Vorlage - VO/23/20306/64  

 
 
Betreff: Neues Rathaus, Generalsanierung der Gebäude Minoritenweg 8+10
- Beschluss über die technische Ausführung -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
2. Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Amt für Hochbau   
Beratungsfolge:
Bau- und Vergabeausschuss Vorberatung
25.07.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
27.07.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
27.07.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Technischer Beschluss

I. Allgemeines

Der Planungsauftrag zur Durchführung der Sanierungsmaßnahme der Gebäude Minoritenweg 8+10 des Neuen Rathauses, wurde am 16.07.2019 erteilt.

Im März 2020 erging die Beauftragung für die Planung und Durchführung der Sanierungsmaßnahme an das Architekturbüro Raith Architekten GmbH aus Kelheim.

Die Architektenleistung sowie die zur Realisierung notwendigen Fachplaner, wie Tragwerksplanung und Planung der technischen Gewerke, wurden durch VgV-Verfahren vergeben.

Mit dem Maßnahmenbeschluss vom 28.03.2023 hat der Stadtrat der Stadt Regensburg, 

sowie vorab beratend der Bau- und Vergabeausschuss und der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen, die Generalsanierung der Gebäude Minoritenweg 8+10 des Neuen Rathauses beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung der Planungsleistungen für die Baumaßnahme beauftragt.

 

II. Beschreibung der Baumaßnahme

1. Historie

Der zur Sanierung anstehende Gebäudekomplex steht, wie das gesamte Neue Rathaus,

unter Ensembleschutz und gliedert sich in drei Teilbereiche mit unterschiedlichen Baujahren.

Das Gebäude Minoritenweg 8 wurde 1955 erbaut und 1973 umgebaut.

Das Haus Minoritenweg 10 ist aus dem Jahr 1938.

1973 ergänzte man den Bereich des ehemaligen Rechenzentrums am Minoritenweg.

Der erste Sanierungsabschnitt des Neuen Rathauses, die Sanierung des Dach- und

Erdgeschosses der Gebäudeteile Minoritenweg 4-6 wurde 2012 fertiggestellt. In der

Zwischenzeit waren im gesamten Neuen Rathaus unaufschiebbare Brandschutzmaßnahmen

notwendig, diese konnten jedoch insbesondere im Bauteil Minoritenweg 8+10 nicht

abgeschlossen werden, da für diesen Gebäudebereich bis dato keine

Auslagerungsmöglichkeit gegeben war.

 

2. Sanierungskonzept

Im Zuge der Generalsanierung werden die Büroräume insbesondere im Dachgeschoss

optimiert, sowie die Bürostruktur an heutige Erfordernisse angepasst. Dabei soll die

grundlegende Gebäudestruktur weitestgehend erhalten bleiben. Zur Grundrissaufteilung erfolgte in der Planungsphase eine enge Abstimmung mit dem Amt für Organisation und Personalentwicklung und dem Amt für Gebäudeservice.

Neben der notwendigen Brandschutzsanierung sind beim Gebäude 10 teilweise eine Überarbeitung des Holzdachstuhls und eine Schadstoffsanierung erforderlich. Außerdem werden die Gebäude entsprechend des Gebäudeenergiegesetzes GEG energetisch saniert.

Der Bereich des ehemaligen Rechenzentrums wird einer kleinteiligeren Büronutzung

zugeführt.

Die Toilettenanlagen im Gebäude 10, die ursprünglich auf der Südseite zum Innenhof

orientiert waren, werden in sämtlichen Geschossen zur nördlichen Straßenseite angeordnet.

Vorteil dabei ist, dass vertikale Leitungstrassen für Sanitär- und Besprechungsräume

gemeinsam geführt und Technikräume im Kellergeschoss und Dachgeschoss gemeinsam

genutzt werden können.

Die Besprechungsräume sind, wie ursprünglich in jedem Geschoss, an der Treppenhalle

angeordnet. Im dritten Obergeschoss ist ein neuer Besprechungsraum ebenso an der

Treppenhalle vorgesehen.

Im Sanitärbereich im Erdgeschoss wird zusätzlich eine Dusche eingebaut. Im ersten

Obergeschoss ist beim Sanitärkern eine barrierefreie Toilette verortet.

Dem Sanitärbereich im dritten Obergeschoss des Gebäudes 8 sind die Umkleiden für Reinigungskräfte zugeordnet.

