Sachverhalt:
Nachstehend wird die Jahresrechnung 2022 der Waisenhausstiftung Stadtamhof mit nichtrechtsfähiger Stiftung Nagel wiedergegeben sowie der in der Anlage nach Art. 20 Abs. 3 Satz 1 BayStG i. V. m. Art. 102 GO und § 77 KommHV – Kameralistik – zu erstellende Rechenschaftsbericht zur Haushaltsrechnung vorgelegt (Rechenschaftsbericht, s. Anlage 1).
Die Jahresrechnung besteht aus der Haushaltsrechnung und dem kassenmäßigen Abschluss (s. Anlage 2).
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2022 und der als Anlage beiliegende Rechenschaftsbericht für das gleiche Haushaltsjahr der Waisenhausstiftung Stadtamhof mit nichtrechts-fähiger Stiftung Nagel werden zur Kenntnis genommen.
Anlagen:
Anlage 1 Rechenschaftsbericht der Waisenhausstiftung Stadtamhof mit nichtrechtsfähiger Stiftung Nagel für das Haushaltsjahr 2022
Anlage 2 Jahresrechnung der Waisenhausstiftung Stadtamhof mit nichtrechtsfähiger Stiftung Nagel für das Haushaltsjahr 2022
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