Vorlage - VO/23/20260/68  

 
 
Betreff: Stadtbahn - Sachstand Nordgaustraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Stadtbahnneubau - Regiebetrieb der Stadt Regensburg   
Beratungsfolge:
Ausschuss für den Neubau einer Stadtbahn Entscheidung
13.07.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für den Neubau einer Stadtbahn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Die Planung der Stadtbahntrasse und der von der Trassenplanung berührten Verkehrsräume erfolgt in einzelnen Abschnitten. Nachfolgend wird der Stand der Überlegungen zum Trassenabschnitt Nordgaustraße (Abschnitt zwischen Isarstraße und Holzgartenstraße) zur Kenntnis gegeben. Der Planungsstand stellt einen Arbeitsstand dar, der die Vorüberlegungen und planerischen Ansätze zusammenfasst. Aufgrund der komplexen Fragestellungen, die im Planungsabschnitt bestehen, kann bzgl. der Verkehrsanlagenplanung derzeit noch keine reifere Empfehlung vorgelegt werden. Bis Abschluss des Masterplans erfolgt in Verbindung mit noch laufenden Abstimmungen die Ausplanung im Vorentwurf sowie der weiteren Detailüberarbeitungen.

 

Parallel zu den Planungen zur Einführung einer Stadtbahn befinden sich Konzepte auch zu anderen Verkehrsträgern (z.B. Aufbau eines S-Bahn ähnlichen Verkehrs im Großraum) sowie teilräumliche Konzepte (z.B. Altstadterschließungskonzept) in Bearbeitung. Auf regionaler Ebene wird das Mobilitätskonzept Großraum Regensburg die Zielrichtung darstellen und die Abstimmung der Einzelmaßnahmen für die gesamte Region leisten. Mit Blick auf die Darstellung und Koordination aller Zielstellungen der Stadt Regensburg (z.B. aus dem Green Deal oder dem Regensburg-Plan 2040) ist die Erstellung eines übergreifenden Planwerks durch das Stadtplanungsamt für Regensburg vorgesehen. Hierzu ist beabsichtigt diese übergeordnete Verkehrskonzeption im Rahmen des sog. Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP) also eines nachhaltigen städtischen Mobilitätsplans - zeitnah anzugehen. Diese Pläne dienen u.a. dazu, die Einführung nachhaltiger Verkehrssysteme in Städten zu befördern. Die Stadtbahn wird als wesentlicher Baustein einzubetten sein.

 

 

1. Anforderungen an den Verkehrs- und Stadtraum der Nordgaustraße

 

Die heutige Bestandssituation des Verkehrsraumes der Nordgaustraße wurde mit allen Verkehrsanlagen, Baumpflanzungen und den Geh- und Radwegen sowie den Knotenpunkten am 24.08.2007 von der Regierung der Oberpfalz über ein Planfeststellungsverfahren festgestellt. Die Umsetzung der Maßnahme wurde aus Mitteln des Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes sowie weiteren Komplementärmitteln seinerzeit gefördert. Hierbei gilt bei Straßen- und Brückenbaumaßnahmen grundsätzlich eine 10-jährige Bindungsfrist. Die Verkehrsfreigabe des Abschnitts Nordgaustraße zwischen Holzgartenstraße und Isarstraße erfolgte im Jahr 2009.

Bis zum Baubeginn der Stadtbahn werden die bestehenden Verkehrsflächen eine Liegedauer von dann knapp 20 Jahren aufweisen. Umfassende Erneuerungen wären ab diesem Zeitpunkt absehbar und Umbauten sind nicht mehr förderschädlich.