Die erforderlichen Umkleiden sowie Putz- und Lagerräume für die städtische Reinigung sind mit dem Sachgebiet Reinigung abgestimmt.

Im Untergeschoss sind neben dem EDV-Schulungsraum und den Büroräumen bei der

Telefonzentrale ausschließlich Technik- und Lagerräume sowie die Hausmeisterwerkstatt

untergebracht. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wird im Untergeschoss weitestgehend auf

wasserführende Leitungen verzichtet.

Das gesamte Leitungsnetz der Gebäudetechnik ist bei der Generalsanierung grundlegend zu

erneuern. Dabei werden soweit wie möglich zur vertikalen Leitungsführung bestehende

Leitungstrassen verwendet. Horizontal kann die Leitungsführung überwiegend in den

Abhangdecken erfolgen.

 

3. Innenräume

Die Sanierungsmaßnahme wird innen im gesamten Gebäudebereich durchgeführt. Vor Beginn der Arbeiten zur eigentlichen Sanierungsmaßnahme erfolgen die notwendigen Rückbau- und Demontagearbeiten. Neue Büroraumtrennwände z.B. im Bereich des ehemaligen Rechenzentrums und bei den neuen Sanitärbereichen werden in Massivbauweise errichtet. Für die Installationsführung der Technikgewerke sind Leitungsschächte zu ergänzen bzw. neu zu errichten, Vorwandinstallationen und Installationsschächte sind in Leichtbauweise geplant.

mtliche Innentüren und Brandschutztüren in den Gebäuden sind auszutauschen.

Ebenso werden alle Bodenbeläge in den Büroräumen, die Linoleumbeläge in den Fluren und teilweise aus brandschutztechnischen Gründen auch die Bodenaufbauten erneuert. Die Steinbeläge der Treppenanlagen bleiben erhalten.

Die Bestandsdecken müssen hinsichtlich des Brandschutzes, mittels einer feuerhemmenden Abhangdecke, ertüchtigt werden.

Die wegen der Niederthemperaturheizung erforderliche Heizdecke wird unter die Brandschutzdecke montiert.

r die Besprechungsräume sind zur Verbesserung der Akustik, Teppichböden und Akustikelemente und zur Unterbringung der Medientechnik Medienschränke bzw. -ulen, geplant.

 

4. Fassade / Außenhülle

Zur Verbesserung der Energieeffizienz wird die gesamte Fassade beider Gebäudeteile mit einer Dämmung versehen.

Die Dachhaut, die vollständig zu erneuern ist, erhält eine neue Biberschwanzdeckung im Farbton entsprechend des Bestands.

Die PV-Anlage auf den, dem Innenhof zugewandten Dachflächen, wird nach Verlangen der Denkmalpflege, in Art einer Indach-Variante errichtet. Die straßenseitige Fassade des Gebäudes 8 und die Innenhoffassaden beider Gebäudeteile, erhalten eine 10 cm starke Außendämmung aus Mineralwolle. Bei der Fassade im Straßenbereich des Gebäudes 10 kommt ein hochdämmender Aerogel-Wärmedämmputz mit einer Putzstärke von 4 cm zum Einsatz. Dazu muss der bestehende Fassadenputz abgeschlagen und durch das neue Putzsystem ersetzt werden.

Aus denkmalpflegerischen Gründen soll der Erker beim Eingang Minoritenweg 10 mit einer 10 cm starken Innendämmung aus mineralischen Kalzium-Silikatplatten gedämmt werden.

Fenster und Türen sind komplett, nach aktuellem Effizienzstandard, zu erneuern.

mtliche Fenster werden als Holzfenster mit Dreifachverglasung ausgeführt. Beim Gebäude Minoritenweg 8 wird entsprechend der Vorgabe der Denkmalpflege die bauzeitliche Sprosseneinteilung übernommen.

 

5. Barrierefreiheit und Inklusion

Die Barrierefreiheit der Planung wurde mit dem Inklusionsbeauftragten der Stadt abgestimmt. Der Hauptzugang beim Gebäude Minoritenweg 8 erhält eine automatische Zugangstür mit Näherungssensor. Die am Hauptzugang befindliche Aufzugsanlage wird komplett erneuert. Für sehbehinderte Personen werden an den Treppenläufen Kontraststreifen an erster und letzter Stufe, taktile Handlaufbeschriftungen mit Brailleschrift sowie großformatige Hinweisschilder in Kontrastfarben nachgerüstet.

