Sachverhalt:
Mit dem „Möblierungskonzept Altstadt“ wurde ein Standardmöblierungskatalog für den Altstadtbereich, den Wöhrden und Stadtamhof beschlossen (siehe VO/17/12910/61). Das „Möblierungskonzept Freiflächen“ stellt eine Fortführung dieses Katalogs für die städtischen Grünanlagen dar. Das Bankkonzept ist zugleich einen weiteren Baustein des Grünflächenpflegekonzepts (siehe VO/23/20034/67). Ausgangssituation: Das Stadtgebiet verfügt über 139 öffentliche Grünanlagen, die in der Grünanlagensatzung der Stadt Regensburg gelistet sind. Die Ausstattung dieser öffentlichen Freiflächen entwickelte sich im Laufe der Zeit bunt und vielseitig. Insgesamt repariert und hält das Gartenamt rund 14.000 Inventare Instand.
In historischen Parks geben Parkpflegewerke die Möblierung weitestgehend vor. Alle anderen Parks beinhalten z. T. typische Möblierungselemente. Diese entsprechen oft der Mode der Entstehungszeit und wurden durch frei gewählte Elemente ersetzt oder ergänzt. Die Instandsetzung und Bevorratung der Möblierung gestaltet sich aufgrund dieser Vielfalt aufwändig.
Zielsetzung: Ziel des „Möblierungskonzepts Freiflächen“ ist es, eine weitgehende Standardisierung der Banktypen, der Abfallbehälter und der Parkleuchten in den Freiflächen im gesamten Stadtgebiet anzustreben. Weitere Ausstattungsgegenstände werden zeitnah ergänzt. Bei Neuanlage sollten die Standardbanktypen Verwendung finden, falls keine anderen gestalterischen oder praktischen Gründe dagegensprechen. Ebenso sind die Abfallbehälter und die Leuchten gemäß den Vorgaben dieses Konzeptes zu wählen. Insgesamt soll das Möblierungskonzept kontinuierlich fortgeschrieben und schrittweise mit konkreten Maßnahmen umgesetzt werden. Es bezieht sich auf Grünanlagen mit Spielplätzen und Friedhöfe. Auf andere Freiraumkategorien wie Schulen oder Kindergärten kann es analog angewendet werden.
Vorgehensweise Zur Erstellung des „Möblierungskonzepts Freiflächen“ und der weiteren Bestandteile wurde folgende Vorgehensweise gewählt:
Gestaltungsgrundsätze: Im Rahmen dieses Konzepts wurden allgemeine gestalterische und funktionale Anforderungen an das Stadtmobiliar festgelegt:
In Anlehnung an die drei Pflegekategorien des „Pflegehandbuches – Bildqualitätskatalog zum Grünflächenpflegekonzept“ (siehe VO/23/20034/67) wird eine abgestufte Möblierungsqualität festgelegt. Diese umfasst eine Standard- und Premiumausführung sowie eine Sonderanfertigung bzw. eine besondere projektbezogene Ausführung. Im „Möblierungskonzept Altstadt“ wurden bereits einheitliche Sitzbänke, Abfalleimer, Fahrradbügel, Baumschutzscheiben und –gitter für den Altstadtbereich, die Wöhrde und Stadtamhof festgelegt und 2017 vom Stadtrat beschlossen (siehe VO/17/12910/61).
Aufgrund der Vielzahl der vorhandenen Ausstattungselemente konzentriert sich das „Möblierungskonzept Freiflächen“ zunächst auf Bänke, Müllbehälter und Parkleuchten, da diese einen vergleichsweise hohen Neuanschaffungswert besitzen. Grundsätzlich sind die Angaben zu den technischen Details produktneutral formuliert, da die Ausstattungselemente zum Teil in Eigenbau erstellt oder nachgebaut werden, weil sie nicht mehr produziert werden. Ansonsten handelt es sich, bezogen auf die einzelne Grünanlage, um Ergänzungen im Bestand. Die angegebenen Standardtypen für zukünftige Grünanlagen sind im gesamten Stadtgebiet in gehäufter Anzahl vorhanden und haben sich in der Unterhaltung bewährt.
Um die Anzahl der verschiedenen Banktypen mittel– bis langfristig zu reduzieren, werden in einem eigens erstellen Bankkonzept (siehe Übersichtsplan und tabellarische Übersicht der Parks) die Standardbänke S1 bis S4 sowie die parkspezifischen Bestandsbänke B1 bis B29 definiert. Dabei sollen in einem ersten Schritt Bänke, die sich an den „falschen“ Standorten befinden, ausgebaut und für den Einsatz am vorgesehenen Standort zwischengelagert bzw. repariert werden. Hierfür werden folgende Regelungen getroffen:
Lagerhaltung
Reparatur bzw. Instandhaltung
Ersatz
Müllbehälter Die Müllbehälter M1 bis M4 sind bereits im Einsatz und passen gestalterisch zu den Parkbänken. Bezüglich einer wirtschaftlichen Bedienung und der ordnungsgemäßen Befüllung durch die Bürgerinnen und Bürger bestehen große Unterschiede. Die eigens gefertigten Pizzakartonständer werden nach Bedarf im Stadtgebiet aufgestellt. In historischen Parks sind die Abfallbehälter nach denkmalpflegerischen Aspekten zu wählen und aus diesem Grund im vorliegenden Konzept nicht näher aufgeführt. Die vorhandenen Müllbehälter werden je nach Erfordernis ausgetauscht. Eine Detailierung und genauere Festlegung der Modelle wird derzeit erarbeitet.
Parkleuchten Für die künstliche Beleuchtung sind folgende Grundsätze zu beachten (siehe Leitfaden zur Eindämmung der Lichtverschmutzung StMUV, 2020. S.4):
Die ausgewählten Leuchten L1 und L2 orientieren sich an diesen Grundsätzen und zeichnen sich durch ein zeitloses sowie schlichtes Design mit zurückhaltender Farbgebung aus. In historischen Parks sind die Leuchten nach denkmalpflegerischen Aspekten zu wählen und deshalb im vorliegenden Konzept nicht aufgeführt. Die bestehenden Parkleuchten werden je nach Erfordernis ausgetauscht.
Weiteres Vorgehen In einem nächsten Schritt sollen die weiteren Ausstattungselemente definiert und das Möblierungskonzept Freiflächen finalisiert werden. Außerdem sollen für die schrittweise Umsetzung des Bankkonzepts konkrete Maßnahmen erarbeitet werden. Für die Umsetzung erster Sofortmaßnahmen wurden für das Jahr 2024 Haushaltsmittel i.H.v. 45.000.- € auf der Haushaltsstelle 0.5821.5165 angemeldet. Zur weiteren Sanierung der Parkmöblierung soll zeitlich befristet ein Sanierungsprogramm eingerichtet werden.
Der Ausschuss beschließt:
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