Vorlage - VO/23/20213/77  

 
 
Betreff: Abberufung eines Mitglieds des Integrationsbeirats
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Integration und Migration   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.06.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

Frau Nicoletta Fiore hat der Verwaltung am 16. Mai 2023 mitgeteilt, dass sie aus beruflichen Gründen ihr Ehrenamt als stimmberechtigtes Mitglied des Integrationsbeirates niederlegen möchte.

 

Nach Art. 19 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) ist die Niederlegung von gemeindlichen Ehrenämtern aus wichtigen Gründen möglich. Hierzu zählen insbesondere Alter, Berufs- oder Familienverhältnisse, Gesundheitszustand.

 

Nach den der Verwaltung vorliegenden Informationen kann davon ausgegangen werden, dass ein wichtiger Grund vorliegt. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist eine Beschlussfassung des Stadtrates erforderlich.

 

Nach Beschlussfassung des Stadtrates über die Anerkennung des wichtigen Grundes wird der/die Listennachfolger/in gemäß den Ergebnissen zur Wahl der Gruppe der Ausländerinnen und Ausländer im Integrationsbeirat der Stadt Regensburg im Jahr 2021 informiert werden, dass er/sie als Nachfolger/in für das ausgeschiedene Mitglied neu in das Gremium des Integrationsbeirates nachrücken kann.

 

 

 


Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat erkennt den durch Frau Nicoletta Fiore mitgeteilten Grund als wichtigen Grund für die Niederlegung ihres Ehrenamtes als Mitglied des Integrationsbeirates der Stadt Regensburg an.