Die bisher im Untergeschoss schwer auffindbare barrierefreie Toilette, wird dem Sanitärkern im ersten Obergeschoss angegliedert und zusätzlich mit einer barrierefreien Dusche ausgestattet.

 

6. Brandschutz

Das überarbeitete Brandschutzkonzept sieht die Ausbildung von sog. Nutzungseinheiten vor. Durch den sanierungsbedingten Eingriff in die Bausubstanz verlieren die Geschossdecken (Feuerwiderstandsfähigkeit F30 feuerhemmend) den Bestandsschutz und müssen mindestens F 60 hochfeuerhemmend nachgerüstet werden. Die bestehende Brandmeldeanlage (Kategorien 3 / Teilüberwachung) muss zur Brandmeldeanlage Kategorie 1 / Vollüberwachung erweitert werden. Über den Treppenräumen sind Rauch- und Wärmeabzugsanlagen nachzurüsten.

 

7. Schadstoffsanierung

In der Spachtelmasse der Gipskartonwände im Dachgeschoss Nummer 10, teilweise in Wandputzen sowie bei den veralteten Brandschutztüren im Kellergeschoss wurden asbesthaltige Substanzen nachgewiesen. Hier muss deshalb eine aufwendige Asbestsanierung durchgeführt werden. Die belasteten Gipskartonwände müssen rückgebaut und erneuert werden. Zudem hat man im ganzen Gebäudebereich kanzerogene Mineralwolle bzw. Mineralwolleplatten vorgefunden, die ebenfalls einer Schadstoffsanierung bedürfen.

 

8. Energetische Sanierung

Die Wärmeerzeugung erfolgt zukünftig regenerativ mit einer Grundwasserwärmepumpe.

Der Einsatz der Wärmepumpe ermöglicht auch die Kühlung der Gebäude in der warmen Jahreszeit. Dabei wird direkt über das Brunnenwasser, ohne Einsatz der Wärmepumpe, gekühlt. Die Besprechungsräume und Toilettenanlagen erhalten eine maschinelle, bedarfsgesteuerte Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung. 

Die innenhofseitige PV-Anlage deckt ca. 46% des Gesamtbedarfs für Heizung, Beleuchtung, Lüftung und Hilfsenergie der zu sanierenden Gebäudeteile.

 

r die energetische Sanierung ist beabsichtigt eine Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude für Nichtwohngebäude (BEG NWG) mit einem Effizienzgebäude-70-Standard zu beantragen. Die Bewerbung zur Förderung der geplanten Maßnahmen im Rahmen des Bayerischen EFRE OP 2021-2027, für die energetische Sanierung öffentlich zugänglicher Nichtwohngebäude, war erfolgreich. Der entsprechende Förderantrag wurde bei der Regierung eingereicht.

 

9. Innenhof

Im Innenhof sind Tiefbauarbeiten zum Einbau der Kabelzuganlage entlang der Außenfassaden und für die Errichtung der Brunnen für die Wärmepumpe durchzuführen.

Die dazu erforderlichen Erdarbeiten werden durch eine archäologische Baubegleitung unterstützt. Nach Fertigstellung der Erdarbeiten wird die Hofoberfläche entsprechend des Bestands wiederhergestellt. Die Maßnahmen im Innenhof sind mit dem Gartenamt abgestimmt.

 

10. Elektrotechnik

Die Erschließung der Gebäude mit Stark- und Schwachstromleitungen wird über neue und

bestehende Rohrzuganlagen im Minoritenweg, Kirschgässchen und Innenhof vorgesehen.

Die Raumanordnung und Größe von Technikzentralen und die Kabeltrassenführung erlauben eine zukunftsorientierte Nachrüstung von Medien.

Installationen werden in Arbeitsbereichen und Nebenräumen unter Putz ausgeführt. In Lager- /Technikräumen und Werkstattbereichen ist die Elektroinstallation auf Putz geplant. Alle Leitungen werden halogenfrei ausgeführt. Eine durchgängige Beleuchtung in LED-Technik und die Steuerung und Regelung von Anlagen über ein Bus-System ermöglichen einen wirtschaftlichen Betrieb des Gebäudes.