 

Die Nordgaustraße hat im Netz des städtischen Verkehrssystems die Funktion einer Hauptverkehrsstraße. Der Abschnitt ist Teil der Bundesstraße B15 und weist von der Nibelungenbrücke bis zum Knoten Walhalla-Allee/Frankenstraße eine Belastung von ca. 39.800 Kfz pro Tag (DTV) auf, im Abschnitt zwischen Walhalla-Allee und Isarstraße beträgt die Verkehrsbelastung rund 23.000 bis 29.000 Kfz pro Tag (DTV). Mit zu berücksichtigen ist zu dem die Planung des Ausbaus der Nordgaustraße mit Sallerner Regenbrücke und der Anbindung an die Autobahn A3, die zu einer Zunahme der über die Nordgaustraße abzuwickelnden Verkehre führen wird. Grundsätzlich ist damit die Bündelung dieser Verkehrsströme hier planerische Zielsetzung.

 

Die Nordgaustraße ist anbaufrei und besitzt im Bestand eine Verkehrsraumbreite zwischen 31 und 47 Metern. Im Umfeld befinden sich mit dem Donau-Einkaufs-Zentrum und dem ALEX-Center zwei bedeutsame verkehrliche Einzelhandelsziele. Neben weiteren kleineren Flächen des Einzelhandels liegen im Umfeld wichtige schulische Nutzungen (u.a. Werner-von-Siemens-Gymnasium), das Landratsamt mit seinen Dienstleistungen sowie auch großflächige gewerbliche Nutzungen (z. B. Milchwerk, Maschinenfabrik Reinhausen).

 

Die Achse Nordgaustraße ist stark durch ihre verkehrliche Funktion geprägt. In der Regel sind zwei Fahrstreifen je Richtung für den Kfz-Verkehr vorhanden, die in den rechten Seitenräumen durch Sonderfahrstreifen für Linienbusse und entsprechende Haltestellenbereiche ergänzt sind. Während Linksabbiegebeziehungen häufig sogar zweistreifig ausgeführt sind, werden rechtsabbiegende Fahrzeuge unter Verwendung der Busspuren im Zulauf auf die Konten geführt. Rad- und Gehweg sind getrennt und durch einen baumbestandenen Grünzug von der Fahrbahn abgegrenzt.

 

Das städtebauliche Umfeld zeigt zum einen die o. g. verkehrsintensiven Nutzungen auf, zum anderen sind trotz dieser zentralen Stadtlage auch Flächen mit ausschließlich ebenerdigen Parkierungs- und Abstellanlagen für den Kfz- und Wirtschaftsverkehr belegt. Diese Flächen unterbrochen von z. T. marginalen Wohnnutzungen erstrecken sich insbesondere auf der Ostseite der Nordgaustraße und betten z. B. auch das Landratsamt ein. Diese Flächen bergen große städtebauliche Potentiale. Zur Aufwertung der Bereiche führten und führen die mit der Stadtentwicklung und Stadtplanung befassten Dienststellen bereits in der Vergangenheit Gespräche mit den jeweiligen Eigentümern. Entsprechende Ideen zur großflächigen Entwicklung dieser Areale liegen vor.

 

 

Verkehrsfunktion Kfz-Verkehr:

 

Der Abschnitt Nordgaustraße stellt die Planer des Stadtbahnprojektes vor große Herausforderungen, da wie bereits erwähnt auch mit Blick auf das laufende Planfeststellungsverfahren zur Sallerner Regenbrücke auch längerfristig hohe Verkehrsmengen des motorisierten Individualverkehrs über diesen Verkehrsraum abgewickelt werden. Daneben ist eine optimale Verknüpfung der im Stadtnorden neu zu ordnenden Stadtbuslinien sowie der einbrechenden Regionalbuslinien mit der Stadtbahn sicherzustellen.

