Vorlage - VO/23/20247/67  

 
 
Betreff: Planung der Grün- und Ausgleichsflächen für das Neubaugebiet Heckstegstraße-Süd (Bebauungsplan Nr. 196)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Artinger
Federführend:Gartenamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Entscheidung
06.07.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

  1.                Ausgangssituation

 

Laut Bebauungsplan Nr. 196, Heckstegstraße-Süd, sind folgende Grün- und Ausgleichsflächen innerhalb und außerhalb des Bebauungsplangebietes vorgesehen:

 

Innerhalb des Bebauungsplangebietes (4.394 m²):

Herstellung von Ausgleichsflächen im Bebauungsplangebiet auf einem großen Teil der Grünflächen entlang des südlichen neuen Ortsrandes und des Höckgrabens mit einer anrechenbaren Fläche von 4.394 m² (ca. 57 % des gesamten Ausgleichsbedarfes).

Die Flächen sind mit blütenreichem, autochthonen bzw. Regiosaatgut einzusäen und als extensives 2-schüriges Grünland zu bewirtschaften. Der Gehölzbestand am Höckgraben ist zu erhalten. Das Rückhaltebecken ist naturnah zu gestalten, mit autochthonem bzw. Regiosaatgut für wechselfeuchte Standorte einzusäen und extensiv zu pflegen.

Die Betriebswege sind in Schotterrasen auszuführen.

Die Bepflanzung der Ausgleichsflächen innerhalb des Planungsgebietes ist mit Obstbäumen und Baum-Strauch-Hecken aus standortgerechten Arten durchzuführen.

Die Bepflanzung entlang der Betriebswege hat mit standortgerechten, heimischen Bäumen zu erfolgen.

 

Außerhalb des Bebauungsplangebietes (3.293 m²):

Der übrige Ausgleichsbedarf wird durch Maßnahmen auf den Grundstücken mit den Flurnummern 1030/1 und 1027/1 der Gemarkung Harting außerhalb des Bebauungsplangebietes mit einem anrechenbaren Anteil von 3.293 m² (ca. 43 %

des gesamten Ausgleichsbedarfs) nachgewiesen. Diese Flächen befinden sich in städtischem Eigentum, so dass eine Umsetzung der Maßnahmen gewährleistet ist.

Die Flächen sind mit autochthonem bzw. Regiosaatgut einzusäen. Eine Grabenaufweitung ist gemäß dem Maßnahmenplan durchzuführen. Die Gehölze und Schilfbestände am Graben sind zu erhalten. Die Flächen sind mit Weidengebüschen gemäß Maßnahmenplan zu bepflanzen, die Grünflächen sind der Sukzession zu überlassen.

 

Zur Deckung des zusätzlichen Bedarfes an Kinderspielfläche ist ein zusätzlicher 500 m² großer Spielplatz im südwestlichen Bereich des Geltungsbereiches im Bereich der öffentlichen Grünfläche geplant. Hierfür wird eine Kinderbeteiligung im Herbst 2023 durchgeführt.

 

 

  1.                Weiteres Vorgehen

 

Das Gartenamt wird beauftragt die aufgeführten Maßnahmen im Jahr 2023 zu planen bzw. die Planung an ein externes Landschaftsarchitekturbüro zu vergeben. Die Umsetzung ist für das Jahr 2024 und Folgejahre angedacht.

 

  1.                Kosten

 

Insgesamt stehen für die Planung und Umsetzung der Maßnahmen 637.000 EUR zur Verfügung. Davon entfallen geschätzt 90.000 EUR auf das Planungshonorar.

 

  1.                Finanzierung

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen in ausreichender Höhe auf der Haushaltsstelle 1.5805.95800 zur Verfügung.


Der Ausschuss beschließt:

Für die Ausstattung des Neubaugebietes Heckstegstraße-Süd (Bebauungsplan Nr. 196) am südwestlichen Ortsrand von Harting mit den erforderlichen Grünflächen sowie die Umsetzung der Ausgleichsflächen gemäß Umweltbericht wird die Verwaltung mit der Erstellung eines Entwurfs im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel beauftragt.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_23_20247_Anlage1_Klimavorbehalt_Heckstegstr_ (1953 KB)