Vorlage - VO/23/20183/RV  

 
 
Betreff: Wissenschaftliche Aufarbeitung zur Geschichte der Regensburger Stadtverwaltung im Nationalsozialismus
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Referentin für Bildung Dr. Kellner-Mayrhofer
2. Kulturreferent Dersch
Federführend:Referat für Bildung   
Beratungsfolge:
GS Kulturausschuss und Ausschuss für Bildung
13.06.2023 
Öffentliche gemeinsame Sitzung des Kulturausschusses und des Ausschusses für Bildung ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.06.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

1. Ausgangslage und Forschungsstand

 

Am 26.07.2018 verabschiedete der Stadtrat das „Konzept für eine Gedenk- und Erinnerungskultur der Stadt Regensburg zur städtischen Geschichte und der Rolle der Stadt(Gesellschaft) im Nationalsozialismus“ (VO/18/14275), das auf der Basis konkreter Empfehlungen den Weg für eine fundierte Aufarbeitung der NS-Zeit in Regenburg unter Berücksichtigung ihrer politisch-gesellschaftlichen Vorgeschichte und der unmittelbaren Nachwirkungen ebnen sollte. Für den darin benannten Themenkomplex „Die Zeit des Nationalsozialismus in Regensburg“ wurde insbesondere moniert, dass zur Nazifizierung der Regensburger Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft bislang keine umfassende wissenschaftliche Gesamtbetrachtung vorliegt und damit zentrale historische Sachverhalte weiterhin nicht oder ungenügend aufgearbeitet sind (vgl. Konzept Gedenk- und Erinnerungskultur, S. 19). Empfehlung der Experten und Expertinnen war daher, eine solche Gesamtdarstellung mit wissenschaftlichem Anspruch auf den Weg zu bringen. Da dieser Vorschlag bis heute nicht umgesetzt wurde, hat sich auch am unzureichenden Kenntnisstand im Grunde nichts geändert. Erst in jüngster Zeit wurde diese erhebliche Forschungslücke unter anderem im Rahmen der öffentlichen Diskussion um das Wirken von Dr. Walter Boll wieder offensichtlich.

 

Zur Rolle der Stadtverwaltung ist immer noch die Studie von Dr. Helmut Halter „Stadt unterm Hakenkreuz“ (erschienen 1993) heranzuziehen, die aber inzwischen die Quellen- und Forschungslage von vor 30 Jahren widerspiegelt und in erheblichen Teilen überholt sein dürfte. Veröffentlichungen von Waltraud Bierwirth, Robert Werner oder Roman Smolorz haben zwar einzelne Aspekte der NS-Zeit in Regensburg intensiver beleuchtet, aber den Mangel einer umfassenden Gesamtanalyse nicht beheben können. Immerhin liegt zum Ende des 2. Weltkriegs in Regensburg eine ausführliche Monografie von Rainer Ehm und Roman Smolorz von 2019 vor, die in Kooperation mit der Universität Regensburg entstanden ist („April 1945. Das Kriegsende im Raum Regensburg“).

 

hrend das Kriegsende in Regensburg somit eine entsprechende wissenschaftliche Behandlung erfahren hat, bleiben hinsichtlich wesentlicher Bereiche der Regensburger Stadtverwaltung und ihres Spitzenpersonals noch viele Fragen offen. Dieses Desiderat wiegt umso schwerer, als neuere Forschungen zur NS-Zeit eindrücklich gezeigt haben, dass die deutschen Kommunen keine bloßen Befehlsempfänger staatlicher Akteure waren, sondern eine eminente systemstabilisierende Funktion übernahmen und nationalsozialistisches (Un)Recht mitunter sogar vorauseilend umgesetzt haben. Um die Geschichte der einzelnen Opfergruppen angemessen aufarbeiten und erzählen zu können, ist die historiografische Durchleuchtung verwaltungsinterner Strukturen und Personen, die Diskriminierung, Enteignung und letztlich auch Vernichtung möglich gemacht haben, unabdingbar. Eine vertiefte Erforschung der Rolle der Regensburger Stadtverwaltung zwischen 1933 und 1945 sowie ihrer institutionell-personellen Kontinuitäten und Brüche über diese Epochenmarken hinweg stellt daher einen zentralen Baustein für die Stadtgeschichte des 20. Jahrhunderts dar und würde auch das wissenschaftliche Rückgrat für eine nachhaltige Erinnerungs- und Gedenkkultur in Regensburg bilden. Konkret können die gewonnenen Erkenntnisse künftig in eine dauerhafte zeitgeschichtliche Präsentation im Historischen Museum einfließen sowie für die städtische Bildungsarbeit oder Archivpädagogik verwendet werden.