 

Ein besonderer Fokus liegt zudem auf dem Knoten am Donau-Einkaufszentrum (Knoten Nordgaustraße/Frankenstraße/Walhalla-Allee), der auf Grund seiner Stauanfälligkeit und als Unfallhäufungsstelle in der Diskussion steht und durch das Stadtplanungsamt aktuell untersucht wird (Berichterstattung Ferienausschuss 25.08.2022, VO/22/19076/61). Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung Verkehr und Wohnungsfragen vom 14.07.2022 (VO/22/19172/61) wurde das Stadtplanungsamt darüber hinaus beauftragt, für die Gesamtachse der Frankenstraße und der Walhalla-Alle eine großumige Verkehrsuntersuchung der verkehrlichen Defizite und des Unfallgeschehens zu erstellen. Das Unfallgeschehen wurde zwischenzeitlich von der Polizei an die Verwaltung

übermittelt und eine erste Auswertung durchgeführt. Das festgestellte umfangreiche Unfallgeschehen ist innerhalb der Unfallkommission noch zu diskutieren und zu würdigen. Die Defizite der verkehrlichen Leistungsfähigkeit sollen dann durch die Auswertung von georeferenzierten Fahrzeugflottendaten untersucht werden. Hier ist die Verwaltung mit der Landesbaudirektion Bayern in Kontakt, die hier erste Erfahrungen hat und im Moment neue Anbieter qualifiziert. Eine Betrachtung auf der Basis von Zähldaten bringt nur wenig bis kaum belastbare Erkenntnisse. Auf Grundlage der Daten zum Unfallgeschehen und der Fahrzeugflottendaten wird das Stadtplanungsamt Abteilung Verkehrsplanung die Verkehrsuntersuchung durchführen. Die Verkehrsuntersuchung wird voraussichtlich bis Ende 2023 abgeschlossen sein. Dabei wird aus förderrechtlicher Sicht insbesondere von Bedeutung sein, ob die bestehenden Verkehrsverhältnisse unabhängig vom Stadtbahnprojekt eines Umbaus bedürfen.

 

 

Verkehrsfunktion im ÖPNV:

 

Im Bestand ist die Nordgaustraße bereits heute eine Hauptachse des regionalen und städtischen Linienbusverkehrs. Die Buslinien werden hierbei aus den nördlichen Stadtteilen und Umlandgemeinden zusammengeführt und zentral über die Nibelungenbrücke entweder über den Stobäusplatz oder den Unteren Wöhrd - Richtung Altstadt bzw. Hauptbahnhof geführt. Laut Auswertung der SMO werden im Abschnitt DEZ-Nibelungenrücke in der morgendlichen Spitzenstunde zwischen 7 und 8 Uhr bis zu 77 Busfahrten (inkl. Verstärkerfahrten und Schullinien) mit einem Platzangebot von insg. 6.800 Fahrgastplätzen in Richtung Innenstadt abgewickelt. Durch die auch im Zuge des Neubaus der Nibelungenbrücke und der Nordgaustraße entstandenen Busspuren und durch die Einrichtung der Pförtnerampel auf der nördlichen Nibelungenbcke oder die Busspuren neben den Busbuchten im Bereich des Donau-Einkaufzentrums lassen sich diese Mengen in diesem Abschnitt bis heute abwickeln.

 

 

2. Planungsansätze

 

Im Rahmen der Masterplanung wurden durch die Ingenieurgemeinschaft verschiedene Lösungsansätze für die Trassierung im Abschnitt Nordgaustraße (ALEX-Center bis zur Brücke Holzgartenstraße / Nibelungenbrücke Mitte) untersucht. Hierbei standen zunächst Lösungen für die Trassenlage im Querschnitt des Verkehrsraum im Fokus (Mittellage, westliche und östliche Seitenlage, gespreizte Seitenlage).

