Vorlage - VO/23/20189/68  

 
 
Betreff: Stadtbahn - Abschnitt Wöhrdstraße, überarbeiteter Planungsstand
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Stadtbahnneubau - Regiebetrieb der Stadt Regensburg   
Beratungsfolge:
Ausschuss für den Neubau einer Stadtbahn Entscheidung
13.07.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für den Neubau einer Stadtbahn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Im Ausschuss für den Neubau einer Stadtbahn am 06.12.2022 wurde mit dem Sachstandsbericht (VO/22/19683/68) über den aktuellen Stand der Planung im Abschnitt „hrdstraße“ berichtet. In der Folge wurde die vorgestellte Planung aufgrund der vorhandenen Eingriffe in Privatgrund überarbeitet. Nachfolgend wird die optimierte Variante der Planung zur Kenntnis gegeben.

 

Parallel zu den Planungen zur Einführung einer Stadtbahn befinden sich Konzepte auch zu anderen Verkehrsträgern (z.B. Aufbau eines S-Bahn ähnlichen Verkehrs im Großraum) sowie teilräumliche Konzepte (z.B. Altstadterschließungskonzept) in Bearbeitung. Auf regionaler Ebene wird das Mobilitätskonzept Großraum Regensburg die Zielrichtung darstellen und die Abstimmung der Einzelmaßnahmen für die gesamte Region leisten. Mit Blick auf die Darstellung und Koordination aller Zielstellungen der Stadt Regensburg (z.B. aus dem Green Deal oder dem Regensburg-Plan 2040) ist die Erstellung eines übergreifenden Planwerks durch das Stadtplanungsamt für Regensburg vorgesehen. Hierzu ist beabsichtigt diese übergeordnete Verkehrskonzeption im Rahmen des sog. Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP) also eines nachhaltigen städtischen Mobilitätsplans - zeitnah anzugehen. Diese Pläne dienen u.a. dazu, die Einführung nachhaltiger Verkehrssysteme in Städten zu befördern. Die Stadtbahn wird als wesentlicher Baustein einzubetten sein.

 

1. Planungsansatz

Aufgrund der mehrfach vorhandenen Eingriffe in Privatgrund von insgesamt rund 500 m² und nicht vorhandener Möglichkeiten für kurzeitiges Halten, z. B. für Liefer- und Ladeverkehre, im Trassenabschnitt „hrdstraße“ wurde die im Dezember 2022 vorgestellte Variante von der Ingenieurgemeinschaft auf Optimierungsmöglichkeiten untersucht und geprüft. Ziel war es hierbei, u. a. die vorhandenen Eingriffe in Privatgrund auf ein Minimum zu reduzieren und Möglichkeiten für Lade- und Lieferzonen sowie ggf. auch Parkplätze entlang der Wöhrdstraße schaffen zu können. Bzgl. des Straßenraumparkens wird davon ausgegangen, dass der heute vorhandene Bedarf künftig in der geplanten Mobilitätsdrehscheibe abgedeckt sein wird.

 

2. optimierte Lösungsmöglichkeit

Im nachfolgenden wird die gemäß o.g. Planungsansatz optimierte Lösungsvariante dargestellt (siehe Anlage 1).

 

2.1 Querschnittsaufteilung

Der Querschnitt des Verkehrsraums wird in seiner Untergliederung straßenbündiger Bahnkörper mit getrennten Geh- und Radweg wie in der bisherigen Variante grundsätzlich beibehalten. Der Gehweg wird in der optimierten Variante mit der Mindestbreite von > 1,50 m (vorher: 2,50 m) und der baulich getrennte Radweg mit einer Breite von 2,10 m inklusive Sicherheitsraum (vorher: 2,50 m inklusive Sicherheitsraum) ausgebildet. Der straßenbündige Bahnkörper bleibt mit einer Breite von 6,75 m unverändert. Somit ergibt sich eine gesamte Querschnittsbreite von 13,95 m (vorher: 17,05 m). Die Anforderungen nach den entsprechenden Normen, insbesondere der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt), können damit eingehalten werden. Die Mindestbreite für den Gehweg von 1,50 m wird an keiner Stelle unterschritten. Durch die variable Gesamtverkehrsraumbreite der Wöhrdstraße und den dabei durch rückversetzte Grundstücksgrenzen in vielen Abschnitten auch höhere Gesamtbreite ergeben sich in der Regel auch für den Fußnger größere Gehwegbreiten. Auf ca. 34 Prozent der Gesamtlänge hat der Gehweg eine Breite zwischen 1,50 und 2,00 Metern; in den übrigen Abschnitten liegt die Breite über 2,00 Metern.