 

Der kritischen Aufarbeitung der eigenen Verwaltungen im NS-Staat haben sich inzwischen verschiedene Kommunen angenommen. In Bayern entstanden und entstehen beispielsweise neue wissenschaftliche Gesamtdarstellungen in Amberg, Coburg oder in München. Insbesondere die Landeshauptstadt präsentiert sich in dieser Hinsicht geradezu vorbildhaft: Hier beschloss der Stadtrat bereits 2008 die wissenschaftliche Aufarbeitung der Rolle der Stadtverwaltung und der städtischen Beteiligungsgesellschaften im 3. Reich. In Kooperation mit der Ludwig-Maximilians-Universität München entstanden bis dato bereits sechs umfassende Monografien, die sich mit einzelnen Aufgabenfeldern der Kommunalverwaltung beschäftigen. Aufgrund der sinnhaften Herangehensweise und der bisherigen fundierten wissenschaftlichen Ergebnisse bietet sich für Regensburg die Orientierung an diesem Referenzmodell an. Wie in München wird empfohlen, von einer neuen Gesamtstudie abzusehen (die zwangsläufigen Beschränkungen in Umfang und Tiefe unterworfen wäre), sondern über einen Zeitraum von mehreren Jahren verschiedene thematische Bereiche kommunalen Handelns intensiv in den Blick zu nehmen.

 

 

2. Forschungsprogramm und zentrale Fragestellungen

 

Ausgehend vom hierarchischen Aufbau und den verschiedenen Aufgabenfeldern der städtischen Verwaltung werden acht verschiedene Themenfelder oder Forschungsbausteine vorgeschlagen, die bei Bedarf und je nach Rechercheergebnissen in der konkreten Ausführung, Umsetzung und Betitelung auch noch flexibel anzupassen oder inhaltlich zu akzentuieren sind:

 

Kommunale Kulturpolitik und verwaltung

 

Städtische Finanzen

 

Wirtschaft (v.a. Messerschmitt)

 

Bildungswesen

 

Recht, Sicherheit und Ordnung

 

Stadtplanung und Bauwesen

 

Stadtspitze (Bürgermeister), Stadträte

 

Gesundheit, Ernährung und Soziales

 

Die genannten Themenbereiche sind bewusst allgemein formuliert, um bei der späteren Bearbeitung je nach Quellenlage eine flexible Fokussierung auf besonders gut dokumentierte oder relevante Einzelaspekte zu ermöglichen. Eine Priorisierung oder ein ‚Ranking der verschiedenen Forschungsbausteine ist von vornherein nicht vorgesehen. Aufgrund besonderen öffentlichen Interesses und bestehender Forschungsdefizite sollen die städtische Kulturverwaltung und politik sowie die kommunale Wirtschaft mit Fokus auf Messerschmitt als erste Themenfelder bearbeitet werden.

 

Querliegend und übergreifend zu diesen acht Themenfeldern sollen im Rahmen des gesamten Projekts vier Leitperspektiven die jeweilige Forschung einrahmen und strukturieren:

 

Individuum und Struktur: Untersucht werden soll das Verhältnis einzelner Personen im Verwaltungsapparat, vor allem von Spitzenkräften, zu den organisatorischen und politischen Strukturen in lokaler sowie überregionaler Hinsicht. Welche Handlungsspielräume öffneten sich diesen Akteuren im System? Wie wurden diese Spielräume genutzt?

 

Kontinuitäten und Brüche: Untersucht werden sollen des Weiteren strukturelle sowie personelle Kontinuitäten und Brüche über den Zeitraum 1933 und 1945 hinaus, zumal sich das Wirken einzelner Akteure wie Hans Herrmann oder Walter Boll nur mit dem Blick auf das „davor“ und „danach“ adäquat beschreiben und einordnen lässt.

 

Vergleich mit anderen Kommunen: Basierend auf neueren Forschungen zu anderen Kommunalverwaltungen sollen Rückschlüsse auf das Verwaltungshandeln in Regensburg gezogen werden und dadurch die lokalen Strukturen inhaltlich profiliert werden. War das Agieren in den einzelnen Themenfeldern typisch oder wich die Stadtverwaltung in die eine oder anderen Richtung von anderen Kommunen ab?

 

Erinnerungskultur / Geschichtspolitik: In den Blick soll schließlich auch der erinnerungskulturelle bzw. geschichtspolitische Umgang mit Themen und Personen nach 1945 genommen werden.

 

Übergeordnetes Ziel ist es dabei ausdrücklich, keine traditionelle Behördengeschichte zu schreiben. Vielmehr wird von einem breiten Verständnis von Institutionen ausgegangen. Neben der durchgehenden Einbeziehung von kulturellen und gesellschaftlichen Faktoren jenseits der administrativen Ordnungen im engen Sinn ist dabei nach größeren strukturellen Zusammenhängen und Entwicklungssträngen zu fragen. Durch die methodische Verzahnung der einzelnen Themenfelder mit den Leitperspektiven soll die Regensburger Stadtverwaltung im Nationalsozialismus betont multiperspektivisch behandelt werden, damit sich im Ergebnis aus den einzelnen Puzzleteilen ein klar konturiertes Gesamtbild zusammensetzt.