Die Beleuchtung wird über Bewegungsmelder in Fluren, Treppen und WC-Räumen geschalten. Somit wird in hohem Maße bei der Beleuchtungstechnik Energie eingespart.

Besprechungsräume werden mit Mediensäulen bzw. Medienschränken ausgestattet und die Verkabelung für zeitgemäße Medientechnik vorgerüstet. Die Medientechnik selbst, Zutrittskontrollsysteme, IT-Komponenten und dergleichen werden durch Amt 17 betreut.

Das Gebäude ist gemäß Brandschutzkonzept mit einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage für

Rettungswege, einer Brandmeldeanlage mit flächendeckender Überwachung mit Rauchmeldern, mit Rauchabzugsanlagen in Treppenhäusern und einer Blitzschutzanlage auszustatten.

 

11. Netzersatzanlage

In der Durchfahrt vom Kirschgäßchen zum Innenhof, beim Gebäude Minoritenweg 10, wird der Technikraum für eine Netzersatzanlage 100,0 kVA ohne USV (Unterbrechungsfreie Versorgung) und manuellen Startvorgang nach Ausfall der Stromversorgung aus dem öffentlichen Netz errichtet. Dabei ist im Notfall die Vollversorgung des BVZ mit ca. 150 Arbeitsplätzen inkl. der sicherheitsrelevanten Anlagen wie Brandmeldeanlage und Sicherheitsbeleuchtung mit einer Überbrückungszeit von 72 Stunden gewährleistet.

Die Netzersatzanlage wird mit Kurzzeitparallelbetrieb zur Synchronisierung von Notstromaggregat und öffentlichem Stromnetz bei Spannungswiederkehr, sowie bei gewollter Einleitung eines Notstrombetriebes für Probezwecke ausgeführt.

Die Kosten der NEA belaufen sich, einschließlich der Hochbaukosten, auf ca. 330.000 € brutto. Da es zum Zeitpunkt der Kostenschätzung noch keine Entscheidung zur Ausführung der NEA gab, konnte zum Maßnahmenbeschluss noch kein Ansatz für die Netzersatzanlage eingerechnet werden.

 

12. Photovoltaikanlage

Auf der innenhofseitigen Süd- und Westseite der Gebäude, wird eine Photovoltaikanlage errichten.

Die PV-Anlage dient dem Eigenverbrauch des gesamten Rathauskomplexes (D.-Martin-Luther-Str./Minoritenweg/BVZ). Auf der Süd- und Westseite der zum Innenhof geneigten Dachflächen können ca. 80 kWp PV-Leistung verbaut werden, welche ca. 74.000 kWh Strom jährlich erzeugen. Aufgrund der hohen Grundlast von ca. 60 kVA kann der PV-erzeugte Strom nahezu zu 100% selbst genutzt werden.

Die Kosten der PV-Anlage in Höhe von 190.000 € sind im gültigen IP 2022 2026 nicht veranschlagt.

Im IP-Entwurf 2023 2027 sind diese Kosten auf der Haushaltsstelle 1.0699.96310 berücksichtigt. (IP-Maßnahme 0699/19)

 

13. Förderanlagen

Der neue Aufzug ist als Personenaufzug nach EN 81-20/80-70 behindertengerecht (rollstuhlgerecht mit Begleitperson) mit einer Tragfähigkeit von 630 kg/8 Personen vorgesehen. Insgesamt sind 5 Haltestellen in den Geschossebenen und eine gegenüberliegende Haltestelle auf Gebäudezugangsebene vorhanden. Es werden alle Ebenen mit Ausnahme des Spitzbodens über einen behindertengerechten Aufzug barrierefrei erschlossen.

 

14. Abwasseranlagen und Trinkwasseranlagen 

Der Leistungsumfang umfasst die betriebsfertige Erstellung der gesamten Abwasseranlage innerhalb des Gebäudes.

Alle Entwässerungsobjekte werden an bestehende Grundleitungen angeschlossen.

Die Schmutzwasserfall-, Sammel- und Anschlussleitungen werden aus mineralverstärkten Kunststoffrohren hergestellt. Die Verlegung der Leitungen erfolgt überwiegend in Vorwänden und in abgehängten Decken.

Die Schmutzwasserleitungen werden nach Bedarf gegen Schallübertragung gedämmt.  

mtliche sanitäre Einrichtungsgegenstände im Gebäude werden nur mit kaltem Trinkwasser versorgt. Ausgenommen hiervon sind Küchenspülen, Duschen- und Ausgussbecken. Die Warmwasserbereitung erfolgt hier dezentral mit elektrischen Durchlauferhitzer.