 

Unter Berücksichtigung des zu sichernden Gesamtverkehrsablaufs sowie der Lage wichtiger Verkehrserzeuger und möglicher Standorte für Umsteigeanlagen wird eine östliche Seitenlage der Trasse empfohlen (Anlage 1). Wichtige Ziele, wie das Donau-Einkaufszentrum sowie das Landratsamt, liegen entlang der Nordgaustraße auf der Ostseite. Potentielle Flächen für die Verknüpfung mit dem Busverkehr befinden sich ebenfalls östlich der Nordgaustraße. Die östliche Seitenlage bietet daher eine direkte Erschließung der genannten Ziele bei gleichzeitiger Minimierung der Umsteigewege für umsteigende Fahrgäste. Andererseits müssen dafür aber auch längere Zugangswege von und zu den auf der Westseite gelegenen Zielen in Kauf genommen werden, die beim Zugang zu den Stadtbahnhaltestellen jeweils die Nordgaustraße queren müssen.

Die östliche Seitenlage kann dabei ab Höhe Donau-Einkaufszentrum bis zum ALEX-Center über die gesamte Länge der Nordgaustraße beibehalten werden und dabei auch in der Isarstraße entsprechend der Planung für diesen Abschnitt (VO 22/19659/68) in Seitenlage (hier dann in südlicher Seitenlage) fortgeführt werden. Durch diese Führung werden insgesamt die Konflikte des Stadtbahnbetriebs mit den Abbiegeströmen des Kfz-Verkehrs an den Knoten geringgehalten.

 

Die Stadtbahn soll im Abschnitt Nordgaustraße auf einem besonderen Bahnkörper beschleunigt geführt werden, der wo immer möglich als Grüngleis ausgeführt ist. Hierbei erfolgt ein Betrieb in einem 2,5 Minuten-Takt je Richtung (Linien A und B). Die im allgemeinen Verkehr geltende Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h wird grundsätzlich auch dem Stadtbahnbetrieb zu Grunde gelegt.

 

Der Gesamtverkehrsablauf inkl. des Stadtbahnbetriebs in östlicher Seitenlage wird derzeit verkehrstechnisch und bei gesichertem Planungsstand - per mikroskopischer Verkehrsflusssimulation im Korridor der Nordgaustraße inkl. den direkt anliegenden Knotenpunkten an der Altmühlstraße untersucht. Die Bearbeitung findet in enger Abstimmung mit der Straßenverkehrsabteilung statt. Ziel der Untersuchung ist die Ermittlung von kapazitiven Engstellen sowie Erarbeitung von möglichen Maßnahmen für einen leistungsfähigen Verkehrsablauf. In einem zweiten Schritt wird die optimierte Planung nochmals per mikroskopischer Verkehrsflusssimulation geprüft. Abschließend werden die erforderlichen Maßnahmen definiert, welche für den Nachweis einer verkehrlichen Leistungsfähigkeit für alle Verkehrsteilnehmenden zu erbringen sind. Wesentliche Grundlage dieser Untersuchung sind die möglichen Planungen für die Verknüpfungspunkte und die hierbei zu berücksichtigenden Zufahrtslagen, über die die An- und Abfahrbeziehungen des Busverkehrs abgewickelt werden.

 

Ziel der verkehrstechnischen Untersuchungen ist es die Funktion der Nordgaustraße als Hauptverkehrsstraße auch mit der Stadtbahn zu erhalten. Auch für Anlieger entlang der Nordgaustraße sollen die heute bestehenden Zufahrtsmöglichkeiten beibehalten werden.

 

Mit Führung der Stadtbahn im Korridor Nordgaustraße verbinden sich Chancen für eine städtebauliche Weiterentwicklung: Durch Führung in der östlichen Seitenlage kann der Stadtraum mit der Trasse als Rasengleis und entsprechend aufgewerteten Nebenanlagen für den Rad- und Fußngerverkehr inklusive begleitender Grünachse nach dem Leitbild einer urbanen Promenade entwickeln werden. Im Umfeld der anliegenden Nutzungen (z.B. Landratsamt, DEZ) ist durch die Ausgestaltung von Vorplatzbereichen eine stadtgestalterische Adressbildung möglich. Gleichwohl sorgt die auf der Ostseite konzentrierte Umsteigefunktion für eine weitere urbane Belebung dieser Bereiche. Die Nordgaustraße kann somit von einem rein verkehrlich geprägten Raum zu einer urbanen Achse werden.

