Vorlage - VO/23/20240/67  

 
 
Betreff: Möblierungskonzept Freiflächen - Zwischenbericht Bankkonzept
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Artinger
Federführend:Gartenamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Entscheidung
06.07.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

Mit dem „blierungskonzept Altstadt“ wurde ein Standardmöblierungskatalog für den Altstadtbereich, den Wöhrden und Stadtamhof beschlossen (siehe VO/17/12910/61). Das „blierungskonzept Freiflächen“ stellt eine Fortführung dieses Katalogs für die städtischen Grünanlagen dar. Das Bankkonzept ist zugleich einen weiteren Baustein des Grünflächenpflegekonzepts (siehe VO/23/20034/67).

 

Ausgangssituation:

Das Stadtgebiet verfügt über 139 öffentliche Grünanlagen, die in der Grünanlagensatzung der Stadt Regensburg gelistet sind. Die Ausstattung dieser öffentlichen Freiflächen entwickelte sich im Laufe der Zeit bunt und vielseitig. Insgesamt repariert und hält das Gartenamt rund 14.000 Inventare Instand.

 

In historischen Parks geben Parkpflegewerke die Möblierung weitestgehend vor. Alle anderen Parks beinhalten z. T. typische Möblierungselemente. Diese entsprechen oft der Mode der Entstehungszeit und wurden durch frei gewählte Elemente ersetzt oder ergänzt. Die Instandsetzung und Bevorratung der Möblierung gestaltet sich aufgrund dieser Vielfalt aufwändig.

 

Zielsetzung:

Ziel des „blierungskonzepts Freiflächen“ ist es, eine weitgehende Standardisierung der Banktypen, der Abfallbehälter und der Parkleuchten in den Freiflächen im gesamten Stadtgebiet anzustreben. Weitere Ausstattungsgegenstände werden zeitnah ergänzt.

Bei Neuanlage sollten die Standardbanktypen Verwendung finden, falls keine anderen gestalterischen oder praktischen Gründe dagegensprechen. Ebenso sind die Abfallbehälter und die Leuchten gemäß den Vorgaben dieses Konzeptes zu wählen.

Insgesamt soll das Möblierungskonzept kontinuierlich fortgeschrieben und schrittweise mit konkreten Maßnahmen umgesetzt werden. Es bezieht sich auf Grünanlagen mit Spielplätzen und Friedhöfe. Auf andere Freiraumkategorien wie Schulen oder Kindergärten kann es analog angewendet werden.

 

Vorgehensweise

Zur Erstellung des „blierungskonzepts Freiflächen“ und der weiteren Bestandteile wurde folgende Vorgehensweise gewählt:

 

  1. Bestandserfassung: Zunächst wurde eine Bestandserfassung der verschiedenen Banktypen in den Grünanlagen durchgeführt. Weitere Ausstattungselemente folgten. Der Umgriff beschränkt sich dabei auf die Freiflächen, die in der Grünanlagensatzung gelistet sind. Einzelne Parks werden gesondert betrachtet.
  2. Bestandsbewertung: In einem nächsten Schritt wurde eine Bewertung der unterschiedlichen Typen nach technisch-funktionalen und gestalterischen Aspekten durchgeführt und eine Vorauswahl getroffen. Der Fokus lag zunächst auf den Bänken, Mülleimern und Parkleuchten.
  3. blierungskonzept: In einer internen Arbeitsgruppe wurde ein Möblierungskatalog für die Standard- bzw. Premiumausführung sowie Sonderanfertigungen oder besondere projektbezogene Ausführungen erstellt. Ein Übersichtplan für das Bankkonzept dient als Arbeitsgrundlage für die Pflegegruppen des Gartenamtes. Zudem wurden Grundsätze für die Lagerung, Reparatur und Instandsetzung sowie den Ersatz erarbeitet.
  4. Maßnahmenkatalog: r die Umsetzung von konkreten Maßnahmen soll das Bankkonzept vertieft und die restlichen relevanten Ausstattungselemente des Möblierungskatalogs ergänzt werden.

