Sachverhalt:
Musikunterricht an Grundschulen Die Sing- und Musikschule ist bereits seit dem Jahr 1910 fester Bestandteil des außerschulischen Unterrichts an Regensburger Grundschulen. Der Unterricht der „Singschule“ beschränkte sich dabei ausschließlich auf Angebote der „Musikalischen Grundfächer“ insbesondere der Sing- und Blockflötenklassen.
Ganztagsschulen In den Ganztagsschulen ist die Sing- und Musikschule lt. Stadtratsbeschluss vom 17.05.2018 (VO/18/14106/46) mit ihrem Musikunterricht in den Fächern Singklassen, Instrumentalklassen (Flöte und Schlagzeug) sowie Chorklassen vor Ort. Nutznießer dieses gebührenfreien Angebots sind Teilnehmer aus den offenen und gebundenen Ganztagsschulen sowie der weiteren Ganztagseinrichtungen: Horte und der langen Mittagsbetreuung.
Grundschulen Mit Beschluss vom 11.04.2019 (VO/18/15040/46) eröffnete der Stadtrat allen Schüler/innen der Regensburger Grundschulen die Möglichkeit am gebührenfreien Grundausbildungsunterricht in den Fächern Singklasse, Instrumental- oder Chorklasse teilzunehmen. Diese Entscheidung ist mit Beschlüssen des Stadtrates vom 23.07.2020 (VO/20/16753/46), 28.07.2021 (VO/21/18090/46) sowie 28.07.2022 (VO/22/19086/46) bestätigt worden.
Im Schuljahr 2022/23 leistete die Sing- und Musikschule im Bereich der musikalischen Grundausbildung an Regensburger Grundschulen mit Sing-, Flöten-, Trommel- und Chorklassen einen wichtigen Beitrag zur musikalischen Ausbildung der Grundschulkinder. Dabei ist die Sing- und Musikschule an 16 Grundschulen vertreten, hinzu kommen Chorklassen im Haus der Musik. Derzeit werden insgesamt 1.843 Schüler/innen in Sing- und Instrumental-, sowie Chorklassen in 151,44 Jahreswochenstunden unterrichtet.
Übersicht Grundschulbereich (Regelschule und Ganztagsschule)[1]
a.) Anzahl der Unterrichtseinheiten
Die Anzahl der Unterrichtseinheiten im Schuljahr 2022/23 ist mit 151,44 Jahreswochenstunden (JWStd.) im Vergleich zum Vorjahr (153 JWStd.) bei steigender Schülerzahl mit einem erneuten Minus von 2,1 % (letztes Jahr minus 3,8 %) leicht rückläufig. Trotzdem kann man auch weiterhin von einem relativ konstanten Bedarf ausgehen.
Kennzahlen Unterrichtsdichte: 2021 Anzahl der Kinder/Unterrichtseinheit 11,47 2022 Anzahl der Kinder/Unterrichtseinheit 12,16
b.) Anzahl der Anmeldungen[2]
Bei der Anzahl der Anmeldungen hat es insgesamt einen Anstieg von rund 30 % bei den Regelschulen gegeben und einen Rückgang von rund 21 % bei den Ganztagsschulen. Die Gesamtzahl der Schüler im besonders geförderten Bereich stieg von 1.591 auf 1843. Das ist ein Plus von 15,8 %.
Gebührenausfälle Regelschule
Ermittlung des fiktiven Gebührenausfalls an den Regelschulen durch den kostenfreien Unterricht: der Betrag von 176.952 € beruht auf der Annahme, dass alle aktuell teilnehmenden Kinder auch die vollen Gebühren entrichten. Tatsächlich ist aber zu berücksichtigen, dass
Besondere Aufgabenstellung Die Fortschreibung des gebührenfreien Angebots wird seit 2018 jährlich überprüft und dem Stadtrat als Bericht vorgelegt. Für die Entscheidungsfindung zum Schuljahr 2023/24 wurde die Verwaltung beauftragt, das Angebot zu evaluieren, insbesondere im Hinblick auf Mitnahmeeffekte und eine Auswirkung von Differenzierung nach Einkommensstärke.
Die durchgeführte Evaluation beruht auf drei Säulen:
zu a.) Bei der allgemeinen Umfrage zum Thema Kundenzufriedenheit wurden u.a. auch Fragen gestellt, die es ermöglichen auf ein Verhalten der Eltern bezüglich des Besuchs ihrer Kinder in den Grundfächern zu schließen. Direkte Fragestellung erfolgte dabei nicht.
