Vorlage - VO/23/20275/51  

 
 
Betreff: Änderung der Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben und Befugnisse zur Verhandlung und Vereinbarung von Entgelten für ambulante Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (ReKo ambulant) vom 07.01.2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Dr. Freudenstein
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
05.07.2023 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
27.07.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
27.07.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Mit Beschluss vom 20.02.2020 (VO/19/16293/51) wurde der Einrichtung einer Regionalen Koordinierungsstelle zur Verhandlung und Vereinbarung von Entgelten mit Trägern der freien Jugendhilfe bei Inanspruchnahme ambulanter Kinder- und Jugendhilfeleistungen mit Geschäftsstelle bei der Stadt Regensburg und dem Abschluss einer Zweckvereinbarung mit den Landkreisen Amberg-Sulzbach, Cham, Regensburg und Schwandorf über die Übertragung der Aufgaben und Befugnisse zur Verhandlung und Vereinbarung von Entgelten für ambulante Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zugestimmt.

Am 07.01.2021 wurde die Zweckvereinbarung abgeschlossen und im 4. Quartal 2021 wurde die Geschäftsstelle der Regionalen Koordinierungsstelle für ambulante Kinder- und Jugendhilfen (ReKo ambulant) eingerichtet.

Zwischenzeitlich haben weitere Kommunen und Landkreise ihr Interesse an dem Kooperationsmodell bekundet. Der Landkreis Kelheim sowie die Städte Landshut und Straubing haben bereits Ende 2022 bzw. Anfang 2023 entsprechende Beschlüsse gefasst, um ebenfalls eine Zweckvereinbarung mit der Stadt Regensburg zu o.g. Zweck abzuschließen.

Formal ist die Beteiligung der weiteren Kommunen bzw. Landkreise an der ReKo ambulant“ durch eine Änderung der Zweckvereinbarung vom 07.01.2021 erforderlich, durch welche der Kreis der Delegierenden um die weiteren Kommunen bzw. Landkreise erweitert wird.

Die Änderung der Zweckvereinbarung, bereits von allen beteiligten Kommunen und Landkreisen unterschrieben, ist als Anlage beigefügt.

Neben der Änderung des Kreises der Delegierenden wurde die Klarstellung zur ursprünglichen Zweckvereinbarung hinsichtlich der Finanzierung der Geschäftsstelle vom 07.01.2021 in die Zweckvereinbarung integriert.

Die Klarstellung ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

 


 

 

Der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt / der Stadtrat beschließt der Erweiterung des Zweckverbands „Reko ambulant“ zuzustimmen.

 


Anlagen:

 

  • Zweckvereinbarung Klarstellung unterschrieben 20210107
  • Zweckvereinbarung Änderung unterschrieben 20230224

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zweckvereinbarung Klarstellung unterschrieben 20210107 (372 KB)    
Anlage 2 2 Zweckvereinbarung Änderung unterschrieben 20230224 (543 KB)    
Anlage 4 3 formular-stufe-3-pruefschema-klimavorbehalt (218 KB)