Sachverhalt: Im Ausschuss für Stadtplanung,
Verkehr, Umwelt und Wohnungsfragen vom 15.11.2005 wurde dem Kulturausschuss
empfohlen, ein schlüssiges Fest- und Veranstaltungskonzept entwickeln zu lassen,
das die Belange der Bewohner der Altstadt von Regensburg sowie die kulturellen
Standards eines einzigartigen Stadtdenkmals berücksichtigt, das für die
Klassifizierung als UNESCO-Welterbe nominiert ist. Die Altstadt von Regensburg
ist mit Stadtamhof inzwischen in die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen. Eine referatsübergreifende
Arbeitsgruppe ist bei der Umsetzung dieses Beschlusses von folgenden Premissen
ausgegangen: 1.
Es
besteht Einigkeit darüber, die Anzahl der Feste in der Kernzone der Altstadt zu
reduzieren. 2.
Es
muss eine neue Form der Qualität für die festlichen Veranstaltungen in der als
Welterbe definierten Kernzone (Anlagen: Plan mit Kernzone, Auflistung der
Veranstaltungen in der Altstadt mit Hauptstraße Stadtamhof, Jahninsel und
Grieser Spitz 2006) erreicht werden. Dabei soll die „Regensburger
Identität“ berücksichtigt werden, ein spezifischer Bezug zur Altstadt, der
unverwechselbar und nicht beliebig austauschbar ist. Die Qualität, die
beispielsweise auch bei der Freisitzregelung oberstes Prinzip ist, muss auch in
allgemeinen Qualitätsstandards bei den Festen zum Ausdruck kommen. Gegeben sein
muss dabei die zeitliche, inhaltliche und räumliche Abstimmung der Feste in der
Altstadt. 3. Das
Altstadtensemble von Regensburg steht unter besonderem Schutz, der immer wieder
von Neuem gepflegt, bewahrt und beachtet werden muss. Unter Wahrung des Erscheinungsbildes
sollen deshalb so wenig wie mögliche „Möblierungen“ (mit Ausnahme einer
gastronomischen Versorgung und der kulturellen Infrastruktur wie Bühnen,
Tische, Bänke, Freisitze etc.) zugelassen werden. Veranstaltungen, die sich
nicht mit dem Charakter der Altstadt vertragen, sind nicht genehmigungsfähig. Die Veranstaltungen, die von einem Konzept erfasst werden
sollen, sind folgende: - Veranstaltungen,
die öffentlichen Raum beanspruchen (Sondernutzung und Verkehrsflächen),
insbesondere - „Lärm“
verursachende Veranstaltungen, insbesondere durch kulturelle Darbietungen, hier
insbesondere durch Musik bzw. elektronisches Musikverstärkung, - sind
mit einem spezifischen Programm gestaltet und haben als Bestandteil neben den
Freisitzen ein Zusatzangebot zur Grundversorgung von Essen und Trinken. - Veranstaltungen
sind als Ein- und Mehrtagesveranstaltungen konzipiert. Feste mit rein kulturellem (ohne
Bewirtung) und sportlichem Charakter, politische Veranstaltungen oder andere
Veranstaltungen, die nicht unter diese Definition fallen, sind von den
Regelungen nicht berührt. Es gilt zukünftig folgendes Regelwerk: 1. Die
Altstadt von Regensburg weist als eine Besonderheit historischer Altstädte eine
sehr intensive Wohnnutzung auf. Die Belange der Wohnbevölkerung und der Schutz ihrer
Interessen sind vorrangig zu berücksichtigen. Dabei ist insbesondere auf die
Belastungen durch Lärm und die Erreichbarkeit in der Altstadt ein Augenmerk zu
legen. Hohe Priorität ist damit einem reibungslos funktionierenden ÖPNV zu
geben. Aufgrund massiver Beschwerden der Anlieger sind aus Sicht der
Verkehrsabteilung die zentrale ÖPNV-Achse zukünftig nur mehr für das
traditionelle Bürgerfest zu verlegen (mehrtägige Sperrung der
Donauparallele/Keplerstraße). 2. Die
Interessen der in der Altstadt ansässigen Gastronomie sind bei der Platzvergabe