 

Ein Bild, das draußen, Himmel, Baum, Stange Pfosten enthält.Automatisch generierte BeschreibungDas untenstehende Beispiel aus Grenoble zeigt, wie das Straßenumfeld promenaden-ähnlich gestaltet werden kann.

Quelle: StadtBahnGestaltung, Dipl.-Ing. Stephan Besier

 

Verknüpfungspunkte:

 

Wichtige Anforderung im Bereich Nordgaustraße ist die Umsetzung der Umsteigefunktion, die zwischen den Stadtbuslinien, v.a. aber auch den zahlreichen Regionalbuslinien und der Stadtbahn hier in hoher Qualität erfolgen soll. Allein das Volumen der in der Spitzenstunde abzuwickelnden Busse erfordert eine Verteilung der Umsteigefunktion auf mehrere Umsteigepunkte innerhalb des Abschnitts Nordgaustraße. Daneben zeigen auch die sich konkretisierenden Überlegungen der Liniennetzgestaltung im Stadtnorden sowie dem nördlichen Umland, dass eine Konzentration auf nur einen Verknüpfungspunkt auch aus angebotskonzeptioneller Sicht nicht zielführend ist.

 

Entlang der gesamten Trasse wurden angrenzende Flächen hinsichtlich deren Tauglichkeit aber auch deren Verfügbarkeit geprüft und hierzu teilweise bereits erste sondierende Gespräche geführt. Diese sind allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch ergebnisoffen.

r die weitere Planung näher in Betracht gezogen werden die in Anlage 1 rot schraffierte Flächen am Donau-Einkaufs-Zentrum (DEZ) sowie die Flächen im Umfeld der Einmündung der Donaustaufer Straße, wobei hier die Fläche südlich (Fläche zwischen der Einmündung Donaustaufer Straße und Einmündung Walhalla-Allee) und nördlich (Parkplatz Landratsamt) als Alternativen zu betrachten sind. Eine weitere Umsteigehaltestelle ist am Alex-Center/Isarstraße erforderlich.

 

Die Stadt- und Regionalbuslinien laufen aus unterschiedlichen Richtungen auf die Stadtbahn zu. Dabei ist zu beachten, dass jeweils zu unterscheiden ist zwischen stark auf die Innenstadt ausgerichteten Strömen morgens, bei denen die Fahrgäste schnell auf die im dichten Takt verkehrenden Bahnen umsteigen wollen und der Situation nachmittags oder abends bei der Regionalbusse erreicht werden müssen, die zur Abfahrt bereitgestellt auf die Stadtbahn für die Weiterfahrt in die nördlichen Stadtteile und Umlandgemeinden warten.

 

Bei diesen Umsteigesituationen sollten die Fahrgäste - wie oben beschrieben - möglichst weder die Fahrbahnen des Kfz-Verkehrs noch in größerem Maße die Gleise und Fahrflächen ein- und ausfahrender Busse queren müssen.

Durch die Seitenlage der Stadtbahn kann dies weitgehend gewährleistet werden. Hierbei wird bei passender Anordnung der Bushaltestellen - auch ein „Backe an Backe“-Umstieg zwischen Bus und Stadtbahn möglich. Realisiert werden kann dies u.a. an der Umsteigehaltestelle Isarstraße/Alex-Center, bei dem die aus Richtung Norden anfahrenden Regionalbusse durch Linksabbiegen in die Isarstraße direkt an die Haltestelle der Stadtbahn gelangen und Fahrgäste am gleichen Steig in die in Richtung Innenstadt verkehrende Bahn umsteigen können. Um diese Andienungsabfolgen realisieren zu können, sind auch die Fahrwege der Busse im Umfeld der Nordgaustraße anzupassen. Hierbei ergibt sich insbesondere für die hier endenden Regionalbuslinien die Notwendigkeit, eine Endhaltestelle mit entsprechenden Abstellflächen für Pausenzeiten sowie weitere Einstiegsbereichen für die Rückfahrt auf Höhe Donaustaufer Straße ausbilden zu müssen.