Durch den angesetzten optimierten Querschnitt kann somit in der Wöhrdstraße der Eingriff in Privatgrund fast vollständig vermieden werden.

 

Auch in dieser optimierten Variante können Eingriffe in den vorhandenen Baumbestand nicht vollständig vermieden werden. Betroffen sind rund 32 Bäume, darunter fünf Bäume, die unter die Baumschutzverordnung fallen. Im Bereich des neu anzulegenden Grünstreifens an der Haltestelle „Eiserne Brücke“nnen rund sieben Bäume nachgepflanzt werden. Dies bedarf aber noch einer weiteren Prüfung.

 

Durch die reduzierten Geh- und Radwegbreiten ist es in einzelnen Abschnitten nun möglich, zwei Ladezonen in der Wöhrdstraße auszubilden. Diese sind auf Höhe der Hausnr. 34 (stadtauswärts) und 37 (stadteinwärts) vorgesehen und sollen pro Ladezone bis zu fünf Pkw-Längen die Möglichkeit für kurzzeitiges Halten bieten.

 

Die restlichen entfallenden Stellplätze sind im Parkraumkonzept der geplanten Mobilitätsdrehscheibe vorgesehen. Diese sollen im westlichen Bereich der geplanten Mobilitätsdrehscheibe als Quartiersstellplätze wiederhergestellt werden (siehe hierzu auch Zwischenbericht zur Mobilitätsdrehscheibe Unterer Wöhrd, VO/23/20027/61).

 

2.2 Haltestellen

Die beiden Haltestellen „Eiserne Brücke“ und an der Jugendherberge bleiben in ihrer Lage unverändert. Lediglich die Anordnung der Bahnsteige an der Haltestelle an der Jugendherberge wurde optimiert. Hier wird nun in Richtung stadtauswärts ein Seitenbahnsteig vorgesehen, umr die erwartete stark frequentierte Zu- und Abgangsbeziehung zwischen Haltestelle und Mobilitätsdrehscheibe (innenstadtnahe P+R-Anlage) eine Wegebeziehung herstellen zu können, bei der die Gleise der Stadtbahn von Fahrgästen nicht gequert werden müssen. In Fahrtrichtung stadteinwärts ist wegen der zu sichernden Grundstückszufahrten weiterhin ein Bahnsteig in Mittellage vorgesehen.

 

3. Weiteres Vorgehen

Analog zum Sachstandsbericht (VO/22/19683/68) besteht auch hier die Notwendigkeit, etwaige Eingriffe in das vorhandene Grün vertiefter zu untersuchen. Auch bedarf es einer genaueren Betrachtung der lokalen Bedarfe der Anlieferungsverkehre sowie der Abwicklung der Abfallentsorgung und von Unterhaltsmaßnahmen (z. B. Kanal), die in diesem Trassenabschnitt mit dem Stadtbahnbetrieb vereinbar sein müssen. Hieraus sich ggf. ergebende Anpassungsbedarfe werden in der Planung dann entsprechend aufzunehmen sein.

Es ist vorgesehen, die seit der Sitzung des Ausschusses für den Neubau einer Stadtbahn am 06.12.2022 vor allem hinsichtlich der Grundstückseingriffe optimierte Planung den Anliegerinnen und Anliegern sowie den Eigentümerinnen und Eigentümern im Rahmen eines Termins vorzustellen. Ziel ist es, die aktuelle Planung gemeinsam mit diesen vertiefender zu diskutieren und ggf. weitere zu berücksichtigende Belange aufzunehmen.

 

Darüber hinaus wird der östliche Abschnitt der Wöhrdstraße (Bereich Rampe Nibelungenbrücke) im Zusammenhang mit den Planungen zum Abschnitt Nordgaustraße konkretisiert. Hierbei wird auch die Integration einer Bushaltestelle für eine hier endende und mit der Stadtbahn zu verknüpfende Stadtbuslinie geprüft (knotennahe Haltestelle gegenüber dem Gebäude der Jugendherberge).


 

Der Ausschuss beschließt:

  1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des vorliegenden Vorentwurfsstandes mit tangierten Dritten die Planung zu erörtern und deren Belange abzustimmen

 


Anlagen:

 

  1. Planentwurf Verkehrsanlagen Abschnitt Wöhrdstraße, optimierte Variante Radweg (Arbeitsstand 05/2023)
  2. Hinweise Straßenverkehrsbehörde
  3. Klimavorbehalt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Wöhrdstraße optimierte Planung (8292 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_Hinweise der Straßenverkehrsbehörde (253 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3_Klimavorbehalt Stufe 3 (159 KB)