 

 

3. Kooperationspartner

 

Weder das Stadtarchiv noch die Stabsstelle für Gedenk- und Erinnerungskultur kann die skizzierten Forschungsvorhaben mit eigenem Personal leisten. Ausgehend von den Erfahrungen in München und der erfolgreichen Zusammenarbeit beim Kriegsende-Projekt soll die Aufarbeitung über eine mehrjährige Kooperation mit der Universität Regensburg erfolgen. Konkret haben sich die Lehrstühle für Bayerische Landesgeschichte (Prof. Dr. Bernhard Löffler), Wirtschafts- und Sozialgeschichte (Prof. Dr. Mark Spoerer) und Vergleichende Kulturwissenschaft (Prof. Dr. Daniel Drascek) bereiterklärt, sich an einem solchen Vorhaben mit der Vergabe und Betreuung von entsprechenden wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten (Dissertationen) zu beteiligen. Eine solche Kooperation garantiert nicht nur eine unabhängige Forschung und eine qualitätvolle Auswahl kompetenter Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sowie folglich eine Bearbeitung der Themen nach festen wissenschaftlichen Standards auf der Höhe aktueller zeithistorischer Forschung, sondern auch die Einbettung des Gesamtprojekts in bewährte universitäre Infrastrukturen. Geplant ist in dieser Hinsicht eine enge Anbindung des Gesamtprojekts an das neu gegründete Zentrum Erinnerungskultur (ZE), das als eine Art ‚Clearingsteller die organisatorische und finanzielle Abwicklung Sorge tragen soll, aber mit seiner Expertise und seinen Kontakten auch inhaltlich und methodisch als Ansprechpartner dienen kann. Überdies ist der Austausch mit Forschergruppen im Institut für Zeitgeschichte (München) geplant, die sich ebenfalls mit vergleichbaren Studien zu anderen Kommunen beschäftigen.

 

4. Arbeits- und Zeitplan, Kosten

 

Der zeitliche Rahmen für die Bearbeitung aller genannten Themenfelder lässt sich nur schwer exakt eingrenzen und hängt entscheidend von der Recherche und Bearbeitung der vorhandenen Quellenbestände ab. Neben dem Stadtarchiv, dessen Überlieferung die wichtigste Grundlage für die Forschungen bilden wird, sind weitere relevante Unterlagen in anderen Regensburger Archiven und Bibliotheken, in den Staatlichen Archiven Bayerns sowie im Bundesarchiv zu vermuten. Themenabhängig werden auch Gedächtnisinstitutionen im Ausland zu konsultieren sein. An die intensive Quellenrecherche wird die Erstellung des jeweiligen Manuskripts anschließen. Insgesamt ist von einem Bearbeitungszeitraum von 3-4 Jahren auszugehen, wobei der eigentliche Schreibprozess voraussichtlich ungefähr die Hälfte davon in Anspruch nehmen wird.

Aus organisatorischen Gründen wird vorgeschlagen jeweils nur zwei Einzelprojekte parallel zu bearbeiten und erst nach Abschluss der beiden Arbeiten die nächsten zwei Themen zu vergeben. Somit ergibt sich ein geschätzter Zeitraum von 10 bis 12 Jahren für die Bearbeitung des Gesamtprojekts.

Am Beispiel eines Themenfeldes kann aufgrund Erfahrungswerte aus München folgender Zeitplan skizziert werden:

 

Jahr 1, Monat 1-6

Auftaktveranstaltung (z.B. Forschungs- und Quellenkolloquium)

Quellenevaluation

Thematische Eingrenzung bzw. Verfeinerung des Forschungskonzepts

Quellenrecherchen

 

Jahr 1, Monat 7-12

Quellenrecherchen, Archivreisen

Bericht

 

Jahr 2, Monat 1-12

Quellenrecherchen, Archivreisen

Manuskripterstellung

 

Jahr 3, Monat 1-6

Manuskripterstellung

Bericht

 

Jahr 3, Monat 7-12

Manuskripterstellung, Nachrecherche

Abschlussveranstaltung (z.B. Workshop, öffentlicher Vortrag)

Manuskriptabgabe

 

 

Auf Empfehlung der universitären Projektpartner wird vorschlagen, die Einzelprojekte im Rahmen einer befristeten vollen E 13-Stelle zu bearbeiten. An Personalkosten (inkl. aller Sozialausgaben) und Sachkosten (z.B. für Archivreisen) wird mit jährlich 95.000 Euro kalkuliert. Somit ergeben sich für zwei Bearbeiter jährliche Kosten von 190.000 Euro.