Um stagnierendes Trinkwasser zu vermeiden, erfolgt die Trinkwasserinstallation im „Durchschleifprinzip“. An den Strangenden sind zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene automatische Spülstationen mit Hygienespülung sowie Trinkwasserarmaturen mit Spülautomatik vorgesehen.

Als Rohrmaterial für die Trinkwasserleitungen sind Rohre aus nichtrostendem Stahl geplant. Die Sanitärobjekte sind aus weißem Kristall-Porzellan oder Mineralwerkstoff, die Armaturen in verchromter Ausführung vorgesehen. Die Betätigung der Armaturen erfolgt berührungslos.

Es sind wasserlose Urinale gem. Standard der Stadt Regensburg geplant.

 

15. Wärmeversorgungsanlagen / Wärmeerzeugungsanlagen

Die Beheizung des Gebäudes erfolgt mittels zwei Grundwasserwärmepumpen mit einer Leistung von je ca. 95 kW.

Hier werden für die Beheizung 190 kW und für die Kühlung 145 kW benötigt.

Die dafür notwendigen Brunnen werden im östlichen Innenhof des „Neuen Rathaus“

gebohrt.

Um das notwendige Grundwasservolumen von 31 m³/h für die Energieversorgung des Gebäudes zu erhalten, werden zwei Saug- und Schluckbrunnen, bis in die wasserführende Schicht in ca. 45 m bis zur Sohle gebohrt.

Der Grundwasserleiter soll nach derzeitigen Erkenntnissen die notwendige Ergiebigkeit aufweisen, damit dauerhaft die geforderten Wassermengen für den Heiz- und Kühlbetrieb zur Verfügung stehen.

Zur Laufzeitverlängerung der Wärmepumpen und zur hydraulischen Trennung (hydraulische Weiche) ist ein Pufferspeicher vorgesehen.

Zusätzlich wird der bestehende Nahwärmeanschluss (von Heizzentrale D.-Martin-Luther- Str. 1) zur Redundanz hydraulisch in die Heizungsanlage eingebunden.

 

16. Wärmeverteilnetze

Bei der Heizungsanlage handelt es sich um eine geschlossene Warmwasser-Pumpenheizung im Zweirohrsystem.

Das Wärmeverteilnetz dient gleichzeitig im Sommer als Klimakaltwassernetz (Freie Kühlung) zur Versorgung der Heiz- und Kühldecke in den Büroräumen.

Im Technikraum sind folgende Regelkreise vorgesehen:

- Heizkreis Heiz- und Kühldecke 35°C / 31°C

- Heizkreis RLT-Geräte 3.OG

Die Wärmedämmung der Heizleitungen erfolgt entsprechend des GEG.

 

17. Raumheizflächen

Es sind im gesamten Sanierungsbereich Heizdecken überwiegend aus Metall sowie in Trockenbauweise (Flure) zur Deckung der Heizlast geplant.

Um für die Stadt Regensburg die ökologisch und ökonomisch beste Variante zur Materialauswahl der Heiz- und Kühldecken zu ermitteln, wurde entsprechend der

städtischen Vorgaben (Leitbild Energie und Green Deal) abgewägt.

In der Betrachtung wurden die „Life Cycle Cost“ hinsichtlich Anschaffung, Betrieb und Entsorgung betrachtet und zu berücksichtigt.

 

18. Lüftungsanlagen

Die WC-Anlagen werden maschinell mit einem zentralen Lüftungsgerät für Innenaufstellung be- und entlüftet. Die Besprechungsräume werden ebenso maschinell mit einem zentralen Lüftungsgerät für Innenaufstellung be- und entlüftet.

Die Luftleitungen mit Abluft- und Zuluftdurchlässe sowie die Volumenstromregler mit Schalldämpfer sind generell innerhalb der Abhangdecke angeordnet. Die Büroräume werden auch weiterhin über Fensterlüftung mit Frischluft versorgt. 

 

19. Kälteanlagen

Die Kühlung des Gebäudes erfolgt passiv, d.h. das Grundwasser wird im Sommer zur Kühlung des Gebäudes verwendet, in dem es durch den Wärmetauscher (Systemtrennung) gepumpt wird. Auf der Sekundärseite wird das gekühlte Wasser an der Wärmpumpe vorbeigeleitet und zum Kälteverteiler geführt.