Ergebnisse Es hat sich gezeigt, dass für die Sing- und Musikschule Angebote an Schulen eine hohe Relevanz haben, nicht zuletzt, weil sie wesentlich zur ihrer Bekanntheit und – das darf man aus dem Wunsch nach mehr schulischen Angeboten folgern – ihrem positiven Ansehen beitragen. Hier spielt der organisatorische Aspekt eine Rolle, dass der Unterricht im Kontext allgemeinbildender Schulen für die Elternhäuser mit geringem Aufwand verbunden ist. Hierzu heißt es etwa in einer Antwort: „Durchführung der Sing- und Flötenklassen direkt an der Grundschule – dies ist logistisch sehr angenehm.“ oder in einer anderen Antwort auf die Frage, was die Nutzer besonders gut fänden: „Sing- und Blockflötenklassen in den Grundschulen (und damit ohne Wege für die Eltern)“. Daneben spielt auch der soziale Aspekt eine Rolle. Der gebührenfreie Unterricht ermöglicht einigen Kindern eine musikalische Ausbildung, deren Eltern möglicherweise ein gebührenpflichtiges Angebot nicht gewählt hätten, selbst wenn sie Anspruch auf eine Ermäßigung hätten. Dieser soziale Aspekt ist offenbar auch in der Wahrnehmung derer wichtig, die sich auch kostenpflichtigen Unterricht leisten könnten. In den Freitext-Antworten heißt es dazu u. a.: „Toll ist vor allem das extrem niederschwellige Angebot in den Grundschulen: So haben sehr viele Kinder Zugang zur Musik, auch wenn die Strukturen der Herkunftsfamilie dafür nicht prädestinieren … Super!“ oder „Kostenloses Angebot in der Grundschule ermöglicht inklusive Teilnahme aller interessierten Kinder :) Tolles Gemeinschaftsgefühl durch viele Aktivitäten!“
Frage: In Regensburg ist der Klassenunterricht gebührenfrei. Wenn das nicht so wäre, wie viel wären Sie pro Monat bereit, dafür zu zahlen?
In der letztgenannten Antwort klingt auch schon an, dass der Aspekt der Gebührenfreiheit für die meisten Elternhäuser nur eine untergeordnete Rolle spielt; es überwiegen andere Motive für die Teilnahme. Im Gegenteil besteht eine hohe Zahlungsbereitschaft bei vielen Elternhäusern, bei etwa 40 % sogar über die regulären Beiträge hinaus.
zu b.) Diejenigen, die den Kindern im Unterricht am nächsten sind, unsere Lehrkräfte, haben ein gutes Gespür dafür, ob Kinder der Musik wegen in den Unterricht kommen, oder alleine aus dem Grund, weil die Unterrichtszeit passend ist und der Unterricht gebührenfrei angeboten wird.
Ergebnisse Die Umfrage fiel durchaus differenziert aus und ergab vor allem bei den Singklassen das Ergebnis, dass etwa 56 % der Lehrkräfte einen Mitnahmeeffekt sehen. Bei den Flötenklassen sind es immerhin noch 30 %, für die Trommel- und Chorklassen wird kein Mitnahmeeffekt gesehen.
zu c.) Die statistischen Daten sprechen zwar für sich, doch mussten sie alle interpretiert werden, insbesondere auch im Hinblick auf das Wiederanlaufen des Unterrichts nach der Corona-Zeit.
Ergebnisse Die statistischen Daten ergeben einen Anstieg der Schülerzahl von 15,8 % bezogen auf das Jahr 2021. Die Steigerung ist insbesondere durch den starken Anstieg der Schülerzahlen im Regelschulbereich zu erklären, im Bereich der Ganztagsschule sind die Anmeldezahlen bezogen auf das Jahr 2021 um rund 21 % zurückgegangen. Das legt die Vermutung nah, dass es im Bereich der Regelschule Mitnahmeeffekte geben könnte, allerdings muss auch darauf hingewiesen werden, dass die Anzahl der Kinder in den Schulen mit steigender Bevölkerungszahl eher steigt und die Bedarfe an Musikunterricht dadurch auch höher geworden sind. Auch bemerken wir, dass es Verschiebungen von der Ganztagsschule hin zur Regelschule gibt, die einen Anstieg der Schüler in diesem Bereich erklärt.