 

 

5. Vertragliche Vereinbarungen

 

Mit diesem Beschluss werden das Stadtarchiv sowie die Stabsstelle für Erinnerungs- und Gedenkkultur als Vertreter der Stadt beauftragt, mit der Universität Regensburg, vertreten durch den Präsidenten, eine Zuwendungsvereinbarung abzuschließen. Im Rahmen der Vereinbarung werden die universitätsinternen Zuständigkeiten, die organisatorische Abwicklung sowie die wissenschaftliche Betreuung fixiert und konkretisiert. Als verwaltende und koordinierende Plattform wird auf Seiten der Universität das Zentrum Erinnerungskultur fungieren. Die Lehrstühle Löffler (Bayerische Landesgeschichte), Spoerer (Wirtschafts- und Sozialgeschichte) und Drascek (Vergleichende Kulturwissenschaft) bzw. deren Nachfolger/innen übernehmen in kollegialer Abstimmung die Funktion der fachlichen Betreuung, Personalauswahl sowie den direkten Kontakt mit den genannten städtischen Stellen (u.a. hinsichtlich der regelmäßigen Sachstandsberichte). Projektziel und vereinbarte Leistung sollte jeweils die Fertigstellung bzw. Publikation einer wissenschaftlichen Studie zu einem der oben genannten Themenfeldern sein. Soweit Stellen im Rahmen des Projekts geschaffen werden, geschieht dies durch die Universität Regensburg.

 

Das Stadtarchiv sowie die Stabsstelle Erinnerungskultur und in der Folge auch das Kultur- und Bildungsreferat werden mindestens einmal jährlich in schriftlicher Form über den Fortgang der Arbeiten unterrichtet. Der Kulturausschuss sowie der Stadtrat wird zur Hälfte der jeweiligen Projektlaufzeit, spätestens aber alle zwei Jahre zum Sachstand unterrichtet. Erste Zwischenergebnisse sollen im Rahmen eines geeigneten Formates (öffentlicher Vortrag, Kolloquium, Workshop, Ausstellung, Aufsatz o.ä.) bereits während der Projektlaufzeit an die Stadtgesellschaft vermittelt werden. Des Weiteren wird im Rahmen der Vereinbarung geregelt, dass die bereitgestellten Finanzmittel von der Universität Regensburg jeweils abgerufen werden und dass die Verwendung der Gelder jährlich nachgewiesen wird. Außerdem wird vereinbart, dass die Stadt Regensburg das (nicht ausschließliche) Recht erhält, die erarbeiteten Studien in unveränderter Form für sich zu nutzen sowie diese kostenfrei unverändert nachzudrucken. In allen selbstständigen Veröffentlichungen, die aus dem Gesamtprojekt entstehen, ist die Stadt Regensburg als Förderin zu benennen.

 

Im Gegenzug erhalten die Projektbearbeiter/innen freien Zugang zu allen städtischen Archivbeständen und sonstigen Unterlagen (einschließlich personenbezogener Unterlagen unter Wahrung der archiv- bzw. datenschutzrechtlicher Vorgaben). Des Weiteren wird die freie Überprüfbarkeit der Forschungsergebnisse, also die Öffnung aller relevanten Archivbestände auch für nachfolgende Forschungen garantiert. Schließlich erfolgt die Zusicherung der freien und unabhängigen Publikation der Forschungsergebnisse durch die Universität bzw. ihre Organe. Eine Veröffentlichung der einzelnen Arbeiten über die Schriftenreihe des Stadtarchivs wird bei Bedarf grundsätzlich ermöglicht. Die Stabsstelle Gedenk- und Erinnerungskultur wird sich unterstützend in der öffentlichen Vermittlung des Gesamtprojektes und einzelner Teilaspekte einbringen.

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1. Der Stadtrat nimmt von den vorstehenden Ausführungen, insbesondere zur Konzeption

des Forschungsprogramms, zustimmend Kenntnis.

 

2. Das Stadtarchiv / die Stabsstelle Erinnerungs- und Gedenkkultur wird beauftragt, im Sinne der Ausführungen tätig zu werden und zunächst eine Zuwendungsvereinbarung zum Themenfeld „Kulturverwaltung und -politik“ und zum Themenfeld „Wirtschaft (Messerschmitt)“ abzuschließen.

 

3. Zur Finanzierung der erforderlichen Personal- und Sachkosten für die Zuwendungsvereinbarung mit der Universität Regensburg werden für die Haushaltsjahre 2024, 2025 und 2026 jeweils 190.000 € zusätzlich eingestellt.

 


Anlagen: Wissenschaftliche Aufarbeitung - Klimavorbehalt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wissenschaftliche Aufarbeitung - Klimavorbehalt (1947 KB)