Vorlage - VO/23/20363/DB2  

 
 
Betreff: Zukunftssicherung städtisches Hallenbad
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Bereich Unternehmensbeteiligungen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
27.07.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
27.07.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Die das Stadtwerk Regensburg.Bäder und Arenen GmbH (SBA) beabsichtigt die Erneuerung des städtischen Hallenbads in der Variante B2 „Teilneubau inklusive zusätzlichen Anbau für ein Lehrschwimmbecken im EG“ gemäß dem Ergebnis einer von ihr beauftragten Machbar­keitsstudie.

 

Die Geschäftsführung der SBA hat dazu folgenden Bericht übermittelt, mit dem sie ihren Aufsichtsrat in dessen Sitzung am 24.07.2023 befassen wird.

 

Bericht der Geschäftsführung:

 

  1. Hintergrund und Bäderstrategie

Die das Stadtwerk Regensburg.Bäder und Arenen GmbH verfolgt seit 2016 eine Bäderstrategie zum Zweck der Erhaltung, Modernisierung und Weiterentwicklung der Badeanlagen Westbad, Wöhrdbad und Hallenbad. Dabei werden vor allem bauliche, wirtschaftliche und soziographische Aspekte berücksichtigt. Die Bäderstrategie war u. a. Grundlage für die Entscheidung zum Neubau des „Ostbades“.

 

Untersuchungen zeigen, dass das Hallenbad im aktuellen Zustand bald das Ende seiner Nutzungsdauer erreichen wird. Bereits 2017, 2018 und 2021 wurden weitgehende Studien zur Bausubstanz und möglichen Betriebsdauer in Auftrag gegeben. Das abschließende Ergebnis zeigt, dass das Hallenbad spätestens 2025 geschlossen bzw. saniert werden muss.

 

Parallel muss seit Jahren ein steigender Bedarf an Wasserflächen in Regensburg festgestellt werden, insbesondere in den Bereichen Schwimmausbildung, Schul- und Vereinssport. Zusätzlich ist ein starker Trend in Richtung Freizeit, Wellness und Erholung erkennbar. Der steigende Bedarf liegt zum einen an der stetig wachsenden Bevölkerung in Regensburg, zum anderen an der seit Jahren unveränderten Wasserfläche in der Stadt. Im Vergleich zu anderen Kommunen liegt die Wasserfläche in Regensburg ca. 10 m² pro 1.000 Einwohner unter dem Schnitt. Selbst nach der Eröffnung des Ostbades liegt Regensburg noch hinter vergleichbaren Städten. Eine Schließung des Hallenbades würde diese Situation verschärfen.

 

 

  1. Machbarkeitsstudie Hallenbad

Um zu klären, wie mit dem Hallenbad in Zukunft umgegangen werden kann, wurde in der Zeit von November 2021 bis Ende 2022 eine Machbarkeitsstudie erstellt. Diese hatte folgende Schwerpunkte: Eine Bestandsaufnahme der bisherigen Anlage, Grundsatzkonzeptionen mehrerer möglicher Varianten, Ökologie und CO2 - neutrale Energieerzeugung, Ablaufplanung und die Abwägung und Bewertung der Varianten.

 

Im Ergebnis wurden vier potentielle Szenarien entwickelt:

 

Variante

Maßnahme

Kostenprognose (Stand 12/22)

A

Sanierung des bestehenden Gebäudes

12,1 Mio. €

B

Teilneubau inkl. Umwandlung des aktuellen Gastronomiebetriebes zum Schwimmbadbereich

12,4 Mio. €

B2

Teilneubau inkl. zusätzlichen Anbau für ein Lehrschwimmbecken im EG

17,5 Mio. €

C

Kompletter Neubau

18,8 Mio. €

 

 

Das Stadtwerk spricht sich für die Umsetzung der Variante B2 aus. Insbesondere aufgrund des damit einhergehenden Erhalts bzw. der Erweiterung der Wasserflächen, der baulichen und betrieblichen Vorteile gegenüber der Varianten A und B (u. a. barrierefreie Erschließung aller Becken, Aufsichtspflicht, Verkehrssicherungspflicht) und der verbesserten Flächen­nutzung/Raumaufteilung v. a. auch für eine nachhaltige Energieversorgung (Nutzung des Kellers). Die Mehrkosten gegenüber Varianten A und B stehen dabei aus Sicht des Stadtwerks im Verhältnis zum Zusatznutzen.

 

Insgesamt kann festgehalten werden, dass der Erhalt und die Weiterentwicklung des Hallen­bades sinnvoll sind. So bietet das Bad in der Gabelsbergerstraße u. a. den nahegelegenen Schulen eine fußläufige Erreichbarkeit, den Vereinen die notwendige Möglichkeit zur Nach­wuchsausbildung, dem Stadtwerk eine Möglichkeit der innenstädtischen Schwimmaus­bildung von Kindern und der Bevölkerung eine zentral gelegene Schwimmstätte.

