Vorlage - VO/23/20278/52  

 
 
Betreff: Weiterbetrieb der Containeranlage Weinweg 30 als Städt. Kindertageseinrichtung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Referentin für Bildung Dr. Kellner-Mayrhofer
Federführend:Amt für Tagesbetreuung von Kindern   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
05.07.2023 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Bericht der Verwaltung:

 

Containerkindergarten Weinweg 30

 

 

1. Ausgangssituation

 

Das Amt für Tagesbetreuung von Kindern betreibt derzeit unter der Bezeichnung „Weinweg 30“ einen Kindergarten, der auf verschiedenen städt. und nichtstädtischen Grundstücken errichtet wurde. Es handelt sich um eine Containeranlage, die im Rahmen einer entsprechenden Ausschreibung (Leistungsverzeichnis) vom Amt für Hochbau angemietet wurde.

Die Containeranlage wurde errichtet, um dort einen Ausweichkindergarten während der Sanierung des stadteigenen Anwesens Hedwigstr. 27 betreiben zu können.

Die für das Objekt erteilte Baugenehmigung ist aktuell bis 30.09.2023 befristet.
Die Finanzierung der Anmietung ist derzeit bis einschließlich August 2023 über die Baumaßnahme Hedwigstraße abgesichert.

 

Die Fertigstellung des Kinderhauses Hedwigstraße ist mit Sachstand 22.06.2023
r den 01.11.2023 vorgesehen. Im Hinblick auf den zeitlichen Ablauf dieser Sanierungsmaßnahme ist ein weiterer Ausweichbetrieb wohl noch bis einschl. Dezember 2023 notwendig. Da sowohl beim Bau als auch bei der Möblierung Unabwägbarkeiten
nicht ausgeschlossen werden können, wurde ein Zeitpuffer aus den Erfahrungswerten
der vorangegangenen Bauten mit einberechnet. Die dazu erforderlichen Maßnahmen werden von der Verwaltung eingeleitet (u.a. Fortführung der Containeranmietung, Verlängerung der Baugenehmigung). Die Mietkosten für die Monate September bis einschl. Dezember 2023 sollen durch entsprechende Umschichtungen im Haushalt gesichert werden.

 

 

2. Bedarfsplanung

 

Zwischenzeitlich besteht die Notwendigkeit, eine Einrichtung für die Tagesbetreuung
von Kindern im Stadtwesten über den Sept. 2023 hinaus unabhängig von der Fertigstellung
der Baumaßnahme Hedwigstr. aufgrund des hohen Bedarfs an Betreuungsplätzen weiter
zu betreiben. Die Nachfrage durch die Eltern übersteigt derzeit das vorhandene Platzangebot
bei den Kindertageseinrichtungen sowohl der freien Träger als auch des städtischen Trägers.
Aktuell ist im Stadtwesten und im erweiterten Einzugsgebiet mit einer Unterversorgung von Kindern im Alter von 1 bis 7 Jahren ab Herbst 2023 für die nächsten Jahre auszugehen.

 

In Bayern sind die Gemeinden vorrangig zuständig, ausreichend Plätze zur Kinderbetreuung in Einrichtungen und in der Kindertagespflege vorzuhalten. Es handelt sich um eine kommunale Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis.
Die Gemeinden haben die Bedürfnisse der Kinder und Eltern zu eruieren.

Dies geschieht in Regensburg in vorbildlicher Weise durch die jährliche Elternbefragung
und durch die kontinuierliche Auswertung des Kita-Planers und der regelmäßigen Erstellung des Kindertageseinrichtungsbedarfsplans. Die Gemeinden haben weiterhin die Pflichtaufgabe, den Bedarf festzustellen und auf dieser Grundlage die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen um die erforderliche Kinderbetreuung sicher zu stellen.
Die Kommunen tragen die Planungs- und Finanzierungsverantwortung für die Sicherstellung eines ausreichenden Platzangebots.

 

Die Aufgabe ein ausreichendes Betreuungsangebot bereitzustellen, geht allen freiwilligen Leistungen einer Kommune vor. Vorzuhalten sind institutionelle Betreuungsformen und Kindertagespflegeplätze.

 

 

3. Weiterer Betrieb einer Containeranlage am Weinweg

 

Die vorhandene Containeranlage wäre grundsätzlich weiterhin betriebsfähig.

Nach der durch das Amt für Gebäudeservice zwischenzeitlich durchgeführten Prüfung
ist für einen Weiterbetrieb allerdings eine energetische Sanierung mit erheblichem finanziellen Aufwand erforderlich. Auf den entsprechenden Standard konnte bislang nämlich nur aufgrund der kurzen Nutzungsdauer verzichtet werden.

