Vorlage - VO/06/2074/004  

 
 
Betreff: Konzept Altstadtfeste
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Kulturreferent Unger
Federführend:Kulturreferat   
Beratungsfolge:
Kulturausschuss Vorberatung
17.01.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kulturausschusses geändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
08.02.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.02.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

Im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt und Wohnungsfragen vom 15.11.2005 wurde dem Kulturausschuss empfohlen, ein schlüssiges Fest- und Veranstaltungskonzept entwickeln zu lassen, das die Belange der Bewohner der Altstadt von Regensburg sowie die kulturellen Standards eines einzigartigen Stadtdenkmals berücksichtigt, das für die Klassifizierung als UNESCO-Welterbe nominiert ist. Die Altstadt von Regensburg ist mit Stadtamhof inzwischen in die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen.

 

Eine referatsübergreifende Arbeitsgruppe ist bei der Umsetzung dieses Beschlusses von folgenden Premissen ausgegangen:

1.    Es besteht Einigkeit darüber, die Anzahl der Feste in der Kernzone der Altstadt zu reduzieren.

2.    Es muss eine neue Form der Qualität für die festlichen Veranstaltungen in der als Welterbe definierten Kernzone (Anlagen: Plan mit Kernzone, Auflistung der Veranstaltungen in der Altstadt mit Hauptstraße Stadtamhof, Jahninsel und Grieser Spitz 2006) erreicht werden. Dabei soll die „Regensburger Identität“ berücksichtigt werden, ein spezifischer Bezug zur Altstadt, der unverwechselbar und nicht beliebig austauschbar ist. Die Qualität, die beispielsweise auch bei der Freisitzregelung oberstes Prinzip ist, muss auch in allgemeinen Qualitätsstandards bei den Festen zum Ausdruck kommen. Gegeben sein muss dabei die zeitliche, inhaltliche und räumliche Abstimmung der Feste in der Altstadt.

3.    Das Altstadtensemble von Regensburg steht unter besonderem Schutz, der immer wieder von Neuem gepflegt, bewahrt und beachtet werden muss. Unter Wahrung des Erscheinungsbildes sollen deshalb so wenig wie mögliche „Möblierungen“ (mit Ausnahme einer gastronomischen Versorgung und der kulturellen Infrastruktur wie Bühnen, Tische, Bänke, Freisitze etc.) zugelassen werden. Veranstaltungen, die sich nicht mit dem Charakter der Altstadt vertragen, sind nicht genehmigungsfähig.

 

Die Veranstaltungen, die von einem Konzept erfasst werden sollen, sind folgende:

-    Veranstaltungen, die öffentlichen Raum beanspruchen (Sondernutzung und Verkehrsflächen), insbesondere

-    „Lärm“ verursachende Veranstaltungen, insbesondere durch kulturelle Darbietungen, hier insbesondere durch Musik bzw. elektronisches Musikverstärkung,

-    sind mit einem spezifischen Programm gestaltet und haben als Bestandteil neben den Freisitzen ein Zusatzangebot zur Grundversorgung von Essen und Trinken.

-    Veranstaltungen sind als Ein- und Mehrtagesveranstaltungen konzipiert.

Feste mit rein kulturellem (ohne Bewirtung) und sportlichem Charakter, politische Veranstaltungen oder andere Veranstaltungen, die nicht unter diese Definition fallen, sind von den Regelungen nicht berührt.

 

Es gilt zukünftig folgendes Regelwerk:

1.    Die Altstadt von Regensburg weist als eine Besonderheit historischer Altstädte eine sehr intensive Wohnnutzung auf. Die Belange der Wohnbevölkerung und der Schutz ihrer Interessen sind vorrangig zu berücksichtigen. Dabei ist insbesondere auf die Belastungen durch Lärm und die Erreichbarkeit in der Altstadt ein Augenmerk zu legen. Hohe Priorität ist damit einem reibungslos funktionierenden ÖPNV zu geben. Aufgrund massiver Beschwerden der Anlieger sind aus Sicht der Verkehrsabteilung die zentrale ÖPNV-Achse zukünftig nur mehr für das traditionelle Bürgerfest zu verlegen (mehrtägige Sperrung der Donauparallele/Keplerstraße).

2.    Die Interessen der in der Altstadt ansässigen Gastronomie sind bei der Platzvergabe vor ihren eigenen Betrieben wohlwollend und nach Möglichkeit vorrangig zu berücksichtigen. Deren Festbeiträge, Imbiss-, Getränke- und Warenangebot müssen an das jeweilige Festkonzept gebunden sein.

