung der vorstehenden Änderungen neu bekannt zu machen.