Vorlage - VO/23/20281/RIV  

 
 
Betreff: Allgemeine Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg: Änderung der Besichtigungsentgelte
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Kulturreferent Dersch
Federführend:Kulturreferat   
Beratungsfolge:
Kulturausschuss Vorberatung
26.07.2023 
Öffentliche Sitzung des Kulturausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
27.07.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
27.07.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

 

Mit der Sanierung und Neugestaltung des documents Keplerhaus (ehemals Kepler-Gedächtnishaus oder Keplermuseum) und dessen Wiedereröffnung als document Kepler (Keplerstraße 5) in Regensburg im November 2023 muss die Gestaltung der Eintrittspreise neu geregelt werden.

 

nftig sollen die dortigen Eintrittspreise jenen des Historischen Museums entsprechen und werden damit im Vergleich zur Preisgestaltung vor der Baumaßnahme zwar erhöht, bleiben aber günstig, zumal wie im Historischen Museum Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Schülerinnen und Schülern im Klassenverband, ferner Studierenden (bis zu 30 Jahren) freier Eintritt im document Kepler gewährt werden wird.

 

Aufgrund mangelnder Nachfrage entfallen allgemein die Verbundkarte und die Jahreskarte.

 

Nach der letzten Anpassung der Gebührenänderung vom 01.01.2003, somit vor rund

20 Jahren, soll nun das Entgelt für die freiberuflichen Führerinnen und Führer (Guides) im neuen document Kepler, im document Neupfarrplatz und im document Schnupftabakfabrik sowie auch für spezielle Sonderführungen im Historischen Museum und im document Reichstag zeitgemäß erhöht werden.

Die Guides erhalten dann für die rund einstündigen Führungen statt bisher 30 € (fremdsprachige Führungen 40 €) nun einheitlich 45 € (analog etwa zu Domführungen), für ca. halbstündige Kurzführungen im document Reichstag 25 €. Das Ausfallhonorar bei trotz Anwesenheit der Guides kurzfristig nicht zustande gekommenen Turnusführungen soll von 10 € auf 20 € angehoben werden. Diese Erhöhung der Führungsentgelte für die freiberuflichen Guides ist bei der Preisgestaltung der Sonderführungen berücksichtigt, so dass sie mindestens kostendeckend sind. Bei Turnusführungen ist die Kostendeckung von der Teilnehmerzahl abhängig und wird wie bisher bei sechs Personen ohne Ermäßigung erreicht bzw. überschritten.

 

Die regelmäßigen Turnusführungen für Einzelbesucher im Historischen Museum werden pro Person nur minimal um 0,50 € bzw. 1,00 € auf 8,00 € und 5,00 erhöht und sollten nicht zu einer geringeren Nachfrage führen. Im document Kepler werden sie zu denselben Preisen neu eingeführt.

2019, im letzten Jahr vor den Corona-bedingten Beschränkungen, zählte das document Keplerhaus 2635 Besucher, davon bezahlten 1656 regulären Eintritt (kostenloser Eintritt am 1. Sonntag im Monat). Unter den in jenem Jahr durchgeführten 29 Gruppenführungen waren 13 Schulklassen. Für alle Gruppen wurde zusätzlich zum (für Regensburger Klassen freien) Eintritt jeweils eine Führungsgebühr von 40,00 € erhoben, mit einem Anteil von 10,00 € zugunsten der Stadt, künftig werden 45,00 € verlangt. Dazu kommen im document Kepler Einnahmen aus dem bei Sonderführungen zusätzlich zu entrichtenden Gruppeneintrittspreis.

 

Die Einnahmen durch Eintritte im Keplerhaus betrugen im Jahr 2019 gesamt 2856,30 €.

Mit der erheblichen Aufwertung des neuen documents Kepler durch die Sanierung des Gebäudes (einschließlich barrierefreiem Zugang) und der informativen und attraktiven musealen Neugestaltung darf eine deutliche Zunahme der Besucherzahlen erwartet werden, die sich nicht auf die kostenfreien oder verbilligen Eintritte beschränken wird. Die Erhöhung der Eintrittspreise von 2,20 € bzw. 1,10 € (verbilligt) auf 5,00 € und 2,50 € ist in jedem Fall angemessen und wird voraussichtlich auch zu einer Erhöhung der Einnahmen aus dem Kartenverkauf führen.

 

Insgesamt dürften sich in Abhängigkeit von den Besucherzahlen die Mehreinnahmen aus der Erhöhung bzw. Anpassung der Eintrittsgelder der städtischen Museen auf einige tausend Euro jährlich belaufen.


 

Der Kulturausschuss und der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfehlen / der Stadtrat beschließt:

Die Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg vom 16. Dezember 1976 sowie die zugehörige Anlage zu § 14 der Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg werden gemäß dem beigefügten Entwurf vom 29.06.2023, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist, geändert.

 

Die Änderungen treten am 01.11.2023 in Kraft.


Anlagen:

 

- Anlage 1 zur Änderung der Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Museen und der Anlage zu § 14 der Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg vom 29.06.2023 mit Änderungen, Ergänzungen und Streichungen in Rot

 

- Anlage 2 Synopse

 

- Entwurf zur Änderung der Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Museen und der Anlage zu § 14 der Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg vom 29.06.2023

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Endversion Anlage 1 AGB mit Änderungen etc in Roteintragung (408 KB)    
Anlage 2 2 Endversion Anlage 2 Synopse kurz mit Ergänzungen (645 KB)    
Anlage 3 3 Endversion Anlage AGB als Entwurf (378 KB)