Vorlage - VO/23/20402/20  

 
 
Betreff: Freigabe der freiwilligen Leistungen für das Haushaltsjahr 2023 der Stadt Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
19.10.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
19.10.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

Sachverhalt: 

 

Die mit dem Stammhaushaltsplan 2023 am 24.01.2023 beschlossenen, nicht durch Vertrag gebundenen freiwilligen Leistungen der Stadt Regensburg sind derzeit in Höhe von 50% freigegeben.

 

Bei der Entscheidung über die Freigabe der restlichen 50% nicht vertraglich gebundenen freiwilligen Leistungen, das sind rd. 2,7 Mio. €, ist u. a. die finanzielle Situation der Stadt Regensburg zu berücksichtigen.

 

Bei der Freigabe der freiwilligen Leistungen für das Haushaltsjahr 2022 durch das Stadtratsplenum am 27.10.2022 wurde bereits auf die angespannte Finanzsituation der Stadt Regensburg hingewiesen. Dennoch konnte nach Abwägung die Freigabe in voller Höhe als finanzwirtschaftlich noch vertretbar angesehen werden.

 

Hinsichtlich der aktuellen finanziellen Situation wird auf den Vorbericht zum Nachtragshaushaltsplan 2023 verwiesen.

 

Aufgrund der derzeitigen finanziellen Situation muss eine Freigabe der restlichen 50% der nicht vertraglich gebundenen freiwilligen Leistungen ebenfalls gut abgewogen und finanzwirtschaftlich als noch vertretbar angesehen werden können.

 

Die freiwilligen Leistungen werden an Dritte gewährt zur Erfüllung von im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken. Aufgrund der durch die Energiekrise und Inflation hervorgerufenen hohen Preissteigerungen besteht die Gefahr, dass Dritte ihre Finanzierung nicht mehr sicherstellen können und in ihrer Existenz bedroht sind. Zur Forthrung ihrer Tätigkeiten sind sie auf die Auszahlung der städtischen Zuschüsse angewiesen.

Es liegt daher auch im Interesse der Stadt, die Zuwendungsempfänger finanziell zu unterstützen und eine Fortführung ihrer Tätigkeiten zu gewährleisten, da ansonsten die Stadt diese zum Teil selber übernehmen müsste.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher trotz der im Vorbericht dargestellten angespannten Finanzsituation der Stadt Regensburg - dennoch die Freigabe der freiwilligen Leistungen unter Becksichtigung der Allgemeinen Zuwendungsrichtlinien in der restlichen Höhe von 50%.  

 

Ausgenommen hiervon sind vertraglich gebundene Leistungen, die ca. 52% (rd. 5,9 Mio. €) des Gesamtvolumens der freiwilligen Leistungen im Verwaltungshaushalt ausmachen. Zur Auszahlung der durch Vertrag geregelten freiwilligen Leistungen bedarf es grundsätzlich keines gesonderten Freigabebeschlusses, da sich die Auszahlung nach den im Vertrag getroffenen Vereinbarungen richtet.

 

Nach Stand Nachtragshaushalt 2023 belaufen sich die freiwilligen Leistungen 2023 im Verwaltungshaushalt auf insgesamt rd. 11,4 Mio. € und im Vermögenshaushalt auf insgesamt rd. 1,4 Mio. €.

 

 


 

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die im Haushaltsplan 2023 vorgesehenen freiwilligen Leistungen werden nach Maßgabe der Allgemeinen Zuwendungsrichtlinien in Höhe der restlichen 50% freigegeben. Die Freigabe in Höhe von 50% erfolgte bereits mit Stadtratsbeschluss vom 24.01.2023.