Als Kühlfläche dient wie bereits erwähnt die Heiz- und Kühldecke.

Das Wärmeverteilnetz dient gleichzeitig im Sommer als Kaltwasserverteilnetz zur Versorgung der Heiz- und Kühlflächen (2-Leiterprinzip).

Die EDV-Räume (2 St) sowie die Telefonanlage erhalten zur Abführung der inneren Wärmelasten Klimasplitanlagen.

 

20. Gebäude- und Anlagenautomation

Die Regelung und Steuerung der Heizungsanlage und der RLT-Anlagen erfolgt über eine DDC Anlage die in die übergeordnete städtische Gebäudeautomation integriert wird.

Sie hat im Wesentlichen die Aufgaben:

- Transparenz der Betriebsführung

- optimaler Energie- und Betriebsmitteleinsatz

- Gewährleistung der Betriebssicherheit der betriebstechnischen Anlagen.

Es wird eine „offene Kommunikationstechnik“ eingesetzt. Es ist ein System mit dem firmenneutralen Kommunikationsprotokoll für die Automation im Gebäude "BACnet" vorgesehen.

Übergeordnete Funktionen, wie zum Beispiel Bedienen und Beobachten, übergreifende Energieoptimierung, Archivierung, Statistik sowie Protokollierung werden zentral realisiert.

Funktionen, die vor Ort - also dezentral zu realisieren sind, werden in der

Automatisierungsebene bereitgestellt.

 

21. Zusätzlicher Schluckbrunnen Minoritenweg für das Bürger- und Verwaltungszentrum

Der Schluckbrunnen für das Bürger- und Verwaltungszentrum, im Jahr 2007 zur Heizung und Kühlung errichtet, hat seine Versickerungsfähigkeit über die Jahre soweit eingebüßt, dass derzeit dieser nur ca. 1/3 bis 1/4 des geplanten Wassers abführen kann.

Es wird empfohlen, dass ein zweiter Schluckbrunnen gebaut werden soll, der die ganze Schicht des Grundwasserleiters bis in die Sohle erschließt.

Hier ist zu erwarten, dass die beiden Schluckbrunnen, die dann vorhanden sind, das Wasser über einen langen Zeitraum sicher wieder abführen können.

Die Bohrarbeiten, die zuerst als Einzelmaßnahme angedacht bzw. angemeldet waren,

sollen nun mit der Sanierungsmaßnahme „Neues Rathaus Minoritenweg 8+10“ ausgeführt werden.

Die Kosten für den Schluckbrunnen, fallen in der KGR 550 Technik in Außenanlagen an und belaufen sich auf ca. 53.500 €. In der Kostenberechnung für die Sanierungsmaßnahme Minoritenweg 8+10 sind die Kosten für den zusätzlichen Schluckbrunnen nicht enthalten, sie werden aber unter der Haushaltsstelle 1.0699.94595 veranschlagt.

 

 

III. Geplanter zeitlicher Ablauf

Bereits von Juli bis September 2023 sind die vorgezogenen Leistungen terminiert, wie sie im Beschluss über die technische Ausführung für die vorbereitenden Maßnahmen, gemeinsam mit dem Maßnahmenbeschluss vom Stadtrat, beschlossen wurden.

Nach Zustimmung der Fördergeber zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn und Abschluss des Baugenehmigungsverfahrens kann mit der Ausschreibung der Bauleistungen für die Sanierungsmaßnahme begonnen werden.

Als erste Leistung für die Generalsanierung kann voraussichtlich ab Januar 2024 mit den Demontage- und Rückbauarbeiten im Gebäudeinneren begonnen werden. Die Bauzeit ist derzeit auf zwei Jahre, der Fertigstellungstermin für Anfang 2026 prognostiziert.

 

IV. Finanzbedarf

Die von den Architekten und Fachplanern ermittelte Kostenberechnung vom Juni 2023 liegt bei insgesamt 19,17 Mio. €. In der Kostenberechnung ist kein Ansatz für die lose Möblierung erfasst.