vor ihren eigenen Betrieben wohlwollend und nach Möglichkeit vorrangig zu
berücksichtigen. Deren Festbeiträge, Imbiss-, Getränke- und Warenangebot müssen
an das jeweilige Festkonzept gebunden sein. 3. Soweit
die Stadt Regensburg ganze Plätze oder Straßenzüge an einzelne Interessenten
vergibt, so muss dieser bei einer Untervergabe vorgegebene Zulassungskriterien
einhalten. Die Stadt Regensburg wird vor Festeröffnung das Warenangebot prüfen
und vom jeweiligen Platz oder Straßenzugbetreiber eine Bereinigung des
Angebotes verlangen, falls entgegen den vorgegebenen Zulassungskriterien
gehandelt wurde. Der jeweilige Platz oder Straßenzugbetreiber hat diesbezüglich
der Stadt Regensburg einen Ansprechpartner nebst telefonischer Erreichbarkeit –
insbesondere auch mobil – zu benennen. Die Stadt Regensburg ist berechtigt, bei
Teilnehmern, die den Vergabekriterien nicht entsprechen, einen sofortigen
Ausschluss vom Fest zu fordern und durchzusetzen. 4. Pro
Wochenende sind innerhalb der Kernzone nicht mehr als zwei Feste (Mehrtagesveranstaltungen
mit inbegriffen, siehe Punkt 6) oder sonstige Veranstaltungen (ausgenommen
Sport-Veranstaltungen) möglich, insbesondere auf einem bestimmten Platz pro
Monat maximal an zwei Wochenenden (also z.B. am Haidplatz pro Monat nicht mehr
als an zwei Wochenenden). 5. Feste
als Mehrtagesveranstaltungen sind grundsätzlich nur an einem Wochenende pro
Monat (außer im Juni oder Juli an zwei Wochenenden) genehmigungsfähig. 6. Ausnahmen
sind orts- bzw. platzbezogene besondere Ereignisse wie z.B. ein herausragendes
Jubiläum, der Abschluss einer Sanierungsmaßnahme oder temporäre künstlerische
Aktionen. 7. Feste,
die diesen Kriterien nicht genügen, sollen zukünftig innerhalb der Kernzone des
Welterbes nicht mehr stattfinden, sie können aber in den angrenzenden
Stadtteilen durchgeführt werden. 8. Das
Bürgerfest soll zukünftig wieder intensiver mit einem spezifischen Bezug zur
Altstadt mit vorrangiger Beteiligung regionaler Akteure ausgerichtet und unter
ein bestimmtes Motto gestellt werden. Bei diesen und ähnlichen
Großveranstaltungen ist aus Sicherheitsgründen verstärkt eine Entzerrung der
Veranstaltungsorte zu berücksichtigen. 9. Die
Stadt Regensburg behält sich das Recht vor, bei mehreren Bewerbungen eigene
Veranstaltungen sowie Traditionsfeste, d. h. Feste, die mindestens 10 mal
stattgefunden haben, vorzuziehen. 10. Steuerungselement
zur Einhaltung der Richtlinie ist die Platzvergabe und die Einhaltung des
Qualitätsanspruchs. Dabei ist insbesondere bei der Vermittlung von Musik
(aktive Darbietung und Lautstärkenkontrolle mit Limitern) zu achten. 11. Verfahrensweise
und Zulassungskriterien: Diese Richtlinie geht den
Richtlinien für die Beurteilung von lärmintensiven öffentlichen Vergnügungen im
Freien vom 23.09.2004, geändert am 23.03.2006, vor, soweit sie weitergehende
Beschränkungen enthält. Zeitplan: In Kraft treten soll diese Regelung zum
01.07.2007, die Richtlinien der Stadt Regensburg für die Zulassung von
Standbetreibern und die Festsetzung von Standentgelten bei Bürger- bzw.
Altstadtfesten (13.11.1) muss entsprechend überarbeitet werden. Der
Kulturausschuss und der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und
Wohnungsfragen empfehlen; der Stadtrat beschließt: Das
Konzept Altstadtfeste wird, wie in der Berichtsvorlage dargelegt, beschlossen.
Anlagen:
Veranstaltungen 2006 Innenstadt incl. Stadtamhof
Plan mit Kernzone
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