 

 

  1. Weiteres Vorgehen

Um eine endgültige Schließung des Hallenbades bzw. den Wegfall von Wasserflächen zu vermeiden, sollte möglichst zeitnah mit der weiteren Ausarbeitung/Planung von Variante B2 begonnen werden. Ein möglicher Zeitplan, synchronisiert mit der Eröffnung des Ostbades, könnte wie folgt aussehen:

 

 

 

Die für die Realisierung notwendigen Mittel (ca. 17,5 Mio. €) sollen über eine Aufnahme von Darlehen bei Banken und die Beantragung von Fördermitteln aus den zur Verfügung stehen­den Fördertöpfen von Bund und Land finanziert werden. So können aus der bayerischen FAG-Förderung für Schulschwimmorte bis zu 4. Mio. € beantragt werden und aus dem neu aufgelegten Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ bis zu 6 Mio. €.

 

Zur Finanzierung der Planungen bis Leistungsphase 3 werden zuerst bereits im aktuellen Wirtschaftsplan des Stadtwerks genehmigte Mittel für den zweiten Bauabschnitt Wöhrdbad in Höhe von 1,663 Mio. € verwendet. Die Maßnahme Wöhrdbad wird verschoben.

 

Auf Grund der vorangegangenen Erläuterungen wird die Zukunftssicherung des Hallenbades in Form der Umsetzung der Variante B2 empfohlen. In einem ersten Schritt sollen die Planungen bis Leistungsphase 3 beauftragt werden. Dies verursacht Kosten in Höhe von ca. 1 Mio. €. Danach erfolgt eine erneute Befassung des Aufsichtsrates.


Antrag der Geschäftsführung:

Die Geschäftsführung bittet den Aufsichtsrat um Zustimmung zur Planung der Variante B2 der Machbarkeitsstudie zur Zukunftssicherung des Hallenbades bis einschließlich Leistungsphase 3. Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 1 Mio. € und werden aus bereits genehmigten Mitteln für den Bauabschnitt 2 des Wöhrdbades gedeckt (1,663 Mio. €). Die Maßnahme Wöhrdbad wird verschoben. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrats.“

 

In einem ersten Schritt soll also die SBA beauftragt werden, auf Basis der Variante B2 eine Planung bis Leistungsphase 3 zu erarbeiten. Die Zeit bis zum Vorliegen der Ergebnisse dieser Planung wird genutzt, um Fördermittelanträge zu stellen, sodass in ca. 1,5 Jahren dem Stadtrat eine Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen mit Zeitplan, Kostenberechnung, Aussichten auf Fördermittelzuschüsse und damit einhergehender Belastung des städtischen Haushaltes vorgelegt werden kann.

 

B. Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Aufsichtsrat der SBA wird am 24.07.2023 mit der vorstehenden Vorlage befasst. Über das Ergebnis der Aufsichtsratssitzung wird in der Ausschuss- bzw. Stadtratssitzung mündlich berichtet werden. Ferner wird die Geschäftsführung der SBA die möglichen Varianten (A, B, B2 und C), welche in der Machbarkeitsstudie entwickelt wurden, im Rahmen einer Präsentation vorstellen.

 

Der Beschlussantrag der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat erfolgt unter Vorbehalt der Stadtratszustimmung, die hiermit eingeholt wird. Die Frage der Zukunftssicherung des städtischen Hallenbades ist gesellschaftlich und politisch bedeutend, da in Regensburg ein steigender Bedarf an Schwimmflächen zu verzeichnen ist. Auch nach der Eröffnung des Hallenbads im Sportpark Ost (geplant in 2025) wird Regensburg in Bezug auf die Kenngröße „Wasserfläche pro 1.000 Einwohner“ hinter vergleichbaren Städten bleiben. Eine dauerhafte Schließung des Hallenbads würde diese Situation verschärfen.

 

Dafür stünde laut Auskunft der Geschäftsführung eine zusätzliche, jährliche Ergebnisbe­lastung bei der SBA für Abschreibungen und Zinsaufwendungen, nämlich ab dem ersten Betriebsjahr (2028) beginnend mit ca. 1,425 Mio. EUR bis 1,040 Mio. EUR im zehnten Jahr. Dies wird entsprechend auf den städtischen Haushalt durchschlagen. Näheres wird der Geschäftsführer in seiner Präsentation darstellen.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat, der Aufsichtsratsvorlage vom 24.07.2023 zuzustimmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1:  Präsentation

Anlage 2:  Klimavorbehalt

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat stimmt der Beschlussfassung des Aufsichtsrates der das Stadtwerk Regensburg.Bäder und Arenen GmbH vom 24.07.2023 zu, wonach die Planung der im Bericht dargestellten Variante B2 („Teilneubau einschließlich zusätzlicher Anbau für ein Lehrschwimmbecken“) gemäß Machbarkeitsstudie zur Zukunftssicherung des städtischen Hallenbades bis einschließlich Leistungsphase 3 durchzuführen ist.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Präsentation Zukunft Hallenbad (4203 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Klimavorbehalt Stufe 3_Hallenbad_Planung_ (1942 KB)