 

 

Gestaltungsgrundsätze:

Im Rahmen dieses Konzepts wurden allgemeine gestalterische und funktionale Anforderungen an das Stadtmobiliar festgelegt:

  • zeitloses und schlichtes Design, passende Farbgebung
  • Komfort für Benutzer (z. B. ergonomisches Sitzen auf Bänken, Haptik von Holz wird angenehmer empfunden als Metall, etc.), angenehmer Abstand der Papierkörbe zur Bank (Vermeidung von Geruchsbelästigung)
  • nachhaltige und faire Materialverwendung, einheimisches oder zertifiziertes Holz
  • lange Lebensdauer, vandalismussicher, robust
  • gartendenkmalpflegerische Aspekte
  • einfach in der Handhabung für den Unterhalt (z. B. Entleerung von Mülleimern, Reparatur und Nachbestellung von Ersatzteilen)

 

In Anlehnung an die drei Pflegekategorien des „Pflegehandbuches Bildqualitätskatalog zum Grünflächenpflegekonzept“ (siehe VO/23/20034/67) wird eine abgestufte Möblierungsqualität festgelegt. Diese umfasst eine Standard- und Premiumausführung sowie eine Sonderanfertigung bzw. eine besondere projektbezogene Ausführung.

Im „blierungskonzept Altstadt“ wurden bereits einheitliche Sitzbänke, Abfalleimer, Fahrradbügel, Baumschutzscheiben und gitter für den Altstadtbereich, die Wöhrde und Stadtamhof festgelegt und 2017 vom Stadtrat beschlossen (siehe VO/17/12910/61).

 

Aufgrund der Vielzahl der vorhandenen Ausstattungselemente konzentriert sich das „blierungskonzept Freiflächen“ zunächst auf Bänke, Müllbehälter und Parkleuchten, da diese einen vergleichsweise hohen Neuanschaffungswert besitzen.

Grundsätzlich sind die Angaben zu den technischen Details produktneutral formuliert, da die Ausstattungselemente zum Teil in Eigenbau erstellt oder nachgebaut werden, weil sie nicht mehr produziert werden.

Ansonsten handelt es sich, bezogen auf die einzelne Grünanlage, um Ergänzungen im Bestand. Die angegebenen Standardtypen für zukünftige Grünanlagen sind im gesamten Stadtgebiet in gehäufter Anzahl vorhanden und haben sich in der Unterhaltung bewährt.

 

 

nke

Um die Anzahl der verschiedenen Banktypen mittel bis langfristig zu reduzieren, werden in einem eigens erstellen Bankkonzept (siehe Übersichtsplan und tabellarische Übersicht der Parks) die Standardbänke S1 bis S4 sowie die parkspezifischen Bestandsbänke B1 bis B29 definiert.

Dabei sollen in einem ersten Schritt Bänke, die sich an den „falschen“ Standorten befinden, ausgebaut und für den Einsatz am vorgesehenen Standort zwischengelagert bzw. repariert werden. Hierfür werden folgende Regelungen getroffen:

 

Lagerhaltung

  • In der städtischen Baumschule sollen nur noch Standardbänke zur Reparatur bzw. Instandhaltung zwischengelagert werden.
  • Aussortierte Einzelstücke werden nach Ausbau entweder entsorgt oder versteigert.

 

Reparatur bzw. Instandhaltung

  • Die Wahl der Holzart, Dimensionierung und Farbe der Holzelemente sind nach den Vorgaben des Möblierungskonzepts umzusetzen.
  • Die parkspezifischen Bestandsbänke werden im Bedarfsfall repariert. Die Reparatur der Bänke orientiert sich am Originalmodell.
  • r die Metallfüße ist eine einheitliche Lackierung zu verwenden (Farbe: DB 703 anthraziteisenglimmer). Ausnahmen sind feuerverzinkte Metallteile, wie z. B. bei der S1 Standard Parkbank“ die nicht lackiert werden sollen und die Schwanenfußnke des Stadtparks, welche in der Originalfarbe Weiß lackiert werden sollen. Schwanenfußnke in einer anderen Farbe, werden somit umlackiert.