Schlussfolgerungen
Die Kostenfreiheit hat zwar eine gewisse Wichtigkeit, ist aber offenbar kein zwingendes Kriterium für die Teilnahme. Der ganz überwiegende Teil der Antwortenden gibt an, dass sie auch bereit wären, eine Gebühr für den Unterricht zu bezahlen. Die Zahlungsbereitschaft geht bei etwa 40 % sogar über den regulären Satz für Klassenunterricht (122 €/Jahr für Singklassen; 144 €/Jahr für Flötenklassen) hinaus.
Kostenfortschreibung Nach einem Pilotprojekt wurde mit dem Schuljahr 2018/19 an den Ganztagsgrundschulen und seit dem Schuljahr 2019/2020 auch an den sonstigen Grundschulen (Regelschulen) eine kostenfreie musikalische Grundausbildung angeboten. Da für den Unterricht an der Ganztagsschule aus rechtlichen Gründen grundsätzlich keine Gebühren erhoben werden dürfen, wird im Rahmen der finanziellen Bewertung eine abweichende Betrachtung vom üblichen Angebot der Sing- und Musikschule für eine Ermittlung der finanziellen Auswirkungen vorgenommen. Diese erfolgt daher nicht auf der Grundlage fiktiver Gebührenausfälle, sondern mittels der damit verbundenen Personalkosten. Bei 37 Unterrichtseinheiten pro Woche sind dies ca. 115.000 € pro Jahr. Bei den Schülern der Regelschule, bei denen der Unterricht in ihrer Freizeit, im Rahmen des Hortbesuchs oder bei der langen Mittagsbetreuung stattfindet, wäre die Erhebung einer Gebühr grundsätzlich möglich. Dieses Angebot wird daher kostentechnisch mit dem regulären Unterricht im Rahmen der Gebührensatzung gleichgestellt. Auf Basis der aktuellen Zahlen ist der Gebührenausfall mit maximal 177.000 € zu bewerten (vgl. Tabelle oben). Insgesamt muss das gebührenfreie Angebot in Grundschulen für 2020/21 mit Kosten von bis zu 292.000 € bewertet werden. Dies ist ein Anstieg um rund 12.000 € (+4 %) zu 2020/21. Allgemeine Bewertung der Auswirkungen auf die Finanzen der Sing- und Musikschule: Die Personalkosten sind seit 2017 beim Amt für musische Bildung (ohne den Bereich musische Früherziehung) um rund 14 % gestiegen. Dies liegt im üblichen Rahmen. Eventuelle Gebührenausfälle lassen sich nicht seriös bewerten, da 2017 und 2018 Gebührenerhöhungen erfolgten und 2020 und 2021 durch die pandemiebedingten Gebührenausfälle kein realistischer Vergleich möglich ist. Die Fortschreibung des gebührenfreien Angebots ist abhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Stadt Regensburg und wird jährlich überprüft und dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt. Die mit dem Angebot verbundenen Kosten und Mindereinnahmen werden bei der Berechnung des Kostendeckungsgrades der Sing- und Musikschule bzw. des Cantemus Chores nicht berücksichtigt.
[1] Zahlenmaterial aus Anträgen Zuschuss Kooperationen an den Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen (VBSM) (Schuljahr 2021/2022)
[2] Stichtag 1.1.2023 Der Kulturausschuss und der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfehlen, der Stadtrat beschließt:
Der Unterricht der musikalischen Grundausbildung (Singen, Instrumentalklasse, Chorklasse) wird für alle Schülerinnen und Schüler der städtischen Regensburger Grundschulen im Ganztagsbetrieb (gebunden und offen - Klasse 1 bis 4) im Schuljahr 2023/24 weiterhin gebührenfrei angeboten.
Der Unterricht der musikalischen Grundausbildung (Singen, Instrumentalklasse, Chorklasse) wird für alle Schülerinnen und Schüler der städtischen Regensburger Grundschulen im Regelbetrieb (Klassen 1 bis 4) im Schuljahr 2023/24 nach den Bestimmungen der derzeit gültigen Gebührensatzung (Anhang, Ziffer 1.3., 1.4., 1.5. und 2.3) angeboten.
Die dafür notwendige Anpassung der Gebührensatzung wird zeitnah vorgelegt. Anlagen:
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