 

Die in Prüfung befindliche Verknüpfungshaltestelle auf Höhe Donaustaufer Straße (Areal Landratsamtparkplatz oder die Fläche zwischen der Einmündung Donaustaufer Straße und Einmündung Walhalla-Allee) dient dem Umstieg der über die Donaustaufer Straße angelenkten Buslinien. Dieser Verknüpfungspunkt soll dabei zugleich die Funktion als Endpunkt der Linien aufweisen, an dem neben dem Ein- und Ausstieg auch entsprechende Wendefahrten und Abstellflächen (inkl. Fahrerpausenraum) realisiert werden sollen.

 

Die ebenfalls in Prüfung befindliche Verknüpfungshaltestelle vor dem DEZ dient in einer ersten Stufe den über die Frankenstraße und den Weichser Weg angelenkten Buslinien. Da das DEZ für Fahrgäste aus der Region ein wichtiges Ziel darstellt, können auch weitere Regionalbuslinien hier abgewickelt werden, wodurch allerdings insgesamt eine in ihrem Flächenbedarf große Zentralhaltestelle entstehen würde. Eine Haltestellenanlage vor dem DEZ soll dabei auch den Hauptzugang der Centeranlage gestalterisch aufgreifen und wie oben beschrieben zu einer Adressbildung beitragen.

 

Sonstige Aspekte der Trassierung:

 

r den vorgesehenen Endpunkt der Linie B im Umfeld Isarstraße/Alex-Centers konnte bis dato noch keine Wende- oder Kehranlage konkretisiert werden. Abhängig ist dies von der Verfügbarkeit von Flächen für die Verknüpfungspunkte (siehe oben). Alternativ muss ein betrieblich und gestalterisch machbarer Endpunkt im Abschnitt der Isarstraße gefunden werden.

 

Zu berücksichtigen bei der Planung zur Nordgaustraße ist auch eine mögliche Fortführung der Stadtbahn vorzugsweise die Linie B - in die Nachbargemeinde Lappersdorf. Hierfür werden alternative Haltestellenlagen im Knotenumfeld Nordgaustraße/Isarstraße geprüft. Ggf. wird auch eine Lageanpassung der derzeit im östlichen Knotenarm der positionierten Haltestelle erforderlich, die stattdessen auch im südlichen Knotenarm vorgesehen werden kann.

 

 

Brückenbauwerke:

 

Die Brückenbauwerke Nibelungenbrücke Nord, Johannisstraße und Holzgartenstraße werden derzeit im Rahmen der Masterplanung für deren künftige Nutzung durch die Stadtbahn statisch überprüft.

Im Zuge der bisherigen Brückenprüfung zeigt die statische Betrachtung der Nibelungenbrücke (Hauptbauwerk), dass je Brückenseite die Aufnahme eines Stadtbahngleises möglich ist und hierbei jeweils die Seitenlage (Lage heutige Busspur) die statisch günstigste ist. Dies bedingt am Nordende der Brücke in Fahrtrichtung Innenstadt ein Ausführen des Gleises aus der östlichen Seitenlage in die westliche Seitenlage.

 

 

Die Ergebnisse zu den o.g. Brückenprüfungen werden dem von der Technischen Aufsichtsbehörde beauftragten Prüfingenieur vorgelegt. Über diesen Sachverhalt wird berichtet, sobald die von der TAB geprüften Ergebnisse vorliegen.