Aufgrund der Bedarfslage und der hohen Mietkosten wäre aber dennoch die Möglichkeit des Erwerbs der Anlage nach Ende der Mietzeit zu prüfen.

Im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wäre dem Erwerb der zu sanierenden Anlage aber alternativ auch ein Neuerwerb einer energetisch geeigneten Anlage gegenüberzustellen.

Eine Containerlösung würde gegenüber einem Neubau aufgrund ihrer zeitlich schnellen Umsetzbarkeit einen raschen Weiterbetrieb der Anlage sichern. Die Containeranlage Weinweg soll daher auch nach der Eröffnung des Kinderhauses an der Hedwigstraße weiterbetrieben werden.

Die konkrete Zeitplanung dazu kann erst erfolgen, wenn Klarheit darüber besteht, welche Lösung umgesetzt werden soll. Von einem unterbrechungsfreien Betrieb ist jedoch aus heutiger Sicht in keinem Falle auszugehen
 

 

4. Grundstücksverfügbarkeit

 

Wie unter Ziff. 1 bereits dargestellt nimmt die Anlage aufgrund ihres vorübergehenden

Charakters und der Flächenverfügbarkeit Teilflächen verschiedener Grundstücke ein.

Die schuldrechtliche Grundstücksverfügbarkeit dieser Flächen bis zum 31.12.2028 ist durch das Liegenschaftsamt bereits geklärt. Ob einer längerfristige Lösung möglich ist, kann heute

nicht verbindlich prognostiziert werden, da die weiteren Grundstücksplanungen zukünftigen Entscheidungen vorbehalten bleiben. Dies steht einem Ankauf aber nicht entgegen.

Im Jahre 2028 ist dann zu prüfen, ob und ggf. wo weiterer Bedarf besteht.

Die Containeranlage ist grundsätzlich mobil und könnte dann bedarfsgerecht aufgestellt werden.

Bei Wegfall des Bedarfes wäre ein Wiederverkauf der Anlage zu prüfen (ein entsprechender

Markt ist vorhanden).

5. Finanzierung

 

r den Ankauf von Containern stehen bei Maßnahme 4641/33 im Investitionsprogramm
im Jahr 2023 HH-Mittel im Umfang von 1.200.000€ zur Verfügung.

Kaufangebote und eine gesicherte Kostenermittlung für die energetische Sanierung sollen eingeholt werden.

Der Containerkauf ist als sog. temporärer Bau nach BayFAG förderfähig. Die Förderung beträgt voraussichtlich rd. 750.000,00€, bei einer Bindungsfrist von mindestens 10 Jahren.

 

 

6. Betrieb

 

Stellen für den Betrieb einer fünfgruppigen Einrichtung, wurden im Nachtragshaushalt 2023 und im Haushalt 2024 anteilig beantragt. Der Personalausschuss hat am 14.06.2023
die zum Nachtragshaushalt vorgeschlagenen Stellenschaffungen vorberatend empfohlen. Das Kinderhaus Weinweg und das Kinderhaus Hedwigstraße verfügen künftig gemeinsam
über 12 Gruppen, davon 7 Gruppen in der Hedwigstraße und 5 Gruppen am Weinweg.

 


 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für eine zusätzliche Einrichtung zur Tagesbetreuung
von Kindern im Stadtwesten mittelfristig weiterer Bedarf besteht. Aktuell ist im Stadtwesten
und im erweiterten Einzugsgebiet mit einer Unterversorgung von Kindern im Alter von
1 bis 7 Jahren ab Herbst 2023 für die nächsten Jahre auszugehen.

 

2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass aufgrund des festgestellten Bedarfs
der Weiterbetrieb einer Containeranlage am Standort Weinweg 30 angestrebt wird.

 

3. Die Verwaltung wird dazu beauftragt

- eine rechtsverbindliche Klärung mit der Regierung der Oberpfalz herbeizuführen,
ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis nach §45 SGB VIII
bis mindestens 31.12.2028 vorliegen;

- eine rechtsverbindliche Klärung mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde herbeizuführen,

ob die Voraussetzungen für die Verlängerung der derzeit befristeten baurechtlichen Genehmigung bis mindestens 31.12.2028 vorliegen;

- eine Klärung herbeizuführen, ob und wenn ja zu welchen Konditionen ein Ankauf der bestehenden Containeranlage möglich ist;

- eine Bewertung durchzuführen, ob der Ankauf der bestehenden Containeranlage

oder der Ankauf einer neuen Containeranlage die wirtschaftlichste Lösung ist.

 

4. Die Verwaltung stellt die Ergebnisse der Aufträge zu Ziff. 3 im Weiteren den zuständigen

städt. Gremien zur Entscheidung vor.

 

 


 

 

 


Anlagen:

Klimavorbehalt Teil 3

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Klimavorbehalt Teil 3 Weinweg (213 KB)