Im gültigen Investitionsprogramm 2022 2026 ist die Maßnahme im UA 0699/09 unter der HHSt 1.0699.94595 mit insgesamt 13,9 Mio. € aufgeführt. Damit liegt die aktuelle Kostenberechnung 5,27 Mio. € über dem dargestellten Kostenansatz. Veranschlagt sind bisher nur Planungskosten. Bis einschließlich 2023 sind dafür insgesamt 1,553 Mio. € eingeplant. Die Kosten der PV-Anlage in Höhe von 190.000 € sind nicht eingeplant.

Im IP-Entwurf 2023 2027 sind die Kosten in Höhe von 19,17 Mio. €r die Generalsanierung, sowie 53.500 €r den Schluckbrunnen und die Kosten der PV-Anlage in Höhe von 190.000 € berücksichtigt.

 

Die Kosten für die Ausführung bis 2025 und die Mehrkosten müssen im Rahmen der Aufstellung des Investitionsprogrammes 2023 2027 im Rahmen des Investitionsvolumens der gültigen Finanz- und Investitionsplanung kompensiert werden. Aufgrund der Ausführungen und Auflagen der Regierung der Oberpfalz in den Genehmigungen zum Haushaltsplan 2023 ist jedoch das Gesamtvolumen des Investitionsprogrammes insgesamt zu reduzieren, um zukünftig eine haushaltsrechtliche Genehmigung zu erhalten.

 

Die Kosten der Generalsanierung der Gebäude Minoritenweg 8+10, setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen:

 

Summe KG 200  Herrichten und Erschließen           523.683,30 €

Summe KG 300  Bauwerk - Baukonstruktion         8.272.258,71 €

Summe KG 400  Bauwerk - Technische Anlagen        6.770.301,40 €

Summe KG 500  Außenanlagen             569.936,74 €

Summe KG 600  Ausstattung und Kunstwerke           218.090,43

Summe KG 700  Nebenkosten               2.810.729,42 €

______________________________________________________________________

Kostenberechnung  gesamt               19.165.000,00 €

(inkl. NEA und Schließanlage)

 

Die Gesamtinvestitionskosten setzen sich wie folgt zusammen:

Generalsanierung   HHST 1.0699.94595      19.165.000,00 €

Schluckbrunnen für das BVZ  HHST 1.0699.94595          53.500,00 €

PV-Anlage    HHST 1.0699.96310         190.000,00 €

_____________________________________________________________________ 

Gesamtkosten                  19.408.500,00 €

 

Risikokosten

Aufgrund der hohen Indexsteigerungen der letzten Jahre und der großen Volatilität bei den

Bau- und Materialpreisen werden vom Hochbauamt zusätzlich zu den Projektkosten auch

Risiko- und Indexsteigerungskosten für die gesamte Laufzeit eines Projektes auf Basis eines

Rechenmodells des Freistaates Bayern ermittelt.

Sollte die Indexsteigerung weiterhin auf hohem Niveau von über 11 % pro Jahr liegen, müsste davon ausgegangen werden, dass dadurch die Kosten um 1,3 Mio. steigen könnten.

Risikokosten im Baubereich können insbesondere bei längerer Laufzeit auftreten. Dies

nnten unerwartete Baugrundverhältnisse, Schadstoffe oder Firmeninsolvenzen sein.

r diese Risiken wurden nochmals Kosten in Höhe von 1,9 Mio. € ermittelt.

 

Das Amt für Hochbau wird, wie bei allen Bauprojekten, die Projektsteuerung mit eigenen Mitarbeitern*innen erbringen. Honorarkosten für die Projektsteuerung von ca. 0,5 Mio.€ entfallen somit.

 

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planung und Ausführung zur Generalsanierung der Gebäude Minoritenweg 8 und 10 des Neuen Rathauses, nach Maßgabe der Berichtsvorlage, umzusetzen.

 


Anlagen:

 

- Entwurfspläne (als Übersichtspläne)

- Klimavorbehalt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 04_Lageplan_684 (147 KB)    
Anlage 3 2 302-E-1530-23-05-25 Grundriss EG Sanierung (808 KB)    
Anlage 4 3 303-E-1530-23-05-25 Grundriss OG1 Sanierung (351 KB)    
Anlage 5 4 305-E-1530-23-05-25 Grundriss OG3 Sanierung (609 KB)    
Anlage 8 5 351-E-1530-23-05-25 Ansichten Nord und Süd (387 KB)    
Anlage 10 6 03_Klimavorbehalt_Stufe_3_NR_M8+10_Entwurf (1947 KB)