3.    Soweit die Stadt Regensburg ganze Plätze oder Straßenzüge an einzelne Interessenten vergibt, so muss dieser bei einer Untervergabe vorgegebene Zulassungskriterien einhalten. Die Stadt Regensburg wird vor Festeröffnung das Warenangebot prüfen und vom jeweiligen Platz oder Straßenzugbetreiber eine Bereinigung des Angebotes verlangen, falls entgegen den vorgegebenen Zulassungskriterien gehandelt wurde. Der jeweilige Platz oder Straßenzugbetreiber hat diesbezüglich der Stadt Regensburg einen Ansprechpartner nebst telefonischer Erreichbarkeit – insbesondere auch mobil – zu benennen. Die Stadt Regensburg ist berechtigt, bei Teilnehmern, die den Vergabekriterien nicht entsprechen, einen sofortigen Ausschluss vom Fest zu fordern und durchzusetzen.

4.    Pro Wochenende sind innerhalb der Kernzone nicht mehr als zwei Feste (Mehrtagesveranstaltungen mit inbegriffen, siehe Punkt 6) oder sonstige Veranstaltungen (ausgenommen Sport-Veranstaltungen) möglich, insbesondere auf einem bestimmten Platz pro Monat maximal an zwei Wochenenden (also z.B. am Haidplatz pro Monat nicht mehr als an zwei Wochenenden).

5.    Feste als Mehrtagesveranstaltungen sind grundsätzlich nur an einem Wochenende pro Monat (außer im Juni oder Juli an zwei Wochenenden) genehmigungsfähig.

6.    Ausnahmen sind orts- bzw. platzbezogene besondere Ereignisse wie z.B. ein herausragendes Jubiläum, der Abschluss einer Sanierungsmaßnahme oder temporäre künstlerische Aktionen.

7.    Feste, die diesen Kriterien nicht genügen, sollen zukünftig innerhalb der Kernzone des Welterbes nicht mehr stattfinden, sie können aber in den angrenzenden Stadtteilen durchgeführt werden.

8.    Das Bürgerfest soll zukünftig wieder intensiver mit einem spezifischen Bezug zur Altstadt mit vorrangiger Beteiligung regionaler Akteure ausgerichtet und unter ein bestimmtes Motto gestellt werden. Bei diesen und ähnlichen Großveranstaltungen ist aus Sicherheitsgründen verstärkt eine Entzerrung der Veranstaltungsorte zu berücksichtigen.

9.    Die Stadt Regensburg behält sich das Recht vor, bei mehreren Bewerbungen eigene Veranstaltungen sowie Traditionsfeste, d. h. Feste, die mindestens 10 mal stattgefunden haben, vorzuziehen.

10.  Steuerungselement zur Einhaltung der Richtlinie ist die Platzvergabe und die Einhaltung des Qualitätsanspruchs. Dabei ist insbesondere bei der Vermittlung von Musik (aktive Darbietung und Lautstärkenkontrolle mit Limitern) zu achten.

11.  Verfahrensweise und Zulassungskriterien:
Die Zulassungskriterien für die Feste in der Veranstalterschaft der Stadt werden jeweils vom Stadtrat beschlossen. Für nichtstädtische Veranstaltungen sind allgemeine Zulassungs- und Qualitätskriterien vorgesehen, die ebenfalls dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen sind. Das Kulturreferat wird zukünftig bis zum 15. Januar auffordern, die Feste des laufenden Jahres anzumelden. Bist Ende Januar erfolgt dann jeweils eine Zuteilung.

Diese Richtlinie geht den Richtlinien für die Beurteilung von lärmintensiven öffentlichen Vergnügungen im Freien vom 23.09.2004, geändert am 23.03.2006, vor, soweit sie weitergehende Beschränkungen enthält.

 

Zeitplan: In Kraft treten soll diese Regelung zum 01.07.2007, die Richtlinien der Stadt Regensburg für die Zulassung von Standbetreibern und die Festsetzung von Standentgelten bei Bürger- bzw. Altstadtfesten (13.11.1) muss entsprechend überarbeitet werden.

 

 

 

Der Kulturausschuss und der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen empfehlen dem Stadtrat die Zustimm

 

Der Kulturausschuss und der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen empfehlen; der Stadtrat beschließt:

 

Das Konzept Altstadtfeste wird, wie in der Berichtsvorlage dargelegt, beschlossen.

 

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

Veranstaltungen 2006 Innenstadt incl. Stadtamhof

 

Plan mit Kernzone

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Veranstaltungsliste 2006 geändert 21.12.2006 (87 KB)    
Anlage 2 2 Weltkulturerbe (517 KB)