Vorlage - VO/23/20125/57  

 
 
Betreff: Richtlinien der Brigitta und Oskar Braumandl Stiftung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für allgemeine Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
21.06.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.06.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Die Brigitta und Oskar Braumandl Stiftung fördert die Jugendhilfe, die Berufsbildung sowie die Studentenhilfe in Regensburg.

 

Die Stiftungssatzung beinhaltet sehr verschiedene sowie vorrangige und nachrangige Stiftungszwecke. Das Amt für allgemeine Stiftungsverwaltung möchte durch den Erlass von Richtlinien Grundlagen für eine transparente und geregelte Vergabe der Stiftungsmittel schaffen.

 

So wurden im Abgleich mit der Satzung Fördergrundsätze definiert und die einzelnen Stiftungszwecke nach Art, Umfang und Vergabe behandelt. Maßgeblich bei der Erstellung der Richtlinien war das Ziel den Stiftungszweck effizient und mit den vorhandenen Ressourcen dauerhaft erfüllen zu können.

 

Dazu wurden Gespräche mit den Hochschulen geführt und Recherchen zu Stipendien oder Preisvergaben für Studierende in anderen Städten eingeholt. 

 

Die Unterstützung von Schüler/innen und Auszubildenden in Form von Geld- oder Sachleistungen gehört für das Amt für allgemeine Stiftungsverwaltung zum Tagesgeschäft. Hier helfen die langjährigen Erfahrungen bei der Vergabe der Stiftungsmittel der Waisenhausstiftung Stadtamhof. In wesentlichen Teilen konnten hier Richtlinien der Waisenhausstiftung Stadtamhof adaptiert werden.

 

Der Erwerb und die nachfolgende Vergabe von Studentenappartements spielt für die Stiftung zunächst eine untergeordnete Rolle. Die nächsten Förderjahre werden zeigen, in welchem Umfang Stipendien und Preise vergeben werden können und wie viele Schüler/innen und Auszubildende unterstützt werden können. Daran wird sich die Höhe der möglichen Ansparung einer zweckgebundenen Rücklage orientieren.

 

Die Richtlinien wurden im Vorfeld mit dem Stifterehepaar besprochen und sollen zum 01.07.2023 in Kraft treten.

 

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Richtlinien der Brigitta und Oskar Braumandl Stiftung werden in der vorgelegten Fassung beschlossen.

 


Anlagen:

 

Richtlinien für die Vergabe und Verwendung von Mitteln der

Brigitta und Oskar Braumandl Stiftung (Förderrichtlinien)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20230427_Richtlinien_BOB_Endfassung_Freigabe_D1 (91 KB)