Sachverhalt:
Bericht der Verwaltung:
Containerkindergarten Weinweg 30
1. Ausgangssituation
Das Amt für Tagesbetreuung von Kindern betreibt derzeit unter der Bezeichnung „Weinweg 30“ einen Kindergarten, der auf verschiedenen städt. und nichtstädtischen Grundstücken errichtet wurde. Es handelt sich um eine Containeranlage, die im Rahmen einer entsprechenden Ausschreibung (Leistungsverzeichnis) vom Amt für Hochbau angemietet wurde. Die Containeranlage wurde errichtet, um dort einen Ausweichkindergarten während der Sanierung des stadteigenen Anwesens Hedwigstr. 27 betreiben zu können. Die für das Objekt erteilte Baugenehmigung ist aktuell bis 30.09.2023 befristet.
Die Fertigstellung des Kinderhauses Hedwigstraße ist mit Sachstand 22.06.2023
2. Bedarfsplanung
Zwischenzeitlich besteht die Notwendigkeit, eine Einrichtung für die Tagesbetreuung
In Bayern sind die Gemeinden vorrangig zuständig, ausreichend Plätze zur Kinderbetreuung in Einrichtungen und in der Kindertagespflege vorzuhalten. Es handelt sich um eine kommunale Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis. Dies geschieht in Regensburg in vorbildlicher Weise durch die jährliche Elternbefragung
Die Aufgabe ein ausreichendes Betreuungsangebot bereitzustellen, geht allen freiwilligen Leistungen einer Kommune vor. Vorzuhalten sind institutionelle Betreuungsformen und Kindertagespflegeplätze.
3. Weiterer Betrieb einer Containeranlage am Weinweg
Die vorhandene Containeranlage wäre grundsätzlich weiterhin betriebsfähig. Nach der durch das Amt für Gebäudeservice zwischenzeitlich durchgeführten Prüfung Aufgrund der Bedarfslage und der hohen Mietkosten wäre aber dennoch die Möglichkeit des Erwerbs der Anlage nach Ende der Mietzeit zu prüfen. Im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wäre dem Erwerb der zu sanierenden Anlage aber alternativ auch ein Neuerwerb einer energetisch geeigneten Anlage gegenüberzustellen. Eine Containerlösung würde gegenüber einem Neubau aufgrund ihrer zeitlich schnellen Umsetzbarkeit einen raschen Weiterbetrieb der Anlage sichern. Die Containeranlage Weinweg soll daher auch nach der Eröffnung des Kinderhauses an der Hedwigstraße weiterbetrieben werden. Die konkrete Zeitplanung dazu kann erst erfolgen, wenn Klarheit darüber besteht, welche Lösung umgesetzt werden soll. Von einem unterbrechungsfreien Betrieb ist jedoch aus heutiger Sicht in keinem Falle auszugehen
4. Grundstücksverfügbarkeit
Wie unter Ziff. 1 bereits dargestellt nimmt die Anlage aufgrund ihres vorübergehenden Charakters und der Flächenverfügbarkeit Teilflächen verschiedener Grundstücke ein. Die schuldrechtliche Grundstücksverfügbarkeit dieser Flächen bis zum 31.12.2028 ist durch das Liegenschaftsamt bereits geklärt. Ob einer längerfristige Lösung möglich ist, kann heute nicht verbindlich prognostiziert werden, da die weiteren Grundstücksplanungen zukünftigen Entscheidungen vorbehalten bleiben. Dies steht einem Ankauf aber nicht entgegen. Im Jahre 2028 ist dann zu prüfen, ob und ggf. wo weiterer Bedarf besteht. Die Containeranlage ist grundsätzlich mobil und könnte dann bedarfsgerecht aufgestellt werden. Bei Wegfall des Bedarfes wäre ein Wiederverkauf der Anlage zu prüfen (ein entsprechender Markt ist vorhanden). 5. Finanzierung
Für den Ankauf von Containern stehen bei Maßnahme 4641/33 im Investitionsprogramm Kaufangebote und eine gesicherte Kostenermittlung für die energetische Sanierung sollen eingeholt werden. Der Containerkauf ist als sog. temporärer Bau nach BayFAG förderfähig. Die Förderung beträgt voraussichtlich rd. 750.000,00€, bei einer Bindungsfrist von mindestens 10 Jahren.
6. Betrieb
Stellen für den Betrieb einer fünfgruppigen Einrichtung, wurden im Nachtragshaushalt 2023 und im Haushalt 2024 anteilig beantragt. Der Personalausschuss hat am 14.06.2023
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für eine zusätzliche Einrichtung zur Tagesbetreuung
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass aufgrund des festgestellten Bedarfs
3. Die Verwaltung wird dazu beauftragt - eine rechtsverbindliche Klärung mit der Regierung der Oberpfalz herbeizuführen, - eine rechtsverbindliche Klärung mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde herbeizuführen, ob die Voraussetzungen für die Verlängerung der derzeit befristeten baurechtlichen Genehmigung bis mindestens 31.12.2028 vorliegen; - eine Klärung herbeizuführen, ob und wenn ja zu welchen Konditionen ein Ankauf der bestehenden Containeranlage möglich ist; - eine Bewertung durchzuführen, ob der Ankauf der bestehenden Containeranlage oder der Ankauf einer neuen Containeranlage die wirtschaftlichste Lösung ist.
4. Die Verwaltung stellt die Ergebnisse der Aufträge zu Ziff. 3 im Weiteren den zuständigen städt. Gremien zur Entscheidung vor.
Anlagen: Klimavorbehalt Teil 3
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