 

 

3. Weiteres Vorgehen

 

Derzeit erfolgt die verkehrsplanerische Prüfung der Verkehrsabwicklung und Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte in der Nordgau- und Altmühlstraße inklusive der Abwicklung der Busverkehre im Bereich der Verknüpfungspunkte.

 

Besondere Herausforderungen der verkehrstechnischen Analysen stellen die Knoten im Umfeld des DEZ dar, wobei die Ergebnisse der oben beschriebenen Untersuchung des Stadtplanungsamtes zu berücksichtigen sind.

 

Des Weiteren sind hierbei die möglichen Grundstücksverfügbarkeiten für die Verknüpfungspunkte und damit die Ausgestaltung der Anlagen und die daraus resultierenden Anfahrwege der Busse maßgeblich. Mit den Eigentümern der Flächen sind umfassende Abstimmungen herbeizuführen. Bis auf Weiteres werden dabei zwei Alternativen verfolgt: zum einen eine größere Anlage am DEZ kombiniert mit einer kleineren Umsteigeanlage im Umfeld der Donaustaufer Straße; zum anderen eine größere Anlage im Umfeld der Donaustaufer Straße (südlich oder nördlich) gepaart mit einer kleineren Umsteigehaltestelle im Vorfeld des DEZ. Letztlich muss hierbei im Verhältnis zum damit verbundenen Flächeneingriff - der Nachweis erbracht werden, welche der beiden Alternativen die beste Lösung für die betriebliche Abwicklung des Linienbus- und Stadtbahnverkehrs aus Region und Stadt sowie die Umsteigequalität im Sinne der Fahrgastbelange ermöglicht.

 

Zudem sind im Zuge der weiteren Planung die Eingriffe in das Bestandsgrün zu untersuchen. Hierbei soll insbesondere die Wertigkeit der betroffenen Bäume analysiert werden. Ebenso erfolgt für die naturschutz- und artenschutzrechtlichen Eingriffe eine grobe Ausgleichsbedarfsabschätzung. Der konkrete Untersuchungsumfang wird mit dem Umweltamt als untere Naturschutzbehörde über den Fachberater der Masterplaner abgestimmt. Weitere Abstimmungen sind im Hinblick auf Neupflanzung bzw. Verortung des Straßenbegleitgrüns entlang der Nordgaustraße notwendig. Für die verbleibenden Eingriffe in den Grünbestand werden im Weiteren zudem umweltfachliche Untersuchungen erforderlich.

 

In diesem langen Linienabschnitt sind zudem Belange der Sparten von besonderer Bedeutung. Nach einer ersten Betrachtung der vorhandenen Spartenlagen liegen größere Kanäle im westlichen Fahrbahnbereich und werden damit nicht durch die Stadtbahn tangiert. Eine im Osten abschnittsweise verlaufende Gas-Hochdruckleitung bedarf noch einer Abstimmung mit dem Versorger. Mit Festlegung der Verkehrsraumaufteilung inkl. möglicher neuer Baumstandorte wird geprüft, wie mit den bestehenden Spartenlagen in den weiteren Planungsphasen umzugehen ist.


 

Der Ausschuss beschließt:

  1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die planerischen Ansätze fortzuführen und verkehrlich zu prüfen. Hierbei sind insbesondere die Bedarfe und Optionen für die Verknüpfungsanlagen und die Belange tangierter Dritter abzustimmen.
  3. Über das Ergebnis der Brückennachrechnung der Ingenieurbauwerke entlang der Nibelungenbrücke ist im Ausschuss zu berichten.

 


Anlagen:

 

  1. Planentwurf Verkehrsanlagen Abschnitt Nordgaustraße (Arbeitsstand 05/2023)
  2. Hinweise der Straßenverkehrsbehörde
  3. Klimavorbehalt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Nordgaustrasse_Seitenlage_Arbeitsstand Mai 2023 (14986 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_Hinweise der Straßenverkehrsbehörde (309 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3_Klimavorbehalt Stufe 3 (159 KB)