 

Ersatz

  • Die parkspezifischen Bänke werden nur in ausgewählten Grünanlagen durch Standardtypen ersetzt.
  • Beim Entfall von Einzelstücken wie Metallbänken, ist immer der Standardtyp bzw. der vorhandene, parkspezifische Typ zu verwenden.
  • Im Alleengürtel sollen aus denkmalpflegerischen Gründen die vorhandenen Metallbänke nicht verbleiben.
  • Bestandsbänke mit betonierten Unterkonstruktionen werden schrittweise aussortiert. Ausnahmen sind die renovierten Bänke im Ostpark und der Safferling Grünanlage, die in der Farbe Rot lackiert werden sollen.

 

llbehälter

Die Müllbehälter M1 bis M4 sind bereits im Einsatz und passen gestalterisch zu den Parkbänken. Bezüglich einer wirtschaftlichen Bedienung und der ordnungsgemäßen Befüllung durch die Bürgerinnen und Bürger bestehen große Unterschiede. Die eigens gefertigten Pizzakartonständer werden nach Bedarf im Stadtgebiet aufgestellt.

In historischen Parks sind die Abfallbehälter nach denkmalpflegerischen Aspekten zu wählen und aus diesem Grund im vorliegenden Konzept nicht näher aufgeführt. Die vorhandenen Müllbehälter werden je nach Erfordernis ausgetauscht. Eine Detailierung und genauere Festlegung der Modelle wird derzeit erarbeitet.

 

 

Parkleuchten

r die künstliche Beleuchtung sind folgende Grundsätze zu beachten (siehe Leitfaden zur Eindämmung der Lichtverschmutzung StMUV, 2020. S.4):

  • Licht soll zweckgebunden eingesetzt werden, d. h. nur wenn es tatsächlich notwendig ist.
  • Die Lichtintensität ist sinnvoll zu begrenzen.
  • Das Licht ist nur auf Nutzflächen zu lenken.
  • Licht ist nicht dauerhaft einzuschalten, sondern nur, wenn es benötigt wird.
  • Lichtfarbe mit geringstmöglichem Blauanteil verwenden.

 

Die ausgewählten Leuchten L1 und L2 orientieren sich an diesen Grundsätzen und zeichnen sich durch ein zeitloses sowie schlichtes Design mit zurückhaltender Farbgebung aus.

In historischen Parks sind die Leuchten nach denkmalpflegerischen Aspekten zu wählen und deshalb im vorliegenden Konzept nicht aufgeführt. Die bestehenden Parkleuchten werden je nach Erfordernis ausgetauscht.

 

Weiteres Vorgehen

In einem nächsten Schritt sollen die weiteren Ausstattungselemente definiert und das Möblierungskonzept Freiflächen finalisiert werden. Außerdem sollen für die schrittweise Umsetzung des Bankkonzepts konkrete Maßnahmen erarbeitet werden.

r die Umsetzung erster Sofortmaßnahmen wurden für das Jahr 2024 Haushaltsmittel i.H.v. 45.000.- € auf der Haushaltsstelle 0.5821.5165 angemeldet. Zur weiteren Sanierung der Parkmöblierung soll zeitlich befristet ein Sanierungsprogramm eingerichtet werden.

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

  1. Der Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz nimmt den Zwischenbericht zum „Möblierungskonzept Freiflächen“ zur Kenntnis.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Prozessschritte des „Möblierungskonzepts Freiflächen“, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, durchzuführen und eine weitere Beschlussvorlage mit konkreten Maßnahmen für die Parkmöblierung vorzubereiten.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_23_20240_Anlage1_Möblierungskonzept (7812 KB)    
Anlage 2 2 VO_23_20240_Anlage2_Übersichtsplan_Bankkonzept (5860 KB)    
Anlage 3 3 BO_23_20240_Anlage3_Klimavorbehalt (1948 KB)